Nach den mir vorliegenden Infos, wird eine Aufenthaltsgenehmigung für 1 Jahr in Thailand nur noch gewährt, wenn neben den bekannten Voraussetzungen jetzt auch eine Kreditkarte aus dem Heimatland mit vorgelegt wird.
Kann jemand etwas verbindliches dazu sagen ob es stimmt ?
Da Steuerflüchtlingen ja vom Finanzamt die Konten gesperrt werden, haben diese Leute auch keine Kreditkarte vom Heimatland.
Kann jemand etwas verbindliches dazu sagen ob es stimmt ?
Da Steuerflüchtlingen ja vom Finanzamt die Konten gesperrt werden, haben diese Leute auch keine Kreditkarte vom Heimatland.