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Thailand Heiratsvisa

dischu39

Gibt sich Mühe
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28 September 2011
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Emsland
Hallo liebe Mitstreiter,
wenn ich meine Thai Freundin in D. heiraten möchte, braucht sie ein Heiratsvisa!? Mehr weiß ich darüber nicht. Deshalb meine Fragen dazu: Ich möchte hier nur feststellen ob ich / wir überhaupt ein Heiratsvisa bekommen oder ob wir einen anderen Weg wählen müssen.

Bei mir ist es etwas kompliziert. Ich habe eine EU-Rente von ca. 1250 Euro. Das reicht nicht aus um beim Ausländeramt eine Verpflichtungserklärung zu bekommen. Ich habe noch andere Einkünfte, die aber nicht anerkannt werden. Auch mein Vermögen bzw. eine Kaution wird nicht akzeptiert. Damit war das Gespräch beim Ausländeramt trotz mehrere Versuche beendet.

Da kamen mein Kumpel und seine Frau auf die Idee, die Verpflichtungserklärung für mich abzugeben. Allerdings wurde auch kein Geheimnis daraus gemacht das er die VE für mich macht. Das ging dann auch und es waren alle einverstanden. Auch wurde bei der VFS-Global alles offen gelegt. "OH, you have too man." meinten die. Mehr sagten die nicht dazu. Jetzt haben wir schon zum 4. mal ein VE bekommen.

Aber jetzt meine eigentliche Frage: Wie ist es beim Heiratsvisa? Muss da auch eine VE abgegeben werden? Die muss dann auch sicherlich ICH machen und nicht mein Kumpel. Ich will sie ja Heiraten und nicht mein Kumpel. Bekommen wir überhaupt ein Heiratsvisa aufgrund der geringen Rente?
PS. Genügend Einkünfte, Vermögen und eigenes Haus ist vorhanden.

Wer kann mir da was schreiben.
Ich werde alles andere von einen Büro machen lassen. Das ist mir alles zu kompliziert. Aber die Frage mit den Heiratsvisa brennt mir auf der Zunge.
Ach ja, zur Zeit ist Sie wieder bei mir in D.

Danke und Gruß von Dietmar
 

Basso

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6 Juni 2010
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Kölle
Also soweit ich es noch weiss , kann dir dein Freund helfen und die VE unterschreiben ist wie eine Art Bürgschaft man sucht einen Sündenbock falls was schief geht.
 
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JT29

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Südbaden
Also .... als ich anno 2005 geheiratet habe, hab eich mich durch das "Standardwerk" von Kiesow durchgearbeitet -> www.thailaendisch.de .

Auch bei einem Visa zum Zwecke der Eheschließung mit Herrn dischu39 ist eine VE notwendig. Es ist ja nicht gesagt, dass die Heirat überhaupt stattfindet bzw. heute nicht mehr in letzter Minute abgesagt wird. Na ja, was als VE akzeptiert wird - es geht ja auch durch Hinterlegen eines festen Betrages - ist leider Sache der ABHs.

(Ausflug: Früher fehlte der Namenszusatz, auch brauchte man keinen definitiven Heiratstermin wie heute und konnte so problemlos 3 Monate in DE verbringen ohne zu Heiraten - das war sozusagen die teuerste Alternative zu einem Schengenvisum. Es hatte mal ein unangenehmer Zetgenosse, mittlerweile verstorben, bei mir vorgesprochen und hatte so ein junges Ding angelacht. Alles fertig gemacht und erstmal nichts mehr gehört, auch nichts mehr von einem Heiratstermin. Ein paar Wochen später bekam ich eine Mitteilung aus dem Saarland, das das junge Ding dort geehelicht hat. Wir haben dann den Zeitgenossen eingeladen und dieser meinte nur: Die Sau hat mich ver..popot :p. Er hatte alle Kosten übernommen und am Flughafen hat sie der eigentliche Lover aus dem Saarland abgeholt.)

ABER man kann ja auch den anderen Weg gehen, nämlich in Thailand zu heiraten - Papierkram ist ähnlich. Dann ist keine VE mehr notwendig und das Visum heisst dann FZV - Familienzusammenführungsvisum.
 

Santa

อย่าวัดระยะทางวัดความรักทีผมมีให้คุณ
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Wie sieht es mit Dänemark aus? Ist das dort immer noch leichter?
 

Friese

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VE wird benötigt stand 2018
Am besten wie oben beschrieben zum Standesamt gehen und dort erst mal nach den benötigten Unterlagen fragen.
Es wurde auch A1 verlangt und die Ve hängt vom Geld ab für leichteres könnte im ermessen der AB auch ein Konto eingerichtet werden mit Sperrvermerk zu gunsten der Behörde ( ist aber me schwer zu bekommen wollen die Banken nicht ca 2500€ pro Person)
Das Standesamt will auch sehr viele Unterlagen in original übersetzt und von der Botschaft bkk beglaubigt. Mfg ichselbst
 
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Rüssli

เที่ยวบินราคาแพงโคตรๆ
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Ich würde mich an thailaendisch.de wenden,die sind up to Date!

@JT29 hat ja schon den Link gepostet. Alles andere ist abhängig vom Ausländer und Standesamt. Am einfachsten mit den übersetzten Deutschen Papieren in Bkk zu Heiraten.
Aber A1 Test muss eh sein. Die VE ist das du im Stande bist deine Angetraute zu versorgen und in vernünftigen Verhältnissen lebst. sie soll ja in D nicht ins Sozialsystem geraten.
 
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wiwowa

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Wie sieht es mit Dänemark aus? Ist das dort immer noch leichter?
Jain ... Vorteil in Dänemark kannst mit egal welchem Visum heiraten, die Unterlagen welche benötigt werden sind mehr geworden, es kann zu Problemen (Scheinehe) kommen in DE wegen dem späteren Visum für Ehegatten Nachzug. Die Informationslage ist insgesamt problematisch, da viele Seiten noch die Uralt Infos vor der Reform vor ein paar Jahren weiterverbreiten. Bei mir wäre aber Dänemark (oder ggfs. sogar HK) ganz klar DK oder HK, sollte es mal zu sowas kommen, präferiert, was aber eher an meiner persönlichen Situation, meinem Wohnort und daran liegt, dass ich ja prinzipiell immer alles anders machen muss. Ach ja ... Deutsches Schengen Visum und heiraten in Dänemark kann einem auch negativ ausgelegt werden ... je nach Amt sorgt das dann für Verzögerungen oder eben nicht. Hatte mich mal prinzipiell kurz eingelesen, weil man will ja seine Optionen kennen.
 

JT29

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Wie sieht es mit Dänemark aus? Ist das dort immer noch leichter?
Relativ etwas leichter was den Papierkrieg dort angeht, aber bringt nicht viel, weil für einen Aufenthalt in DE dann doch ein Familienzusammenführungsvisum beantragt werden muss.

Die Zeiten wo man mal schnell mit Reisepass und Erklärung heiraten und vor allem dann gleich in DE bleiben könnte, sind lange schon vorbei.
 
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Gelegentlich79

Gibt sich Mühe
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Villach
...

ABER man kann ja auch den anderen Weg gehen, nämlich in Thailand zu heiraten - Papierkram ist ähnlich. Dann ist keine VE mehr notwendig und das Visum heisst dann FZV - Familienzusammenführungsvisum.
Das würde ich auch vorschlagen. Die Hürden sind ungefähr gleich, es kommt aber billiger, denke ich. In Ö würde SIE einen Aufenthaltstitel beantragen und um es abholen zu können müsste SIE ein D Visum (Nationalvisum) beantragen, damit SIE sich den Aufenthaltstitel in Ö holen kann.

Wie gesagt, beide Varianten beinhalten wohl die selben Hürden.

Ich habe in Ö geheiratet. Das Standesamt hat mir (uns) genau die Dokumente genannt, die es zum Heiraten notwendig wären. Alle Dokumente (in TH als KR genannt, also KR2, KR3, KR5, KR6(?) und KR7, jeweils die Heirats- und Scheidungs-urkunde, falls mal geheiratet wurde, Geburtsurkunde). Wie gesagt, das Standesamt legte fest, welche Dokumente notwendig waren. Weiters war es notwendig, alle Dokumente zu beglaubigen (überbeglaubigen), was heisst, dass alle Originaldokumente zuerst im Ministry for Foreign Affairs Thailand abgestempelt werden mussten und danach auch von der Ö-Botschaft (zu bedenken, jeder Stempel kostete 80€!). Als wäre das nicht genug, mussten alle Original-Dokument auch übersetzt werden, und zwar von einem gerichtlich beeideten Übersetzer in Ö (es gibt nur einen in Ö für TH-Sprache). Mit anderen Worten kommen etwa 1000€ für die Übersetzung hinzu. Hiermit wären die Voraussetzungen des Standesamtes erfüllt.
Damit meine Freundin auch den Aufenthaltstitel in Ö beantragen kann (und nicht an der Botschaft in Thailand, was immense Zeitspannen nach sich ziehen würde) bedurfte es eines D-Visums (180 Tage, Nationalvisum, wird bei der Abgabe einer Verpflichtungs-erklärung von der Fremdenpolizei geprüft). Die Herausforderung war hierbei die Versicherung, die ja für den gesamten Zeitraum abgeschlossen werden mußte, (war Hanse Merkur) und 701€ kostete. Weiters hat meine damals noch nicht Ehefrau auch ein Führungszeugnis beantragt und diesen wieder beglaubigen lassen. Das Führungszeugnis wurde in englischer Sprache ausgestellt und nach Absprache mit der Fremdenpolizei, musste das Führungszeugnis nicht auf Deutsch übersetzt werden, damit meine Frau den Aufenthaltstitel beantragen konnte.
Hierbei möchte ich erwähnen, dass die KRs (thailändische Dokumente) auch auf englisch ausgestellt werden können. Vielleicht mit Absprache mit dem Standesamt, kann man sich so die Übersetzung vom Thailändischen ersparen, fall das Standesamt englisch annimmt.
Wichtig war auch, dass meine Frau ihren Namen behält, damit ihr Reisepass weiterhin Gültigkeit behält, denn bei der Beantragung des Aufenthaltstitels ein aktueller Ausweis notwendig ist. Hätte SIE meinen Namen angenommen, wäre ihr Reisepass in Ö ungültig, sie müsste zurück nach Thailand, die Heirat dort registrieren lassen, eine neue ID Card bekommen und einen neuen Reisepass beantragen müssen. Weiters müsste SIE den Aufenthaltstitel in TH bei der Botschaft beantragen (oder wieder ein neues D-Visum mit den damit verbundenen Kosten). So hatte SIE ihren Namen beibehalten und es vergingen nicht ganz 2 Wochen, nachdem SIE ihren Aufenthaltstitel bekam. Vor dem Beantragen des Aufenthaltstitels habe ich noch die Mitversicherung bei der Gebietskrankenkasse beantragt, damit sie mit mir mitversichert ist und somit einen wesentlichen Punkt für den Aufenthaltstitel erfüllt, nämlich die Notwendigkeit einer Versicherung für den gesamten Zeitraum der Gültigkeit des Aufenthaltstitels, nämlich für das komplette Jahr.
@dischu39 Du wirst spätestens beim Beantragen der Aufenthaltsbewilligung weitere Probleme bekommen (können), denn damit SIE eine Aufenthaltsbewilligung bekommt, haben die Behörden einen Schlüßel nach dem sie berechnen, ob Du es Dir leisten kannst. Allerdings sollte man mit einem eigenen Haus gut auskommen können.

LG Filip :)
 
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Friese

เมื่อคืนผีดุเนอะ
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2 November 2013
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Jever
Ich möchte hier nur feststellen ob ich / wir überhaupt ein Heiratsvisa bekommen oder ob wir einen anderen Weg wählen müssen.
An deiner Stelle würde ich in Thailand heiraten.
Denn ab hier könnte es eng werden.
Ich habe eine EU-Rente von ca. 1250 Euro.

Die finanziellen Voraussetzungen:
  • Eine alleinstehende Person muss mindestens 2.400 € verdienen.
  • Eine Person mit einer Unterhaltsverpflichtung (z.B. Ehefrau oder Kind) muss mindestens 3.300 € verdienen.
  • Eine Person mit zwei Unterhaltsverpflichtungen (z.B. Ehemann und ein Kind) muss mindestens 3.900,- € verdienen.
 
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Rüssli

เที่ยวบินราคาแพงโคตรๆ
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1 Februar 2009
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Auch wenn man, nach der Heirat, nicht in Deutschland leben will?
Er hat doch geschrieben,das Sie nach Deutschland kommen soll!

Was in anderen Ländern ist,weiß ich nicht. In LOS braucht Sie keinen A1 Test. :giggle:
 

Santa

อย่าวัดระยะทางวัดความรักทีผมมีให้คุณ
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Er hat doch geschrieben,das Sie nach Deutschland kommen soll!
Ich frage doch für einen Freund ;)
Dem wäre halt wichtig eine Ehe, die in Deutschland anerkannt ist, obwohl die 2 den Lebensmittelpunkt nicht in Deutschland hätten.
 

wiwowa

Keine Ahnung, große Klappe
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28 Juli 2017
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dann gleich in DE bleiben könnte, sind lange schon vorbei.
Ja und nein, es geht wohl unter Umständen mit Glück und einer guten Story tatsächlich ABER nur wenn man nicht mit einem Deutschen Schengenvisum da ist, sobald das mit einem von Deutschland ausgegebenen Visum gemacht wird ist es faktisch unmöglich und man braucht noch genug Zeit nach der Hochzeit.

Auch wenn man, nach der Heirat, nicht in Deutschland leben will?
Kein A1 kein anderes Visum, sprich weiter Verpflichtungserklärungen und weiter normales Schengen Visum, da wäre eh dann die Frage wozu heiraten und vor allem wozu dann in Deutschland, aus Liebe etwa ... uff wer heiratet denn aus Liebe 555
 
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