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Joe

Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

Wallander

Aktiver Member
   Autor
4 Januar 2018
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@Wallander

Kapitalbezug ist in der Schweiz Quellensteuerpflichtig (von Kanton zu Kanton verschieden und massgebend ist der Sitz der Vorsorgeeinrichtung). Wenn du mindestens 185 Tage in Thailand hoggst (und in dieser Zeit auch deinen Wohnsitz in Thailand hattest) kannst du die Quellensteuer zurückfordern. Da du jedoch dazu eine Thailändische Steuernummer brauchst, ist das Risiko gross, dass die Thais die Finger in die "heisse Suppe" tauchen werden.

Gewinne aus Immobilienverkäufen sind immer am Ort der Immobilie steuerpflichtig und werden in der Schweiz besteuert. Egal wo dein Wohnsitz ist.
Danke vielmals für Deine Antwort. Was meinst du mit ‘heisser suppe’?
 

Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
Verstorben
25 Juli 2011
13.016
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5.565
zu Hause
Wette, solche Jungs gibt es.
Den schlafenden Hund wecken.

Wenn du den Sinn und Geist des Grundes verstanden hast, verstehst du auch den Grund für dieses Vorgehen.

Wenn jemand in der Schweiz bis zum 60. Altersjahr gearbeitet hat und Medianeinkommen erzielt hat. kommt da schnell ein Betrag von +/- 40 k CHFr. zusammen. Bei einem Einkommen über dem Median entsprechend mehr.

Da ist doch eine Entscheidung wie im Casino erlaubt. Der eine will die Kohle sichern und denkt an die schlafenden Hunde? Kann doch sein, dass sich diese schnell beruhigen :keine Ahnung
 
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Stormbringer

Hat nicht gepasst
   Ex Member
14 Januar 2024
86
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Wenn auf einen Konto 4 Jahre oder longer keine Bewegungen ear kann den thail. Staat das Konto einziehen. Dann ist die Kohle futsch.
Hallo @anderl1962

Weiß jetzt nicht wer dir das erzählt hat, ich würde demjenigen aber in Zukunft an deiner Stelle nicht mehr alles glauben...:cool1:

Musste in der Bank zwar etliche Papiere unterscheiben, das Prozedere zog sich auch fast eine dreiviertel Stunde hin, letztendlich waren 3 Bankangestellte der Krungsri involviert in die Aktivierung meines Savingsaccounts. Aber am Ende bekam ich ein neues Bankbook (das alte war voll nachdem die monatlichen Zinszahlungen und Taxabgänge alle nachgereicht/reingedruckt wurden) und die Kohle war auch noch da...

mini-20240224_124702.jpg
 

buddy2020

Urgestein der Soi 6
   Autor
18 April 2020
3.455
11.136
2.865
unaufgefordert ist nicht freiwillig. Schliesslich geht es meistens um mehrere 10k CHFr. Kann auch in den 6 Stelligen CHFr. Betrag gehen.
"unaufgefordert ist nicht freiwillig.".... sondern, was ist denn Deine Definition???

Unaufgefordert :

aus eigenem Antrieb · aus freiem Entschluss · aus freiem Willen · aus freien Stücken · aus sich heraus · freiwillig · ohne dass man erst darum bitten muss · selbstbestimmt · unaufgefordert · ungezwungen · von (ganz) allein · von selber · von selbst · von sich aus · einfach so (ugs.)

Freiwillig:

ohne Aufforderung, von der eigenen Initiative ausgehend, von sich aus,aus eigenem freiem Willen!


Finde bitte den Unterschied...!
 
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Ram0815

Schorsch
    Aktiv
18 April 2009
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1.813
Süddeutschland
Die meisten Menschen zahlen Rechnungen nicht aus freien Willen sondern weil das eben notwendig ist.

Zu denen gehöre ich auch.

Ich zahle meine Rechnungen aber unaufgefordert bei/vor Fälligkeit. Das mach ich dann aber freiwillig. :)

Das is jetzt vielleicht ein bisserl subtil für dich aber old school banker verstehen das sehr wohl.
 
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lakmakmak66

Leben und leben lassen
    Aktiv
15 Oktober 2013
6.954
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3.715
59
Die meisten Menschen zahlen Rechnungen nicht aus freien Willen sondern weil das eben notwendig ist.

Zu denen gehöre ich auch.

Ich zahle meine Rechnungen aber unaufgefordert bei/vor Fälligkeit. Das mach ich dann aber freiwillig. :)

Das is jetzt vielleicht ein bisserl subtil für dich aber old school banker verstehen das sehr wohl.
Ich zahle schon freiwillig,weil ich ja eine Gegenleistung dafür erhalten habe...in der Regel nach Erhalt der Leistung...😏
 

onnut

Schreibwütig
    Aktiv
31 März 2009
542
1.431
1.343
Also,habe mir die Aufzeichnung der schweizer Botschaft,betreff Steuern,angeschaut!
Sorry,bin keinen Deut schlauer wie vorher!
onnut
 

Thai Mike

Aktiver Member
    Aktiv
9 Juli 2023
130
442
701
Ich bekomme dieses Jahr eine LV aus Deutschland ausgezahlt. Sie wurde vor 2000 abgeschlossen, daher ist die Auszahlung steuerfrei. Bekomme ich damit Steuerprobleme in Thailand wenn ich den Betrag überweise ?
Oder sollte man besser den Betrag auf das Thaikonto der Ehefrau überweisen um Steuerfragen zu umgehen?
 

Kikijet

Schreibwütig
   Autor
9 November 2013
629
4.266
1.795
Thailand
Wer sich die Fragestunde der Schweizerischen Botschaft zu Änderungen in der Besteuerung in 2024 ansehen möchte, wird hier fündig:



Somit gilt auch fuer alles Weitere (Schenkungen, Erbschaft etc. was in D anfaellt) deutsches Steuerrecht fuer mich (Auskunft eines Steuerfachanwalts der sich mit DBA auskennt).

Meiner Meinung nach liegt Dein Fachanwalt da falsch.

1. Zuerst einmal wäre zu klären, für welche Steuerarten das DBA Thailand, also das Abkommen zur Vermeidung einer doppelten Besteuerung dient. Für alle anderen Steuerarten ist eine doppelte Besteuerung möglich!

2. Das Besteuerungsrecht ist kein Wahlrecht des Steuerpflichtigen! Das Besteuerungsrecht knüpft an 2 Tatbestandsmerkmale: Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt.

Wenn man Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Thailand hat, hat grundsätzlich Thailand das Besteuerungsrecht auf alle Einkünfte, soweit im DBA für Einzelfälle nicht etwas anders geregelt ist.

Beamtenpensionen sind solch ein Einzelfall. Nach Art. 18 Abs. 2 DBA Thailand hat Deutschland für deutsche Beamtenpensionen das Besteuerungsrecht.

Wenn man in Deutschland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hat, muss man seine Beamtenpensionen in Deutschland als BESCHRÄNKT Steuerpflichtiger besteuern. Das bedeutet, dass die Freibeträge, die an die unbeschränkte Steuerpflicht geknüpft sind (z.B. Grundfreibetrag), entfallen, also bei der Ermittlung der deutschen Einkommensteuer nicht berücksichtigt werden. Die Steuer ist dann höher!

Nach Paragraph 1 Abs. 3 Einkommensteuergesetz können aber Arbeitnehmer die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beantragen, wenn sie mindestens 90% ihrer weltweiten steuerpflichtigen Einkünfte in Deutschland beziehen:

Beispielhaft:
Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht auf Antrag - Finanzämter - sachsen.de.

Pensionäre/Ruhegehaltsbezieher sind Arbeitnehmern diesbezüglich gleichgestellt.

Problem: Man muss den Antrag von der thailändischen Steuerbehörde bestätigen lassen! Vielleicht können ja Member, die diesbezüglich bereits Erfahrungen haben (@krimibiker ?), hier mal posten, ob das problemlos ist oder ggf welche Hürden ggf. zu überwinden sind.

Trotzdem bleibt der deutsche Pensionär in Thailand steuerpflichtig, wenn er dort seinen Wohnsitz hat. Er wird aber seine in Deutschland gezahlte Einkommensteuer für seine Pensionszahlungen auf seine thailändische Einkommensteuer anrechnen lassen können, wenn die Pensionen überhaupt in die Berechnungsgrundlage der thailändischen Einkommensteuer (z.B. hinsichtlich des Steuersatzes) einfließen.

Von Rentnern mit Wohnsitz in Thailand nach Paragraph 1 Abs. 3 EStG freiwillig in Deutschland gezahlte Einkommensteuer auf ihre Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung dürfte aber die thailändische Steuerverwaltung nicht interessieren, da Thailand hier das Besteuerungsrecht hat.

Rente in D versteuert, gemäß DBA ( Doppelbesteuerungsabkommen ) zwischen D und TH in TH keine Steuer fällig

Falsch, wenn Du weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast. Wie zuvor geschrieben, kannst Du Dir nicht aussuchen, wo Du Steuern zahlen möchtest. Thailand hat nach Art 18 Abs. 1 DBA das Besteuerungsrecht für Rentenzahlungen aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung.
 

krimibiker

Frei wie der Wind
   Autor
13 Januar 2013
3.797
41.515
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65
Bang Saray
@Kikijet : Ob mein Fachanwalt hier in diesem Fall falsch liegt oder nicht kann ich selbst nicht beurteilen, da ich von der Steuermaterie gerade im Bezug auf DBA keine Ausbildung und daher auch nur angelesenes Wissen habe. Ob du eine Steuerfachausbildung hast oder nicht kann ich ebenfalls nicht beurteilen, daher stehen hier wohl 2 Ansichten gegenueber. Die Zukunft wird es zeigen wer hier auf der richtigen Seite sein wird.
Ich habe in Deutschland nur die beschraenkte Stuerpflicht beantragt und brauchte daher keine Bestaetigung durch eine thail. Finanzbehoerde, muss aber auch keine Steuererklaerung in Deutschland abgeben. Fuer die Erteilung der entsprechenden Bescheinigung bzgl. Steuerklasse und Besteuerung der Pension ist fuer mich das Finanzamt - Koerperschaften - Stuttgart zustaendig.

Er wird aber seine in Deutschland gezahlte Einkommensteuer für seine Pensionszahlungen auf seine thailändische Einkommensteuer anrechnen lassen können, wenn die Pensionen überhaupt in die Berechnungsgrundlage der thailändischen Einkommensteuer (z.B. hinsichtlich des Steuersatzes) einfließen.

In diesem Punkt kann ich deiner Argumentation nicht folgen. Eine Pension die in Deutschland besteuert wurde kann und darf nach dem DBA nicht mehr in Thailand versteuert werden, da laut DBA hierfuer D die Steuerhoheit hat. Das wurde meiner Ansicht nach auch so von dem thail. Finanzbeamten erlaeutert. Es muss allerdings im Einzelfall durch entsprechendes Dokument der deutschen Finanzbehoerde in Thai oder Englisch nachgewiesen werden. Die Kosten fuer die Uebersetzung wird aber durch den thail. Staat nicht erstattet - man bleibt also darauf sitzen.
 

micro

Gibt sich Mühe
    Aktiv
15 Januar 2023
322
605
833
Der Finance Lawyer hat bei Pensionären Bezug genommen auf Paragraph 17 & 18 des CH - TH Abkommens. 17 ist kurz uns sagt:

ARTICLE 17 - Pensions

Subject to the provisions of paragraph 2 of Article 18, pensions and other similar remuneration paid to a resident of a Contracting State in consideration of past employment shall be taxable only in that State.

Art. 17 Ruhegehälter

Vorbehaltlich des Artikels 18 Absatz 2 können Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden.

——

Für mich als nicht Steuerexperte sagt es, dass in TH die CH Pensionen nicht nicht besteuert werden d.h. nur in CH. Evtl. geht TH davon aus, dass CH die Pension besteuert obwol wenn man nicht in CH Steuerplichtig ist keine Quellensteuer fällig ist.

Das wäre ok, wenn ich es richtig verstehe.
 
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Kikijet

Schreibwütig
   Autor
9 November 2013
629
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Thailand
In diesem Punkt kann ich deiner Argumentation nicht folgen. Eine Pension die in Deutschland besteuert wurde kann und darf nach dem DBA nicht mehr in Thailand versteuert werden, da laut DBA hierfuer D die Steuerhoheit hat.

Es gibt generell 2 Methoden zur Vermeidung einer DOPPELTEN Besteuerung:

1. Einbeziehung der im anderen Staat erzielten Einkünfte in die eigene Besteuerung UND Anrechnung der im anderen Staat darauf bereits gezahlten Steuern oder

2. Freistellung der im anderen Staat erzielten Einkünfte bei der Besteuerung.

Das DBA Thailand regelt das in Artikel 22.

Artikel 22 Abs. 3 regelt das Verfahren bezüglich der in Thailand ansässigen Steuerpflichtigen.

Nach Buchstabe a werden die deutschen Beamtenpensionen nicht in die thailändische Besteuerung einbezogen (Freistellungsmethode). Gleichwohl behält Thailand das Recht, diese Einkünfte für die Ermittlung des thailändischen Steuersatzes zu verwenden, was aber nur von Bedeutung ist, wenn man in Thailand weitere Einkünfte der Besteuerung zu unterwerfen hat.

Art 22 Abs. 3 Buchstabe b listet eine Reihe von deutschen Einkünften auf, für die Thailand die Besteuerung durchführen darf und dabei die in Deutschland darauf gezahlten Steuern auf die thailändische Steuer ANRECHNEN muss.

Das DBA Thailand enthält also sowohl die Freistellungs- als auch die Anrechnungsmethode.

Leider ist das internationale Steuerrecht zuweilen sehr kompliziert und somit anfällig für Fehler bei der Bearbeitung dieser Fälle.