Da muss man differenzieren - Entschädigung nach EU Recht gibt es in der Regel nicht (wobei es wiederum auch Ausnahmen gibt, wo das auch bei Streik gezahlt wird.
Aber die Airline ist verpflichtet einen auf den nächstmöglichen Flug umzubuchen, also entweder am nächsten Tag nach München, oder dann nach Frankfurt + Zugticket, etc. Desweiteren muss die Airline kosten für Übernachtung und Verpflegung übernehmen.
Und wenn ich den Poster richtig verstanden habe gab es von alledem nichts, sondern es wurde einfach gecancelt.
da er aber bei booking.com gebucht hat, ist sein Ansprechpartner nicht die Airline, sondern der Reiseveranstalter. Die ist dann für Ersatzflüge usw. zuständig.
Zumindest verstehe ich das so...