Hallö
Kurze Frage an die Steuerexperten.
Gilt das Doppelbesteuerungsabkommen nur für Einkommen oder auch für Waren?
Wenn ich also für ein in Deutschland bestelltes und bezahltes Produkt bereits Mehrwertsteuer bezahlt habe, wird das vom thailändischen Zoll berücksichtigt?
Danke
Nein, aber solange es innerhalb der Einfuhrumsatzsteuerfreigrenzen liegt interessiert es den Zoll nicht.
Es gibt zwar auch noch den Grundsatz, dass auf bei der Einfuhrumsatzsteuererklärung inkludierte Nebenleistungen zum Produkt (z.B. Transport) nicht erneut Umsatzsteuer anfällt eben um auch Doppelte Besteuerung der Nebenleistungen zu vemeiden, dass gilt aber auch nur im B2B und trifft bei Dir wohl nicht zu.
Wenn Du das Produkt jedoch einem/r Thailändischen Staatsbürger/in mitgibst kann diese/r versuchen am Flughafen eine Umsatzstuerrückerstattung für Exporte (Bar ausgezahlt am Flughafen) zu erwirken.
Ich hab das bisher nur einmal in der Gegenrichtung gemacht als meine Thailändische Lebensgefährtin am Flughafen DonMuang ein Galaxy-Tab gekauft hat und wir dann über Susibum ausgereist sind. Da habe ich die Thailändische Umsatzsteuer zurückbekommen, aber für sie wäre das wohl nicht gegangen, oder zumindest nicht so einfach.