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Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
Verstorben
25 Juli 2011
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zu Hause
Renten sind kein Erwerbseinkommen als nicht steuerpflichtig wann kapierst du das?

Thailand will diese ja nach Gerüchten einführen. Um diesesen Umstand dreht sich doch alles.

Erwerbseinkommen erzielen die wenigsten in Thailand.

Bereif es doch, deine dubiosen Steuerumgehungsträume fliegen auch mal auf.
 
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anderl1962

Urgestein der Soi 6
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21 August 2019
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Es soll alles Geld was von außerhalb TH kommt besteuert werden.
Aber warten wir doch erst einmal ab wie es genau definiert und umgesetzt wird.
Und da gibt es ja noch das Doppelbesteuerungsabkommen mit D.
 

Alwaro

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25 Juli 2011
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zu Hause
Auch eine Schenkung die jemand erhält, ist für den Beschenkten auch Einkommen.

Ob Steuerpflichtig oder nicht, steht auf einem anderen Papier.
 
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inPension

.
   Autor
30 Oktober 2023
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Es soll alles Geld was von außerhalb TH kommt besteuert werden.
Darum geht es, zusätzlich zu dem bereits gültigen Revenue Code wurde folgende Anordnung erlassen:


Order of the Revenue Department, No. 161/2566

Subject: Payment of Income Tax under Section 41 (2) of the Revenue Code

In order for revenue officers to use as a guideline in inspecting and advising persons residing in Thailand who have assessable income under Section 40 of the Revenue Code in the past tax year due to duties or business performed overseas or due to assets located overseas under Section 43 (2) of the Revenue Code, the Revenue Department hereby issues the following order:

Section 1: A person who is a resident of Thailand under Section 41 (3) of the Revenue Code and has assessable income due to duties or business performed overseas or due to assets located overseas under Section 41 (2) of the Revenue Code in the said tax year and has brought such assessable income into Thailand in any tax year, shall be required to combine such assessable income for the purpose of paying income tax under Section 48 of the Revenue Code in the tax year in which such assessable income is brought into Thailand.

Section 2: Any regulations, rules, orders, letters in response to inquiries, or practices that are inconsistent with this order shall be repealed.

Section 3: This order shall come into force for assessable income brought into Thailand from 1 January 2024 onwards.

Dated 15 September 2023

(Mr. Suwon Sangsanit)
Director-General of the Revenue Department




Ergänzt wurde die Order 161/2566 am 20.11.2023 durch die Order 162/2566:

1707491362718.jpeg

Hierin wird sinngemäß klargestellt, dass Einkommen und Vermögen, welches vor dem 01.01.2024 bestand, nicht von der Besteuerung betroffen ist, egal wann es nach Thailand gebracht wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Pattayareise

lakmakmak66

Leben und leben lassen
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Thailand will diese ja nach Gerüchten einführen. Um diesesen Umstand dreht sich doch alles.

Erwerbseinkommen erzielen die wenigsten in Thailand.

Bereif es doch, deine dubiosen Steuerumgehungsträume fliegen auch mal auf.
Danke,wer hat's auch verstanden,der Schweizer😏
 

Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
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25 Juli 2011
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zu Hause
Das halte ich für einen Traum...der nicht einmal in der Alpenrepublik funktioniert...

Ist schon möglich. Wenn man die AG-Beiträte und die staatlichen Zuschüsse ausser 8 lässt. Bei letzteren bezahlt diese ja der Steuerzahler. Deren Abgrenzung ist jedoch schwierig.
 

lakmakmak66

Leben und leben lassen
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Ist schon möglich. Wenn man die AG-Beiträte und die staatlichen Zuschüsse ausser 8 lässt. Bei letzteren bezahlt diese ja der Steuerzahler. Deren Abgrenzung ist jedoch schwierig.
Wenn man die beide Rentensysteme betrachtet,ist bei den Ösis schon einiges anders gestaltet...sehr zum Vorteil für den Arbeitnehmer....könnte ich noch nachträglich was ändern,dann wäre es arbeiten und leben in der Alpenrepublik...😀
 
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lakmakmak66

Leben und leben lassen
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15 Oktober 2013
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Mal was zu lesen, kopiert aus " thailandtip.info":

Naja,da wirst in jeder einschlägigen Zeitschrift dazu einen Beitrag finden...da momentan alles noch nicht zu 100% spruchreif ist und ich mich erst in paar Jährchen zur Ruhe setzten darf,mache ich mir noch keinen Kopf...😃
 

SkipperRudi

Member Inaktiv
Inaktiver Member
4 Januar 2024
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263
hallo allerseits, :)

auf grund der ab 01.01.2024 geltenden steuergesetze auf passive einkommen gehe ich bis zur endgueltigen rechtsgueltigen klaerung auf nummer sicher und verbringe 2024 nur 179 tage in thailand.

bisher kann niemand darlegen ob das gesamte ausserthailaendische einkommen oder nur das nach thailand verbrachte einkommen versteuert werden wird.

ich rede hier nicht von renten + pensionen oder dem doppelbesteuerungsabkommen. habe bisher niemanden getroffen der eine klare aussage haette machen koennen.

nicht weiter tragisch, es stehen mir weltweit ansprechende orte fuer meine lebensgestaltung zur verfuegung.

gruss an alle , :)
angelplace
Hi Angelplace,
die Rechtslage ist doch eigentlich klar. Ab dem 181zigsten Tag bist Du in Thailand steuerpflichtig. Unklar ist lediglich, ob der thailändische Fiskus sein Besteuerungsrecht durchsetzt bzw die Abgabe einer Steuererklärung einfordert und inwieweit eine Nichtabgabe zu Nachteilen, gleich welcher Art, führen kann. Diese Frage kann bisher offensichtlich niemand beantworten. Um nicht in eine Abgabepflicht einzulaufen ist es wohl ratsam sich nicht länger als 180 Tage in Thailand aufhalten, so wie Du es schon geschrieben hast.
Personen die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt haben dürften n Thailand mit ihrem Welteinkommen unter Anwendung des DBA steuerpflichtig sein. Da geht es dann ua auch darum ob eine Anrechnung oder Befreiung unter Anwendung eines Progressionsvorbehalts Anwendung findet.
LG
Das ist aber nur die Deutsche Sicht der Dinge und unabhängig davon sind "Wohnsitz" und "gemeldet sein" eh nicht das Gleiche. Für einen Wohnsitz kann es auch andere Gründe dafür oder dagegen geben.

Aus Thailändischer Sicht ist zunächst einmal Jeder in Thailand steuerpflichtig, der sich länger als 183 Tage pro Kalenderjahr im Land aufhält! Inwieweit Sie dies jetzt umsetzen, bleibt abzuwarten. Anhand der Ein- und Ausreisestempel ist dies hier problemlos festzustellen.


Ohne deine persönlichen Verhältnisse (ausschließlich Rentner ohne Wohneigentum?) und gemachten Angaben zu kennen, sagen deine Erläuterungen zur Festsetzung wenig aus. Bis 31.12.2023 hat sich Thailand definitiv nicht um Deutsche Renten gekümmert und wer in Deutschland darüber hinaus Steuern auf Renten bezahlt hat, obwohl er 183 Tage oder mehr nicht in Deutschland war, hatte seine Gründe oder wusste es nicht besser!
 

SkipperRudi

Member Inaktiv
Inaktiver Member
4 Januar 2024
10
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Das ist aber nur die Deutsche Sicht der Dinge und unabhängig davon sind "Wohnsitz" und "gemeldet sein" eh nicht das Gleiche. Für einen Wohnsitz kann es auch andere Gründe dafür oder dagegen geben.

Aus Thailändischer Sicht ist zunächst einmal Jeder in Thailand steuerpflichtig, der sich länger als 183 Tage pro Kalenderjahr im Land aufhält! Inwieweit Sie dies jetzt umsetzen, bleibt abzuwarten. Anhand der Ein- und Ausreisestempel ist dies hier problemlos festzustellen.


Ohne deine persönlichen Verhältnisse (ausschließlich Rentner ohne Wohneigentum?) und gemachten Angaben zu kennen, sagen deine Erläuterungen zur Festsetzung wenig aus. Bis 31.12.2023 hat sich Thailand definitiv nicht um Deutsche Renten gekümmert und wer in Deutschland darüber hinaus Steuern auf Renten bezahlt hat, obwohl er 183 Tage oder mehr nicht in Deutschland war, hatte seine Gründe oder wusste es nicht besser!

Hi,
meines Wissens ist in Thailand derjenige steuerpflichtig, der sich länger als 180 Tage in Thailand aufhält, nicht 183. So liest man es immer wieder.
Lg
 
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