Das ist aber interessant. Ich habe mein zuständiges Finanzamt auch zusätzlich um eine Bestätigung der Art meiner Einkünfte gebeten, möglichst in Englisch. Dies wurde mit Hinweis darauf, die Amtssprache sei Deutsch, abgelehnt. Da ist BW wohl etwas flexibler.
Bei jeder Veränderung des Ruhegehalts, bekommt der Beamte ja einen Bescheid, vom seinem LBV.Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung wird ja vom Landesamt fuer Besoldung und Versorgung ausgestellt. Ausserdem wird darauf die Hoehe der Pension fuer das vergangene Jahr sowie die darauf geleistete Steuer ausgewiesen. Des weiteren habe ich mir von meinem Finanzamt - Koerperschaften - Stuttgart eine Bescheinigung (deutsch/englisch) ausstellen lassen, dass ich in Deutschland steuerpflichtig bin.
Diese wollte meine Bank in D da ich mich aus D abgemeldet habe. OECD und so......


Was hat die Steuernummer mit Korrespondenzadresse zu tun? Ich bin in D abgemeldet und so wollen sie gem. OECD-Abkommen die ausländische Steuernummer.Wird jedoch nur verlangt, wenn keine Korrespondenzadresse in DACH vorhanden ist![]()
Was hat die Steuernummer mit Korrespondenzadresse zu tun? Ich bin in D abgemeldet und so wollen sie gem. OECD-Abkommen die ausländische Steuernummer.
Danke! Dann weiß ich jetzt, was ich machen muss.
Danke! Dann weiß ich jetzt, was ich machen muss.

Die Steuerbefreiung nach Artikel 18 Abs. 2 des DBA greift, wenn Bezüge/Ruhegehalt direkt aus der Bundes- oder Landeskasse gezahlt wird. Frage ist, ob das aus der Pensionsbescheinigung zweifelsfrei zu interpretieren ist, zumal nach Übersetzung. Für einen Kundigen ist das ganz klar, aber was meint/glaubt der Thai-Steuerbeamte? Das gleiche gilt m.E. auch für den Steuerbescheid aus Deutschland. Dort ist von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit die Rede, abzüglich Freibetrag für Versorgungsbezüge. Ein Deutscher folgert daraus sofort, dass es sich um Ruhebezüge für einen pensionierten Beamten handeln muss, aber kann und will der Thai-Finanzbeamte das verstehen? Nach 33 Jahren Thailand weiss ich, dass die irgendwie anders ticken.Bei jeder Veränderung des Ruhegehalts, bekommt der Beamte ja einen Bescheid, vom seinem LBV.
Der sollte wohl als Nachweis reichen...?
Wenn nicht, werde ich meinen in Pattaya eben von einer vereidigten Dolmetscherin übersetzen lassen...Eigentlich einfach, oder?
Denn "Amtssprache" ist in Thailand eben Thai, und nicht englisch!!
Dein Vermögen wird nur auf dem Bankkonto berücksichtigt. Du hast den Gewinn erst beim Vekauf realisiert, deshalb muss der Gewinn versteuert werden wenn er nach Thailand transferiert wird.Warum soll es so sein? Ist doch Vermögen (nicht Einkommen) das transferiert wird![]()
Ausführliche Diskussionen zu Immobilien findet man bei expattaxthailand. com. Ist aber in Englisch.
Du hast den Gewinn erst beim Vekauf realisiert,

Das alles ist mir schon klar!Die Steuerbefreiung nach Artikel 18 Abs. 2 des DBA greift, wenn Bezüge/Ruhegehalt direkt aus der Bundes- oder Landeskasse gezahlt wird. Frage ist, ob das aus der Pensionsbescheinigung zweifelsfrei zu interpretieren ist, zumal nach Übersetzung. Für einen Kundigen ist das ganz klar, aber was meint/glaubt der Thai-Steuerbeamte? Das gleiche gilt m.E. auch für den Steuerbescheid aus Deutschland. Dort ist von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit die Rede, abzüglich Freibetrag für Versorgungsbezüge. Ein Deutscher folgert daraus sofort, dass es sich um Ruhebezüge für einen pensionierten Beamten handeln muss, aber kann und will der Thai-Finanzbeamte das verstehen? Nach 33 Jahren Thailand weiss ich, dass die irgendwie anders ticken.
Warum fragst du, wenn du alles besser weißt? Ich kann mir nicht vorstellen, das du dich in so kurzer Zeit dort informiert hast!Auch das sind nur Ratespiele
Ehrlich gesagt, das DBA wurde nicht zwischen mir und Thailand, sondern zwischen Deutschland und Thailand geschlossen.Die Steuerbefreiung nach Artikel 18 Abs. 2 des DBA greift, wenn Bezüge/Ruhegehalt direkt aus der Bundes- oder Landeskasse gezahlt wird. Frage ist, ob das aus der Pensionsbescheinigung zweifelsfrei zu interpretieren ist, zumal nach Übersetzung. Für einen Kundigen ist das ganz klar, aber was meint/glaubt der Thai-Steuerbeamte? Das gleiche gilt m.E. auch für den Steuerbescheid aus Deutschland. Dort ist von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit die Rede, abzüglich Freibetrag für Versorgungsbezüge. Ein Deutscher folgert daraus sofort, dass es sich um Ruhebezüge für einen pensionierten Beamten handeln muss, aber kann und will der Thai-Finanzbeamte das verstehen? Nach 33 Jahren Thailand weiss ich, dass die irgendwie anders ticken.
Wo schreiben mir die Thais einen Steuerbescheid vor? Einen Steuerbescheid erhalte ich in der Regel vom Finanzamt.Nur schreiben dir die Thais den Steuerbescheid vor und ich bezweifle das dir da die dt. Steuerbehörde hilft.
Die Sache musst du in Thailand ausfechten. Schlimmsten Falls 2 mal Steuer zahlen.![]()
Ab 180 Tagen in Thailand bekomme ich einen Steuerbescheid?ab 180 Tage in Thailand




