Rente in D versteuert, gemäß DBA ( Doppelbesteuerungsabkommen ) zwischen D und TH in TH keine Steuer fällig
Dieser Stefan ist doch wie viele dieser Youtuber: grosse Klappe, viel Geschwaetz und nichts dahinter. Lieber vertraue ich dann mal meiner Glaskugel als den Worten solcher Youtuber.
Fuer mich ist eigentlich eh alles klar: nach dem DBA zwischen Thailand und Deutschland sind staatl. Pensionen immer in D zu versteuern. Damit ergibt sich aus diesem DBA, dass Deutschland - unabhaengig von meinem staendigen Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort (bin in D abgemeldet) - mein Steuerland ist, weil ich auch nur in D ein Einkommen (Pension) generiere.
Somit gilt auch fuer alles Weitere (Schenkungen, Erbschaft etc. was in D anfaellt) deutsches Steuerrecht fuer mich (Auskunft eines Steuerfachanwalts der sich mit DBA auskennt).
Es bleibt nur abzuwarten wie und in welcher Form ich dies dann unter Umstaenden dem thail. Finanzamt (falls es zu einer Umsetzung in dem befuerchteten Ausmass kommt) nachzuweisen habe. Aber darueber kann man sich erst Gedanken machen, wenn Fakten vorliegen - derzeit sind es nur Spekulationen.
Genau so ist es.
Kennst du denn den Inhalt des DBA ? Est dann ist man doch informiert.Rente in D versteuert, gemäß DBA ( Doppelbesteuerungsabkommen ) zwischen D und TH in TH keine Steuer fällig
Warum ist es genau so?
Thailand hat ja nicht mal das Gesetz veröffentlicht. Alle die im Kaffesatz rumstochern wollen etwas herauslesen. Da werden jeden Tag Vermutungen die irgend ein Yourtuber veröffentlicht hat wieder mal neu ausgelegt und noch mehr Skepsis gestreut.
Ich kenne diesen YouTuber nicht.
Dass vom deutschen Staat gezahlte BeamtenPensionen in Deutschland besteuert werden, ist bereits (schon lange) definitiv entschieden. Da hat der Mekong mal gar nichts mit zu tunBis definitiv was entschieden ist, fliesst noch viel Wasser den Mekong runter.
Jedoch zitierst du ihn!
Bis definitiv was entschieden ist, fliesst noch viel Wasser den Mekong runter.
Dass vom deutschen Staat gezahlte BeamtenPensionen in Deutschland besteuert werden, ist bereits (schon lange) definitiv entschieden. Da hat der Mekong mal gar nichts mit zu tun![]()
Danke vielmals für Deine Antwort. Was meinst du mit ‘heisser suppe’?@Wallander
Kapitalbezug ist in der Schweiz Quellensteuerpflichtig (von Kanton zu Kanton verschieden und massgebend ist der Sitz der Vorsorgeeinrichtung). Wenn du mindestens 185 Tage in Thailand hoggst (und in dieser Zeit auch deinen Wohnsitz in Thailand hattest) kannst du die Quellensteuer zurückfordern. Da du jedoch dazu eine Thailändische Steuernummer brauchst, ist das Risiko gross, dass die Thais die Finger in die "heisse Suppe" tauchen werden.
Gewinne aus Immobilienverkäufen sind immer am Ort der Immobilie steuerpflichtig und werden in der Schweiz besteuert. Egal wo dein Wohnsitz ist.
Danke vielmals für Deine Antwort. Was meinst du mit ‘heisser suppe’?
Evtl. das man unaufgefordert eine Thailändische Steuernummer erbittet ...Danke vielmals für Deine Antwort. Was meinst du mit ‘heisser suppe’?
..Evtl. das man unaufgefordert eine Thailändische Steuernummer erbittet .....
Wette, solche Jungs gibt es.Evtl. das man unaufgefordert eine Thailändische Steuernummer erbittet .
Wette, solche Jungs gibt es.
Den schlafenden Hund wecken.

Hallo @anderl1962Wenn auf einen Konto 4 Jahre oder longer keine Bewegungen ear kann den thail. Staat das Konto einziehen. Dann ist die Kohle futsch.






