Korrekt, wie bei mir beim Amt in Sattahip.Kann ich nach persönlicher Rücksprache mit Department of revenue in Jomtien bestätigen...O Ton der netten Dame...100% no taxnumber.
Genau wie bei mir vor ein paar Wochen in Hua Hin, habe ich auch hier geschrieben.Korrekt, wie bei mir beim Amt in Sattahip.
Ich bin mit meinen Unterlagen plus Statement zum Schalter, die attraktive Finanzfachangestellte hat die Dokumente kurz geprüft und aus Ermangelung an steuerpflichtigen Überweisungen/Einkünften mir direkt wieder zurückgegeben - keine Steuererklärung erforderlich.
Da ich aber nicht mit leeren Händen gehen wollte, habe ich explizit nach Ausstellung einer/meiner TAN gefragt - nö, gibt`s nicht, die bekommste erst, wenn du auch steuerpflichtige Posten hast - und jetzt geh, da warten noch andere ängstliche Farang`s in der Schlange.
Fazit: Ohne steuerpflichtige Positionen, oder unterhalb der Mindesteinkünfte/-freibeträge, keine Steuererklärung und auch keine TAN
Ich lebe auch von Vermögen vor dem 01.01.2024. Aber um auf Nummer Sicher zu gehen überweise ich nur den für mich Steuerfreien Betrag auf mein Konto in Thailand. Das sind 320.000 Bath ( 320.000 - 150.000 - 85.000 - 25.000 KV - 60.000 = 0 Bath Steuerpflichtig. Die anderen Beträge sende ich bis zu deren Freigrenze auf die Konten meiner thailändischen Freundin und deren Tochter die mir dann das Geld in bar weiterreichen. So bin ich auf der sicheren Seite.Genau wie bei mir vor ein paar Wochen in Hua Hin, habe ich auch hier geschrieben.
"aus Ermangelung an (in TH) steuerpflichtigen Überweisungen/Einkünften", das ist der interessante Punkt.
Ich habe deutlich über 1 Million Baht nach TH überwiesen.
Ich habe steuerpflichtige Einkünfte in DE, die sind erstens unter der Grenze und zweitens lt. DBA würde ja die in DE bereits bezahlte Steuer in TH angerechnet werden.
Und ich bekomme noch keine Rente, lebe also vom Vermögen vor 01.01.2024.
Die anderen Beträge sende ich bis zu deren Freigrenze auf die Konten meiner thailändischen Freundin und deren Tochter die mir dann das Geld in bar weiterreichen. So bin ich auf der sicheren Seite.
Verdächtig? Wenn der Betrag in den Freigrenzen liegt? Du bist ja ein lustigerSolche Umgehungsversuche kommen auf den Radar der Behörden. Thais, die Gelder aus dem Ausland erhalten machen sich verdächtig.
Vertrauen ist gut ……Ich kann doch meiner Freundin Geld senden
Ja vertraue ihr schon 15 Jahre und wir leben zusammen. Wenn du keinen hast den du vertrauen kannst geht das eben so wie ich das mache nichtVertrauen ist gut ……
Du bist ja ein lustiger![]()
Ich kann doch meiner Freundin Geld senden oder ist das verboten🫣?
Nach 23 Jahren TH vertraue ich mir selbstJa vertraue ihr schon 15 Jahre und wir leben zusammen. Wenn du keinen hast den du vertrauen kannst geht das eben so wie ich das mache nicht![]()
Du bist ja bestens informiert. Die Thais wollen Geld was nach Thailand gesendet wird und über der Freigrenze liegt versteuern. So schaut's aus. Was meinst du wieviele Thais Geld von Freunden aus dem Ausland geschickt bekommen. Das sind sehr sehr viele. Was meinst du den wie ich mein Geld verdient habe? Ich bin kein Drogendealer oder sonstiger Straftäter. Habe 40 Jahre in Dach gearbeitet und dann mein Haus und Eigentumswohnung verkauft. Ich glaube mit meinem Notarvertrag über den Verkauf sollte alles klar sein woher das Geld kommtDer Lustige bist du
Die Thais wollen doch Gelder die im Ausland gebunkert sind besteuern. wenn du solche Konstrukte wählst machst du dich und deine Freundin verdächtig. Ich hoffe es handelt sich hierbei um in DACH versteuerte Gelder handelt, sonst gute Nacht (Stichwort AIA)
Du scheinst ja richtig Ahnung zu habenDer Lustige bist du
Die Thais wollen doch Gelder die im Ausland gebunkert sind besteuern. wenn du solche Konstrukte wählst machst du dich und deine Freundin verdächtig. Ich hoffe es handelt sich hierbei um in DACH versteuerte Gelder handelt, sonst gute Nacht (Stichwort AIA)
Ja so bin ich ja normalerweise auch. Aber wegen der Steuer mache ich das eben so. Und die 49.000 Bath die dann pro Überweisung an sie rausgehen sollte sie einmal nicht an mich weitergeben würde ich schon verkraften. Aber Sie müsste dann schnell ihr ganzen Koffer vorher packen und schnell sein denn vom Zeitpunkt wo sie das Geld erhalten hat bis zur Ban an mich aushändigen sind nur 5 Minuten ZeitNach 23 Jahren TH vertraue ich mir selbstnicht das ich groß was verloren hätte , aber selbst ist der Mann , alles auf meinen Namen , meine devise und da fahr ich nicht schlecht .
Wohnung, Auto, Motorrad laufen alles auf meinen NamenNach 23 Jahren TH vertraue ich mir selbstnicht das ich groß was verloren hätte , aber selbst ist der Mann , alles auf meinen Namen , meine devise und da fahr ich nicht schlecht .
Solche Umgehungsversuche kommen auf den Radar der Behörden. Thais, die Gelder aus dem Ausland erhalten machen sich verdächtig.
Genau so sieht es aus> Die anderen Beträge sende ich bis zu deren Freigrenze auf die Konten meiner thailändischen Freundin und deren Tochter die mir dann das Geld in bar weiterreichen. So bin ich auf der sicheren Seite.
Na ja. Überweisungen von den Banken werden dann im Allgemeinen gemeldet:
Gemäß dem Gesetz ist jedes Finanzinstitut verpflichtet, der Finanzbehörde Transaktionen
von Kundenkonten zu melden, die entweder mehr als 3.000 Geldüberweisungen pro Jahr
oder mindestens 400 Geldüberweisungen mit einem Gesamtwert von mindestens 2 Millionen Baht
pro Jahr erhalten. Bangkok Post
Die "Steuerberaterin", die ich konsultierte, meinte dazu: "Wenn Sie das Geld auf das Konto Ihrer Freundin etc. überweisen, müssen diese das auch versteuern".
Bis 310.000 Baht wären davon steuerfrei (60.000 + 100.000 + 150.000').
Wenn das natürlich nur vorgeschoben ist, kann man das als Umgehungsversuch werten. Ist dann aber auch schwer nachzuweisen, wenn das in Bar geschehen sollte. Trotzdem wäre das strafbar.
Da aber meist die Freundin etc. das Geld sowieso einsackt und man keinen Zugriff darauf hat, sollte das okay sein.
Auch für Verheiratete würde das bedeuten, dass es besser ist auf die 60.000 Baht bei Zusammenveranlagung zu verzichten und der Ehefrau etwa bis zu 300.000 zu überweisen. Solange die Ehefrau beweisen kann, dass Sie das nur für sich selbst nutzt (sollte man dokumentieren).
Für Kinder z. B. für Schulgeld etc. würde dasselbe gelten.
Dies sind wohl alles Vorgänge, die auch noch nicht wirklich geklärt wurden. Ich denke, eine Strick kann die Behörde daraus nicht drehen. Höchstens eine Nachzahlung.
Natürlich kann man der Ehefrau Geld überweisen, das sogar bis zu 20 Millionen THB im Jahr steuerfrei wäre.Ja so bin ich ja normalerweise auch. Aber wegen der Steuer mache ich das eben so. Und die 49.000 Bath die dann pro Überweisung an sie rausgehen sollte sie einmal nicht an mich weitergeben würde ich schon verkraften. Aber Sie müsste dann schnell ihr ganzen Koffer vorher packen und schnell sein denn vom Zeitpunkt wo sie das Geld erhalten hat bis zur Ban an mich aushändigen sind nur 5 Minuten Zeit![]()
> Die anderen Beträge sende ich bis zu deren Freigrenze auf die Konten meiner thailändischen Freundin und deren Tochter die mir dann das Geld in bar weiterreichen. So bin ich auf der sicheren Seite.
Na ja. Überweisungen von den Banken werden dann im Allgemeinen gemeldet:
Gemäß dem Gesetz ist jedes Finanzinstitut verpflichtet, der Finanzbehörde Transaktionen
von Kundenkonten zu melden, die entweder mehr als 3.000 Geldüberweisungen pro Jahr
oder mindestens 400 Geldüberweisungen mit einem Gesamtwert von mindestens 2 Millionen Baht
pro Jahr erhalten. Bangkok Post
Die "Steuerberaterin", die ich konsultierte, meinte dazu: "Wenn Sie das Geld auf das Konto Ihrer Freundin etc. überweisen, müssen diese das auch versteuern".
Bis 310.000 Baht wären davon steuerfrei (60.000 + 100.000 + 150.000').
Wenn das natürlich nur vorgeschoben ist, kann man das als Umgehungsversuch werten. Ist dann aber auch schwer nachzuweisen, wenn das in Bar geschehen sollte. Trotzdem wäre das strafbar.
Da aber meist die Freundin etc. das Geld sowieso einsackt und man keinen Zugriff darauf hat, sollte das okay sein.
Auch für Verheiratete würde das bedeuten, dass es besser ist auf die 60.000 Baht bei Zusammenveranlagung zu verzichten und der Ehefrau etwa bis zu 300.000 zu überweisen. Solange die Ehefrau beweisen kann, dass Sie das nur für sich selbst nutzt (sollte man dokumentieren).
Für Kinder z. B. für Schulgeld etc. würde dasselbe gelten.
Dies sind wohl alles Vorgänge, die auch noch nicht wirklich geklärt wurden. Ich denke, eine Strick kann die Behörde daraus nicht drehen. Höchstens eine Nachzahlung.
> Die anderen Beträge sende ich bis zu deren Freigrenze auf die Konten meiner thailändischen Freundin und deren Tochter die mir dann das Geld in bar weiterreichen. So bin ich auf der sicheren Seite.
Na ja. Überweisungen von den Banken werden dann im Allgemeinen gemeldet:
Gemäß dem Gesetz ist jedes Finanzinstitut verpflichtet, der Finanzbehörde Transaktionen
von Kundenkonten zu melden, die entweder mehr als 3.000 Geldüberweisungen pro Jahr
oder mindestens 400 Geldüberweisungen mit einem Gesamtwert von mindestens 2 Millionen Baht
pro Jahr erhalten. Bangkok Post
Die "Steuerberaterin", die ich konsultierte, meinte dazu: "Wenn Sie das Geld auf das Konto Ihrer Freundin etc. überweisen, müssen diese das auch versteuern".
Bis 310.000 Baht wären davon steuerfrei (60.000 + 100.000 + 150.000').
Wenn das natürlich nur vorgeschoben ist, kann man das als Umgehungsversuch werten. Ist dann aber auch schwer nachzuweisen, wenn das in Bar geschehen sollte. Trotzdem wäre das strafbar.
Da aber meist die Freundin etc. das Geld sowieso einsackt und man keinen Zugriff darauf hat, sollte das okay sein.
Auch für Verheiratete würde das bedeuten, dass es besser ist auf die 60.000 Baht bei Zusammenveranlagung zu verzichten und der Ehefrau etwa bis zu 300.000 zu überweisen. Solange die Ehefrau beweisen kann, dass Sie das nur für sich selbst nutzt (sollte man dokumentieren).
Für Kinder z. B. für Schulgeld etc. würde dasselbe gelten.
Dies sind wohl alles Vorgänge, die auch noch nicht wirklich geklärt wurden. Ich denke, eine Strick kann die Behörde daraus nicht drehen. Höchstens eine Nachzahlung.