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Joe

Thailand Heiratsvisa

Friese

เงินคือปัญหาใหญ่ของชีวิตคู่ ถึงปากจะพูดว่าไม่สำคัญ
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2 November 2013
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Jever
Wir sind jetzt in D. Kann man das nicht von hier aus machen?
Nein das geht nicht.
Dann kann ich doch die ganzen Dokumente nehmen, bzw. mir nach TH. senden lassen und in TH. heiraten.
Das kannst du machen.
Was passiert dann nach der Heirat in TH. damit diese auch in D. anerkannt wird.
Nach der Hochzeit in Thailand muss deine Frau einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen.
 

breeze83

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12 Mai 2019
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Hallo denke mal das vorletzte Update von uns.

Nach dem wir am 24. August die Versicherung und die Flugreservierung and die Botschaft geschickt hatten kam 2 Stunden Später die Antwort, dass das Visa erteilt wurde und der Pass zurück ans VFS geht.
Am 25. August kam schon die Nachricht vom VFS das die Untalagen eingegangen sind und dem Kurier übergeben werden.
Am 26. August wurde der Pass nahe Bangkok zugestellt.
Jetzt das große Achtung da uns das Vorher nicht bewusst war, das Visa wurde auf das Datum der Flugreservierung ausgestellt nicht wie von uns angenommen auf das ausgewählte Datum aus dem VIDEX Formulars.
Daher musste ich den erst später gebuchten C-Flug für den 7. September stornieren und 11 Tage länger warten.

In der Zwischenzeit hies es für die Trauung einen Dolmetscher zu besorgen, hier ist wird die Sache etwas schwammig wir haben uns für einen offiziellen Dolmetscher entschieden diese findet man z.B. auf Startseite - Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank
Da auf dem Visa gültig für Deutschland steht und wie nach der Trauung ein paar Tage nach Barcelona wollten direkt noch mal bei der Ausländerbehörde nachgefragt ob das denn mit dem Heiratsvisa möglich ist? Antwort: "Es ist ein nationales Visum, deswegen steht nur Deutschland darauf. Eine touristische Reise innerhalb des Schengen Raums (dazu gehört auch Spanien) ist aber erlaubt."
Am 18. September meine verlobte vom Flughafen in Frankfurt abgeholt, bei der Immigration gabs einen kurzen blick auf die üblichen Sachen wie VISA + 1-2 Fragen dazu, die Versicherung etc.
Am 20. September noch kurz ein Vorgespräch im Standesamt
Am 28. nach all dem Stress und der Arbeit und auch dem Geld (werde ich in meinen letzten post dazu mal grob zusammen fassen) endlich Verheiratet.

Weiter geht es jetzt mit dem Aufenthaltstitel, aktuell warten wir auf die Aufnahme in die Familienversicherung, den Antrag + Kopie der Heiratsurkunde haben wir bereits an die Krankenversicherung geschickt.
 

Friese

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Jever
Zwischenzeit hies es für die Trauung einen Dolmetscher zu besorgen, hier ist wird die Sache etwas schwammig wir haben uns für einen offiziellen Dolmetscher entschieden
Das ist nicht zwingend notwendig. Man kann auch einen Bekannten/Freund bitten ( auch auf Englisch) zu übersetzen.
 

carlton

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Das ist nicht zwingend notwendig. Man kann auch einen Bekannten/Freund bitten ( auch auf Englisch) zu übersetzen.
Das kommt auf das Standesamt drauf an. Meins hat darauf bestanden, das ein vereidigter Dolmetscher zugegen ist. Lediglich zur Anmeldung der Ehe hätte es irgendeine Person sein können die übersetzt.
 
Cosy Beach Club

eduard70de

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Am 4. Okt. den Standesamt in D. vorgelegt. Kurz durchgesehen und es wurde gesagt: "Oh, das sieht ja ganz gut aus". Sie meinte auch das sie es noch genauer prüfen müsse und es dann zum OLG senden müsste. Wie lange das dauern würde konnte sie nicht sagen. Manchmal ist es nach 3 Wochen wieder da. Aber sie hat auch schon bis zu 5 Monaten drauf gewartet. Ja, D. halt.
Meine Unterlagen kamen nach 4 Wochen zurück
Wenn die Unterlagen vom OLG zurück sind und alles OK ist, dann kann das Standesamt mir meine "Ehefähigkeitsbescheinigung" ausstellen. Dann kann ich doch die ganzen Dokumente nehmen, bzw. mir nach TH. senden lassen und in TH. heiraten. Oder?
Was passiert dann nach der Heirat in TH. damit diese auch in D. anerkannt wird.
Kaannst machen, ich habe mich für Deutschland entschieden, einen Antrag für die Familienzusammenführung muss nicht mehr gestellt werden
 
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Kaannst machen, ich habe mich für Deutschland entschieden, einen Antrag für die Familienzusammenführung muss nicht mehr gestellt werden
Wie oben schon geschriebenist der ganze Behördenkramm ein rotes Tuch für mich.

Familienzusammenführung: Kannst Du mir bitte mal beschreiben was das ist? Ich habe schon gelesen das es gemacht werden muss, aber habe mich noch nicht damit beschäftigt. Muss das immer gemacht werden? Egal wo man heiratet? Sei doch bitte mal so lieb und schreibe was dazu!

Wenn ich in D. geheiratet habe: Was muss ich jetzt machen......

Wenn ich in TH. geheiratet habe: Was muss ich jetzt als nächstes machen...

Vielen, vielen Dank euch allen !!!!!!!

Gruß.... Dietmar u. Ninni
 

Isaanfarang

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Frage 2:
Wenn die Unterlagen vom OLG zurück sind und alles OK ist, dann kann das Standesamt mir meine "Ehefähigkeitsbescheinigung" ausstellen. Dann kann ich doch die ganzen Dokumente nehmen, bzw. mir nach TH. senden lassen und in TH. heiraten. Oder?
Was passiert dann nach der Heirat in TH. damit diese auch in D. anerkannt wird.

Kompliziert hoch drei.....

Das ist ganz einfach. Wenn Du in TH geheiratest hast gib die ganzen Dokumente an Thailändisch.de und man wird sie Dir übersetzen und von der Botschaft legalisieren lassen, womit sie in Deutschland problemlos anerkannt werden.
 
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breeze83

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Heiratest du in deutschland beantrags du ein Heiratsvisa, Heiratest du in Thailand beantragst du ein Visa zur Familienzusammenführung. Die abläufe unterscheiden sich zum teil. Wenn Behördenkram für euch nichts ist würde ich dir auch thailändisch.de empfehlen wir hatten vorher schon 3 schengen visa ohne hilfe gemacht waren beim Heiratsvisa aber froh diesmal die hilfe in Anspruch genommen zu haben. Und werden Sie auch wieder für die Namensänderung in TH in Anspruch nehmen.
 
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Hi zusammen,
was kann passieren wenn ich meine Freundin, die mit einem Besuchervisum hier ist, einfach jetzt heirate? Natürlich vorausgesetzt das alle Unterlagen den Standesamt vorliegen. Laut Standesamt geht das. Gibt es dann Ärger mit der Ausländerbehörde in D. oder gar in TH.

Hat das schon mal jemand gemacht und was passierte danach?

Gruß.... Dietmar
 

carlton

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Da passiert überhaupt nichts . Deine Frau muss aber zum Ablauf des Besuchervisums wieder ausreisen und in Thailand dann ein Ehegattennachzugs Visum stellen.
 
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Gelegentlich79

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Wie oben schon geschriebenist der ganze Behördenkramm ein rotes Tuch für mich.

Familienzusammenführung: Kannst Du mir bitte mal beschreiben was das ist? Ich habe schon gelesen das es gemacht werden muss, aber habe mich noch nicht damit beschäftigt. Muss das immer gemacht werden? Egal wo man heiratet? Sei doch bitte mal so lieb und schreibe was dazu!

Wenn ich in D. geheiratet habe: Was muss ich jetzt machen......

Wenn ich in TH. geheiratet habe: Was muss ich jetzt als nächstes machen...

Vielen, vielen Dank euch allen !!!!!!!

Gruß.... Dietmar u. Ninni
"Wie oben schon geschriebenist der ganze Behördenkramm ein rotes Tuch für mich."
-> Schade, denn nur dort erfährt man, was man genau machen muss und ist nicht immer an Agentur angewiesen.

"Familienzusammenführung: Kannst Du mir bitte mal beschreiben was das ist? Ich habe schon gelesen das es gemacht werden muss, aber habe mich noch nicht damit beschäftigt. Muss das immer gemacht werden? Egal wo man heiratet? Sei doch bitte mal so lieb und schreibe was dazu!"
-> Familienzusammenführung ist im Prinzip der Grund für die Ausländerbehörde, damit SIE (oder von Dir anerkannte Kinder) in Deutschland bleiben kann. Normalerweise beantragt Deine bereits Frau (Heirat anerkannt zumindest in Deutschland/EU) in Thailand mit ihren neuen Id-Card und Reisepass (neuer Name, etc...) in der Deutschen/Österreichischen Botschaft um Aufenthaltserlaubnis. Zusammen mit den anderen notwendigen Dokumenten. Wichtig: Deutsch-A1 muss vorhanden sein.
Bei uns wars anders: Meine damals noch Freundin hat um das D-Visa beantragt (180 Tage, man kann dann auch direkt um Aufenthaltserlaubnis direkt in Österreich/Deutschland beantragen). Als sie dann in Ö war, haben wir geheiratet. Da sie ihren Nachnamen behalten hat (nur in diesem Fall funktioniert es), konnte sie um den Aufenthaltstitel ansuchen und hat ihn in etwa 2 Wochen bekommen (ansonsten müsste sie zurück nach Thailand und dort das ganze in der Botschaft machen, was sicherlich viel zu lange dauern würde).

"Wenn ich in D. geheiratet habe: Was muss ich jetzt machen......"
-> ganz einfach. (Zumindest bei mir in Österreich): Heiratsurkunde überall beglaubigen lassen (bei mir: Standesamt, Landesabteilung, Aussenministerium, thail. Botschaft, 4 Stempel, 4x mal bezahlt) und vor der Botschaft am besten ins Thailändische übersetzen lassen, bevor es die Botschaft beglaubigt. (Bei mir hat scheinbar dieser Schritt nicht funktioniert)

Den umgekehrten Weg kenne ich nicht.

LG Filip :)
 
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JT29

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Südbaden
Gibt es dann Ärger mit der Ausländerbehörde in D. oder gar in TH

Ärger gibt es dann, wenn man meint, dass man aufgrund der Heirat mit einem Schengenvisum nun einen Aufenthaltstitel (sprich: Aufenthaltserlaubnis) haben möchte. Ansonsten sind das zwei getrennte Verfahren. Du kannst ja auch in Thailand oder beispielsweise in Las Vegas ohne Probleme heiraten, nur einen Aufenthaltstitel gibt es deswegen erstmal nicht.
Wenn die Dame dann wieder ausreist und dann das Familienzusammenführungsvisum beantragt, dann ist das auch ok. (Man kann vielleicht dort mal vorsprechen und "blöd" fragen, was man so alles braucht, dann kann es vielleicht schneller gehen - außer in einer großen Stadt).


Da sie ihren Nachnamen behalten hat (nur in diesem Fall funktioniert es), konnte sie um den Aufenthaltstitel ansuchen

Das klappt hier in DE so nicht.
 

breeze83

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Abschlussreport ( erstmal ;-) )

Aufnahme in die Familienversicherung war Problemlos möglich, die wollten nur noch mal die Meldebescheinigung sehen, hat im ganzen aber auch fast 3 Wochen gedauert. Erst gab es eine schriftliche Bestätigung und etwas Später die Plastikkarte.
Die Bestätigung ging dann an die Ausländerbehörde die uns da nach einen Termin für die Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitel zugeschickt haben und einen vorläufigen Aufenthaltstitel (Din A4) und Infos zum Integrationskurs.
Am 28. November waren wir dann zum Passbilder und Fingerabdrücke abgeben in der Ausländerbehörde und werden die ersehnte Karte dann in 3-4 Wochen abholen können.

So als Zwischen Fazit (Integrationskurs und Namensänderung in Thailand kommen dann nächstes Jahr) muss man sagen das es, dass ganze natürlich wert war aber auch recht aufwändig, nervenzehrend und vor allem nicht billig.

Also für die Agentur (Thailaendisch.de würde ich jedem empfehlen) die sich um alles in TH gekümmert hat Übersetzungen und Beglaubigung etc., A1 Kurs + Prüfung, Gebühr beim OLG, Gebühren beim Standesamt, Gebühren bei der Ausländerbehörde (VE und Aufenthaltstitel), Besucherversicherung, Gebühren bei Botschaft und VFS, Dolmetscher bei der Hochzeit haben wir etwas über € 2,5k Euro bezahlt.

Da fehlen jetzt aber noch die Kosten für Flug, Hochzeitsfeier, Ringe und Hochzeitsreise etc. aber da habt ihr mehr Spielraum was die Kosten angeht.
 
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