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News Keine Konten mehr in Thailand für EU Bürger mit Wohnsitz in der EU ab 2027

Hibl

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9 Oktober 2016
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Achtung: Betrifft nur Menschen die einen Wohnsitz in der EU haben und ein Konto in Thailand.

Dieser Beitrag gilt nur als Info, dass es dieses neue tolle Gesetz gibt. Ich bin gespannt ob und wann es umgesetzt wird.

Edit: es gibt wohl Bestandsschutz für alle Konten die vor 11.07.26 begründet wurden.


Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz

Nach diesem Gesetz wären jegliche Konten in Thailand unter den o.g. Voraussetzungen illegal (nach EU Recht) und sofort zu beenden.
Das gilt auch für Konten in der Schweiz. Hier halte ich persönlich eine Umsetzung für zeitnah wahrscheinlich. Wobei es da vielleicht eher wahr. ist, dass diese Banken dann Außenstellen in der EU haben oder haben werden, im Gegensatz zur Bangkok Bank.



Persönliche Meinung: Der Name des Gesetzes ist natürlich blanker Hohn aus meiner Sicht. Es ist 100 % offensichtlich worum es wirklich geht.
Mir persönlich ist mein Thaikonto nicht super wichtig, aber ich habe es gerne. Es macht das Leben in Thailand leichter/entspannter und es gibt mir auch das Gefühl von (mehr) Freiheit.

P.S. Mein Wissen ist hier keinesfalls vollständig, hab auch gerade erst davon erfahren.

KI Zusammenfassung:


Das Wichtigste in Kürze​

Ja, das Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG) betrifft auch Bankkonten in Thailand. Mit diesem Gesetz wird die EU-Richtlinie CRD VI in deutsches Recht umgesetzt, was ab 2027 direkte rechtliche Auswirkungen auf Bankverbindungen im Nicht-EU-Ausland hat.

Was genau ändert sich?​

Ab dem 11. Januar 2027 gelten verschärfte Regeln für Banken aus Drittstaaten.

  • Verbot der aktiven Dienstleistung: Thailändische Banken dürfen EU-Ansässigen dann keine regulären Bankdienstleistungen (wie das Führen von Girokonten) mehr anbieten, es sei denn, sie unterhalten eine teure, lizenzierte Zweigstelle innerhalb der EU.
  • Fortführung bestehender Konten: Die Neuregelung erfasst ausdrücklich auch die Fortsetzung bestehender Geschäftsbeziehungen, nicht nur die Neueröffnung.
Da thailändische Banken in der Regel keine EU-Niederlassungen betreiben, dürfen sie Konten von Kunden mit offiziellem EU-Wohnsitz ab diesem Stichtag rein rechtlich nicht mehr weiterführen.

Auswirkungen auf die Nutzung vor Ort​

Der Stichtag im Januar 2027 fällt genau in die Zeit des anstehenden achtmonatigen Thailand-Aufenthalts ab September. Unter der Annahme, dass der Wohnsitz in Deutschland aufrechterhalten wird und die thailändischen Banken die Vorgaben strikt umsetzen, könnte der Zugriff auf das Konto ab Januar eingeschränkt oder die Bankverbindung von thailändischer Seite gekündigt werden.

Es gibt rechtlich zwei klare Szenarien:

  • Hauptwohnsitz in der EU (Deutschland): Das Konto fällt unter die Restriktionen der CRD VI. Die Bank ist nach EU-Recht gezwungen, die Geschäftsbeziehung einzustellen oder zu beschränken.
  • Wohnsitz außerhalb der EU: Wer seinen Wohnsitz aus der EU abmeldet und in ein Nicht-EU-Land verlegt, fällt nicht mehr unter den Anwendungsbereich der Richtlinie. Das thailändische Konto wäre in diesem Fall sicher.


Frage zur Umsetzungswahrscheinlichkeit:



Die Wahrscheinlichkeit, dass thailändische Banken ab Januar 2027 flächendeckend und eigeninitiativ Konten von EU-Bürgern kündigen, ist aus praktischer Sicht eher gering bis mittelmäßig einzuschätzen. Die tatsächliche Umsetzung dürfte von bürokratischem Pragmatismus und filialspezifischen Unterschieden geprägt sein.

Direkter Regulierungsdruck auf thailändische Banken​

  • Keine unmittelbare EU-Jurisdiktion: Thailändische Banken unterstehen der Aufsicht der Bank of Thailand (BOT). EU-Richtlinien wie die CRD VI entfalten in Thailand keine direkte Gesetzeskraft, solange eine Bank keine Niederlassungen in der EU betreibt.
  • Fokus auf aktive Akquise: Das Verbot zielt primär darauf ab, dass Drittstaatenbanken nicht ohne Lizenz im EU-Binnenmarkt um Kunden werben. Die reine passive Abwicklung von Konten, die vor Ort in Thailand eröffnet wurden, genießt in Thailand selbst keine hohe regulatorische Priorität.
  • Unterschied zu FATCA oder CRS: Anders als beim US-amerikanischen FATCA oder dem weltweiten CRS-Steuerdatenaustausch drohen thailändischen Banken bei reinen EU-Binnenmarktregeln kaum unmittelbare globale Sanktionen.

Typisches Umsetzungsverhalten vor Ort​

  • Reaktive Haltung: Thailändische Großbanken wie die Bangkok Bank, Kasikornbank oder SCB agieren bei europäischen Vorgaben meist rein reaktiv. Es wird selten proaktiv gehandelt, solange keine konkrete Weisung der BOT oder Warnung von Partnerbanken vorliegt.
  • Große Filialautonomie: Die praktische Auslegung von Compliance-Vorschriften variiert in Thailand traditionell stark von Provinz zu Provinz und teils von Filiale zu Filiale.
  • Formale Absicherung: Häufig behelfen sich thailändische Institute mit standardisierten Formularen oder AGB-Updates, anstatt bestehende Kundenbeziehungen tatsächlich aufzukündigen.

Praktische Knackpunkte für Kontoinhaber​

  • Hinterlegte Wohnadresse (KYC): Das größte Risiko für Kontosperrungen liegt in automatisierten KYC-Prüfungen (Know Your Customer). Ist im Bankprofil ausschließlich eine deutsche Meldeadresse hinterlegt, schlagen interne Risikofilter schneller an als bei Vorlage einer thailändischen Adresse.
  • Korrespondenzbanken: Europäische Partnerbanken, über die Überweisungen in Euro geroutet werden, könnten Transaktionen genauer prüfen oder ablehnen, wenn der Begünstigte keinen thailändischen Wohnsitz nachweist.

Fazit​

Ein sofortiger, automatischer Kontoverlust zum Stichtag ist unwahrscheinlich. Das reale Risiko besteht vielmehr darin, dass Banken bei routinemäßigen Datenabgleichen (KYC-Updates) verstärkt lokale Nachweise wie ein Certificate of Residence oder ein gültiges Langzeitvisum einfordern.
 
Zuletzt bearbeitet:

Goldesel

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9 Juni 2026
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Das gilt auch für Konten in der Schweiz. Hier halte ich persönlich eine Umsetzung für zeitnah wahrscheinlich. Wobei es da vielleicht eher wahr. ist, dass diese Banken dann Außenstellen in der EU haben oder haben werden....

Wobei man dazu anmerken muss, dass es für nicht EU-Banken kein EU Passporting geben wird, d.h. eine Niederlassung in einem EU Land reicht nicht um in der gesamten EU tätig werden zu dürfen, es muss für jedes EU-Land, in dem die Bank Geschäfte machen will, eine eigene Niederlassung gegründet werden muss.

Hier noch ein Link zu einer KPMG Seite zu diesem Thema

 
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Santa

อยากมีความสุข อย่าคาดหวังความสมบูรณ์
   Autor
7 März 2017
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Ich hatte gestern den Text von @Dr. Ramin von der KI überprüfen lassen.
Zitat Gemini:

2. Dürfen Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland keine Konten mehr in Thailand eröffnen? (Falsch)
  • Die rechtliche Realität: Weder die EU noch deutsche Politiker verbieten Bürgern, ein Konto in Thailand oder einem anderen Drittstaat zu führen. [1]
  • Wen das Gesetz tatsächlich trifft: Die EU-Richtlinie (bzw. der berüchtigte Artikel 21c) richtet sich nicht an die Bürger, sondern an die Banken außerhalb der EU. Sie besagt, dass Banken aus Drittstaaten (wie Thailand) keine Bankdienstleistungen aktiv an Personen mit Wohnsitz in der EU vertreiben dürfen, es sei denn, sie gründen eine regulierte Zweigstelle in der EU. [1]
  • Die praktische Auswirkung: Wenn Sie physisch nach Thailand reisen (z. B. als Tourist oder Langzeit-Urlauber) und dort vor Ort zu einer thailändischen Bank gehen, um ein Konto zu eröffnen (passive Dienstleistungsfreiheit), greift das Gesetz in der Regel nicht. Allerdings verschärfen thailändische Banken (wie die Bangkok Bank) schon seit 2025 unabhängig von der EU ihre eigenen Richtlinien für Ausländer drastisch, weshalb man oft Langzeitvisa oder ein Wohnsitzzertifikat
3. Tritt das Gesetz „rückwirkend“ per Juli in Kraft? (Falsch / Verzerrt)
  • Keine echte Rückwirkung: Ein Gesetz kann in Deutschland nicht einfach rückwirkend legale Handlungen bestrafen. Das BRUBEG enthält feste Übergangsfristen und tritt am 11. Januar 2027 vollumfänglich in Kraft.
  • Woher kommt das Datum „letzter Juli“? Die EU-Richtlinie sieht einen Bestandsschutz vor. Der Stichtag hierfür war der 11. Juli 2026. Wer vor diesem Datum bereits ein Konto im Nicht-EU-Ausland hatte, fällt unter die Altfall-Regelung, sodass die Bank die Kundenbeziehung ohne regulatorischen Druck der EU weiterführen darf.
  • Wer nach dem 11. Juli 2026 ein Konto eröffnet hat, fällt ab Januar 2027 unter die neuen Regeln. Das bedeutet keineswegs, dass die thailändische Bank das Konto automatisch schließt – es liegt allein im Ermessen der dortigen Bank, ob sie den bürokratischen Aufwand für EU-Ansässige weiter betreiben möchte oder nicht. [1, 2]
Fazit
Der Text nutzt ein komplexes, reales EU-Bankengesetz (CRD VI / BRUBEG), bricht es auf ein extrem vereinfachtes Narrativ herunter („Die Politiker verbieten uns Konten“) und schürt damit unbegründete Existenzängste. Es gibt kein Verbot für Auslandskonten, sondern lediglich strengere Auflagen für internationale Banken, die Geschäfte mit EU-Bürgern machen wollen. [1, 2]
 
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Santa

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   Autor
7 März 2017
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Fokus auf aktive Akquise: Das Verbot zielt primär darauf ab, dass Drittstaatenbanken nicht ohne Lizenz im EU-Binnenmarkt um Kunden werben. Die reine passive Abwicklung von Konten, die vor Ort in Thailand eröffnet wurden, genießt in Thailand selbst keine hohe regulatorische Priorität.
Das ist für mich persönlich der entscheidene Satz.
Es geht nicht um Konten, die ich/wir vor Ort im Nicht-EU-Ausland abschließen. Sondern es geht darum, dass Nicht-EU-Banken, nicht aktiv in der EU um Kunden werben dürfen.
 

Fletscher

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Ganz neu ist es ja nicht, dass es der EU missfällt, wenn ihre in der EU wohnansässigen sprich gemeldeten Bürger, Konten in Drittstaaten unterhalten.
Die hätten die Euros lieber hier als im Ausland, wo man keinen Zugriff mehr drauf hat.
So ist auch Wise und Co. zumindest den deutschen Banken ein Dorn im Auge.
 
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