Über diese Stelle bin ich gestolpert, da meinem Verständnis nach die EU-Fluggastrechteverordnung hier nicht greifen sollte, da du mit einer Nicht-EU-Airline von einem Flughafen außerhalb der EU abgeflogen bist ...
... aber dann habe ich nach kurzer Google-Suche herausgefunden, dass es in der Türkei eine ganz ähnliche Verordnung gibt:
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Fluggastrechte Türkei – Entschädigung bei Verspätung, Annullierung | AirHelp
Ihre Rechte bei Flugausfall, Verspätung oder Nichtbeförderung in der Türkei. Jetzt Entschädigung nach SHY PASSENGER prüfen. Bis zu 600 € in Türkischer Lira.www.airhelp.de
Sorry für OT, aber diese Info ist vielleicht interessant für Passagiere, die in einem ähnlichen Fall nicht bereits proaktiv einen solchen Zettel ausgehändigt bekommen haben und im Nachgang ihre Rechte durchsetzen möchten.
aus der EU nach TK > EU Rechte
Aus 3.Ländern nach/von/über > SHY
Hier der direkte Link zur TK-Airline
Aus dem Vielfliegerforum:
"Man kann direkt bei TK reklamieren, die sind sehr Kundenorientiert und zahlen auch schnell."











