Nur auf dem Weg aus der EU raus gelten EU-Rechte. Auf dem Rückweg gibt es so gut wie nix. Aus Thailand gibt es lächerlich geringe Ansprüche: Fluggastrechte bei Luftraumsperrungen, Thailand, Bangkok. Sofern Du aus der EU einen Hin- und Rueckflug gebucht hast und est ein Ticket ist, solltest Du Ersatzanspruch haben. Da zieht EU-Recht und keine Wuestenwillkuer.













