Man darf übrigens auch nicht davon ausgehen, dass einen der Chefarzt operiert oder behandelt, wenn man einen Tarif abgeschlossen hat, der die Kosten für Chefarztbehandlung includiert und die entsprechenden Erklärungen im Krankenhaus unterzeichnet hat.
Wenn der keine Lust hat, gerade im Golfurlaub ist, macht die OP halt ein Oberarzt. Das muss man aber auch aktiv erfragen, wer denn die OP ausführt.
Welcher "Aufwand sprich Mehrarbeit" soll das sein bei derselben Behandlung?
Dazu fällt mir gerade noch ein, dass eine Chefarztbehandlung nicht immer ein Vorteil sein muss.
Da kommen oftmals weniger Übung und Neigung zu Experimenten negativ in die Wagschale. Leider schon selbst erfahren dürfen .
Also zumindest bei mir war es aber so, dass wenn Chefarztbehandlung zugesichert durch PKV, aber nur durch Oberarzt durchführbar, ich nach meiner Zustimmung gefragt wurde vorab. Insofern hatte ich keine aktive Nachfragepflicht erlebt.
Wie immer kein Zeichen für Allgemeingültigkeit
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