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Qatar Air

bongobongo

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16 März 2014
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Tief im Westen oder gleich nebenan
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Reaktionen: Ursusmaritimus

colaplusrum

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Zu mir, und mehreren anderen wurde gesagt, daß was oben steht ist alles was sie momentan leisten können. Also nichts.
Hier überrascht das Gesetz viele Reisende: Die Betreuungspflicht der Airline gilt auch bei außergewöhnlichen Umständen. Solange die EU-Verordnung greift, muss die Airline Hotel, Mahlzeiten und den Transfer zwischen Flughafen und Unterkunft übernehmen – auch wenn die Geldentschädigung entfällt. Das ist keine Kulanz, sondern Pflicht.

 

thaiguy

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Ich dachte auch immer, dass Abflugort innerhalb der EU entscheidend sei.
 

bongobongo

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Tief im Westen oder gleich nebenan
sehe ich anders. in der Regel wird die Gesamtstrecke betrachtet.

Ich dachte auch immer, dass Abflugort innerhalb der EU entscheidend sei.

sehr ich auch so, wenn die Flüge eine Buchungsnummer haben
Sorry, aber ihr seht das leider alle falsch.

Es wird jede Richtung einzeln betrachtet
Dazu gibt es dann folgende Regeln:
Abflug in der EU, EU-Airline -> EU 261/2004 gilt
Abflug nicht in der EU, EU-Airline -> EU 261/2004 gilt
Abflug in der EU, keine EU-Airline -> EU 261/2004 gilt
Abflug nicht in der EU, keine EU-Airline -> EU 261/2004 gilt nicht

Wer etwas nachlesen mag: Konflikt im Iran: Was Reisende nun wissen müssen - Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse
 

colaplusrum

Lady Drink King
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Sorry, aber ihr seht das leider alle falsch.

Es wird jede Richtung einzeln betrachtet
Dazu gibt es dann folgende Regeln:
Abflug in der EU, EU-Airline -> EU 261/2004 gilt
Abflug nicht in der EU, EU-Airline -> EU 261/2004 gilt
Abflug in der EU, keine EU-Airline -> EU 261/2004 gilt
Abflug nicht in der EU, keine EU-Airline -> EU 261/2004 gilt nicht

Wer etwas nachlesen mag: Konflikt im Iran: Was Reisende nun wissen müssen - Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse
Der EuGH entschied nunmehr, dass Flüge mit einem ein- oder mehrmaligem Umsteigen im Sinne der Fluggastrechteverordnung als Einheit zu bewerten sind. Voraussetzung ist, dass sie Gegenstand einer einzigen Buchung gewesen sind.

 

bongobongo

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Tief im Westen oder gleich nebenan
Der EuGH entschied nunmehr, dass Flüge mit einem ein- oder mehrmaligem Umsteigen im Sinne der Fluggastrechteverordnung als Einheit zu bewerten sind. Voraussetzung ist, dass sie Gegenstand einer einzigen Buchung gewesen sind.

Das bezieht sich auf Umsteigeflüge, nicht aber auf Hin-und Rückflüge.

Beispiel: FRA-DXB-BKK , BKK-DXB-FRA mit Emitates. Auf beiden Segmenten FRA-DXB und DXB-BKK gelten EU261/2004, da Abflug in der EU. Rückflug nicht, weil keine EU-Airline und kein Abflug in der EU.
 
Zuletzt bearbeitet:

schalkerjungnrw

Aktiver Member
   Autor
2 Dezember 2014
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Wenn ich aus der Corona-Krise eins gelernt habe: Wenn du dich auf die Airline verlässt, bist du verlassen!

Mein Flug mit Qatar geht in gut 1.5 Wochen. Ich habe mir direkt nach Konfliktausbruch eine Direktflugoption gebucht die bis Check in kostenfrei stonierbar ist. Also entweder bucht Qatar mich um (wovon ich nicht ausgehe) oder refunded mich und ich nehme den Alternativ-Flug. Im besten Fall (unwahrscheinlich) ist wieder Friede-Freude-Eierkuchen und ich storniere die Option und nehme den ursprünglichen Flug.

Wenn ich mir heute die Flugpreise für Direktflüge mit akzeptablen Reisezeiten von meinen Heimatflughafen anschaue liegen diese bei 2000 EUR-3000 EUR Economy.
 

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