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Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

BoKu

Kennt noch nicht jeder
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8 September 2020
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2. Mythos Steuerumgehung: „Wenn ich im Überweisungsjahr kein Tax Resident bin, bleibt das Geld steuerfrei“

Die Annahme, dass man Geld aus steuerpflichtigen Jahren einfach steuerfrei nach Thailand einführen kann, indem man im Jahr der Überweisung unter 180 Tagen Aufenthalt bleibt, ist ein fataler Denkfehler.
Führende internationale Steuerkanzleien und Fachquellen bestätigen dies unmissverständlich:
u.A.
Luther Lawfirm (Offizielles Steuer-Memo):„Ausländische Einkünfte, die nach dem 1. Januar 2024 von einem thailändischen Steueransässigen erzielt wurden, sind in dem Steuerjahr steuerpflichtig, in dem sie nach Thailand eingeführt werden, unabhängig davon, wann sie ursprünglich erzielt wurden.“

Wer glaubt, durch ein „Auszeitjahr“ in Deutschland altes, in Thailand steuerpflichtig gewordenes Geld weißwaschen zu können, irrt.
Rechtssichere Steuerfreiheit bei der Einfuhr besteht ab 2024 nur für Einkommen, das nachweislich in einem Kalenderjahr im Ausland erzielt wurde, in dem man weniger als 180 Tage in Thailand verbracht hat.

Widerspricht sich das nicht gerade selbst?

"sind in dem Steuerjahr steuerpflichtig in dem sie nach Thailand eingeführt werden unabhängig wann sie ursprünglich erzielt wurden" halte ich selbst für korrekt.

wenn nun genau in diesem Jahr der Einführung/Überweisung durch einen kürzeren Aufenthalt als 180 Tage eben keinerlei thailändische Steuerpflicht besteht, was soll da zu versteuern sein?

"Rechtssichere Steuerfreiheit bei der Einfuhr besteht ab 2024 nur für Einkommen, das nachweislich in einem Kalenderjahr im Ausland erzielt wurde, in dem man weniger als 180 Tage in Thailand verbracht hat" sagt hingegen etwas gänzlich anderes aus, ich halte dies für falsch.