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Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

buddy2020

Walkingstreet Veteran
   Autor
18 April 2020
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Das ist aber interessant. Ich habe mein zuständiges Finanzamt auch zusätzlich um eine Bestätigung der Art meiner Einkünfte gebeten, möglichst in Englisch. Dies wurde mit Hinweis darauf, die Amtssprache sei Deutsch, abgelehnt. Da ist BW wohl etwas flexibler.
Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung wird ja vom Landesamt fuer Besoldung und Versorgung ausgestellt. Ausserdem wird darauf die Hoehe der Pension fuer das vergangene Jahr sowie die darauf geleistete Steuer ausgewiesen. Des weiteren habe ich mir von meinem Finanzamt - Koerperschaften - Stuttgart eine Bescheinigung (deutsch/englisch) ausstellen lassen, dass ich in Deutschland steuerpflichtig bin.
Bei jeder Veränderung des Ruhegehalts, bekommt der Beamte ja einen Bescheid, vom seinem LBV.

Der sollte wohl als Nachweis reichen...?

Wenn nicht, werde ich meinen in Pattaya eben von einer vereidigten Dolmetscherin übersetzen lassen...Eigentlich einfach, oder?

Denn "Amtssprache" ist in Thailand eben Thai, und nicht englisch!!
 

Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
Verstorben
25 Juli 2011
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zu Hause
Was hat die Steuernummer mit Korrespondenzadresse zu tun? Ich bin in D abgemeldet und so wollen sie gem. OECD-Abkommen die ausländische Steuernummer.

Auch bei den DACH Banken gilt die Tatsache. Was ich nicht weiss, acht mich nicht heiss.

Der Datenschutz wird so hoch angesetzt, dass die Korrespondenzadresse (noch) gilt.

Freunde mit Korrespondenzadresse TH wurden von den Banken aufgefordert die TH Steuernummer anzugeben (mit Korrespondenzadresse in DACH jedoch nicht.
 

anderl1962

Urgestein der Soi 6
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21 August 2019
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OK, wieder was gelernt. Habe denen die thail. Steuernummer mitgeteilt und den Punkt damit abgehakt.
 

Isaanfarang

Kennt noch nicht jeder
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9 Oktober 2022
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Udonthani, Thailand
Bei jeder Veränderung des Ruhegehalts, bekommt der Beamte ja einen Bescheid, vom seinem LBV.

Der sollte wohl als Nachweis reichen...?

Wenn nicht, werde ich meinen in Pattaya eben von einer vereidigten Dolmetscherin übersetzen lassen...Eigentlich einfach, oder?

Denn "Amtssprache" ist in Thailand eben Thai, und nicht englisch!!
Die Steuerbefreiung nach Artikel 18 Abs. 2 des DBA greift, wenn Bezüge/Ruhegehalt direkt aus der Bundes- oder Landeskasse gezahlt wird. Frage ist, ob das aus der Pensionsbescheinigung zweifelsfrei zu interpretieren ist, zumal nach Übersetzung. Für einen Kundigen ist das ganz klar, aber was meint/glaubt der Thai-Steuerbeamte? Das gleiche gilt m.E. auch für den Steuerbescheid aus Deutschland. Dort ist von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit die Rede, abzüglich Freibetrag für Versorgungsbezüge. Ein Deutscher folgert daraus sofort, dass es sich um Ruhebezüge für einen pensionierten Beamten handeln muss, aber kann und will der Thai-Finanzbeamte das verstehen? Nach 33 Jahren Thailand weiss ich, dass die irgendwie anders ticken.
 

MGiebel

Aktiver Member
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27 Januar 2024
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Warum soll es so sein? Ist doch Vermögen (nicht Einkommen) das transferiert wird :keine Ahnung
Dein Vermögen wird nur auf dem Bankkonto berücksichtigt. Du hast den Gewinn erst beim Vekauf realisiert, deshalb muss der Gewinn versteuert werden wenn er nach Thailand transferiert wird.

Ausführliche Diskussionen zu Immobilien findet man bei expattaxthailand. com. Ist aber in Englisch.
 

buddy2020

Walkingstreet Veteran
   Autor
18 April 2020
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Die Steuerbefreiung nach Artikel 18 Abs. 2 des DBA greift, wenn Bezüge/Ruhegehalt direkt aus der Bundes- oder Landeskasse gezahlt wird. Frage ist, ob das aus der Pensionsbescheinigung zweifelsfrei zu interpretieren ist, zumal nach Übersetzung. Für einen Kundigen ist das ganz klar, aber was meint/glaubt der Thai-Steuerbeamte? Das gleiche gilt m.E. auch für den Steuerbescheid aus Deutschland. Dort ist von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit die Rede, abzüglich Freibetrag für Versorgungsbezüge. Ein Deutscher folgert daraus sofort, dass es sich um Ruhebezüge für einen pensionierten Beamten handeln muss, aber kann und will der Thai-Finanzbeamte das verstehen? Nach 33 Jahren Thailand weiss ich, dass die irgendwie anders ticken.
Das alles ist mir schon klar!

Ein Problem ist auch, das Rente & Pension oft gleich als „Pension“ bezeichnet werden!

Mein Nachbar, Österreicher, sagt auch Pension, bekommt aber eine Rente...?

Deshalb werde ich bei einer Übersetzung, meine Rente als:

„Pension from the Pension Insurance scheme“ angeben lassen.

Einen Rentenbescheid eben vorlegen!

Und meine Beamtenpension als:

„Retirement pension for retired civil servants “angeben lassen,

in der Hoffnung das der Unterschied verstanden wird. 😉

Eigentlich ja auf dem Versorgungsbescheid zu erkennen, und da steht auch zur Vorlage bei einer Behörde. Also mal sehen…!

Bin ja auch schon 35 Jahre in Thailand sesshaft, und weiß wie es manchmal zugehen kann…😉
 
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TomHarley

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Da simmer dabei, dat es prima… 🥳
Die Steuerbefreiung nach Artikel 18 Abs. 2 des DBA greift, wenn Bezüge/Ruhegehalt direkt aus der Bundes- oder Landeskasse gezahlt wird. Frage ist, ob das aus der Pensionsbescheinigung zweifelsfrei zu interpretieren ist, zumal nach Übersetzung. Für einen Kundigen ist das ganz klar, aber was meint/glaubt der Thai-Steuerbeamte? Das gleiche gilt m.E. auch für den Steuerbescheid aus Deutschland. Dort ist von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit die Rede, abzüglich Freibetrag für Versorgungsbezüge. Ein Deutscher folgert daraus sofort, dass es sich um Ruhebezüge für einen pensionierten Beamten handeln muss, aber kann und will der Thai-Finanzbeamte das verstehen? Nach 33 Jahren Thailand weiss ich, dass die irgendwie anders ticken.
Ehrlich gesagt, das DBA wurde nicht zwischen mir und Thailand, sondern zwischen Deutschland und Thailand geschlossen.
Somit würde ich bei Problemen in der Auslegung/Anwendung des DBA die Diskussion zwischen den deutschen und thailändischen Steuerbehörden erwarten. Ist eigentlich nicht meine Aufgabe.
 

TomHarley

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Nur schreiben dir die Thais den Steuerbescheid vor und ich bezweifle das dir da die dt. Steuerbehörde hilft.
Die Sache musst du in Thailand ausfechten. Schlimmsten Falls 2 mal Steuer zahlen. :LOL:
Wo schreiben mir die Thais einen Steuerbescheid vor? Einen Steuerbescheid erhalte ich in der Regel vom Finanzamt.
Und wie gesa gt, ausfechten der Anwendung des DBA ist nichtmeine Aufgabe.
Schlimmstenfalls wird mir Deutschland sicher helfen, wenn Thailand meint, das Deutschland zustehende Besteuerungsrecht für sich zu beanspruchen. Auf keinen Fall zweimal Steuern bezahlen, denn das zu verhindern ist Sinn eines DBA.
Und wieso du mal wieder meinst, Dich auszukennen, was in Deutschland gilt muss auch keiner verstehen.
 

TomHarley

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ab 180 Tage in Thailand
Ab 180 Tagen in Thailand bekomme ich einen Steuerbescheid?
Das wär mir neu. Ohne Steuererklärung bekomme ich sicher auch keinen Bescheid.

Und dass Deutschland sich das Besteuerungsrecht entgegen dem Abkommen nicht nehmen lässt, hat mit Weihnachten wenig zu tun.