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Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

BoKu

Kennt noch nicht jeder
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8 September 2020
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2. Mythos Steuerumgehung: „Wenn ich im Überweisungsjahr kein Tax Resident bin, bleibt das Geld steuerfrei“

Die Annahme, dass man Geld aus steuerpflichtigen Jahren einfach steuerfrei nach Thailand einführen kann, indem man im Jahr der Überweisung unter 180 Tagen Aufenthalt bleibt, ist ein fataler Denkfehler.
Führende internationale Steuerkanzleien und Fachquellen bestätigen dies unmissverständlich:
u.A.
Luther Lawfirm (Offizielles Steuer-Memo):„Ausländische Einkünfte, die nach dem 1. Januar 2024 von einem thailändischen Steueransässigen erzielt wurden, sind in dem Steuerjahr steuerpflichtig, in dem sie nach Thailand eingeführt werden, unabhängig davon, wann sie ursprünglich erzielt wurden.“

Wer glaubt, durch ein „Auszeitjahr“ in Deutschland altes, in Thailand steuerpflichtig gewordenes Geld weißwaschen zu können, irrt.
Rechtssichere Steuerfreiheit bei der Einfuhr besteht ab 2024 nur für Einkommen, das nachweislich in einem Kalenderjahr im Ausland erzielt wurde, in dem man weniger als 180 Tage in Thailand verbracht hat.

Widerspricht sich das nicht gerade selbst?

"sind in dem Steuerjahr steuerpflichtig in dem sie nach Thailand eingeführt werden unabhängig wann sie ursprünglich erzielt wurden" halte ich selbst für korrekt.

wenn nun genau in diesem Jahr der Einführung/Überweisung durch einen kürzeren Aufenthalt als 180 Tage eben keinerlei thailändische Steuerpflicht besteht, was soll da zu versteuern sein?

"Rechtssichere Steuerfreiheit bei der Einfuhr besteht ab 2024 nur für Einkommen, das nachweislich in einem Kalenderjahr im Ausland erzielt wurde, in dem man weniger als 180 Tage in Thailand verbracht hat" sagt hingegen etwas gänzlich anderes aus, ich halte dies für falsch.
 

Earn

Schreibwütig
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17 Oktober 2024
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Widerspricht sich das nicht gerade selbst?

"sind in dem Steuerjahr steuerpflichtig in dem sie nach Thailand eingeführt werden unabhängig wann sie ursprünglich erzielt wurden" halte ich selbst für korrekt.

wenn nun genau in diesem Jahr der Einführung/Überweisung durch einen kürzeren Aufenthalt als 180 Tage eben keinerlei thailändische Steuerpflicht besteht, was soll da zu versteuern sein?

"Rechtssichere Steuerfreiheit bei der Einfuhr besteht ab 2024 nur für Einkommen, das nachweislich in einem Kalenderjahr im Ausland erzielt wurde, in dem man weniger als 180 Tage in Thailand verbracht hat" sagt hingegen etwas gänzlich anderes aus, ich halte dies für falsch.
Einkünfte aus Jahren (ab 2024), in denen man in Thailand steueransässig (Thai Tax Resident) ist oder war, sind in Thailand steuerpflichtig. Das gilt selbst dann, wenn sie in Jahren nach Thailand überwiesen (remitted) werden, in denen man sich weniger als 180 Tage im Land aufhält. Ich fasse mich hier bewusst kurz, da ich es ohnehin nicht besser formulieren könnte als die von mir zitierte Steuerkanzlei.

Es bleibt natürlich jedem unbenommen, diesen Sachverhalt anzuzweifeln. Solange man nicht ins Visier des Revenue Department (RD) gerät, ist alles gut.

Ich vertraue da jedoch lieber den Informationen renommierter Experten. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Thailand aktuell an einer umfassenden, zentralen Datenbank bastelt, in der alle Finanzdaten, Bankkonten und Daten zum Aufenthaltsstatus zusammengeführt werden, wird die Wahrscheinlichkeit immer geringer, dass solche Konstrukte dem RD nicht auffallen.

Einige ganz clevere Ausländer, die Geschäfte bzw. Immobilienkäufe über Nominee-Strukturen abgewickelt haben, waren sich bis vor Kurzem auch sicher, dass sie ein Schlupfloch gefunden haben um den thailändischen Staat austricksen zu können. Die wurden mittlerweile eines Besseren belehrt.
 
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DaBaWa

mault gern
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25 Januar 2025
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Sacht mal, so als Frage zwischendurch, wie händelt ihr das denn mittlerweile mit Eurer Rente, insofern die schon in D besteuert wurde. Berücksichtigt das Finanzamt das mittlerweile, müssten sie ja laut Abkommen. Wenn ja, wie stellt sich das dar? Wenn nein, mit welcher Begründung?
 

buddy2020

Lady Bar Flüsterer
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18 April 2020
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Wenn Deine Rente von Deutschland direkt vom Rententräger nach Thailand überwiesen wird,ist diese eben Einkommensteuerfrei in Deutschland.

Voraussetzung ist eben das Du Dich 180 Tage im Jahr in Thailand befindest.

Gemäß Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Thailand hat das thailändische Königreich das Besteuerungsrecht für gesetzliche Renten von dort ansässigen Rentnern, weshalb Deutschland darauf tatsächlich keine Einkommensteuer erhebt.

Die Rente ist in Deutschland somit zwar steuerfrei, seit einer Änderung der thailändischen Steuergesetze im Jahr 2024 unterliegen ausländische Einkünfte bei Zuzug und Verwendung vor Ort grundsätzlich der Steuerpflicht in Thailand.
 
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DaBaWa

mault gern
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Darf ich Dich jetzt eigentlich auch mal so richtig schief von der Seite anfahren? 😉 Keine Sorge mach ich nicht... 😘

Ich schrieb: ...insofern diese schon in Deutschland besteuert wurde... von das die direkt in Thailand landet war keine rede 🤗

Und ich versuche es nochmals präziser:
  • Renten (2) in Deutschland ausgezahlt und entsprechend auch versteuert
  • Wohnsitz in Deutschland weiter vorhanden
  • Aufenthalt größer 180 Tage in Thailand
Berücksichtigt das Finanzamt in Thailand das mittlerweile, müssten sie ja laut Abkommen. Wenn ja, wie stellt sich das dar, wie erfolgt der Nachweis? Wenn nein, mit welcher Begründung wurde das abgelehnt?
 
Tischtennis Pattaya

buddy2020

Lady Bar Flüsterer
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Ok,dann eben anders..;)..

Auch ich habe immer noch einen Wohnsitz in Deutschland.

Meinen Rententräger habe ich drüber informiert das ich in Thailand lebe,also schriftlich,und die Post vom Rententräger kommt auch nach Thailand. (z.B. Rentenerhöhung)

Daher wird meine Rente in Deutschland nicht versteuert,sondern in Thailand.

Das gleiche ist bei meiner Pension auch so!

Die geht zwar zu Wise in Belgien,aber was ich davon nach Thailand überweise ist ebenfalls in Thailand zu versteuern!

Da ich ja keine nNachweis über eine bereits gezahlte Einkommensteuer in Deutschland habe!

Falls Du also Gelder 2026 nach Thailand überwiesen hast,oder es noch machst,sind das für Thailand erst einmal alles zu versteuerndes Einkommen!!

Das Finanzamt in Thailand will von mir ein Bankststement, vom 1.1- 31.12 des Vorjahres! Also 2027 von 2026. Dort sind alle Überweisungen aus dem Ausland speziell gekennzeichnet! FTT. (Foreign Telegraphic Transfer)

Diese sind eben für das Finanzamt erst einmal alles Einkommen!
Es gibt aber eben auch Ausnahmen,wie Z.B. erspartes von vor 2024 etc...!

Nur diese Summen werden addiert,und daraus Deine Steuer berechnet!

Falls Du beim Finanzamt in Thailand angibst,auf diese Einzahlungen (Rente,etc)) schon in Deutschland Steuern gezahlt zu haben,musst Du das schriftlich nachweisen,damit Du entweder gar keine Steuern zahlen musst,oder eben ggf.eine Differenz,wenn der Betrag der Steuer in Thailand höher wäre!

Wieder kommen hier auch die Ausnahmen dazu.... Also "Nachweislich schon versteuert in Deutschland,gespartes von vor 2024 etc. aber eben muss alles schriftlich nachgewiesen werden!

Da ich also in Deutschland keine Steuer zahle,zahle ich eben hier...

Ich habe 2024 ca.970.000.-THB nach Thailand überwiesen, darauf habe ich ca. 42.000.-THB Einkommensteuer gezahlt. Ist also im Endeffekt eine Rechenaufgabe... ;) ..
 
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Earn

Schreibwütig
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Widerspricht sich das nicht gerade selbst?

"sind in dem Steuerjahr steuerpflichtig in dem sie nach Thailand eingeführt werden unabhängig wann sie ursprünglich erzielt wurden" halte ich selbst für korrekt.

wenn nun genau in diesem Jahr der Einführung/Überweisung durch einen kürzeren Aufenthalt als 180 Tage eben keinerlei thailändische Steuerpflicht besteht, was soll da zu versteuern sein?

"Rechtssichere Steuerfreiheit bei der Einfuhr besteht ab 2024 nur für Einkommen, das nachweislich in einem Kalenderjahr im Ausland erzielt wurde, in dem man weniger als 180 Tage in Thailand verbracht hat" sagt hingegen etwas gänzlich anderes aus, ich halte dies für falsch.
Zufälle gibt's.
Jetzt steht es sogar Heute in der Pattaya Mail.


Zitat:
"...Under Section 41 of the Thai Revenue Code, an individual who stays in Thailand for an aggregate period of at least 180 days during a tax year is treated as a resident of Thailand for that year. This means tax planning should not focus only on the year in which money is transferred into Thailand. It is also necessary to examine the year in which the income originally arose......."
 
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Earn

Schreibwütig
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Ja und jetzt? Verstehst Du eigentlich was Du liest?
Typisch. Wenn die Argumente ausgehen, wird es eine schlanke Antwort und persönlich. Für alle anderen Mitleser: Der englische Text von Victor Wong (Peerasan Wongsri) macht unmissverständlich klar, dass die Steuerpflicht am Entstehungsjahr klebt. Das „Weißwaschen“ von Geld durch gezielte Auszeit-Jahre ist ein gefährlicher Irrglaube. Glaubt den Experten vor Ort, nicht den (anonymen) Foren-Tipps.
 
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Hardy641

Hat nix anderes zu tun
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7 Dezember 2021
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Wie so oft in Thailand sind die Gesetzesvorhaben ungenau und Informationen widersprüchlich.

Ich lebe seit 20 Jahren von Trading mit etwa 30 bis 50 Trades im Monat. Wie soll ich bitte nachweisen wann Gewinne entstanden sind?
 

buddy2020

Lady Bar Flüsterer
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Wie so oft in Thailand sind die Gesetzesvorhaben ungenau und Informationen widersprüchlich.

Ich lebe seit 20 Jahren von Trading mit etwa 30 bis 50 Trades im Monat. Wie soll ich bitte nachweisen wann Gewinne entstanden sind?
Da wäre zum Beispiel der Weg zu Deinem für Dich zuständigen Finanzamt der beste Rat!

Die werden Dir bestimmt erklären,was sie von Dir an Nachweisen verlangen...

Da solltest Du Informationen aus erster Hand bekommen...
 

BoKu

Kennt noch nicht jeder
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Typisch. Wenn die Argumente ausgehen, wird es eine schlanke Antwort und persönlich. Für alle anderen Mitleser: Der englische Text von Victor Wong (Peerasan Wongsri) macht unmissverständlich klar, dass die Steuerpflicht am Entstehungsjahr klebt. Das „Weißwaschen“ von Geld durch gezielte Auszeit-Jahre ist ein gefährlicher Irrglaube. Glaubt den Experten vor Ort, nicht den (anonymen) Foren-Tipps.
Wo macht der Text von Victor Wong dies denn unmissverständlich klar? Bitte entsprechende Stelle nennen... Wer ist das überhaupt? Welche Qualifikationen hat der außer in der Pattayamail zu schreiben?

Nochmal aus Deinem eigenen Beitrag weiter oben:

Luther Lawfirm (Offizielles Steuer-Memo):„Ausländische Einkünfte, die nach dem 1. Januar 2024 von einem thailändischen Steueransässigen erzielt wurden, sind in dem Steuerjahr steuerpflichtig, in dem sie nach Thailand eingeführt werden, unabhängig davon, wann sie ursprünglich erzielt wurden.“

Was stimmt denn nun nach Deiner eigenen Meinung??? Du erkennst den Widerspruch nicht???
 
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Earn

Schreibwütig
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Wo macht der Text von Victor Wong dies denn unmissverständlich klar? Bitte entsprechende Stelle nennen... Wer ist das überhaupt? Welche Qualifikationen hat der außer in der Pattayamail zu schreiben?

Nochmal aus Deinem eigenen Beitrag weiter oben:

Luther Lawfirm (Offizielles Steuer-Memo):„Ausländische Einkünfte, die nach dem 1. Januar 2024 von einem thailändischen Steueransässigen erzielt wurden, sind in dem Steuerjahr steuerpflichtig, in dem sie nach Thailand eingeführt werden, unabhängig davon, wann sie ursprünglich erzielt wurden.“

Was stimmt denn nun nach Deiner eigenen Meinung??? Du erkennst den Widerspruch nicht???
Bezeichnend ist, dass du den Text und die Zusammenhänge nicht genau geprüft hast.
Es gibt hier absolut keinen Widerspruch – die Kanzlei Luther und Victor Wong sagen exakt dasselbe, man muss die Sätze nur im steuerrechtlichen Kontext verstehen.

1. Wer ist Victor Wong?
Wer den verlinkten Artikel aufmerksam liest, sieht dort den direkten Bezug zu „Victor Law Pattaya – Law and Account Solutions“. Victor Wong (Peerasan Wongsri) ist kein Hobby-Schreiber, sondern der Kopf einer etablierten Rechts- und Steuerberatungskanzlei vor Ort.
Ja und jetzt? Verstehst Du eigentlich was Du liest?

Soviel zum Thema lesen und einfache Zusammenhänge verstehen !!!!

2. Der angebliche Widerspruch (aufgelöst):

Du zitierst Luther: „...steuerpflichtig in dem Steuerjahr, in dem sie nach Thailand eingeführt werden...“ Das ist die Fälligkeit der Steuer (Wann muss ich zahlen/erklären?).
Thailand nutzt für Auslandseinkünfte das Zuflussprinzip (Remittance-Basis).
Vor der Überweisung existiert in Thailand schlicht keine Steuererklärungspflicht für dieses Geld.

Victor Wong erklärt nun die Voraussetzung (Wer ist überhaupt steuerpflichtig?):
Er schreibt: „It is also necessary to examine the year in which the income originally arose.“
Warum? Weil die thailändische Steuerpflicht an deine Steueransässigkeit (180-Tage-Regel) im Entstehungsjahr gekoppelt ist.

Das konkrete Szenario, vor dem Wong warnt:
Jahr 1: Du lebst >180 Tage in Thailand (bist Steuerresident) und generierst im Ausland z.B. Aktiengewinne. Das Geld bleibt im Ausland.
Jahr 2: Du machst ein „Auszeit-Jahr“, bist <180 Tage in Thailand (kein Resident) und überweist das Geld aus Jahr 1 nun nach Thailand.
Viele glauben jetzt fälschlicherweise: „In Jahr 2 bin ich kein Resident, also ist die Überweisung steuerfrei.“
Falsch.
Und genau hier greift Wongs Text: Das Geld entstand in einem Jahr (Jahr 1), in dem du thailändischer Steuerresident warst. Die Steuerpflicht klebt an diesem Geld. Wenn du es in Jahr 2 einführst, wird die Steuer fällig (wie von Luther beschrieben), basierend auf den Regeln des Entstehungsjahres.

Wer diesen Zusammenhang bzw . Unterschied ( Auslöser der Steuerpflicht (Steueransässigkeit im Entstehungsjahr) und dem Zeitpunkt der Besteuerung (Jahr der Überweisung) ) ) nicht vollständig versteht, sollte bei solchen Ratschlägen in Foren etwas Gas rausnehmen
Das thailändische Revenue Department versteht dies nämlich sehr wohl.

Somit sollte das Thema hier hoffentlich transparent genug sein, um nicht in eine möglicherweise teure Steuerfalle zu tappen.

Für mich ist die Diskussion, zu diesem Teilaspekt, an dieser Stelle auch beendet.
 
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BoKu

Kennt noch nicht jeder
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8 September 2020
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Ich gehe völlig konform mit Dir solange eine fortschreitende Thailändische Steuerpflicht besteht, dann widersprechen sich auch die von Dir referenzierten Aussagen von Luther und Wong nicht.

Weder der Eine noch der Andere und auch nicht die dort nicht erwähnte aber eigentlich ursächliche Verwaltungsvorschrift P.161/2566 gibt eine genaue Verfahrensweise vor, wenn der Tax Resident Status unterbrochen wird und im Jahr der Überweisung dadurch eigentlich keine allgemeine Steuerpflicht bestünde...

Bitte hierzu auch gerne mal folgendes lesen: Luther Taxation Memo

Ich empfehle vor Überweisung größerer Beträge aber dennoch ausdrücklich die Konsultation eines entsprechenden Spezialisten oder Rückfrage beim Revenue Office samt Bestätigung in Schriftform...

Können wir das so stehen lassen?
 

Earn

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Ich gehe völlig konform mit Dir solange eine fortschreitende Thailändische Steuerpflicht besteht, dann widersprechen sich auch die von Dir referenzierten Aussagen von Luther und Wong nicht.

Weder der Eine noch der Andere und auch nicht die dort nicht erwähnte aber eigentlich ursächliche Verwaltungsvorschrift P.161/2566 gibt eine genaue Verfahrensweise vor, wenn der Tax Resident Status unterbrochen wird und im Jahr der Überweisung dadurch eigentlich keine allgemeine Steuerpflicht bestünde...

Bitte hierzu auch gerne mal folgendes lesen: Luther Taxation Memo

Ich empfehle vor Überweisung größerer Beträge aber dennoch ausdrücklich die Konsultation eines entsprechenden Spezialisten oder Rückfrage beim Revenue Office samt Bestätigung in Schriftform...

Können wir das so stehen lassen?
Wie bereits gesagt, für mich ist das Thema an dieser Stelle durch.
Jeder Mitleser in diesem Thread hat nun ausreichend fundierte Informationen und verschiedene Perspektiven, um sich eine eigene Meinung zu bilden und seine individuelle Vorgehensweise klug zu entscheiden.
Insofern: Ja, das können wir gerne so stehen lassen.
 

Earn

Schreibwütig
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Doch noch ein kurzes, finales Update, da gerade der aktuelle 2026er-Leitfaden von Expat Tax Thailand veröffentlicht wurde und genau zu dem Thema Stellung bezogen wird.

Wer die Logik dahinter immer noch anzweifelt, sollte sich dort mal das offizielle Flowchart zur Prüfung von Auslandseinkünften ansehen...
Dort wird grafisch genau das dargestellt, was ich hier nun mehrfach erklärt habe: Die Prüfung beginnt zwingend mit der Frage, ob man im Entstehungsjahr der Einkünfte steueransässig in Thailand war. Ist das der Fall, bleibt das Geld steuerverhaftet, egal in welchem späteren Jahr es letztendlich überwiesen wird.
Das vermeintliche „Weißwaschen“ durch gezielte Auszeit-Jahre funktioniert laut dem aktuellen Framework der Behörden schlichtweg nicht mehr. Der eine Member, der mit seinen Phantasien regelmäßig falsch liegt hat somit auch bei diesem Thema Konstanz bewiesen. Es liegen nun Quellen von der Kanzlei Luther, Victor Law bis hin zu aktuellen Expat-Steuerexperten vor.
Damit sollte nun jeder in der Lage sein, seine individuellen Chancen und Risiken ,auch bzgl. seined Aufenthaltsstatus, selbst abzuwägen. Für mich ist das Thema damit ( höchstwahrscheinlich :)) nun endgültig beendet.


IMG_20260901_082442.jpg
 

HamburgerJung

Wenn ich schweige, bin ich noch nicht fertig. 😂
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11 Mai 2020
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Sisaket, Thailand
Lieber Earn, (nicht wirklich ernst gemeint....)

sich auf meinen Post zu beziehen, obwohl ich dann deine Antwort nicht lesen kann.... naja, geschenkt...so bist du nun mal. Ich probiere das auch mal aus, jetzt....

Wie immer … überheblich, nichts als falsche Behauptungen mir gegenüber, Unterstellungen, pures Schwarz-Weiß-Denken und zu viel Fantasie über andere Personen.

Zu Member Patty: Wenn er 2028 Geld nach Thailand überweist und 2029 erstmals in Thailand steuerlich ansässig wird, weil er, wie er schreibt 2029 mindestens 180 Tage in Thailand verbringt, dann ist die Überweisung aus 2028 steuerfrei .....

zu mir: ich schrieb
Ich habe das Gleiche gemacht: Im Laufe des Jahres 2025 Geld für die Jahre 2025, 2026, 2027, 2028 und 2029 gesendet. 2029 bleibe ich über sechs Monate in DE, da ich noch ein paar Sachen erledigen muss. Da werde ich wieder Geld für die nächsten fünf Jahre senden.

Wo steht, dass ich Geld weiß waschen möchte? Wo steht, dass ich Steuergesetze brechen möchte?

Wenn man Geld steuerfrei nach Thailand bringen möchte, muss man zunächst einmal ein Jahr vorweisen, in dem man keine 180 Tage Aufenthalt in Thailand und somit kein Tax Resident war.

Das sind bzw. waren bei mir aktuell die Jahre 2025 und 2029.

Wo steht, dass ich Einkommen aus den Jahren 2026, 2027, 2028 usw. steuerfrei überweisen kann oder will?

2025 habe ich mir für die Jahre 2026, 2027, 2028 und 2029 Einkommen aus dem Jahr 2025 nach Thailand überwiesen. Und genau das Gleiche mache ich 2029 wieder mit dem Einkommen aus dem Jahr 2029 für die darauffolgenden Jahre.

Ich könnte auch angeben (und nachweisen) , dass es sich um Vermögen aus der Zeit vor 2024 handelt. Es gibt eben nicht nur alles Schwarz und Weiß.

Du interpretierst irgendetwas hinein, was ich weder geschrieben noch gemeint habe, und gehst grundsätzlich erst einmal vom schlechtesten möglichen Szenario aus.


Du googelst und fragst die KI ... ich gehe in solchen Fällen zum Revenue Department und erkundige mich dort vor Ort. 😄..Am Anfang der Diskussion hatte ich auch gedacht, egal wann das Einkommen erzielt worden ist, Hauptsache man hat keinen Aufenthalt von 180 Tagen....deswegen bin ich zum Revenue Department gegangen....und wenn man die richtigen Fragen stellt, dann bekommt man auch gute Antworten...

Nicht: „Wie kann ich in Zukunft Steuern sparen?“ .... darauf bekommt man natürlich keine vernünftige Antwort.
Stattdessen stelle ich konkrete Fragen nach dem Prinzip: „Wenn mein Fall so oder so aussieht, was wäre dann die steuerliche Konsequenz?“
Genau darum geht es mir. Ich möchte wissen, wie die bestehenden Regeln auf unterschiedliche Konstellationen angewendet werden .

Ich habe mich mit dem deutschen Finanzamt kurzgeschlossen, als ich angefangen habe, längere Zeit in Thailand zu leben.
Ich habe mich mit der dt. Krankenkasse kurzgeschlossen....Thema ...Anwartschaften
Ich habe mich mit Wise kurzgeschlossen, als es hieß „in Thailand ansässige“
Und ich habe mich mit dem Revenue Department kurzgeschlossen.
u.
s.
w.

Ich lese zwar auch viel und informiere mich über verschiedene Quellen, aber bei meinen persönlichen Fragen wende ich mich grundsätzlich direkt an die zuständigen Personen, Organisationen oder Behörden, um eine konkrete Auskunft für meinen individuellen Fall zu bekommen. So mache ich es schon Lebenslang.

Da traue ich weder Google noch KI oder irgendwelchen Foren. Jeder hat andere Voraussetzungen und Parameter, die letztendlich zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen führen können...es entstehen vielfältige
graue Schattierungen. Es ist nicht alles bis ins kleinste Detail geregelt.

ich schrieb ja....
Das sind natürlich nur Beispiele aufgrund meiner konkreten Fragestellungen. Bei anderen Fällen kann die Sache möglicherweise wieder anders bewertet werden.

Auch bei dem Thema Schenkungen gehe ich explizit nur auf das Scheingeschäft ein.

Wer also denkt: „Ich schenke meiner Frau das Geld heute und nutze es dann ein paar Jahre später selbst“ … Pustekuchen.. ...... nicht, um deine Lebenshaltungskosten später zu finanzieren.


Und genau da ist es genauso, wie ich schreibe....Schenkt man seiner Frau das Geld tatsächlich und kann anschließend nachweislich keine weiteren Überweisungen oder Vermögen für seinen eigenen Unterhalt belegen, während seine Frau aus der Schenkung den gemeinsamen Lebensabend finanziert, kann das irgendwann als reine Vermögensverschiebung bzw. als Scheingeschäft hinterfragt werden. Von daher rate ich davon ab....

Nach einigen Jahren ... wie viele genau, ist leider nicht eindeutig festgelegt, sagt auch keiner.... kann die Frau ihren Mann aus ihrem eigenen Vermögen natürlich wieder Geld schenken. Aber genau hier liegt das Problem: Es gibt offenbar keinen klar definierten Zeitraum, ab wann das Geld aus der Schenkung zweifelsfrei als ihr eigenes Vermögen angesehen wird.

Deshalb ist das für mich mehr als nur eine Grauzone.

Leben die Ehepartner dagegen räumlich getrennt, oder kann der Ehepartner eigenes Vermögen in Thailand nachweisen...kann die Frau das geschenkte Geld selbstverständlich für ihren eigenen Lebensunterhalt und ihre sonstigen Ausgaben verwenden. Das war aber überhaupt nicht das Thema.

Es ging ausschließlich um den Fall, dass man seiner Frau eine größere Summe Baht schenkt und anschließend davon lebt bzw. das Geld später wieder selbst nutzt ... und zwar aus purer Steuervermeidung.

Tu uns doch beiden einen Gefallen..... Lies und beantworte meine Beiträge einfach nicht mehr.
 

Earn

Schreibwütig
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17 Oktober 2024
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Mit jemandem, der mich erst blockiert und dann lang und breit jammert, dass er meine Beiträge nicht lesen kann, stimmt technisch und logisch irgendetwas nicht.

Dieser Thread ist im öffentlichen Bereich des Forums angesiedelt. Jeder Mensch weltweit kann diese Beiträge lesen – und eben auch jeder blockierte User. Wer das Prinzip einer Blockierfunktion nicht versteht, sollte sich mit Vorwürfen zurückhalten.
Mir dann auch noch vorschreiben zu wollen, was ich lesen oder worauf ich antworten darf, ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten.

Der ganze Rest dieses langen, wirren Beitrags ist ein reines Zurückrudern und eine Rechtfertigung unter nachträglicher Verdrehung der eigenen, ursprünglichen Aussagen. Positiv bleibt immerhin zu erwähnen, dass die Diskussion offenbar dazu beigetragen hat, dass der Member nun krampfhaft versucht, seine steuerlichen Fehleinschätzungen im Nachhinein irgendwie geradezubiegen.

Das Ganze hier ist ein wunderbares Paradebeispiel dafür, dass sowohl das thailändische Steuerrecht als auch die technische Funktionsweise eines Internetforums deutlich komplexer sind, als es im ersten Moment erscheint.
Daher wird beides eben nicht von jedermann auf Anhieb verstanden.

Danke fürs Gespräch, hat Spaß gemacht!