man erbringt diesen Nachweis ganz einfach dadurch, daß man diese nicht zu
versteuernde Gelder erst garnicht in der Steuererklärung angibt
Nicht nur aus meiner eigenen Erfahrung….
Zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung, muss die TIN (Steuernummer) vorgelegt werden.
Die Jeder Ausländer der länger als 180 Tage in Thailand im Jahr lebt beantragen muss!
Was aber nicht automatisch heißt das er deswegen Einkommenssteuer zahlen muss!
Dazu der Reisepass und das wohl wichtigste, das Statement Deiner thailändischen Bank auf dem Du, wenn es denn so ist, Deine Rente/Pension, oder
sonstigen Einkünfte überweist!
Nur Diese interessieren das Finanzamt!
Die erste Einkommenssteuererklärung macht ausschließlich das Finanzamt, da musst Du nichts angeben. Oder auch nicht angeben!
Das Statement muss vom 1.Januar bis 31.Dezember lückenlos vorgelegt werden.
In der Spalte DEPOSIT, werden alle Überweisungen die mit „FOREIGN T/T“ gezeichnet sind addiert.
Dann kommen die Freibeträge zum Abzug. Bei mir waren es ca.380.000.-THB
Der Rest wird dann gemäß den jeweiligen Steuersätzen versteuert.
Die erste Einkommenssteuererklärung macht ausschließlich das Finanzamt, da musst Du nichts angeben ...Oder auch nicht angeben!
Aber das muss eben Jeder selber wissen, ob er die Gesetze hier befolgt!
Wenn Jemand nichts zu verlieren hat, außer evtl. die Restmietsumme von seinem Leihmoped, kann Er das ja ohne weiteres in Betracht ziehen.
Wer aber hier Verheiratet ist oder sogar Familie hat, eine Immobilie, oder auch mehrere besitzt, dazu noch einige Fahrzeuge etc. sollte eigentlich auf Nummer Sicher gehen
und den eventuellen Verlust von all dem zu vermeiden!
Aber das ist eben nur meine Meinung!
Und ob in Zukunft das Finanzamt mit der jeweiligen Immigration zusammenarbeitet, würde ich nicht zu 100% ausschließen…