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teletubbi

Hat einen an der Klatsche
Verstorben
Das hat doch mit dem Alter nichts zu tun.
Das bezog sich darauf wieder in die GKV zurück zu kehren.

Es ist nicht möglich wenn man zwischenzeitlich privat versichert war oder aber älter als 55 ist.

Dann muss man sich privat versichern.
 

MADBKK

Take it easy
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25 November 2019
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BKK
Das bezog sich darauf wieder in die GKV zurück zu kehren.

Es ist nicht möglich wenn man zwischenzeitlich privat versichert war oder aber älter als 55 ist.

Dann muss man sich privat versichern.
eine Sozialversichungspflichtige Arbeit annehmen um wieder in die GKV zu kommen geht dann nicht mehr?
 
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pensionist

Kocht sein eigenes Süppchen
   Ex Member
13 Januar 2010
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Pattaya
Könnte deine verbittertheit ja nachvollziehen, wenn das mit den Augen wirklich stimmen sollte. Was ich Angesicht deiner ausgeprägten Phantasien auch nicht so recht glauben mag.
Erstens bin ich nicht verbittert und zweitens entsprechen meine Angaben der Wahrheit.

Was hätte ich davon, hier falsche Beschuldigungen vorzubringen?
Bringt mir das das Geld wieder zurück?
Außerdem ist mir Geld egal.
Hat man eben.

Geh in dein so geliebtes BHP und stell nicht so blöde Ansagen auf.
Vielleicht ein Hirnscan auf Versicherungskosten.
 
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MADBKK

Take it easy
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25 November 2019
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BKK
Das weiß ich nicht.
Bzw. hat da auch nicht jeder die Möglichkeit zu.
Ich hatte das 2x gemacht als ich noch eine Firma in DE hatte.....waren alles Kunden von meiner IT Firma die vorher Privat Versichert waren und 3-4 Jahre bevor Sie in Rente gingen hatte ich Sie bei mir mit den geringsten Socialversicherungstarif ...also 10 Euro mehr als ein Minijob... in meiner Firma als Berater eingestellt. Also vor einigen Jahren war das so problemlos möglich wieder in die GVK zu kommen.
Die sind heute noch als Rentner in der GVK und haben eine Zusatz KV gemacht.
 
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HamburgerJung

Kein anderes Hobby?
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11 Mai 2020
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Sisaket, Thailand
eine Sozialversichungspflichtige Arbeit annehmen um wieder in die GKV zu kommen geht dann nicht mehr?

nein, das geht nicht, wenn du länger als 5 Jahre nicht ( nicht mal einen Tag) Sozialversicherungspflichtig warst.

es gibt aber noch Möglichkeiten. Zum einen in die Familienversicherung Deiner Frau, wenn du nicht mehr als Summe X dazuverdienst und somit dann wieder selber Sozialversicherungspflichtig wärest.
am besten bei Einkommen = 0

zum andere bleibt dir noch im EU Ausland zu wohnen , zu arbeiten...eine reihe von Länder bietet das an, dass du da wohnen , arbeitend dich ohne Altersbegrenzung sozialversichern kannst,
bei Rückkehr nach DE und älter 55, kannst du dann wieder in die gesetzliche. Muss mal googeln.

und als drittes geht, wenn du in die Renten startest, kannst du in die Pflichtversicherung zurück, wenn du soundso viel Jahre in den letzten X Jahren in der gesetzlichen warst.
 
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cabriojoe2

Gibt sich Mühe.
   Autor
18 Oktober 2016
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Wegen der GKV braucht es keinen ersten Wohnsitz in Deutschland.
??? Wie ist das zu verstehen? Ein 2.Wohnsitz tut es auch, oder geht es echt ohne "Wohnsitz"?
Wenn ich in D vorübergehend wohne kann/muss ich mich anmelden = Wohnsitz.
Wenn ich Immobilienbesitz habe, auch fremd vermietet = Wohnsitz.
Dann bin ich auch "GEZ-Pflichtig" wenn keiner unter der Adresse generell zahlt und auch Müllgebührenpflichtig. Paar Tage in einer Jugendherberge kann ich einen Wohnsitz beantragen. GEZ und Müllgebühren zahlt der Betreiber automatisch für mich.

Für MEINE KV ist "nur" mein "gewöhnliche Aufenthalt" ausschlaggebend, weniger der Wohnsitz und mein "gewöhnlicher Aufenthalt" habe ich da wo mein "Lebensmittelpunkt" ist. Den Lebensmittelpunkt kann ich durch Email-Verkehr begründen/pflegen.
Ohne Wohnsitz nahezu unmöglich einen "gewöhnlicher Aufenthalt" nachzuweisen. (oder wie kann das gehen? Wäre interessant. Es gehört meine ich auch Postzustellung dazu, oder beim deutschen Bankkonto eröffnen eine Meldebestätigung von der Gemeinde .......die natürlich auch Müllgebühren will.......... )

Ich habe mir das nun so zusammengereimt:
Ich kann also in D gemeldet sein, einen Wohnsitz haben, aber vor allem meinen "gewöhnlichen Aufenthalt" behalten (für die KV) , solange ich nicht behaupte das ich irgend wo länger als 180 Tage mich an ein und der selben Adresse aufhalte.
Ich kann also Jahrzehnte "Weltreisender" sein, auch wenn ich nur in meinem Haus im Ausland von der OG-Wohnung in die UG-Wohnung alle 179 Tage umziehe, oder wenigstens sage das ich nirgends länger als 179 Tage wohne und "Weltreisender" bin.

Daraus folgt und wäre interessant ob das so ist und so funktioniert:

Ich war ja in Deutschland immer Privat versichert! Aber, was hat mir das gebracht,als ich nach Thailand ging? NICHTS!

Meine Deutsche Private Krankenversicherung zahlt eben nicht in Thailand! Konnte ich natürlich vorher nicht wissen .... ;-(

Sie zahlen maximal die ersten 6 Monate , und dann ist Ende!
Die private Versicherung hat vermutlich wegen deinem "gewöhnlichen Aufenthalt" den Versicherungsschutz eingestellt.
Wenn "Wohnsitz" in D vorhanden, den "Lebensmittelpunkt" und somit "gewöhnlichen Aufenthalt" da hin verlagern. (behaupten das er da ist)
 
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MADBKK

Take it easy
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25 November 2019
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BKK
nein, das geht nicht, wenn du länger als 5 Jahre nicht ( nicht mal einen Tag) Sozialversicherungspflichtig warst.
Also vor 10 Jahren war das so noch möglich....hab ich auch 2x gemacht mit Kunden von mir. War ohne Probleme möglich die hier so sozialversicherungspflichtig einzustellen.
Kann sich klar geändert haben....aber was machen dann die Selbstständigen die nach 5 Jahren wieder zurück in die Arbeitswelt gehen?
Denke eine Sozialversicherungspflichtige Arbeit können die annehmen und das Geld für die GKV wird vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch anteilig dann abgeführt.
 
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buddy2020

Hat nix anderes zu tun
   Autor
18 April 2020
1.499
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1.765
??? Wie ist das zu verstehen? Ein 2.Wohnsitz tut es auch, oder geht es echt ohne "Wohnsitz"?
Wenn ich in D vorübergehend wohne kann/muss ich mich anmelden = Wohnsitz.
Wenn ich Immobilienbesitz habe, auch fremd vermietet = Wohnsitz.
Dann bin ich auch "GEZ-Pflichtig" wenn keiner unter der Adresse generell zahlt. Paar Tage in einer Jugendherberge kann ich einen Wohnsitz beantragen.

Für MEINE KV ist "nur" mein "gewöhnliche Aufenthalt" ausschlaggebend, weniger der Wohnsitz und mein "gewöhnlicher Aufenthalt" habe ich da wo mein "Lebensmittelpunkt" ist. Den Lebensmittelpunkt kann ich durch Email-Verkehr begründen/pflegen.
Ohne Wohnsitz natürlich kein "gewöhnlicher Aufenthalt" möglich.

Ich habe mir das nun so zusammengereimt:
Ich kann also in D gemeldet sein, einen Wohnsitz haben, aber vor allem meinen "gewöhnlichen Aufenthalt" behalten (für die KV) , solange ich nicht behaupte das ich irgend wo länger als 180 Tage mich an ein und der selben Adresse aufhalte.
Ich kann also Jahrzehnte "Weltreisender" sein, auch wenn ich nur in meinem Haus im Ausland von der OG-Wohnung in die UG-Wohnung alle 179 Tage umziehe, oder wenigstens sage das ich das so mache.

Daraus folgt und wäre interessant ob das so ist und so funktioniert:


Die private Versicherung hat vermutlich wegen deinem "gewöhnlichen Aufenthalt" den Versicherungsschutz eingestellt.
Wenn "Wohnsitz" vorhanden, den "Lebensmittelpunkt" und somit "gewöhnlichen Aufenthalt" da hin verlagern. (behaupten das er da ist)

Ich habe mir das nun so zusammengereimt:

"Ich kann also in D gemeldet sein, einen Wohnsitz haben, aber vor allem meinen "gewöhnlichen Aufenthalt" behalten (für die KV) , solange ich nicht behaupte das ich irgend wo länger als 180 Tage mich an ein und der selben Adresse aufhalte."

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Das hast Du dir schön zusammengereimt!

Aber leider fernab von jeder Wirklichkeit!

Wenn Du nach Thailand auswanderst, und immer Rechnungen von Thailand zur Begleichung einreichst, da werden die schon Hellhörig.

Die sind ja nicht von gestern!!

Meinst Du wirklich Du könntest deinen „Gewöhnlichen Aufenthaltsort“ mit einigen Mails nachweisen…

Der „Gewöhnliche Aufenthaltsort“ ist eben der Knackpunkt!


Vielleicht kennst Du die rechtliche Bedeutung nicht??


Wann liegt ein gewöhnlicher Aufenthalt vor?

Der gewöhnliche Aufenthalt einer Person ist dort, wo sie sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass sie an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt.

Als gewöhnlicher Aufenthalt gilt stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten.




Und was DU behauptest, interessiert die KV nicht im Geringsten!
 
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HamburgerJung

Kein anderes Hobby?
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11 Mai 2020
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Sisaket, Thailand
Sorry, das verstehe ich nicht so ganz?

Du lebst 10 Jahre in Thailand, aber doch nicht permanent, so wie ich, dann ist die HM ja wohl die "Auslandskrankenversicherung" mit der 5 Jahres Befristung,oder?

Ich habe ja auch meine kleine Anwartschaft in Deutschland.

Die "Anwartschaft" bei der BDAE ist natürlich Genial!

Ja, genau. 10 Jahre aber nur ca. 10 Monate im Jahr, die eben auch nicht am Stück.

bin immer im Sommer und Winter für 3-5 Wochen je turn in DE....und daher versichre ich bei der HM nur für die Zeit in TH, zwischen Einreise und Ausreise, da
du ja im Anspruchsfall nachweisen musst, wann du wie geflogen bist und Unwahrheiten schließen eine Erstattung der Kosten aus.

Also, versichere ich mich in der Regel nur für ca. 5 Monate, über die bis 1 Jahresversicherung.

und jein, nicht die Auslandskrankenversicherung, sondern die Auslandskrankenversicherung in meinem Fall. Auch, weil ich noch eine KV in DE habe.
Die HM Versicherung ist in vielen Bereichen begrenzt....sei es Zahnersatz, sei es OPs, sei es Brille oder Reha, Psychotanten usw.....vieles wird zwar bezahlt, aber nicht unbegrenzt und nicht alles.

Daher, diese Versicherung ist aus meinen Augen, kein Ersatz für im Ausland dauerhaft lebende Menschen. Würde ich dann auch nicht mehr so nutzen wollen.

Ich kenne einige Fälle, wo im Ausland lebende, trotz Vollversicherung keine Leistungen für die Erkrankung oder ungenügend Leistungen erhalten haben....im schlimmsten Fall dann geht das Leben dann zu Ende.

Das möchte ich im einen Alter ausschließen und deshalb behalte ich meine Eigentumswohnung in DE (auch, weil die im Jahr weniger kostet, als wenn ich mir für 8 Wochen DE eine Alternative suche)
udn auch mein KV (sei es per Anwartschaft). Ich möchte, wenn ich krank werde, auf eine gute Versorgung zurückgreifen können. Im Notfall dann wieder in DE. Das ist es mir wert.
 
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cabriojoe2

Gibt sich Mühe.
   Autor
18 Oktober 2016
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2.615
Für privat Versicherte im Alter von über 55 Jahre schließt der Gesetzgeber die Rückkehr aus der PKV in die GKV völlig aus.
...
Meine private Versicherung und ich meine jede private Versicherung müssen aktuell einen "abgespeckten" Tarif auf GKV-Niveau anbieten mit GKV-vergleichbaren Tarifen, aber auf das Preisniveau der "GKV für Rentner" wird es vermutlich nicht runter gehen.
Es gibt natürlich immer für alles Ausnahmen.
Wer als PKV-versicherter auswandert sich abmeldet und PKV kündigt, im Ausland eine 1 jährige Pflichtversicherungszeit nachweisen kann, "Gemeinnützige Tätigkeit mit kleiner Vergütung" und wieder zurück nach D geht kann theoretisch in die GKV. Muss natürlich im Einzelfall geprüft werden.

 
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buddy2020

Hat nix anderes zu tun
   Autor
18 April 2020
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Das sehe ich sehr ähnlich!

Lebe zwar schon lange hier,mit meiner Art von KV- Und Beihilfe.

Aber besitze in Köln noch ein Haus, eine Bankverbindung und meine Anwartschaft! Somit bei evtl. Rückkehr alles vorhanden.

Aber ich Hoffe das ich es nie nuzten werden muss!

Aber wenn es denn sein müsste, und vorausgesetzt man ist Flugfähig, wäre das immer noch eine Möglichkeit!

Aber lieber bleibe ich Gesund, und in Thailand bis zum Ende meiner Tage ;-)
 

blackjack

Kennt noch nicht jeder
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18 November 2018
61
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zum andere bleibt dir noch im EU Ausland zu wohnen , zu arbeiten...eine reihe von Länder bietet das an, dass du da wohnen , arbeitend dich ohne Altersbegrenzung sozialversichern kannst,
bei Rückkehr nach DE und älter 55, kannst du dann wieder in die gesetzliche. Muss mal googeln.
So einfach geht es nicht.Ich war auch in diese Situation,allerdings Arbeitgeber in der Schweiz. Wenn du als Ü55 wieder nach Deutschland zurück kommst muss dich die GKV nicht aufnehmen und wird es auch nicht machen. Deine ehemalige PKV muss dich aufnehmen und bietet dir den Basic Tarif an,der ungefähr die gleichen Leistungen hat wie Die GKV.Dein neuer Arbeitgeber übernimmt dann seinen Anteil vom Bruttolohn den Rest musst du selber stemmen. Mit diesem Gesetz wollen sie halt verhindern das du dich in Jungen Jahren günstig Privat versicherst und im Alter wieder in die GKV zurück gehst.
 

Taldren

Schwuttenversteher
   Autor
11 November 2010
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Berlin
Habe bei Bekannten im Dachgeschoß ein Zimmer da stehen Dinge und Klamotten von mir. Dort bin ich auch gemeldet.
Das ist ne' vernünftige Lösung. Zum Problem wird's erst, wenn du mal in Thailand ins Krankenhaus musst und flugunfähig bist. Wie hast du das mit deiner KV geregelt, bzw. welche KV hast du in Thailand dafür abgeschlossen ?