Verstehe ich nicht. In Deutschland muss jeder krankenversichert sein. Das hat doch mit dem Alter nichts zu tun.Es gibt noch ein zweites Hindernis.
Das Alter. Ab 55 wird es schwieriger.
Verstehe ich nicht. In Deutschland muss jeder krankenversichert sein. Das hat doch mit dem Alter nichts zu tun.Es gibt noch ein zweites Hindernis.
Das Alter. Ab 55 wird es schwieriger.
Das bezog sich darauf wieder in die GKV zurück zu kehren.Das hat doch mit dem Alter nichts zu tun.
eine Sozialversichungspflichtige Arbeit annehmen um wieder in die GKV zu kommen geht dann nicht mehr?Das bezog sich darauf wieder in die GKV zurück zu kehren.
Es ist nicht möglich wenn man zwischenzeitlich privat versichert war oder aber älter als 55 ist.
Dann muss man sich privat versichern.
Du kommst auf jedenfalls nicht mehr in den Tarif wo Du in Rente/im Alter billig bei weg kommst. Frag mich nicht mehr wie das genau hieß.eine Sozialversichungspflichtige Arbeit annehmen um wieder in die GKV zu kommen geht dann nicht mehr?
Erstens bin ich nicht verbittert und zweitens entsprechen meine Angaben der Wahrheit.Könnte deine verbittertheit ja nachvollziehen, wenn das mit den Augen wirklich stimmen sollte. Was ich Angesicht deiner ausgeprägten Phantasien auch nicht so recht glauben mag.
Erstens bin ich nicht verbittert und zweitens entsprechen meine Angaben der Wahrheit.
Geh in dein so geliebtes BHP
Ich hatte das 2x gemacht als ich noch eine Firma in DE hatte.....waren alles Kunden von meiner IT Firma die vorher Privat Versichert waren und 3-4 Jahre bevor Sie in Rente gingen hatte ich Sie bei mir mit den geringsten Socialversicherungstarif ...also 10 Euro mehr als ein Minijob... in meiner Firma als Berater eingestellt. Also vor einigen Jahren war das so problemlos möglich wieder in die GVK zu kommen.Das weiß ich nicht.
Bzw. hat da auch nicht jeder die Möglichkeit zu.
eine Sozialversichungspflichtige Arbeit annehmen um wieder in die GKV zu kommen geht dann nicht mehr?
??? Wie ist das zu verstehen? Ein 2.Wohnsitz tut es auch, oder geht es echt ohne "Wohnsitz"?Wegen der GKV braucht es keinen ersten Wohnsitz in Deutschland.
Die private Versicherung hat vermutlich wegen deinem "gewöhnlichen Aufenthalt" den Versicherungsschutz eingestellt.Ich war ja in Deutschland immer Privat versichert! Aber, was hat mir das gebracht,als ich nach Thailand ging? NICHTS!
Meine Deutsche Private Krankenversicherung zahlt eben nicht in Thailand! Konnte ich natürlich vorher nicht wissen .... ;-(
Sie zahlen maximal die ersten 6 Monate , und dann ist Ende!
Also vor 10 Jahren war das so noch möglich....hab ich auch 2x gemacht mit Kunden von mir. War ohne Probleme möglich die hier so sozialversicherungspflichtig einzustellen.nein, das geht nicht, wenn du länger als 5 Jahre nicht ( nicht mal einen Tag) Sozialversicherungspflichtig warst.
Für privat Versicherte im Alter von über 55 Jahre schließt der Gesetzgeber die Rückkehr aus der PKV in die GKV völlig aus.eine Sozialversichungspflichtige Arbeit annehmen um wieder in die GKV zu kommen geht dann nicht mehr?
??? Wie ist das zu verstehen? Ein 2.Wohnsitz tut es auch, oder geht es echt ohne "Wohnsitz"?
Wenn ich in D vorübergehend wohne kann/muss ich mich anmelden = Wohnsitz.
Wenn ich Immobilienbesitz habe, auch fremd vermietet = Wohnsitz.
Dann bin ich auch "GEZ-Pflichtig" wenn keiner unter der Adresse generell zahlt. Paar Tage in einer Jugendherberge kann ich einen Wohnsitz beantragen.
Für MEINE KV ist "nur" mein "gewöhnliche Aufenthalt" ausschlaggebend, weniger der Wohnsitz und mein "gewöhnlicher Aufenthalt" habe ich da wo mein "Lebensmittelpunkt" ist. Den Lebensmittelpunkt kann ich durch Email-Verkehr begründen/pflegen.
Ohne Wohnsitz natürlich kein "gewöhnlicher Aufenthalt" möglich.
Ich habe mir das nun so zusammengereimt:
Ich kann also in D gemeldet sein, einen Wohnsitz haben, aber vor allem meinen "gewöhnlichen Aufenthalt" behalten (für die KV) , solange ich nicht behaupte das ich irgend wo länger als 180 Tage mich an ein und der selben Adresse aufhalte.
Ich kann also Jahrzehnte "Weltreisender" sein, auch wenn ich nur in meinem Haus im Ausland von der OG-Wohnung in die UG-Wohnung alle 179 Tage umziehe, oder wenigstens sage das ich das so mache.
Daraus folgt und wäre interessant ob das so ist und so funktioniert:
Die private Versicherung hat vermutlich wegen deinem "gewöhnlichen Aufenthalt" den Versicherungsschutz eingestellt.
Wenn "Wohnsitz" vorhanden, den "Lebensmittelpunkt" und somit "gewöhnlichen Aufenthalt" da hin verlagern. (behaupten das er da ist)
Sorry, das verstehe ich nicht so ganz?
Du lebst 10 Jahre in Thailand, aber doch nicht permanent, so wie ich, dann ist die HM ja wohl die "Auslandskrankenversicherung" mit der 5 Jahres Befristung,oder?
Ich habe ja auch meine kleine Anwartschaft in Deutschland.
Die "Anwartschaft" bei der BDAE ist natürlich Genial!
Meine private Versicherung und ich meine jede private Versicherung müssen aktuell einen "abgespeckten" Tarif auf GKV-Niveau anbieten mit GKV-vergleichbaren Tarifen, aber auf das Preisniveau der "GKV für Rentner" wird es vermutlich nicht runter gehen.Für privat Versicherte im Alter von über 55 Jahre schließt der Gesetzgeber die Rückkehr aus der PKV in die GKV völlig aus.
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gibts dazu einen Link?...ok...hab was online gefunden...mal nachlesen....is ja eh OFF TopicFür privat Versicherte im Alter von über 55 Jahre schließt der Gesetzgeber die Rückkehr aus der PKV in die GKV völlig aus.
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So einfach geht es nicht.Ich war auch in diese Situation,allerdings Arbeitgeber in der Schweiz. Wenn du als Ü55 wieder nach Deutschland zurück kommst muss dich die GKV nicht aufnehmen und wird es auch nicht machen. Deine ehemalige PKV muss dich aufnehmen und bietet dir den Basic Tarif an,der ungefähr die gleichen Leistungen hat wie Die GKV.Dein neuer Arbeitgeber übernimmt dann seinen Anteil vom Bruttolohn den Rest musst du selber stemmen. Mit diesem Gesetz wollen sie halt verhindern das du dich in Jungen Jahren günstig Privat versicherst und im Alter wieder in die GKV zurück gehst.zum andere bleibt dir noch im EU Ausland zu wohnen , zu arbeiten...eine reihe von Länder bietet das an, dass du da wohnen , arbeitend dich ohne Altersbegrenzung sozialversichern kannst,
bei Rückkehr nach DE und älter 55, kannst du dann wieder in die gesetzliche. Muss mal googeln.
Das ist ne' vernünftige Lösung. Zum Problem wird's erst, wenn du mal in Thailand ins Krankenhaus musst und flugunfähig bist. Wie hast du das mit deiner KV geregelt, bzw. welche KV hast du in Thailand dafür abgeschlossen ?Habe bei Bekannten im Dachgeschoß ein Zimmer da stehen Dinge und Klamotten von mir. Dort bin ich auch gemeldet.