Bei Pensionen schließt das DBA die Besteuerung von Deutschen in Thailand aus. Diese können nur in D besteuert werden.
Anders verhält es sich mit Renten. Renten können u.U. in D besteuert werden. Anders als bei Pensionen schließt das DBA aber die Besteuerung in Thailand nicht aus.
Renten müssen also u.U. in D versteuert werden und bei Übertragung nach Thailand auch dort, wobei die in D bereits bezahlte Steuer auf die zu entrichtende thailändiche Steuer angerechnet wird.
Gerade in Pattaya halte ich es aber für illusorisch zu glauben, daß die thailändische Finanzverwaltung ausreichend aufgestellt ist, die Umsetzung dementsprechend zu gewährleisten. Man wird sehen.
Viele Rentner dürften bereits in der Vergangenheit ihre Bezüge im Jahr ihrer Entstehung nach Thailand transferiert haben. Diese wären also bereits vor der Neuerung u.U. in Thailand steuerbar gewesen ...
@Alwaro: Das ganze geht lediglich auf eine geänderte Verwaltungsanweisung zurück. Ein neues Gesetz wird es dazu unmittelbar nicht geben.