Inwieweit siehst du denn Interpretationsspielraum bei dem Artikel?dass Artikel 18 Absatz 2 des DBA vom Finanzamt in Udonthani so interpretiert wird, dass eine Besteuerung meiner Pensionseinkünfte in Thailand nicht in Frage kommt
Inwieweit siehst du denn Interpretationsspielraum bei dem Artikel?dass Artikel 18 Absatz 2 des DBA vom Finanzamt in Udonthani so interpretiert wird, dass eine Besteuerung meiner Pensionseinkünfte in Thailand nicht in Frage kommt
JaAlle schreiben immer über Einkünfte. Was ist denn, wenn man ein Grundstück, das man in Deutschland 30 Jahre oder länger hatte, in 2025 verkauft und den Verkaufserlös nach Thailand überweist?
Ist das dann in Thailand steuerpflichtiges Einkommen?
Das ist aber interessant. Ich habe mein zuständiges Finanzamt auch zusätzlich um eine Bestätigung der Art meiner Einkünfte gebeten, möglichst in Englisch. Dies wurde mit Hinweis darauf, die Amtssprache sei Deutsch, abgelehnt. Da ist BW wohl etwas flexibler.Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung wird ja vom Landesamt fuer Besoldung und Versorgung ausgestellt. Ausserdem wird darauf die Hoehe der Pension fuer das vergangene Jahr sowie die darauf geleistete Steuer ausgewiesen. Des weiteren habe ich mir von meinem Finanzamt - Koerperschaften - Stuttgart eine Bescheinigung (deutsch/englisch) ausstellen lassen, dass ich in Deutschland steuerpflichtig bin.
Eigentlich gar nicht, doch bei allen Fragen an thailändische Finanzbeamte bekam ich immer gesagt, "Wenn sie in Deutschland Steuern zahlen, müssen sie in Thailand keine Steuern zahlen. ABER, da ich meinen Wohnsitz in D beibehalte sind meine Frau und ich unbeschränkt steuerpflichtig. In Verbindung mit anderen Freibeträgen ist unsere Steuerschuld in D NULL Euro. Da könnte man auf die Idee kommen, dass ich ja eben in Deutschland gar keine Steuern zahle und damit in Thailand abkassiert werden kann. Klar, dass der Wortlaut von Artikel 18 Abs. 2 des DBA eindeutig was anderes sagt, aber die Kassen in Thailand sind leer, man braucht dringend Geld. Wenn man dann bedenkt, wie unterschiedlich z.B. die Immigration in verschiedenen Provinzen ihre Auflagen definiert, von leicht bis erschwert, oder z.B. das Gelbe Hausbuch, was es bei dem einen Amphoe in einer halben Stunde gibt und woanders gar nicht bekannt ist, könnte ich mir vorstellen, dass auch bei der Steuererhebung unterschiedliche Anforderungen gesetzt werden.Inwieweit siehst du denn Interpretationsspielraum bei dem Artikel?
Eigentlich nach meiner Interpretation sind auch alle Renten aus Deutschland, welche die Firmen ( auch Versicherungen) die Ausschüttung bei der Steuer in Deutschland ansetzen, ausschließlich in Deutschland zu versteuern.Bin mal auf Deine Erfahrungen gespannt. Als pensionierter Landesbeamter hoffe ich auch, dass Artikel 18 Absatz 2 des DBA vom Finanzamt in Udonthani so interpretiert wird, dass eine Besteuerung meiner Pensionseinkünfte in Thailand nicht in Frage kommt. Was willst Du als Nachweis vorlegen, dass es sich um Bezüge aus öffentlichen Kassen handelt? Ich habe mir diesbezüglich vom LBV NRW eine Bestätigung ausstellen lassen, dass und ab wann ich Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz NRW beziehe.
Die 60k Freibetrag und die 190k Altersfreibetrag sind klar.beide über 65 Jahre, dann hat jeder THB 350.000 an Abzügen ( 60k Feibetrag + 100k von der Einkommensquelle + 190k Altersfreibetrag.)
Nur was sind die 100k von der Einkommensquelle ?
Hab dies bisher noch nie gehört bzw. gelesen.
Das ist aber interessant. Ich habe mein zuständiges Finanzamt auch zusätzlich um eine Bestätigung der Art meiner Einkünfte gebeten, möglichst in Englisch. Dies wurde mit Hinweis darauf, die Amtssprache sei Deutsch, abgelehnt. Da ist BW wohl etwas flexibler.
Bei jeder Veränderung des Ruhegehalts, bekommt der Beamte ja einen Bescheid, vom seinem LBV.Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung wird ja vom Landesamt fuer Besoldung und Versorgung ausgestellt. Ausserdem wird darauf die Hoehe der Pension fuer das vergangene Jahr sowie die darauf geleistete Steuer ausgewiesen. Des weiteren habe ich mir von meinem Finanzamt - Koerperschaften - Stuttgart eine Bescheinigung (deutsch/englisch) ausstellen lassen, dass ich in Deutschland steuerpflichtig bin.
Diese wollte meine Bank in D da ich mich aus D abgemeldet habe. OECD und so......
Was hat die Steuernummer mit Korrespondenzadresse zu tun? Ich bin in D abgemeldet und so wollen sie gem. OECD-Abkommen die ausländische Steuernummer.Wird jedoch nur verlangt, wenn keine Korrespondenzadresse in DACH vorhanden ist![]()
Was hat die Steuernummer mit Korrespondenzadresse zu tun? Ich bin in D abgemeldet und so wollen sie gem. OECD-Abkommen die ausländische Steuernummer.
Danke! Dann weiß ich jetzt, was ich machen muss.
Danke! Dann weiß ich jetzt, was ich machen muss.
Die Steuerbefreiung nach Artikel 18 Abs. 2 des DBA greift, wenn Bezüge/Ruhegehalt direkt aus der Bundes- oder Landeskasse gezahlt wird. Frage ist, ob das aus der Pensionsbescheinigung zweifelsfrei zu interpretieren ist, zumal nach Übersetzung. Für einen Kundigen ist das ganz klar, aber was meint/glaubt der Thai-Steuerbeamte? Das gleiche gilt m.E. auch für den Steuerbescheid aus Deutschland. Dort ist von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit die Rede, abzüglich Freibetrag für Versorgungsbezüge. Ein Deutscher folgert daraus sofort, dass es sich um Ruhebezüge für einen pensionierten Beamten handeln muss, aber kann und will der Thai-Finanzbeamte das verstehen? Nach 33 Jahren Thailand weiss ich, dass die irgendwie anders ticken.Bei jeder Veränderung des Ruhegehalts, bekommt der Beamte ja einen Bescheid, vom seinem LBV.
Der sollte wohl als Nachweis reichen...?
Wenn nicht, werde ich meinen in Pattaya eben von einer vereidigten Dolmetscherin übersetzen lassen...Eigentlich einfach, oder?
Denn "Amtssprache" ist in Thailand eben Thai, und nicht englisch!!