Lieber Earn, (nicht wirklich ernst gemeint....)
sich auf meinen Post zu beziehen, obwohl ich dann deine Antwort nicht lesen kann.... naja, geschenkt...so bist du nun mal. Ich probiere das auch mal aus, jetzt....
Wie immer … überheblich, nichts als falsche Behauptungen mir gegenüber, Unterstellungen, pures Schwarz-Weiß-Denken und zu viel Fantasie über andere Personen.
Zu Member Patty: Wenn er 2028 Geld nach Thailand überweist und 2029 erstmals in Thailand steuerlich ansässig wird, weil er, wie er schreibt 2029 mindestens 180 Tage in Thailand verbringt, dann ist die Überweisung aus 2028 steuerfrei .....
zu mir: ich schrieb
Ich habe das Gleiche gemacht: Im Laufe des Jahres 2025 Geld für die Jahre 2025, 2026, 2027, 2028 und 2029 gesendet. 2029 bleibe ich über sechs Monate in DE, da ich noch ein paar Sachen erledigen muss. Da werde ich wieder Geld für die nächsten fünf Jahre senden.
Wo steht, dass ich Geld weiß waschen möchte? Wo steht, dass ich Steuergesetze brechen möchte?
Wenn man Geld steuerfrei nach Thailand bringen möchte, muss man zunächst einmal ein Jahr vorweisen, in dem man keine 180 Tage Aufenthalt in Thailand und somit kein Tax Resident war.
Das sind bzw. waren bei mir aktuell die Jahre 2025 und 2029.
Wo steht, dass ich Einkommen aus den Jahren 2026, 2027, 2028 usw. steuerfrei überweisen kann oder will?
2025 habe ich mir für die Jahre 2026, 2027, 2028 und 2029 Einkommen aus dem
Jahr 2025 nach Thailand überwiesen. Und genau das Gleiche mache ich 2029 wieder mit dem
Einkommen aus dem Jahr 2029 für die darauffolgenden Jahre.
Ich könnte auch angeben (und nachweisen) , dass es sich um Vermögen aus der Zeit vor 2024 handelt. Es gibt eben nicht nur alles Schwarz und Weiß.
Du interpretierst irgendetwas hinein, was ich weder geschrieben noch gemeint habe, und gehst grundsätzlich erst einmal vom schlechtesten möglichen Szenario aus.
Du googelst und fragst die KI ... ich gehe in solchen Fällen zum Revenue Department und erkundige mich dort vor Ort.

..Am Anfang der Diskussion hatte ich auch gedacht, egal wann das Einkommen erzielt worden ist, Hauptsache man hat keinen Aufenthalt von 180 Tagen....deswegen bin ich zum Revenue Department gegangen....und wenn man die richtigen Fragen stellt, dann bekommt man auch gute Antworten...
Nicht: „Wie kann ich in Zukunft Steuern sparen?“ .... darauf bekommt man natürlich keine vernünftige Antwort.
Stattdessen stelle ich konkrete Fragen nach dem Prinzip: „Wenn mein Fall so oder so aussieht, was wäre dann die steuerliche Konsequenz?“
Genau darum geht es mir. Ich möchte wissen, wie die bestehenden Regeln auf unterschiedliche Konstellationen angewendet werden .
Ich habe mich mit dem deutschen Finanzamt kurzgeschlossen, als ich angefangen habe, längere Zeit in Thailand zu leben.
Ich habe mich mit der dt. Krankenkasse kurzgeschlossen....Thema ...Anwartschaften
Ich habe mich mit Wise kurzgeschlossen, als es hieß „in Thailand ansässige“
Und ich habe mich mit dem Revenue Department kurzgeschlossen.
u.
s.
w.
Ich lese zwar auch viel und informiere mich über verschiedene Quellen, aber bei meinen persönlichen Fragen wende ich mich grundsätzlich direkt an die zuständigen Personen, Organisationen oder Behörden, um eine konkrete Auskunft für meinen individuellen Fall zu bekommen. So mache ich es schon Lebenslang.
Da traue ich weder Google noch KI oder irgendwelchen Foren. Jeder hat andere Voraussetzungen und Parameter, die letztendlich zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen führen können...es entstehen vielfältige
graue Schattierungen. Es ist nicht alles bis ins kleinste Detail geregelt.
ich schrieb ja....
Das sind natürlich nur Beispiele aufgrund meiner konkreten Fragestellungen. Bei anderen Fällen kann die Sache möglicherweise wieder anders bewertet werden.
Auch bei dem Thema Schenkungen gehe ich explizit nur auf das Scheingeschäft ein.
Wer also denkt: „Ich schenke meiner Frau das Geld heute und nutze es dann ein paar Jahre später selbst“ … Pustekuchen.. ...... nicht, um deine Lebenshaltungskosten später zu finanzieren.
Und genau da ist es genauso, wie ich schreibe....Schenkt man seiner Frau das Geld tatsächlich und kann anschließend nachweislich keine weiteren Überweisungen oder Vermögen für seinen eigenen Unterhalt belegen, während seine Frau aus der Schenkung den gemeinsamen Lebensabend finanziert, kann das irgendwann als reine Vermögensverschiebung bzw. als Scheingeschäft hinterfragt werden. Von daher rate ich davon ab....
Nach einigen Jahren ... wie viele genau, ist leider nicht eindeutig festgelegt, sagt auch keiner.... kann die Frau ihren Mann aus ihrem eigenen Vermögen natürlich wieder Geld schenken. Aber genau hier liegt das Problem: Es gibt offenbar keinen klar definierten Zeitraum, ab wann das Geld aus der Schenkung zweifelsfrei als ihr eigenes Vermögen angesehen wird.
Deshalb ist das für mich mehr als nur eine Grauzone.
Leben die Ehepartner dagegen räumlich getrennt, oder kann der Ehepartner eigenes Vermögen in Thailand nachweisen...kann die Frau das geschenkte Geld selbstverständlich für ihren eigenen Lebensunterhalt und ihre sonstigen Ausgaben verwenden. Das war aber überhaupt nicht das Thema.
Es ging ausschließlich um den Fall, dass man seiner Frau eine größere Summe Baht schenkt und anschließend davon lebt bzw. das Geld später wieder selbst nutzt ... und zwar aus purer Steuervermeidung.
Tu uns doch beiden einen Gefallen..... Lies und beantworte meine Beiträge einfach nicht mehr.