Nicht nur aus meiner eigenen Erfahrung….man erbringt diesen Nachweis ganz einfach dadurch, daß man diese nicht zu
versteuernde Gelder erst garnicht in der Steuererklärung angibt
Was soll daran „Auffällig“ sein??
Kann ich nach persönlicher Rücksprache mit Department of revenue in Jomtien bestätigen...O Ton der netten Dame...100% no taxnumber.schon wieder falsch
TIN braucht man nur, wenn man zu versteuerndes Einkommen hat
Anhang anzeigen 2091698
Sorry, aber wer bitte stellt das denn fest ??schon wieder falsch
TIN braucht man nur, wenn man zu versteuerndes Einkommen hat
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Kannst ja alle Kontobewegungen vorweisen....und es beweisen...und wenn es so ist,wird dir keiner das Gegenteil beweisen können.Sorry, aber wer bitte stellt das denn fest ??
DU ??
wieder unbegründete Angstmacher-AussagenUnd ob in Zukunft das Finanzamt mit der jeweiligen Immigration zusammenarbeitet, würde ich nicht zu 100% ausschließen…
Schon gelesen ??schon wieder falsch
TIN braucht man nur, wenn man zu versteuerndes Einkommen hat
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Ja, ok.....schon wieder falsch
TIN braucht man nur, wenn man zu versteuerndes Einkommen hat
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Nicht ganz richtig, nicht "Kannst Ja" es müssen eben alle Kontobewegungen nachgewiesen werden!Kannst ja alle Kontobewegungen vorweisen....und es beweisen...und wenn es so ist,wird dir keiner das Gegenteil beweisen können.
Müssen oder können....gilt einfach je nach dem was der Finanzbeamte sehen will oder nicht...wenn ihm die Aussage reicht" kein Einkommen"...dann ist die Sache auch erledigt...bei Nachfragen kann!!! man die Unterlagen ja jederzeit beibringen.Nicht ganz richtig, nicht "Kannst Ja" es müssen eben alle Kontobewegungen nachgewiesen werden!
Siehe "Bankstatement" und da wird eben bei den Eingängen die mit „FOREIGN T/T“ gezeichnet sind,die Frage gestellt,ob diese schon im Heimatland versteuert wurden!
Wenn Du diese Frage mit JA beantwortest,musst Du das eben nachweisen!
Kanst Du das nicht,wird eben die Einkommenssteuer erhoben,so einfach ist das.
....das siehst du meinen Meinung etwas zu einfach...was steuerpflichtig ist oder nicht,das musst du wohl dem Finanzbeamten in Thailand überlassen.Auf alle Fälle würde ich alles offenlegen und nichts dem Zufall überlassen.Also ich würde es nicht einfach dem Finanzamt überlassen, was ich an Steuern zu zahlen habe. Die kennen sich auch nicht wirklich aus. (Laut DBA hätten sie nämlich von allen deutschen Rentnern keine Steuer einziehen dürfen.)
Es ist nicht alles importiertes Geld steuerpflichtig. Deshalb würde ich nicht nur mit dem Bankstatement zum Finanzamt gehen.
Man legt das versteuernde Einkommen selbst fest und muss es dann zur Not auch beweisen können.
Ich persönlich habe 3 Einkunftsarten:
1. Dividenden (steuerpflichtig) (Bei Dividenden gibt es Laut DBA, glaube ich im DBA gelesen zu haben, auch Höchstbeträge. Da ich die nicht erreiche, ziehe ich hier nichts ab.)
2. Ersparnisse/Aktien von vor 2024 (laut Thailand steuerfrei)
3. Rente (laut DBA steuerfrei).
Von meinem laut Bankstatement importierten Geld ziehe ich alle steuerfreien Beträge ab und bewahre die Dokumente, die mich dazu berechtigen 5 Jahre auf.
Nur das Restgeld (also in meinem Fall die importierten Dividenden) trage ich auf dem Formular ein und berechne nach Freibeträgen und Abzügen daraus die zu entrichtende Steuer.
So hab ich das von Anfang an verstanden.Und eigentlich ging es nicht um die paar Euros der Rentner, sondern um diejenigen Thais, die eben Millionen im Ausland parken!
Da sind sich ja einiges ziemlich sicher, vielleicht etwas zu sicher..So hab ich das von Anfang an verstanden.
Die Rentner sind gar nicht gemeint.
Es geht um die Thais.
Aber die paar tausend Expats,werden wohl auch mitgenommen!So hab ich das von Anfang an verstanden.
Die Rentner sind gar nicht gemeint.
Es geht um die Thais.
Von weniger als ca.350€/Monat...oh,da sind wir wohl im unteren Promillebereich...Aber die paar tausend Expats,werden wohl auch mitgenommen!
Natürlich nur die ,welche länger als die 180 Tage im Jahr hier leben,und nicht vom Erspartem leben... ;-)
Es sei denn sie haben ein jährliches Einkommen von maximal 150.000.-THB...Soll es ja geben,wie ich das hier so lese...;-)
Dann sind Sie eben nicht Einkommenssteuerpflichtig ;-)