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Doppelte Staatsbürgerschaft

Gast_33

Lasset die Spiele beginnen
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14 Januar 2016
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Für unsere Doppelstaatler ist das einfach super:
Mit Thaipass konnte man ohne Tests und ungeimpft nach Thailand fliegen und bei der Rückkehr zieht man bei der Einreise sowieso den deutschen Pass und kann auch immer rein, natürlich unter den jeweils gegebenen Bedingungen für deutsche Staatsangehörige.
 
Zuletzt bearbeitet:

teletubbi

Hat einen an der Klatsche
Verstorben

PotatoeJoey

Ach, Google mir doch einen!
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30 Juli 2015
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Geht aber von thailändischer Seite aus nicht!
Doch, geht! Die Grenze liegt zwischen 20. und 21. Lebensjahr und dann ist es eine sogenannte Einzelfallentscheidung.

Das thailändische Recht sieht gesetzlich bei doppelter Staatsangehörigkeit vor, dass Kinder von nichtthailändischen Vätern sich zwischen dem 20. und 21. Lebensjahr entscheiden müssen, ob sie die thailändische Staatsangehörigkeit behalten wollen und dafür die des Vaters abgeben, Section 14 Nationality Act. Gesetzlich vorgesehen ist jedoch, dass mit Genehmigung des zuständigen Ministers die Beibehaltung der thailändischen Staatsangehörigkeit neben der ausländischen möglich ist. Die Entscheidungskriterien für eine Genehmigung sind gesetzlich nicht geregelt und mangels Praxiserfahrung kann hier nur auf die deutschen Kriterien des Bundesverwaltungsamt in ähnlichen Fällen verwiesen werden: Die Verbundenheit zu dem Staat, der entscheidet (Familienbindungen, Grundeigentum, häufige Aufenthalte, etc.) sowie die Erforderlichkeit der anderen Staatsangehörigkeit (private, ausbildungsbezogene oder berufliche Gründe, Unmöglichkeit des Aufenthalts ohne den entsprechenden Pass, Vermögenseinbußen, etc.) wären hierbei zu nennen.

Quelle: Staatsangehörigkeit von Kindern aus gemischten Ehen | Rechtsanwaltskanzlei Bümlein

Die Türken haben früher diesen Trick angewandt: Um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen haben sie die türkische abgegeben. Nach Erhalt der Deutschen haben sie einfach wieder die Türkische beantragt; die Türkei hatte ja kein Problem damit dass man schon eine besass und eine weitere erlangt.
 
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Joerg N

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Doch.
Meine Tochter hat beide.



Doch geht da auch.
Vor 2 Wochen haben wir einen Personalausweis für David beantragt und das musste er ankreuzen das er die deutsche und die thailändische Staatsbürgerschaft hat, ich war voll verwundert, da er ja in Hamburg geboren ist und wie nie eine thailändische Staatsbürgerschaft beantragt haben, aber die nette Sachbearbeiterin meinte das er Diese automatisch hat weil Mutti ja geborene Thai ist
 

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Nein verwehren nicht unbedingt, er hat eigentlich nicht großes Interesse an Thailand
 
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Sohnemann kann ja schließlich nichts dafür wenn es ihm vom Vater so vorgelebt wird.
Nein kann er nicht, aber Mutti hat es ihm ja auch nie groß vorgelebt, sie wollte ja auch keinen thailändischen Vornamen für ihn, auch nicht als Zweiten oder Dritten, aber gut das ist vielleicht ein anderes Thema
 

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Muss man dafür zur thailändischen Botschaft oder wie geht man davor ?
 

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