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Joe

Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

Ding Dong

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5 Oktober 2022
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es ging um die Grenze, ab wann eine Steuererklärung abzugeben ist
daraus zu schließen, daß man "nur davon" seinen Lebensunterhalt betreibt,
ist mal wieder typische Verdrehung und "freie" Interpretation
das passt eher zum Stammtisch
es gibt auch noch steuerfreies Einkommen
 
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TThunder

Bangsaray
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10 Januar 2013
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Bangsaray
Kann ich nach persönlicher Rücksprache mit Department of revenue in Jomtien bestätigen...O Ton der netten Dame...100% no taxnumber.
Korrekt, wie bei mir beim Amt in Sattahip.

Ich bin mit meinen Unterlagen plus Statement zum Schalter, die attraktive Finanzfachangestellte hat die Dokumente kurz geprüft und aus Ermangelung an steuerpflichtigen Überweisungen/Einkünften mir direkt wieder zurückgegeben - keine Steuererklärung erforderlich.

Da ich aber nicht mit leeren Händen gehen wollte, habe ich explizit nach Ausstellung einer/meiner TAN gefragt - nö, gibt`s nicht, die bekommste erst, wenn du auch steuerpflichtige Posten hast - und jetzt geh, da warten noch andere ängstliche Farang`s in der Schlange.

Fazit: Ohne steuerpflichtige Positionen, oder unterhalb der Mindesteinkünfte/-freibeträge, keine Steuererklärung und auch keine TAN
 

anderl1962

Kennt eine Menge Lady Boys
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21 August 2019
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Ich habe meine TIN hier in Surin bekommen. Erklaerte der netten und hilfsbereiten Dame dass meine Bank in Deutschland die TIN benoetigt. Kein Problem, wurde mir ausgestellt. Ist bei mir uebrigens die gleiche Nummer wie auf meiner pink ID-Card. Die Nummer musste nur noch freigegeben ( uebernommen oder was auch immer ) werden.
 
Zuletzt bearbeitet:

JohnyHH

Neuer Member
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28 Januar 2025
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Korrekt, wie bei mir beim Amt in Sattahip.

Ich bin mit meinen Unterlagen plus Statement zum Schalter, die attraktive Finanzfachangestellte hat die Dokumente kurz geprüft und aus Ermangelung an steuerpflichtigen Überweisungen/Einkünften mir direkt wieder zurückgegeben - keine Steuererklärung erforderlich.

Da ich aber nicht mit leeren Händen gehen wollte, habe ich explizit nach Ausstellung einer/meiner TAN gefragt - nö, gibt`s nicht, die bekommste erst, wenn du auch steuerpflichtige Posten hast - und jetzt geh, da warten noch andere ängstliche Farang`s in der Schlange.

Fazit: Ohne steuerpflichtige Positionen, oder unterhalb der Mindesteinkünfte/-freibeträge, keine Steuererklärung und auch keine TAN
Genau wie bei mir vor ein paar Wochen in Hua Hin, habe ich auch hier geschrieben.

"aus Ermangelung an (in TH) steuerpflichtigen Überweisungen/Einkünften", das ist der interessante Punkt.
Ich habe deutlich über 1 Million Baht nach TH überwiesen.
Ich habe steuerpflichtige Einkünfte in DE, die sind erstens unter der Grenze und zweitens lt. DBA würde ja die in DE bereits bezahlte Steuer in TH angerechnet werden.
Und ich bekomme noch keine Rente, lebe also vom Vermögen vor 01.01.2024.
 

Duke2007

Kennt noch nicht jeder
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Genau wie bei mir vor ein paar Wochen in Hua Hin, habe ich auch hier geschrieben.

"aus Ermangelung an (in TH) steuerpflichtigen Überweisungen/Einkünften", das ist der interessante Punkt.
Ich habe deutlich über 1 Million Baht nach TH überwiesen.
Ich habe steuerpflichtige Einkünfte in DE, die sind erstens unter der Grenze und zweitens lt. DBA würde ja die in DE bereits bezahlte Steuer in TH angerechnet werden.
Und ich bekomme noch keine Rente, lebe also vom Vermögen vor 01.01.2024.
Ich lebe auch von Vermögen vor dem 01.01.2024. Aber um auf Nummer Sicher zu gehen überweise ich nur den für mich Steuerfreien Betrag auf mein Konto in Thailand. Das sind 320.000 Bath ( 320.000 - 150.000 - 85.000 - 25.000 KV - 60.000 = 0 Bath Steuerpflichtig. Die anderen Beträge sende ich bis zu deren Freigrenze auf die Konten meiner thailändischen Freundin und deren Tochter die mir dann das Geld in bar weiterreichen. So bin ich auf der sicheren Seite.
 

Alwaro

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zu Hause
Die anderen Beträge sende ich bis zu deren Freigrenze auf die Konten meiner thailändischen Freundin und deren Tochter die mir dann das Geld in bar weiterreichen. So bin ich auf der sicheren Seite.

Solche Umgehungsversuche kommen auf den Radar der Behörden. Thais, die Gelder aus dem Ausland erhalten machen sich verdächtig.
 

Duke2007

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Solche Umgehungsversuche kommen auf den Radar der Behörden. Thais, die Gelder aus dem Ausland erhalten machen sich verdächtig.
Verdächtig? Wenn der Betrag in den Freigrenzen liegt? Du bist ja ein lustiger 😂. Ich kann doch meiner Freundin Geld senden oder ist das verboten🫣?
 
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Alwaro

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Du bist ja ein lustiger 😂

Der Lustige bist du :kk

Ich kann doch meiner Freundin Geld senden oder ist das verboten🫣?

Die Thais wollen doch Gelder die im Ausland gebunkert sind besteuern. wenn du solche Konstrukte wählst machst du dich und deine Freundin verdächtig. Ich hoffe es handelt sich hierbei um in DACH versteuerte Gelder handelt, sonst gute Nacht (Stichwort AIA)
 

Duke2007

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Der Lustige bist du :kk



Die Thais wollen doch Gelder die im Ausland gebunkert sind besteuern. wenn du solche Konstrukte wählst machst du dich und deine Freundin verdächtig. Ich hoffe es handelt sich hierbei um in DACH versteuerte Gelder handelt, sonst gute Nacht (Stichwort AIA)
Du bist ja bestens informiert. Die Thais wollen Geld was nach Thailand gesendet wird und über der Freigrenze liegt versteuern. So schaut's aus. Was meinst du wieviele Thais Geld von Freunden aus dem Ausland geschickt bekommen. Das sind sehr sehr viele. Was meinst du den wie ich mein Geld verdient habe? Ich bin kein Drogendealer oder sonstiger Straftäter. Habe 40 Jahre in Dach gearbeitet und dann mein Haus und Eigentumswohnung verkauft. Ich glaube mit meinem Notarvertrag über den Verkauf sollte alles klar sein woher das Geld kommt 😉
Der Lustige bist du :kk



Die Thais wollen doch Gelder die im Ausland gebunkert sind besteuern. wenn du solche Konstrukte wählst machst du dich und deine Freundin verdächtig. Ich hoffe es handelt sich hierbei um in DACH versteuerte Gelder handelt, sonst gute Nacht (Stichwort AIA)
Du scheinst ja richtig Ahnung zu haben 😂. Die Thais wollen Gelder versteuern die nach Thailand transferiert werden und über der Freigrenze liegen. Nicht was in anderen Ländern auf den Konten liegt. Was meinst du wieviele Thais Geld aus dem Ausland von ihren Freunden oder auch nicht Freunden bekommen? Wenn das strafbar ist müssen demnächst Millionen Thais ins Gefängnis 🤣.
Ich war kein Drogendealer und sonst auch kein Straftäter. Habe 40 Jahre in Dach gearbeitet und dann mein Eigentum verkauft um in Thailand zu leben. Also ich hoffe der Notarvertrag über den Verkauf der Immobilien ist nicht strafbar 😰
 
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Duke2007

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Nach 23 Jahren TH vertraue ich mir selbst 😂😂😂nicht das ich groß was verloren hätte , aber selbst ist der Mann , alles auf meinen Namen , meine devise und da fahr ich nicht schlecht .
Ja so bin ich ja normalerweise auch. Aber wegen der Steuer mache ich das eben so. Und die 49.000 Bath die dann pro Überweisung an sie rausgehen sollte sie einmal nicht an mich weitergeben würde ich schon verkraften. Aber Sie müsste dann schnell ihr ganzen Koffer vorher packen und schnell sein denn vom Zeitpunkt wo sie das Geld erhalten hat bis zur Ban an mich aushändigen sind nur 5 Minuten Zeit 🤔
 

Axxel

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17 September 2021
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> Die anderen Beträge sende ich bis zu deren Freigrenze auf die Konten meiner thailändischen Freundin und deren Tochter die mir dann das Geld in bar weiterreichen. So bin ich auf der sicheren Seite.
Solche Umgehungsversuche kommen auf den Radar der Behörden. Thais, die Gelder aus dem Ausland erhalten machen sich verdächtig.

Na ja. Überweisungen von den Banken werden dann im Allgemeinen gemeldet:

Gemäß dem Gesetz ist jedes Finanzinstitut verpflichtet, der Finanzbehörde Transaktionen
von Kundenkonten zu melden, die entweder mehr als 3.000 Geldüberweisungen pro Jahr
oder mindestens 400 Geldüberweisungen mit einem Gesamtwert von mindestens 2 Millionen Baht
pro Jahr erhalten. Bangkok Post


Die "Steuerberaterin", die ich konsultierte, meinte dazu: "Wenn Sie das Geld auf das Konto Ihrer Freundin etc. überweisen, müssen diese das auch versteuern".
Bis 310.000 Baht wären davon steuerfrei (60.000 + 100.000 + 150.000').

Wenn das natürlich nur vorgeschoben ist, kann man das als Umgehungsversuch werten. Ist dann aber auch schwer nachzuweisen, wenn das in Bar geschehen sollte. Trotzdem wäre das strafbar.
Da aber meist die Freundin etc. das Geld sowieso einsackt und man keinen Zugriff darauf hat, sollte das okay sein.

Auch für Verheiratete würde das bedeuten, dass es besser ist auf die 60.000 Baht bei Zusammenveranlagung zu verzichten und der Ehefrau etwa bis zu 300.000 zu überweisen. Solange die Ehefrau beweisen kann, dass Sie das nur für sich selbst nutzt (sollte man dokumentieren).
Für Kinder z. B. für Schulgeld etc. würde dasselbe gelten.


Dies sind wohl alles Vorgänge, die auch noch nicht wirklich geklärt wurden. Ich denke, eine Strick kann die Behörde daraus nicht drehen. Höchstens eine Nachzahlung.
 

Duke2007

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> Die anderen Beträge sende ich bis zu deren Freigrenze auf die Konten meiner thailändischen Freundin und deren Tochter die mir dann das Geld in bar weiterreichen. So bin ich auf der sicheren Seite.


Na ja. Überweisungen von den Banken werden dann im Allgemeinen gemeldet:

Gemäß dem Gesetz ist jedes Finanzinstitut verpflichtet, der Finanzbehörde Transaktionen
von Kundenkonten zu melden, die entweder mehr als 3.000 Geldüberweisungen pro Jahr
oder mindestens 400 Geldüberweisungen mit einem Gesamtwert von mindestens 2 Millionen Baht
pro Jahr erhalten. Bangkok Post


Die "Steuerberaterin", die ich konsultierte, meinte dazu: "Wenn Sie das Geld auf das Konto Ihrer Freundin etc. überweisen, müssen diese das auch versteuern".
Bis 310.000 Baht wären davon steuerfrei (60.000 + 100.000 + 150.000').

Wenn das natürlich nur vorgeschoben ist, kann man das als Umgehungsversuch werten. Ist dann aber auch schwer nachzuweisen, wenn das in Bar geschehen sollte. Trotzdem wäre das strafbar.
Da aber meist die Freundin etc. das Geld sowieso einsackt und man keinen Zugriff darauf hat, sollte das okay sein.

Auch für Verheiratete würde das bedeuten, dass es besser ist auf die 60.000 Baht bei Zusammenveranlagung zu verzichten und der Ehefrau etwa bis zu 300.000 zu überweisen. Solange die Ehefrau beweisen kann, dass Sie das nur für sich selbst nutzt (sollte man dokumentieren).
Für Kinder z. B. für Schulgeld etc. würde dasselbe gelten.


Dies sind wohl alles Vorgänge, die auch noch nicht wirklich geklärt wurden. Ich denke, eine Strick kann die Behörde daraus nicht drehen. Höchstens eine Nachzahlung.
Genau so sieht es aus 👍. Nur die 100.000 Bath sind falsch. Das ist die Höchstgrenze die abgezogen werden kann wenn du 350.000 überwiesen hast. Ohne KV ist die Freigrenze für Überweisungen im Jahr 270.000 Bath ( -150.000= 120.000 davon die Hälfte -60.000 = 60.000 davon - 60.000 = 0
 
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buddy2020

Kennt eine Menge Lady Boys
   Autor
18 April 2020
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Ja so bin ich ja normalerweise auch. Aber wegen der Steuer mache ich das eben so. Und die 49.000 Bath die dann pro Überweisung an sie rausgehen sollte sie einmal nicht an mich weitergeben würde ich schon verkraften. Aber Sie müsste dann schnell ihr ganzen Koffer vorher packen und schnell sein denn vom Zeitpunkt wo sie das Geld erhalten hat bis zur Ban an mich aushändigen sind nur 5 Minuten Zeit 🤔
Natürlich kann man der Ehefrau Geld überweisen, das sogar bis zu 20 Millionen THB im Jahr steuerfrei wäre.

Zurzeit ist in Bearbeitung, ob das auch für eheähnliche Beziehungen oder eingetragene Partnerschaften rechtmäßig ist!

Noch ist es so, dass es kein Problem ist.

Ich überweise auch Geld an meine Lebensgefährtin, wir sind nicht verheiratet, aber mittlerweile 23 Jahre zusammen.

Die zweite Kategorie der Schenkungssteuer bezieht sich auf Geschenke von Personen, die keine direkten familiären Beziehungen haben.

Hierbei ist der steuerliche Freibetrag auf 10.000.000 Baht pro Jahr begrenzt.

Sollten diese Grenzen überschritten werden, greift ebenfalls ein Steuersatz von 5 %. A
 

Duke2007

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> Die anderen Beträge sende ich bis zu deren Freigrenze auf die Konten meiner thailändischen Freundin und deren Tochter die mir dann das Geld in bar weiterreichen. So bin ich auf der sicheren Seite.


Na ja. Überweisungen von den Banken werden dann im Allgemeinen gemeldet:

Gemäß dem Gesetz ist jedes Finanzinstitut verpflichtet, der Finanzbehörde Transaktionen
von Kundenkonten zu melden, die entweder mehr als 3.000 Geldüberweisungen pro Jahr
oder mindestens 400 Geldüberweisungen mit einem Gesamtwert von mindestens 2 Millionen Baht
pro Jahr erhalten. Bangkok Post


Die "Steuerberaterin", die ich konsultierte, meinte dazu: "Wenn Sie das Geld auf das Konto Ihrer Freundin etc. überweisen, müssen diese das auch versteuern".
Bis 310.000 Baht wären davon steuerfrei (60.000 + 100.000 + 150.000').

Wenn das natürlich nur vorgeschoben ist, kann man das als Umgehungsversuch werten. Ist dann aber auch schwer nachzuweisen, wenn das in Bar geschehen sollte. Trotzdem wäre das strafbar.
Da aber meist die Freundin etc. das Geld sowieso einsackt und man keinen Zugriff darauf hat, sollte das okay sein.

Auch für Verheiratete würde das bedeuten, dass es besser ist auf die 60.000 Baht bei Zusammenveranlagung zu verzichten und der Ehefrau etwa bis zu 300.000 zu überweisen. Solange die Ehefrau beweisen kann, dass Sie das nur für sich selbst nutzt (sollte man dokumentieren).
Für Kinder z. B. für Schulgeld etc. würde dasselbe gelten.


Dies sind wohl alles Vorgänge, die auch noch nicht wirklich geklärt wurden. Ich denke, eine Strick kann die Behörde daraus nicht drehen. Höchstens eine Nachzahlung.

> Die anderen Beträge sende ich bis zu deren Freigrenze auf die Konten meiner thailändischen Freundin und deren Tochter die mir dann das Geld in bar weiterreichen. So bin ich auf der sicheren Seite.


Na ja. Überweisungen von den Banken werden dann im Allgemeinen gemeldet:

Gemäß dem Gesetz ist jedes Finanzinstitut verpflichtet, der Finanzbehörde Transaktionen
von Kundenkonten zu melden, die entweder mehr als 3.000 Geldüberweisungen pro Jahr
oder mindestens 400 Geldüberweisungen mit einem Gesamtwert von mindestens 2 Millionen Baht
pro Jahr erhalten. Bangkok Post


Die "Steuerberaterin", die ich konsultierte, meinte dazu: "Wenn Sie das Geld auf das Konto Ihrer Freundin etc. überweisen, müssen diese das auch versteuern".
Bis 310.000 Baht wären davon steuerfrei (60.000 + 100.000 + 150.000').

Wenn das natürlich nur vorgeschoben ist, kann man das als Umgehungsversuch werten. Ist dann aber auch schwer nachzuweisen, wenn das in Bar geschehen sollte. Trotzdem wäre das strafbar.
Da aber meist die Freundin etc. das Geld sowieso einsackt und man keinen Zugriff darauf hat, sollte das okay sein.

Auch für Verheiratete würde das bedeuten, dass es besser ist auf die 60.000 Baht bei Zusammenveranlagung zu verzichten und der Ehefrau etwa bis zu 300.000 zu überweisen. Solange die Ehefrau beweisen kann, dass Sie das nur für sich selbst nutzt (sollte man dokumentieren).
Für Kinder z. B. für Schulgeld etc. würde dasselbe gelten.


Dies sind wohl alles Vorgänge, die auch noch nicht wirklich geklärt wurden. Ich denke, eine Strick kann die Behörde daraus nicht drehen. Höchstens eine Nachzahlung.