da er aber bei booking.com gebucht hat, ist sein Ansprechpartner nicht die Airline, sondern der Reiseveranstalter. Die ist dann für Ersatzflüge usw. zuständig.
Zumindest verstehe ich das so...
Die Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 gilt gegenüber der ausführenden Airline, nicht gegenüber Vermittlern. Das gilt auch beim Montrealer Abkommen, dass zum Beispiel in diesem Fall greift. Den Anspruch durchzusetzen ist halt im geschilderten Fall (Flug über Thai Airways von Bangkok nach Frankfurt) wesentlich schwerer durchzusetzen, als wenn er z.B. über Lufthansa gebucht hätte.
Und in der Praxis ist es tatsächlich so, dass man bei Problemen als Fluggast dann im Pingpong von Vermittler und Airline sitzt, und wenn, dann überhaupt nur mit Anwalt weiter kommt. Deshalb würde ich alles was Langstrecke und etwas teurer / komplizierter ist, auch nie über ne Plattform wie Booking buchen.













Leider ist er sofort vergessen, wenn mit Schaum vorm Maul (ähm Forengerecht vorm Mund
) bei irgendwelchen zT dubiosen Drittanbietern wegen 5 - 10 Euro Ersparnis gebucht wird !



