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Thailand Mein Weg nach Thailand mit 1100 EUR monatlich

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Einhorn-Experte
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5 September 2009
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Austria,Florida
Hast du dir ausgerechnet was du an Steuer in Th zahlen müsstest ohne Vorlage der Lohnsteuerbescheinigung?
Oder kann man das gar nicht wie bei uns mit Eingabe der Zahlen vorberechnen und dann entscheiden wie mans macht?
(Arbeitnehmerveranlagung hier in A zb. kann man vorberechnen...Gutschrift schick ichs ab, Nachforderung canceln des Antrags...sofern nicht zwingend zu machen)
 

DampfTrucker

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16 Juni 2015
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Frankfurt am Main
Ich lebe dauerhaft in Thailand und bin in Deutschland komplett abgemeldet seit Sommer 2013. Daher unterliege ich formell der Steuerpflicht in Thailand, da ich mich hier mehr als 180 Tage aufhalte. Gleichzeitig beziehe ich eine staatl. Pension die laut DBA Deutschland/Thailand von 1967 - Artikel 18 Absatz 2 - immer in Deutschland zu versteuern ist und nicht der Besteuerung durch Thailand unterliegt und es somit eigentlich auch keine Aufrechnung mit einer eventuell in Thailand anfallenden Steuer geben darf.
Doch die Wirklichkeit sieht etwas anderst aus - zumindest beim Revenueoffice in Sattahip. Ich hatte mir dort 2025 eine Steuernummer geholt und auch die erste Steuererklaerung abgegeben. Sattahip errechnet anhand der ueberwiesenen Geldzahlungen die in Thailand faellig Steuer. Den Nachweis ueber bereits bezahlte Steuer in Deutschland ist ueber eine Uebersetzung der Lohnsteuerbescheinigung meines Landesamtes nachzuweisen. Diese Uebersetzung muss zusaetzlich noch durch die Botschaft oder Konsulat beglaubigt werden (Kostenpunkt 2026: 2425 bt gesamt incl. Uebersetzungsgebuehr). Im Vergleich zahle ich natuerlich in D wesentlich mehr Steuer als in Thailand faellig waere und somit gab es 2025 einen O - Steuerbescheid.
Das selbe Spielchen wiederholte sich auch wieder 2026 beim Revenueoffice in Sattahip. Auch in diesem Jahr gab es einen 0-Steuerbescheid, zumal ich in 2025 65 Jahre alt wurde und daher den Altersfreibetrag von 190 000 bt angerechnet bekomme.

Ich weiss, dass das Thema Steuer und die unterschiedlichen Auslegungen durch die Steuerbehoerden Stoff fuer endlose Debatten hergibt. Natuerlich koennte ich mich auch darauf beziehen, dass mein Geld nicht dem thail. Steuerrecht unterliegt, weil es laut DBA davon ausgenommen ist. Somit waere formell kein steuerpflichtiges Einkommen vorhanden und auch keine Steuererklaerung abzugeben. Ich gehe fuer mich lieber den sicheren Weg und nehme da die Kosten durch Uebersetzung und Beglaubigung in Kauf, bin dafuer aber auf der sicheren Seite. Das ist etwas was jeder fuer sich entscheiden muss - ich habe mich fuer den oben beschriebenen Weg entschieden. Nehmt das bitte zur Kenntnis und keine Debatte dazu.
Das ist der beste Weg, jeglichem Stress aus dem weg gehen.
 
Tischtennis Pattaya

krimibiker

Frei wie der Wind
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Bang Saray
Hast du dir ausgerechnet was du an Steuer in Th zahlen müsstest ohne Vorlage der Lohnsteuerbescheinigung?
Natuerlich kann man das ausrechnen. Die moeglichen Freibetraege sind bekannt und auch die jeweiligen Steuersaetze die dann auf das zu versteuernde Einkommen zu zahlen sind.
Diese Summe war auf jeden Fall sehr viel hoeher als Uebersetzung und Beglaubigung gekostet haben.
 

krimibiker

Frei wie der Wind
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13 Januar 2013
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Bang Saray
@Michl : Tja das mit dem erneuten Besuch im Isaan bzw. im Raum Udon wird wohl noch etwas dauern zumal du ja die Sommermonate in A verbringst. Freue mich aber immer wenn es mit einem Treffen klappt. Die Plaudereien mit dir und mit Ulli sind immer wieder schoen. Ich werde auf jeden Fall wieder mit dem Roller unterwegs sein und Udon wird dann sicherlich auch wieder eine meiner Stationen sein.
 

forumsmueder

Kennt noch nicht jeder
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27 Oktober 2008
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@Michl : Tja das mit dem erneuten Besuch im Isaan bzw. im Raum Udon wird wohl noch etwas dauern zumal du ja die Sommermonate in A verbringst. Freue mich aber immer wenn es mit einem Treffen klappt. Die Plaudereien mit dir und mit Ulli sind immer wieder schoen. Ich werde auf jeden Fall wieder mit dem Roller unterwegs sein und Udon wird dann sicherlich auch wieder eine meiner Stationen sein.
Auch von mir eine Danke für Folgegeiträge(y)
 
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alhash

Gibt sich Mühe
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9 März 2015
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Bangkok
Hallo @krimibiker,

schön das du wieder hier schreibst (y)

Eine Frage hätte ich noch:

Ueber die Niederlegung erhaelt man einen Nachweis, der im Todesfall dann durch den Testamentsvollstrecker bei der Amphoe vorgelegt wird.

Kannst du das näher erläutern? Wer ist der Testamentvollstrecker? Wird er vom Amphoe eingesetzt oder von dir benannt?
Ich habe noch einmal dein Posting gelesen. Was ist, wenn man keinen Freund oder dergleichen benennen kann?

Hatte ich vor einigen Jahren mal abgespeichert:

Wir erstellen die Testamente zunächst in deutsch, besprechen dann den Wortlaut und fertigen dann die Übersetzung ins thailändische. Sie müssen mit Kosten von insgesamt 25,000 THB rechnen.

Dass du jetzt ein Condo besitzt ist mir entgangen. Ich dachte du wohnst noch in dem gemieteten Haus.
Darf man näheres dazu erfahren? Was hat dich veranlasst das Haus zu verlassen und ein Condo zu kaufen?
 
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Santa

อยากมีความสุข อย่าคาดหวังความสมบูรณ์
   Autor
7 März 2017
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Dass du jetzt ein Condo besitzt ist mir entgangen. Ich dachte du wohnst noch in dem gemieteten Haus.
Darf man näheres dazu erfahren? Was hat dich veranlasst das Haus zu verlassen und ein Condo zu kaufen?
Das kannst Du ab hier nachlesen. Wie immer bei @krimibiker sehr ausführllich.

@krimibiker sehr schön, dass man hier wieder was von Dir lesen kann.