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Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

BoKu

Kennt noch nicht jeder
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8 September 2020
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2. Mythos Steuerumgehung: „Wenn ich im Überweisungsjahr kein Tax Resident bin, bleibt das Geld steuerfrei“

Die Annahme, dass man Geld aus steuerpflichtigen Jahren einfach steuerfrei nach Thailand einführen kann, indem man im Jahr der Überweisung unter 180 Tagen Aufenthalt bleibt, ist ein fataler Denkfehler.
Führende internationale Steuerkanzleien und Fachquellen bestätigen dies unmissverständlich:
u.A.
Luther Lawfirm (Offizielles Steuer-Memo):„Ausländische Einkünfte, die nach dem 1. Januar 2024 von einem thailändischen Steueransässigen erzielt wurden, sind in dem Steuerjahr steuerpflichtig, in dem sie nach Thailand eingeführt werden, unabhängig davon, wann sie ursprünglich erzielt wurden.“

Wer glaubt, durch ein „Auszeitjahr“ in Deutschland altes, in Thailand steuerpflichtig gewordenes Geld weißwaschen zu können, irrt.
Rechtssichere Steuerfreiheit bei der Einfuhr besteht ab 2024 nur für Einkommen, das nachweislich in einem Kalenderjahr im Ausland erzielt wurde, in dem man weniger als 180 Tage in Thailand verbracht hat.

Widerspricht sich das nicht gerade selbst?

"sind in dem Steuerjahr steuerpflichtig in dem sie nach Thailand eingeführt werden unabhängig wann sie ursprünglich erzielt wurden" halte ich selbst für korrekt.

wenn nun genau in diesem Jahr der Einführung/Überweisung durch einen kürzeren Aufenthalt als 180 Tage eben keinerlei thailändische Steuerpflicht besteht, was soll da zu versteuern sein?

"Rechtssichere Steuerfreiheit bei der Einfuhr besteht ab 2024 nur für Einkommen, das nachweislich in einem Kalenderjahr im Ausland erzielt wurde, in dem man weniger als 180 Tage in Thailand verbracht hat" sagt hingegen etwas gänzlich anderes aus, ich halte dies für falsch.
 

Earn

Schreibwütig
   Autor
17 Oktober 2024
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Widerspricht sich das nicht gerade selbst?

"sind in dem Steuerjahr steuerpflichtig in dem sie nach Thailand eingeführt werden unabhängig wann sie ursprünglich erzielt wurden" halte ich selbst für korrekt.

wenn nun genau in diesem Jahr der Einführung/Überweisung durch einen kürzeren Aufenthalt als 180 Tage eben keinerlei thailändische Steuerpflicht besteht, was soll da zu versteuern sein?

"Rechtssichere Steuerfreiheit bei der Einfuhr besteht ab 2024 nur für Einkommen, das nachweislich in einem Kalenderjahr im Ausland erzielt wurde, in dem man weniger als 180 Tage in Thailand verbracht hat" sagt hingegen etwas gänzlich anderes aus, ich halte dies für falsch.
Einkünfte aus Jahren (ab 2024), in denen man in Thailand steueransässig (Thai Tax Resident) ist oder war, sind in Thailand steuerpflichtig. Das gilt selbst dann, wenn sie in Jahren nach Thailand überwiesen (remitted) werden, in denen man sich weniger als 180 Tage im Land aufhält. Ich fasse mich hier bewusst kurz, da ich es ohnehin nicht besser formulieren könnte als die von mir zitierte Steuerkanzlei.

Es bleibt natürlich jedem unbenommen, diesen Sachverhalt anzuzweifeln. Solange man nicht ins Visier des Revenue Department (RD) gerät, ist alles gut.

Ich vertraue da jedoch lieber den Informationen renommierter Experten. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Thailand aktuell an einer umfassenden, zentralen Datenbank bastelt, in der alle Finanzdaten, Bankkonten und Daten zum Aufenthaltsstatus zusammengeführt werden, wird die Wahrscheinlichkeit immer geringer, dass solche Konstrukte dem RD nicht auffallen.

Einige ganz clevere Ausländer, die Geschäfte bzw. Immobilienkäufe über Nominee-Strukturen abgewickelt haben, waren sich bis vor Kurzem auch sicher, dass sie ein Schlupfloch gefunden haben um den thailändischen Staat austricksen zu können. Die wurden mittlerweile eines Besseren belehrt.