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Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

BoKu

Kennt noch nicht jeder
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8 September 2020
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2. Mythos Steuerumgehung: „Wenn ich im Überweisungsjahr kein Tax Resident bin, bleibt das Geld steuerfrei“

Die Annahme, dass man Geld aus steuerpflichtigen Jahren einfach steuerfrei nach Thailand einführen kann, indem man im Jahr der Überweisung unter 180 Tagen Aufenthalt bleibt, ist ein fataler Denkfehler.
Führende internationale Steuerkanzleien und Fachquellen bestätigen dies unmissverständlich:
u.A.
Luther Lawfirm (Offizielles Steuer-Memo):„Ausländische Einkünfte, die nach dem 1. Januar 2024 von einem thailändischen Steueransässigen erzielt wurden, sind in dem Steuerjahr steuerpflichtig, in dem sie nach Thailand eingeführt werden, unabhängig davon, wann sie ursprünglich erzielt wurden.“

Wer glaubt, durch ein „Auszeitjahr“ in Deutschland altes, in Thailand steuerpflichtig gewordenes Geld weißwaschen zu können, irrt.
Rechtssichere Steuerfreiheit bei der Einfuhr besteht ab 2024 nur für Einkommen, das nachweislich in einem Kalenderjahr im Ausland erzielt wurde, in dem man weniger als 180 Tage in Thailand verbracht hat.

Widerspricht sich das nicht gerade selbst?

"sind in dem Steuerjahr steuerpflichtig in dem sie nach Thailand eingeführt werden unabhängig wann sie ursprünglich erzielt wurden" halte ich selbst für korrekt.

wenn nun genau in diesem Jahr der Einführung/Überweisung durch einen kürzeren Aufenthalt als 180 Tage eben keinerlei thailändische Steuerpflicht besteht, was soll da zu versteuern sein?

"Rechtssichere Steuerfreiheit bei der Einfuhr besteht ab 2024 nur für Einkommen, das nachweislich in einem Kalenderjahr im Ausland erzielt wurde, in dem man weniger als 180 Tage in Thailand verbracht hat" sagt hingegen etwas gänzlich anderes aus, ich halte dies für falsch.
 

Earn

Schreibwütig
   Autor
17 Oktober 2024
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Widerspricht sich das nicht gerade selbst?

"sind in dem Steuerjahr steuerpflichtig in dem sie nach Thailand eingeführt werden unabhängig wann sie ursprünglich erzielt wurden" halte ich selbst für korrekt.

wenn nun genau in diesem Jahr der Einführung/Überweisung durch einen kürzeren Aufenthalt als 180 Tage eben keinerlei thailändische Steuerpflicht besteht, was soll da zu versteuern sein?

"Rechtssichere Steuerfreiheit bei der Einfuhr besteht ab 2024 nur für Einkommen, das nachweislich in einem Kalenderjahr im Ausland erzielt wurde, in dem man weniger als 180 Tage in Thailand verbracht hat" sagt hingegen etwas gänzlich anderes aus, ich halte dies für falsch.
Einkünfte aus Jahren (ab 2024), in denen man in Thailand steueransässig (Thai Tax Resident) ist oder war, sind in Thailand steuerpflichtig. Das gilt selbst dann, wenn sie in Jahren nach Thailand überwiesen (remitted) werden, in denen man sich weniger als 180 Tage im Land aufhält. Ich fasse mich hier bewusst kurz, da ich es ohnehin nicht besser formulieren könnte als die von mir zitierte Steuerkanzlei.

Es bleibt natürlich jedem unbenommen, diesen Sachverhalt anzuzweifeln. Solange man nicht ins Visier des Revenue Department (RD) gerät, ist alles gut.

Ich vertraue da jedoch lieber den Informationen renommierter Experten. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Thailand aktuell an einer umfassenden, zentralen Datenbank bastelt, in der alle Finanzdaten, Bankkonten und Daten zum Aufenthaltsstatus zusammengeführt werden, wird die Wahrscheinlichkeit immer geringer, dass solche Konstrukte dem RD nicht auffallen.

Einige ganz clevere Ausländer, die Geschäfte bzw. Immobilienkäufe über Nominee-Strukturen abgewickelt haben, waren sich bis vor Kurzem auch sicher, dass sie ein Schlupfloch gefunden haben um den thailändischen Staat austricksen zu können. Die wurden mittlerweile eines Besseren belehrt.
 
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DaBaWa

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Sacht mal, so als Frage zwischendurch, wie händelt ihr das denn mittlerweile mit Eurer Rente, insofern die schon in D besteuert wurde. Berücksichtigt das Finanzamt das mittlerweile, müssten sie ja laut Abkommen. Wenn ja, wie stellt sich das dar? Wenn nein, mit welcher Begründung?
 

buddy2020

Lady Bar Flüsterer
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18 April 2020
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Wenn Deine Rente von Deutschland direkt vom Rententräger nach Thailand überwiesen wird,ist diese eben Einkommensteuerfrei in Deutschland.

Voraussetzung ist eben das Du Dich 180 Tage im Jahr in Thailand befindest.

Gemäß Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Thailand hat das thailändische Königreich das Besteuerungsrecht für gesetzliche Renten von dort ansässigen Rentnern, weshalb Deutschland darauf tatsächlich keine Einkommensteuer erhebt.

Die Rente ist in Deutschland somit zwar steuerfrei, seit einer Änderung der thailändischen Steuergesetze im Jahr 2024 unterliegen ausländische Einkünfte bei Zuzug und Verwendung vor Ort grundsätzlich der Steuerpflicht in Thailand.
 
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DaBaWa

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Darf ich Dich jetzt eigentlich auch mal so richtig schief von der Seite anfahren? 😉 Keine Sorge mach ich nicht... 😘

Ich schrieb: ...insofern diese schon in Deutschland besteuert wurde... von das die direkt in Thailand landet war keine rede 🤗

Und ich versuche es nochmals präziser:
  • Renten (2) in Deutschland ausgezahlt und entsprechend auch versteuert
  • Wohnsitz in Deutschland weiter vorhanden
  • Aufenthalt größer 180 Tage in Thailand
Berücksichtigt das Finanzamt in Thailand das mittlerweile, müssten sie ja laut Abkommen. Wenn ja, wie stellt sich das dar, wie erfolgt der Nachweis? Wenn nein, mit welcher Begründung wurde das abgelehnt?
 
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buddy2020

Lady Bar Flüsterer
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18 April 2020
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Ok,dann eben anders..;)..

Auch ich habe immer noch einen Wohnsitz in Deutschland.

Meinen Rententräger habe ich drüber informiert das ich in Thailand lebe,also schriftlich,und die Post vom Rententräger kommt auch nach Thailand. (z.B. Rentenerhöhung)

Daher wird meine Rente in Deutschland nicht versteuert,sondern in Thailand.

Das gleiche ist bei meiner Pension auch so!

Die geht zwar zu Wise in Belgien,aber was ich davon nach Thailand überweise ist ebenfalls in Thailand zu versteuern!

Da ich ja keine nNachweis über eine bereits gezahlte Einkommensteuer in Deutschland habe!

Falls Du also Gelder 2026 nach Thailand überwiesen hast,oder es noch machst,sind das für Thailand erst einmal alles zu versteuerndes Einkommen!!

Das Finanzamt in Thailand will von mir ein Bankststement, vom 1.1- 31.12 des Vorjahres! Also 2027 von 2026. Dort sind alle Überweisungen aus dem Ausland speziell gekennzeichnet! FTT. (Foreign Telegraphic Transfer)

Diese sind eben für das Finanzamt erst einmal alles Einkommen!
Es gibt aber eben auch Ausnahmen,wie Z.B. erspartes von vor 2024 etc...!

Nur diese Summen werden addiert,und daraus Deine Steuer berechnet!

Falls Du beim Finanzamt in Thailand angibst,auf diese Einzahlungen (Rente,etc)) schon in Deutschland Steuern gezahlt zu haben,musst Du das schriftlich nachweisen,damit Du entweder gar keine Steuern zahlen musst,oder eben ggf.eine Differenz,wenn der Betrag der Steuer in Thailand höher wäre!

Wieder kommen hier auch die Ausnahmen dazu.... Also "Nachweislich schon versteuert in Deutschland,gespartes von vor 2024 etc. aber eben muss alles schriftlich nachgewiesen werden!

Da ich also in Deutschland keine Steuer zahle,zahle ich eben hier...

Ich habe 2024 ca.970.000.-THB nach Thailand überwiesen, darauf habe ich ca. 42.000.-THB Einkommensteuer gezahlt. Ist also im Endeffekt eine Rechenaufgabe... ;) ..
 
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Earn

Schreibwütig
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17 Oktober 2024
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Widerspricht sich das nicht gerade selbst?

"sind in dem Steuerjahr steuerpflichtig in dem sie nach Thailand eingeführt werden unabhängig wann sie ursprünglich erzielt wurden" halte ich selbst für korrekt.

wenn nun genau in diesem Jahr der Einführung/Überweisung durch einen kürzeren Aufenthalt als 180 Tage eben keinerlei thailändische Steuerpflicht besteht, was soll da zu versteuern sein?

"Rechtssichere Steuerfreiheit bei der Einfuhr besteht ab 2024 nur für Einkommen, das nachweislich in einem Kalenderjahr im Ausland erzielt wurde, in dem man weniger als 180 Tage in Thailand verbracht hat" sagt hingegen etwas gänzlich anderes aus, ich halte dies für falsch.
Zufälle gibt's.
Jetzt steht es sogar Heute in der Pattaya Mail.


Zitat:
"...Under Section 41 of the Thai Revenue Code, an individual who stays in Thailand for an aggregate period of at least 180 days during a tax year is treated as a resident of Thailand for that year. This means tax planning should not focus only on the year in which money is transferred into Thailand. It is also necessary to examine the year in which the income originally arose......."
 
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Earn

Schreibwütig
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17 Oktober 2024
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Ja und jetzt? Verstehst Du eigentlich was Du liest?
Typisch. Wenn die Argumente ausgehen, wird es eine schlanke Antwort und persönlich. Für alle anderen Mitleser: Der englische Text von Victor Wong (Peerasan Wongsri) macht unmissverständlich klar, dass die Steuerpflicht am Entstehungsjahr klebt. Das „Weißwaschen“ von Geld durch gezielte Auszeit-Jahre ist ein gefährlicher Irrglaube. Glaubt den Experten vor Ort, nicht den (anonymen) Foren-Tipps.
 
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