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Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

LedZeppelin

Nobody is perfect
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2 Oktober 2018
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wenn ich im November Geld nach Thailand schicke , aber erst im darauffolgenden Jahr in Thailand lebe

ich meine , wenn ich im November 2028 Geld nach Thailand auf mein Konto schicke , sagen wir 100.000 Euro , aber erst ab Jänner 2029 in Thailand lebe ,
Nach Deinem ersten Posting, mit im November, geht man aber davon aus, das dies in diesem Jahr sein soll und nicht November 2027.
Und das darauffolgende Jahr wäre dann nächstes Jahr 2027 und nicht 2028.
 

Santa

อยากมีความสุข อย่าคาดหวังความสมบูรณ์
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7 März 2017
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Nach Deinem ersten Posting, mit im November, geht man aber davon aus, das dies in diesem Jahr sein soll und nicht November 2027.
Und das darauffolgende Jahr wäre dann nächstes Jahr 2027 und nicht 2028.
@Patty möchte von uns gerne wissen, welche steuerlichen Gesetze im Jahre 2030 gelten.

Sorry, ich für meinen Fall bin da raus, da meine Glaskugel beim letzten Putzen heruntergefallen ist.

Dabei wüsste ich auch gerne schon, wie es nun im Jahre 2030, in 3 1/2 Jahren, in Thailand so läuft mit dem Steuerzahlen beim Falang.
 
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Patty

😜
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22 Dezember 2011
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Austria
@Santa , was ist da so schwer zu verstehen, bei so einer Frage ist es doch normal , dass man nur von den jetzigen Gesetzen ausgehen kann .
könnte auch fragen für November 2026 und dann ob das Geld 2027 steuerfrei ist .
Aber wenn das schon zu hoch für dich ist, dann gute Nacht .

Aber lass es einfach , war nur eine Frage !
 
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Santa

อยากมีความสุข อย่าคาดหวังความสมบูรณ์
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7 März 2017
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Patty

😜
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Austria
Die Frage hätte man Dir beantworten können, aber weit in die Zukunft und dann auch noch in Verbindung mit Thailand kann keiner schauen.

Weil ich Dich mag, greife ich Dich nicht persönlich an, so wie Du mich ;) .
Kannst gerne machen, wenn dich ungerechtfertigt angegriffen fühlst , hab kein Problem damit 👍
Habe nie geschrieben, dass jemand in die Zufunft schauen soll , ging nur zum verstehen was gemeint ist , aber vielleicht für manche zu kompliziert, KI hat’s verstanden 🙈😂
 

Santa

อยากมีความสุข อย่าคาดหวังความสมบูรณ์
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7 März 2017
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KI hat’s verstanden 🙈😂
KI :LOL:

Auch die kann nicht in die Zukunft sehen.

Aber vertraue ruhig der KI. Wie viel Recht sie hatte, siehst Du dann 2030.

Scheint schwer zu verstehen zu sein für Dich, dass niemand sagen kann, was 2030 ist. Und was bringt es Dir, wenn Du jetzt von der Ist-Situation ausgehst und die sich noch 2-mal ändert?
 

Patty

😜
   Autor
22 Dezember 2011
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Austria
KI :LOL:

Auch die kann nicht in die Zukunft sehen.

Aber vertraue ruhig der KI. Wie viel Recht sie hatte, siehst Du dann 2030.

Scheint schwer zu verstehen zu sein für Dich, dass niemand sagen kann, was 2030 ist. Und was bringt es Dir, wenn Du jetzt von der Ist-Situation ausgehst und die sich noch 2-mal ändert?
Du hast es nicht verstanden, nach jetziger Gesetzeslage, auch das hat die KI verstanden !
Wenn ich etwas frage , was die Zukunft betrifft, kann man sich ja nur nach der jetzigen Rechtslage orientieren, war das verständlich?
 
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Heinrich123

Kein Erklärbär
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31 Januar 2023
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"......... und lass die Erwachsenen reden."
:biggrin:
Hatte ich noch aufem Herzen.
Bin eigentlich schon länger raus hier. Überfliege nur noch und hoffe doch noch was Interessantes, für mich, zu finden.
Hier haben anscheinend einige, nicht nur ich, den Überblick verloren.
 

HamburgerJung

Kennt eine Menge Lady Boys
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11 Mai 2020
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Sisaket, Thailand
Nein, ich meine , wenn ich im November 2028 Geld nach Thailand auf mein Konto schicke , sagen wir 100.000 Euro , aber erst ab Jänner 2029 in Thailand lebe , sprich mich länger als 180 Tage in Thailand pro Jahr aufenthalte , dann muss ich ja für 2028 keine Steuererklärung machen und daher sollte das Geld aus November 2028 steuerfrei sein !
Stimmt meine Annahme , KI sagt stimmt, aber wollte auch eure Meinung !


Ich antworte dir trotzdem, obwohl es eigentlich schon beantwortet wurde ..... man muss nur die Jahreszahlen ändern.

Wenn du im November 2028 Geld nach Thailand sendest ..... eigentlich egal, wann im Jahr 2028 .... und du für 2028 keine 180 Tage Aufenthalt zusammenbekommst, ist das Geld steuerfrei, da du für 2028 nicht steuerpflichtig bist.

Wenn du dann 2029 länger als 180 Tage in TH rumhängst, bleibt das Geld von 2028 trotzdem steuerfrei. Und wenn du 2029 kein Geld sendest, musst du auch 2030 für das Jahr 2029 keine Steuern zahlen.

Ich habe das Gleiche gemacht: Im Laufe des Jahres 2025 Geld für die Jahre 2025, 2026, 2027, 2028 und 2029 gesendet. 2029 bleibe ich über sechs Monate in DE, da ich noch ein paar Sachen erledigen muss. Da werde ich wieder Geld für die nächsten fünf Jahre senden.

Es beruht natürlich auf der Annahme, dass die aktuellen Gesetze auch in den nächsten Jahren so bleiben.

Noch ein Wort zum Schenken: Das habe ich auch schon abgeklärt. Eine 100-prozentige Antwort bekommst du aber selbst von den Behörden nicht. Geld kannst du bis zu 20.000.000 Baht pro Jahr steuerfrei schenken. Das Geld darf aber nicht für den täglichen Bedarf verwendet werden, sprich für Essen, Trinken usw. .....also nicht für normale Lebenshaltungskosten.

Das gilt offenbar auch noch einige Jahre nach der Schenkung. Wer also denkt: „Ich schenke meiner Frau das Geld heute und nutze es dann ein paar Jahre später selbst“ … Pustekuchen.

Ab wann man es tatsächlich wieder nutzen könnte, wollte mir allerdings niemand beantworten. Deshalb gilt für mich: Wenn schenken, dann für nicht alltägliche Anschaffungen des Lebens … Auto, Haus, Gold, ETF usw. Schenke des Schenkens wegen ..... nicht, um deine Lebenshaltungskosten später zu finanzieren.

Man kann auch mehr als 20.000.000 Baht pro Jahr schenken, der Anteil über dem Freibetrag wird auch nur mit 5% besteuert.

Das sind natürlich nur Beispiele aufgrund meiner konkreten Fragestellungen. Bei anderen Fällen kann die Sache möglicherweise wieder anders bewertet werden.
 

Earn

Schreibwütig
   Autor
17 Oktober 2024
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Richtigstellung zu weit verbreiteten Mythen über das thailändische Schenkungs- und Steuerrecht:

Wenn hier oder anderswo behauptet wird, man könne das neue thailändische Steuerrecht durch einfache Jahressprünge oder vermeintliche Nutzungsverbote bei Schenkungen umgehen, beruht dies auf gravierenden rechtlichen Fehlinterpretationen.

Die Gesetzeslage stellt sich wie folgt dar:

1.) Mythos Schenkungen: „Geschenktes Geld darf nicht für den Lebensunterhalt genutzt werden“

Die rechtliche Realität: Es verhält sich exakt umgekehrt. Das thailändische Steuerrecht befreit Schenkungen für den ordnungsgemäßen Unterhalt (Lebenshaltungskosten, Ausbildung, medizinische Versorgung) im familiären Rahmen (Ehepartner, Eltern, leibliche Kinder) ausdrücklich von der Steuer.
Der Beschenkte darf das Geld selbstverständlich für Essen, Trinken und den alltäglichen privaten Verbrauch nutzen.
Was er nicht darf: Das Geschenk an den Schenker irgendwie zurückgeben
( Scheingeschäft) .
Zudem gilt der maximale Freibetrag von 20 Millionen Baht pro Jahr ausschließlich für die Kernfamilie (Ehepartner, Eltern, Kinder).

2. Mythos Steuerumgehung: „Wenn ich im Überweisungsjahr kein Tax Resident bin, bleibt das Geld steuerfrei“

Die Annahme, dass man Geld aus steuerpflichtigen Jahren einfach steuerfrei nach Thailand einführen kann, indem man im Jahr der Überweisung unter 180 Tagen Aufenthalt bleibt, ist ein fataler Denkfehler.
Führende internationale Steuerkanzleien und Fachquellen bestätigen dies unmissverständlich:
u.A.
Luther Lawfirm (Offizielles Steuer-Memo):„Ausländische Einkünfte, die nach dem 1. Januar 2024 von einem thailändischen Steueransässigen erzielt wurden, sind in dem Steuerjahr steuerpflichtig, in dem sie nach Thailand eingeführt werden, unabhängig davon, wann sie ursprünglich erzielt wurden.“

Wer glaubt, durch ein „Auszeitjahr“ in Deutschland altes, in Thailand steuerpflichtig gewordenes Geld weißwaschen zu können, irrt.
Rechtssichere Steuerfreiheit bei der Einfuhr besteht ab 2024 nur für Einkommen, das nachweislich in einem Kalenderjahr im Ausland erzielt wurde, in dem man weniger als 180 Tage in Thailand verbracht hat.

Also wenn jemand hier oder anderswo steuerliche Geheimtipps erklärt. Einfach mit Vorsicht genießen. Insbesondere dann, wenn derjenige schon bei einigen Themen immer Mal wieder stramm daneben gelegen ist.
 
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hallodri

...
    Aktiv
16 September 2010
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Richtigstellung zu weit verbreiteten Mythen über das thailändische Schenkungs- und Steuerrecht:

Wenn hier oder anderswo behauptet wird, man könne das neue thailändische Steuerrecht durch einfache Jahressprünge oder vermeintliche Nutzungsverbote bei Schenkungen umgehen, beruht dies auf gravierenden rechtlichen Fehlinterpretationen.

Die Gesetzeslage stellt sich wie folgt dar:

1.) Mythos Schenkungen: „Geschenktes Geld darf nicht für den Lebensunterhalt genutzt werden“

Die rechtliche Realität: Es verhält sich exakt umgekehrt. Das thailändische Steuerrecht befreit Schenkungen für den ordnungsgemäßen Unterhalt (Lebenshaltungskosten, Ausbildung, medizinische Versorgung) im familiären Rahmen (Ehepartner, Eltern, leibliche Kinder) ausdrücklich von der Steuer.
Der Beschenkte darf das Geld selbstverständlich für Essen, Trinken und den alltäglichen privaten Verbrauch nutzen.
Was er nicht darf: Das Geschenk an den Schenker irgendwie zurückgeben
( Scheingeschäft) .
Zudem gilt der maximale Freibetrag von 20 Millionen Baht pro Jahr ausschließlich für die Kernfamilie (Ehepartner, Eltern, Kinder).

2. Mythos Steuerumgehung: „Wenn ich im Überweisungsjahr kein Tax Resident bin, bleibt das Geld steuerfrei“

Die Annahme, dass man Geld aus steuerpflichtigen Jahren einfach steuerfrei nach Thailand einführen kann, indem man im Jahr der Überweisung unter 180 Tagen Aufenthalt bleibt, ist ein fataler Denkfehler.
Führende internationale Steuerkanzleien und Fachquellen bestätigen dies unmissverständlich:
u.A.
Luther Lawfirm (Offizielles Steuer-Memo):„Ausländische Einkünfte, die nach dem 1. Januar 2024 von einem thailändischen Steueransässigen erzielt wurden, sind in dem Steuerjahr steuerpflichtig, in dem sie nach Thailand eingeführt werden, unabhängig davon, wann sie ursprünglich erzielt wurden.“

Wer glaubt, durch ein „Auszeitjahr“ in Deutschland altes, in Thailand steuerpflichtig gewordenes Geld weißwaschen zu können, irrt.
Rechtssichere Steuerfreiheit bei der Einfuhr besteht ab 2024 nur für Einkommen, das nachweislich in einem Kalenderjahr im Ausland erzielt wurde, in dem man weniger als 180 Tage in Thailand verbracht hat.

Also wenn jemand hier oder anderswo steuerliche Geheimtipps erklärt. Einfach mit Vorsicht genießen. Insbesondere dann, wenn derjenige schon bei einigen Themen immer Mal wieder stramm daneben gelegen ist.
🙏
 
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Patty

😜
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Austria
Ich antworte dir trotzdem, obwohl es eigentlich schon beantwortet wurde ..... man muss nur die Jahreszahlen ändern.

Wenn du im November 2028 Geld nach Thailand sendest ..... eigentlich egal, wann im Jahr 2028 .... und du für 2028 keine 180 Tage Aufenthalt zusammenbekommst, ist das Geld steuerfrei, da du für 2028 nicht steuerpflichtig bist.

Wenn du dann 2029 länger als 180 Tage in TH rumhängst, bleibt das Geld von 2028 trotzdem steuerfrei. Und wenn du 2029 kein Geld sendest, musst du auch 2030 für das Jahr 2029 keine Steuern zahlen.

Ich habe das Gleiche gemacht: Im Laufe des Jahres 2025 Geld für die Jahre 2025, 2026, 2027, 2028 und 2029 gesendet. 2029 bleibe ich über sechs Monate in DE, da ich noch ein paar Sachen erledigen muss. Da werde ich wieder Geld für die nächsten fünf Jahre senden.

Es beruht natürlich auf der Annahme, dass die aktuellen Gesetze auch in den nächsten Jahren so bleiben.

Noch ein Wort zum Schenken: Das habe ich auch schon abgeklärt. Eine 100-prozentige Antwort bekommst du aber selbst von den Behörden nicht. Geld kannst du bis zu 20.000.000 Baht pro Jahr steuerfrei schenken. Das Geld darf aber nicht für den täglichen Bedarf verwendet werden, sprich für Essen, Trinken usw. .....also nicht für normale Lebenshaltungskosten.

Das gilt offenbar auch noch einige Jahre nach der Schenkung. Wer also denkt: „Ich schenke meiner Frau das Geld heute und nutze es dann ein paar Jahre später selbst“ … Pustekuchen.

Ab wann man es tatsächlich wieder nutzen könnte, wollte mir allerdings niemand beantworten. Deshalb gilt für mich: Wenn schenken, dann für nicht alltägliche Anschaffungen des Lebens … Auto, Haus, Gold, ETF usw. Schenke des Schenkens wegen ..... nicht, um deine Lebenshaltungskosten später zu finanzieren.

Man kann auch mehr als 20.000.000 Baht pro Jahr schenken, der Anteil über dem Freibetrag wird auch nur mit 5% besteuert.

Das sind natürlich nur Beispiele aufgrund meiner konkreten Fragestellungen. Bei anderen Fällen kann die Sache möglicherweise wieder anders bewertet werden.
Das nenne ich eine wirklich super Antwort 👍 Vielen Dank 🙏