Bin mal auf Deine Erfahrungen gespannt. Als pensionierter Landesbeamter hoffe ich auch, dass Artikel 18 Absatz 2 des DBA vom Finanzamt in Udonthani so interpretiert wird, dass eine Besteuerung meiner Pensionseinkünfte in Thailand nicht in Frage kommt. Was willst Du als Nachweis vorlegen, dass es sich um Bezüge aus öffentlichen Kassen handelt? Ich habe mir diesbezüglich vom LBV NRW eine Bestätigung ausstellen lassen, dass und ab wann ich Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz NRW beziehe.
Eigentlich nach meiner Interpretation sind auch alle Renten aus Deutschland, welche die Firmen ( auch Versicherungen) die Ausschüttung bei der Steuer in Deutschland ansetzen, ausschließlich in Deutschland zu versteuern.
Das ist der einzige Grund, warum ich neben ETF auch über Sofortrenten nachdenke.
Ansonsten, ich weiß nicht, ob das thailändische Recht diesen Weg zulässt:
Der Ehefrau jährlich THB 500.000 übertragen. Damit hat sie dummerweise Einkommen.
Nun eine getrennte Veranlagung, beide über 65 Jahre, dann hat jeder THB 350.000 an Abzügen ( 60k Feibetrag + 100k von der Einkommensquelle + 190k Altersfreibetrag.)
150k zu versteuerndes Einkommen sind 0%.
Ok, das hängt von der Frau ab, ob man das so machen kann. Wenn mein Geld unser Geld ist und dein Geld auch unser, wäre eventuell bis THB 1.000.000 so steuerfrei.
Bei dem restlichen Einkommen erwägen, ob durch Umstrukturierung Deutschland das alleinige Besteuerungsrecht hat. Lieber 7,5% der Rente als Steuer abdrücken ( ab 70 Lebensjahr bei Start 15% Steuerpflichtig, Steuersatz in Deutschland mal mit 50% angenommen ) als darauf dann 15% bis 35% in Thailand zu entrichten.
So wäre auch bei zu besteuerndem Welteinkommen manches in Sicherheit gebracht. Rest hängt vom Versicherungsvertrag ab.
Nur so meine Gedanken zum Thema Steuergestaltung für kleine Fische.