Meine Einlassungen bezogen sich auf die Einbürgerung von Thai`s in Deutschland. Ist mit jedem Land bilateral anders. Einbürgerung kann erfolgen:
Mehrstaatigkeit auf Grundlage des § 10 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) i.V.m. § 12 Abs. 1 Nr. 3, 3. Alternative StAG (Für Interessierte)
Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht wurde vor Jahren geändert. Früher war es nicht möglich die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren, nur durch Tod oder Antrag auf Entlassung.
Die Änderungen gingen dahin, dass bei Annahme einer weiteren Staatsangehörigkeit, die deutsche automatisch verloren geht, es sei denn:
Man stellt einen Antrag auf Beibehaltung auch bei Annahme einer weiteren Staatsangehörigkeit.
Diese kann natürlich positiv oder negativ beschieden werden, aber wenn man Bindungen an Deutschland hat, Familie, Geschäfte etc. wird das wohl funktionieren, die Mitgliedschaft im Hasenzüchterverein wird wohl nicht ausreichen.
Zur Einbürgerung von Farang in Thailand kenn ich mich nicht aus, nur soviel: Ich habe mit seiner Excellenz dem damaligen Botschafter vom Königreich diese Frage einmal aufgeworfen.
Das freundliche Kopfschütteln brachte zum Ausdruck, dass Thailand da wenig Interesse dran hatte. Ich glaube das hat sich auch nicht geändert. Geschäfte machen die ThaiChinesen lieber untereinander ohne Farang.
Eine wichtige Voraussetzung wäre auf jeden Fall die Thaisprache in Wort und Schrift wie ich von anderer Seite hörte.
Interessant in diesem Zusammenhang ist nur das geschriebene Wort in der Thai Verfassung, dass Mann und Frau 'gleich' sind, im Sinne von Gleichbehandlung.
Die Praxis sieht für Thai Männer in Thailand allerdings anders aus: Bsp. ThaiInder (Männer) holen sich ihre Frauen oft aus Indien, diese erhalten nach Eheschließung schnell dauerhaftes Aufenthaltsrecht (NICHT JAHRESVISUM) und nach einiger Zeit auch den Thaipass, d.h. Einbürgerung.
Dagegen klagte vor vielen Jahren eine mit Farang verheiratete Thailänderin, weil sie auch dauerhaft einen Residenzstatus für ihren Gatten (Farang) haben wollte. Es ging dann so aus, dass das oberste Verfassungsgericht mit einer Stimme Mehrheit die Klage abwies, weil so gleich Mann oder Frau wohl damit doch nicht waren oder sind? Quelle dazu hatte ich auch mal, finde ich aber nicht mehr.