Die 150 Millionen Überbrückungskredit rechnen sich für die Öffentliche Hand immer, egal ob sie zurück gezahlt werden oder nicht.
Ach ja - wirklich?
Wenn Air Berlin von heute auf morgen im Rahmen der Insolvenz 8.400 Beschäftigte entlässt, ist durch die Arbeitsagenturen Arbeitslosengeld zu leisten :
8.400 Anspruchsberechtigte × 1.500 Euro macht etwa 12,6 Mio. Euro pro Monat. Da muss man nicht gross diskutieren, ob pro Beschäftigten 200 Euro mehr oder weniger zu zahlen wären.
Interessante Rechnung - aber leider reines Wunschdenken, 7200 Mitarbeiter erhalten bereits Insolvenzgeld (vorab bis einschl. Oktober) von der Bundesagentur für Arbeit, die spielen bei dem Überbrückungskredit also keine Rolle!
150 Mio. Überbrückungskredit ist schon die clevere Variante, weil ein Sog auf mit der Air Berlin verbundene Zulieferer nicht direkt wirksam wird und damit verbundene Folgeentlassungen im günstigsten Fall (going concern AB) vermieden werden können.
Yup - klingt nachvollziehbar und logisch, aber glaubst Du wirklich, dass irgendwer in der KfW, der Air Berlin, der Bundesregierung, der Lufthansa und 100% nicht einmal bei der BA für Arbeit daran einen Gedanken verschwendet ?
Wäre das erste Mal!
Es gibt Interesse an der Air Berlin. Allein schon die Lufthansa möchte die Start- und Landerechte der Air Berlin kontrollieren und diese nicht in der Hand von potentieller Billigfliegerkonkurrenz sehen. Durch eine Insolvenz werden die Gläubiger der Air Berlin geschädigt und potentielle Investoren können die Konkursmasse ohne die damit verbundenen Schulden schlucken. Die Air Berlin hat durch den Überbrückungskredit Zeit gewonnen, sich mit ihren Gläubigern auf einen Schuldenschnitt zu einigen, ohne direkt filletiert zu werden.
@juhe - bei aller Sympathie - dies ist nun wirklich hanebüchener Unsinn und verklärt die derzeitige Realität genau ins Gegenteil!
Ein paar Fragen an dich:
1.Wärst du Gläubiger eines insolventen Unternehmens, läge dein Interesse nicht daran einen unabhänigen Insolvenzverwalter zu berufen, der die Restwerte ermittelt, dokumentiert und sichert und das zeitnah, sprich sofort?
2. Läge es nicht in Deinem Interesse, dieses (wie auch immer geartete) Restvermögen in einem freien Verfahren zum bestmöglichen Preis zu veräussern?
3. Wenn ein Unternehmen mit jedem Flug ein Defizit "erwirtschaftet" und das seit vielen Jahren, warum also ein Darlehen um dieses defizitäre Geschäft noch zusätzlich zu verlängern?
4. Wie würdest Du dich fühlen, wenn in einem ausgesetzten Insolvenzverfahren in Eigenverantwortung der CEO deines Schuldners just von der Tochterfirma des Unternehmens kommt, mit dem er "Verkaufsverhandlungen" führt und wohl mutmaßlich auch nach der unabwendbaren Insolvenz wieder in diese Unternehmensgruppe zurückkehren wird?
5. Wo soll denn bitte ein Schuldenschnitt verhandelt werden und mit wem und noch dazu zu welchem Zweck?
Etihad kann seine Investitionen/ Darlehen abschreiben, das ist glasklar und unabwendbar oder siehst du da einen Verhandlungsspielraum?
6. Wer vergibt denn Eigentlich die Start- und Landerechte, die hier wohl im Mittelpunkt des Interesses stehen, und wem gehört anteilseigen oder mehrheitlich der Verleiher dieser Rechte und warum haben diese Rechte nach Geschäftsaufgabe des Rechteinhabers überhaupt noch Bestand und werden nicht einfach neu ausgeschrieben?
(Die ist mehr als rethorische Frage zu sehen!)
7. Die 150 Millionen Euro Massekredit, der mit eben diesen Start- und Landerechten abgesichert wurde - wenn ich Käufer der Rechte wäre, dann müsste sich doch wohl mein Kaufpreis um diese "Hypothek" verringern oder glaubst Du etwa die Lufthansa würde das bezahlen?
8. Wenn weder der Käufer der Rechte noch die Bundesrepublik Deutschland den Kredit bezahlt, wer bitte zahlt ihn dann?
Man könnte sagen, er wurde der Insolvenzmasse entzogen, aber die ist ja ohnehin nicht vorhanden, kann man überhaupt noch ein Insolvenzverfahren eröffnen wenn einem Schuldenstand von 1,3 Milliarden +X (vorausgesetzt Etihad verzichtet) praktisch nichts an Masse gegenübersteht?
9. Wäre es nicht so, dass sich der Geschäftsführer eines kleinen Unternehmens, in Relation zu den Fakten bei Air Berlin, bereits in Untersuchungshaft befinden würde um einer Anklage wegen betrügerischen Bankrotts entgegen zu sehen?
10. Ist es Aufgabe einer Bundesregierung, zum Wohle einer Kapitalgesellschaft, protektionistisch in den Markt einzugreifen, dabei geltendes Recht auszuhebeln und regulativ eine Unternehmensinsolvenz zu begleiten, zum Nachteil der Anteilseigner dieses Unternehmens und der Wettbewerber?