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Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

anderl1962

Urgestein der Soi 6
    Aktiv
21 August 2019
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Rente in D versteuert, gemäß DBA ( Doppelbesteuerungsabkommen ) zwischen D und TH in TH keine Steuer fällig
 

SkipperRudi

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4 Januar 2024
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Dieser Stefan ist doch wie viele dieser Youtuber: grosse Klappe, viel Geschwaetz und nichts dahinter. Lieber vertraue ich dann mal meiner Glaskugel als den Worten solcher Youtuber.

Fuer mich ist eigentlich eh alles klar: nach dem DBA zwischen Thailand und Deutschland sind staatl. Pensionen immer in D zu versteuern. Damit ergibt sich aus diesem DBA, dass Deutschland - unabhaengig von meinem staendigen Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort (bin in D abgemeldet) - mein Steuerland ist, weil ich auch nur in D ein Einkommen (Pension) generiere.
Somit gilt auch fuer alles Weitere (Schenkungen, Erbschaft etc. was in D anfaellt) deutsches Steuerrecht fuer mich (Auskunft eines Steuerfachanwalts der sich mit DBA auskennt).
Es bleibt nur abzuwarten wie und in welcher Form ich dies dann unter Umstaenden dem thail. Finanzamt (falls es zu einer Umsetzung in dem befuerchteten Ausmass kommt) nachzuweisen habe. Aber darueber kann man sich erst Gedanken machen, wenn Fakten vorliegen - derzeit sind es nur Spekulationen.

Genau so ist es. Altersruhegelder werden meist in einen Topf geschmissen. Das Besteuerungsrecht für Pensionen hat Deutschland.
 

Alwaro

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Verstorben
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zu Hause

Warum ist es genau so?

Thailand hat ja nicht mal das Gesetz veröffentlicht. Alle die im Kaffesatz rumstochern wollen etwas herauslesen. Da werden jeden Tag Vermutungen die irgend ein Yourtuber veröffentlicht hat wieder mal neu ausgelegt und noch mehr Skepsis gestreut.
 

hallodri

...
    Aktiv
16 September 2010
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Bei Pensionen schließt das DBA die Besteuerung von Deutschen in Thailand aus. Diese können nur in D besteuert werden.
Anders verhält es sich mit Renten. Renten können u.U. in D besteuert werden. Anders als bei Pensionen schließt das DBA aber die Besteuerung in Thailand nicht aus.

Renten müssen also u.U. in D versteuert werden und bei Übertragung nach Thailand auch dort, wobei die in D bereits bezahlte Steuer auf die zu entrichtende thailändiche Steuer angerechnet wird.
Gerade in Pattaya halte ich es aber für illusorisch zu glauben, daß die thailändische Finanzverwaltung ausreichend aufgestellt ist, die Umsetzung dementsprechend zu gewährleisten. Man wird sehen.
Viele Rentner dürften bereits in der Vergangenheit ihre Bezüge im Jahr ihrer Entstehung nach Thailand transferiert haben. Diese wären also bereits vor der Neuerung u.U. in Thailand steuerbar gewesen ...

@Alwaro: Das ganze geht lediglich auf eine geänderte Verwaltungsanweisung zurück. Ein neues Gesetz wird es dazu unmittelbar nicht geben.
 
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SkipperRudi

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4 Januar 2024
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Warum ist es genau so?

Thailand hat ja nicht mal das Gesetz veröffentlicht. Alle die im Kaffesatz rumstochern wollen etwas herauslesen. Da werden jeden Tag Vermutungen die irgend ein Yourtuber veröffentlicht hat wieder mal neu ausgelegt und noch mehr Skepsis gestreut.

Ich kenne diesen YouTuber nicht.
Ich setze voraus dass Du lesen kannst. Es ging darum, dass hinsichtlich der Pensionen das Besteuerungsrecht Deutschland hat. Das hat mein Vorredner so beschrieben und ich habe das lediglich bestätigt. Das steht in keinem Kaffeesatz in dem Du vermutest das andere darin lesen. sondern in den entsprechenden Gesetzen.
 

TomHarley

Handsome man - Nieder mit der "Ignore"-Funktion!!
   Sponsor 2025
25 Juli 2018
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Da simmer dabei, dat es prima… 🥳
Bis definitiv was entschieden ist, fliesst noch viel Wasser den Mekong runter.
Dass vom deutschen Staat gezahlte BeamtenPensionen in Deutschland besteuert werden, ist bereits (schon lange) definitiv entschieden. Da hat der Mekong mal gar nichts mit zu tun 🤷🏽‍♂️
 

SkipperRudi

Member Inaktiv
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4 Januar 2024
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Jedoch zitierst du ihn!

Bis definitiv was entschieden ist, fliesst noch viel Wasser den Mekong runter.

Noch einmal zum Mitschreiben. Ich kenne diesen Yourtuber nicht, und sollte er es gewesenen sein dem ich zugestimmt habe, so hat er zumindest in dem Punkt recht. Ob Dir das nun gefällt oder nicht.
Aber wenn Du der Ansicht bist das Beamtenpensionen einerseits, und Renten, die von der deutschen Rentenversicherung ausgezahlt werden hinsichtlich des Besteuerungsrechts gleich zu behandeln sind, meinetwegen, nimm an was Du willst. Dabei sollten wir es nun aber auch belassen. Wir haben uns darüber nun hinreichend ausgetauscht. Danke.
 
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Wallander

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   Autor
4 Januar 2018
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Eine sehr interessante Diskussion, danke Euch für die vielen Beiträge und nützlichen Infos.
Habe es vielleicht überlesen, aber wie sieht es mit der Besteuerung eines BVG-Kapitalbezugs (CH) aus wenn man in Thailand gemeldet ist?
Oder einem Gewinn beim Immobilienverkauf in der Schweiz?
Hat damit jemand Erfahrung?
Hoffe meine Frage ist nicht off-topic, sonst einfach löschen bitte.
 

Alwaro

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zu Hause
@Wallander

Kapitalbezug ist in der Schweiz Quellensteuerpflichtig (von Kanton zu Kanton verschieden und massgebend ist der Sitz der Vorsorgeeinrichtung). Wenn du mindestens 185 Tage in Thailand hoggst (und in dieser Zeit auch deinen Wohnsitz in Thailand hattest) kannst du die Quellensteuer zurückfordern. Da du jedoch dazu eine Thailändische Steuernummer brauchst, ist das Risiko gross, dass die Thais die Finger in die "heisse Suppe" tauchen werden.

Gewinne aus Immobilienverkäufen sind immer am Ort der Immobilie steuerpflichtig und werden in der Schweiz besteuert. Egal wo dein Wohnsitz ist.
 
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Wallander

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4 Januar 2018
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@Wallander

Kapitalbezug ist in der Schweiz Quellensteuerpflichtig (von Kanton zu Kanton verschieden und massgebend ist der Sitz der Vorsorgeeinrichtung). Wenn du mindestens 185 Tage in Thailand hoggst (und in dieser Zeit auch deinen Wohnsitz in Thailand hattest) kannst du die Quellensteuer zurückfordern. Da du jedoch dazu eine Thailändische Steuernummer brauchst, ist das Risiko gross, dass die Thais die Finger in die "heisse Suppe" tauchen werden.

Gewinne aus Immobilienverkäufen sind immer am Ort der Immobilie steuerpflichtig und werden in der Schweiz besteuert. Egal wo dein Wohnsitz ist.
Danke vielmals für Deine Antwort. Was meinst du mit ‘heisser suppe’?
 

Alwaro

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25 Juli 2011
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Wette, solche Jungs gibt es.
Den schlafenden Hund wecken.

Wenn du den Sinn und Geist des Grundes verstanden hast, verstehst du auch den Grund für dieses Vorgehen.

Wenn jemand in der Schweiz bis zum 60. Altersjahr gearbeitet hat und Medianeinkommen erzielt hat. kommt da schnell ein Betrag von +/- 40 k CHFr. zusammen. Bei einem Einkommen über dem Median entsprechend mehr.

Da ist doch eine Entscheidung wie im Casino erlaubt. Der eine will die Kohle sichern und denkt an die schlafenden Hunde? Kann doch sein, dass sich diese schnell beruhigen :keine Ahnung
 
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Stormbringer

Hat nicht gepasst
   Ex Member
14 Januar 2024
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Wenn auf einen Konto 4 Jahre oder longer keine Bewegungen ear kann den thail. Staat das Konto einziehen. Dann ist die Kohle futsch.
Hallo @anderl1962

Weiß jetzt nicht wer dir das erzählt hat, ich würde demjenigen aber in Zukunft an deiner Stelle nicht mehr alles glauben...:cool1:

Musste in der Bank zwar etliche Papiere unterscheiben, das Prozedere zog sich auch fast eine dreiviertel Stunde hin, letztendlich waren 3 Bankangestellte der Krungsri involviert in die Aktivierung meines Savingsaccounts. Aber am Ende bekam ich ein neues Bankbook (das alte war voll nachdem die monatlichen Zinszahlungen und Taxabgänge alle nachgereicht/reingedruckt wurden) und die Kohle war auch noch da...

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