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Condo kaufen in Pattaya

Brokerxy

diskutiere nie mit Idioten...
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24 August 2022
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Alles ok, ich respektiere Dich hier.


Nur: es geht doch nicht um Kleinigkeiten lieber Broker. Beispiel: eine schöne Wohnung, einig im Kaufpreis. Eigentümer Russe. Will nach FTE dann aber Cashabwicklung.

NEIN! Das ist ggf strafbar, wir haben Sanktionen mit Russland und die sind kein unverbindlicher Vorschlag sondern peinlich einzuhaltendes normatives Recht.

Deshalb rate ich ab, überhaupt mit Russen momentan irgendwelche Geschäfte zu machen, so lange sie keine transparenten Zahlungsabläufe anbieten können.

Haar in der Suppe? Nö. Vernunft! Und auch angemessen: Russland wird sanktioniert! (nur ein Beispiel, das meinen Wunsch nach einer super Wohnung leider betrifft.

Ich kann dem Russen nur raten, sich aus dem Geschäft zu verabschieden und in Russland zu verkaufen - oder ich schweige und gehe. Denke letzteres, denn die Diskussion führt wohl nicht weiter.

Rechtssicherheit zu erwarten ist doch kein Luxus. Das ist fundamental wichtig. Keine Rechtssicherheit, kein Rechtsgeschäft möglich. Nirgends.
Ein Wohnungskauf ist keine Kleinigkeit - zumindest für Leute wie uns mit finanziell gesetztem Limit. Da gebe ich dir uneingeschränkt Recht!

Aber wenn mir ein Russe seine Wohnung, die ich kaufen möchte, gegen Cashabwicklung auf dem Landoffice anbietet, werde ich das ohne größeres Zögern tun. Nach Aushändigung der auf mich geschriebenen Besitzurkunde (Cannot) auf dem Landoffice gibt´s direkt Cash und ich gehe mit Iwan noch in ne Bar, am besten in meine Stamm-A-Gogo in Jomtien und tanze mit ihm noch ne Runde Kasatschok. (Oh nein, vergessen, geht ja gar nicht mehr wegen meinen Knien...) Den Kaufbetrag vorher natürlich sauber transferiert auf das Bankkonto einer thailändischen Bank mit dem Vermerk "Condokauf" und am besten noch die Adresse der Wohnung auf dem Transfer-/Überweisungsbeleg und dann in cash -nach Voranmeldung- vom Konto abgehoben. Ob Barscheck (wie meine letzten Käufe...) oder Cash - das Risiko-/die Sicherheit ist gleich. Vorauszahlungen an Bauträger VOR Fertigstellung -wie zigtausendfach getätigt und nach Baufortschritt- wäre für mich völlig indiskutabel, weil zu riskant. So unterscheiden sich die Geister.

Aber, wie schon von mir eingeschätzt und oben geschrieben, du wirst auch in Zukunft viele, viele Gründe finden, die einem Kauf entgegen stehen!

Eine sehr persönliche Frage zu deinem von dir geschätzten sympathischen Makler, der aus Herzenswärme dir helfen möchte ohne jedwede Bezahlung - weil er dich eben mag. Ist dieser Makler zufällig ein Deutscher und wohnt in Jomtien in einem winzigen Condo und erzählt von großen "Deals" mit wichtigen Leuten? Nähere Einzelheiten zu dieser Person erspare ich mir.

Gruß Broker
 
Zuletzt bearbeitet:

GeorgeB

Aktiver Member
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1 September 2023
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BTW: Diese Aussage ist ein weiteres gutes Beispiel für fehlende Präzision, weil m.E. nicht umfassend gültig... Das Eigentum an einem Condominium bedarf als Ausländer gemäß dem Condominium-Act Section 19 gewisser Voraussetzungen...
D.h. ich kann es zwar an einen Erben z.B. in Deutschland vererben, wenn dieser nach dem Condominium Act aber nicht qualifiziert ist darf er das Eigentum am Condominium nicht halten und bekommt i.d.R. max. eine Jahresfrist zum Weiterverkauf an einen Berechtigten.

Voraussetzung (Auszug aus dem Condominium Act):

Section 19. Foreigners​


Aliens (foreigners) and juristic persons regarded by law as aliens (foreign) may hold ownership of an apartment if the are the following:

  1. Aliens permitted to have residence in the Kingdom under the Immigration law;
  2. Aliens permitted to enter into the Kingdom under the investment promotion law;
  3. Juristic persons as provided in Section 97 and 98 of the Land Code and registered as juristic persons under Thai law;
  4. Juristic persons which are aliens under the Announcement of the National Executive Council No.281 dated November 24 (current section 4 Foreign Business Act), B.E. 2515 and have obtained promotion certificate under investment promotion law;
  5. Aliens or juristic persons regarded by law as aliens who have brought in foreign currency into the Kingdom or withdraw money from Thai baht account of the person who have residence outside the Kingdom or withdraw money from a foreign currency account.
auf Deutsch:
1. Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigung unter dem Einwanderungsrecht (Immigration Law) ACHTUNG: hier sprechen wir NICHT von einem üblichen Standardvisum (Tourist/DTV/Non-Immi) sondern von einem echten Residence Permit !!!
2. Ausländer, die nach dem Investment Promotion Law berechtigt sind einzureisen / zu investieren
3. Juristische Personen, die nach thailändischem Gesetz registriert sind (mit den Vorschriften des Land Codes, Abschnitte 97 und 98)
4. Juristische Personen, die als ausländisch gelten unter entsprechenden Bestimmungen und eine Förderungsgenehmigung (Promotion Certificate) nach dem Investment Promotion Law erhalten haben
5. Ausländer oder juristische Personen, die Devisen ins Königreich einbringen oder ausländische Gelder in Thailand umtauschen / abheben (z. B. vom Ausland oder von ausländischen Konten) in dem Umfang des Kaufpreises der Wohnung

Knapp zusammengefasst (unter Missachtung der für uns eher unüblichen Punkte (2/3/4):

Demnach kann ein Nicht-Thai (z.B. ein Europäer) ohne "Resident" Status der nicht selbst Geld in Höhe des Condo-Kaufpreises als Devisen nach Thailand gebracht hat an einem Condominium kein Eigentum halten...

Vererben an die thailändische Zimmerlinde ist natürlich kein Problem :)

Falls jemand andere/bessere Informationen hat, gerne her damit.... das o.a. ist was ich selbst vor meinem Condokauf recherchieren konnte... (o.Gewähr)

Habe hierzu noch folgendes gefunden:

Condominium Erbfall

Ich habe in einem Buch über Immobilienkauf in Thailand gelesen, dass man vorsichtshalber potentielle Erben im FETF (Foreign Exchange Trading Form) mit aufführen sollte. Das würde im Falle eines Erbfalls die Prozesse erleichtern.
Ich werde daher die Namen meiner Söhne bei der Überweisung schon mit angeben damit diese auch auf dem Papier dann aufgeführt werden.
 
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buddy2020

Urgestein der Soi 6
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18 April 2020
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Dieses Formular ist unerlässlich, um die Eigentumsregistrierung bei der Landbehörde erfolgreich abzuschließen,früher bekannt als Thor Tor 3.

Obwohl, es soll auch ohne gehen... ;) ..!
 
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Klimbim

Schreibwütig
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24 November 2024
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Aber, wie schon von mir eingeschätzt und oben geschrieben, du wirst auch in Zukunft viele, viele Gründe finden, die einem Kauf entgegen stehen!


Lieber Broker,

eigentlich nicht. Ich schaue aber ins Aussenhandelsgesetz und habe da Bauchweh. Ich bastle aber an einer Lösung. Escow Anwaltskonto, Anwaltscheck ob der Eigentümer gelistet ist (ich habe eine Vorabprüfung selbst gemacht und nichts gefunden)...

Ich empfinde es alles als nervlich etwas anstrengend und Deine Begründung im oberen Teil, dass unsereins trotz Polster nun nicht mir Geld um sich schmeissen kann, trifft auch auf mich zu.

Ich muss darüber schlafen und versuchen zu verstehen, warum Du das so bedenkenlos machen würdest. Es geht nicht um Politik, muss ich mal klar stellen und meine Ansichten über Russland sind hier komplett irrelevant. Ich will keinen Reinfall haben und die Wohnung wieder abgeben müssen.

Sie ist preislich super ausgehandelt, was für mich bei einer Russin (eine Frau ist es) immer verdächtig erscheint. Mir maximal angenehme Gegend. An der Wohnung habe ich REIN GAR NICHTS AUSZUSETZEN, 100% was ich will. Preislich blieb ich deutlich unter meinem Budget, was mich sehr verwundert.

Das einzige was ich habe ist dieser blöde Wunsch bar zu zahlen - nachdem die Papiere fertig sind.

Gruss - Du widersprichst mir in einem Kern. Ich finde das aber interessant. Das Problem ist: stell Dir mal vor Du wirst Jahrzehnte gut dafür bezahlt, Rechtsgefahren abzuwehren und ich kann sagen OHNE dass ich es nötig habe:

Meine Professionalität wurde fast immer geschätzt (ich war mal 5 Monate in einer Behörde. Da bin ich (geschah mir nie zuvor und nie danach) raus geworfen worden - in der Probezeit. Freute meinen nachfolgenden Chef enorm - der dachte wie ich: 90% der Behörden sind Idioten. Anderes Thema).

Und nun bin ich selber betroffen und muss doch in eigener Sache gleiche Sorgfalt walten lassen... da machen die mit denen ich es zutun habe so ziemlich alles genau so, dass ich meinem jetzigen Chef sagen würde: "mein lieber Freund, was sind das denn für Armleuchter... (diese Makler) ?".

Kannst Du Dir erklären, dass es mich irritiert? Kleiner (eher unwichtiger) Hinweis am Rande (musst Du nicht wissen): Es gibt keine Besitzurkunden. Der Begriff ist unschlüssig. Das gibt es schlicht nicht - nirgends. Es sei denn, Du meinst einen Mietvertrag, ok. Den brauche ich aber nicht.

Das sind Eigentumsurkunden. Egal. Ansonsten bin ich über DEINE Kritik immer wieder erfreut.


LG, Klimbim
 
Pattayareise

Brokerxy

diskutiere nie mit Idioten...
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24 August 2022
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Lieber Broker,

eigentlich nicht. Ich schaue aber ins Aussenhandelsgesetz und habe da Bauchweh. Ich bastle aber an einer Lösung. Escow Anwaltskonto, Anwaltscheck ob der Eigentümer gelistet ist (ich habe eine Vorabprüfung selbst gemacht und nichts gefunden)...

Ich empfinde es alles als nervlich etwas anstrengend und Deine Begründung im oberen Teil, dass unsereins trotz Polster nun nicht mir Geld um sich schmeissen kann, trifft auch auf mich zu.

Ich muss darüber schlafen und versuchen zu verstehen, warum Du das so bedenkenlos machen würdest. Es geht nicht um Politik, muss ich mal klar stellen und meine Ansichten über Russland sind hier komplett irrelevant. Ich will keinen Reinfall haben und die Wohnung wieder abgeben müssen.

Sie ist preislich super ausgehandelt, was für mich bei einer Russin (eine Frau ist es) immer verdächtig erscheint. Mir maximal angenehme Gegend. An der Wohnung habe ich REIN GAR NICHTS AUSZUSETZEN, 100% was ich will. Preislich blieb ich deutlich unter meinem Budget, was mich sehr verwundert.

Das einzige was ich habe ist dieser blöde Wunsch bar zu zahlen - nachdem die Papiere fertig sind.

Gruss - Du widersprichst mir in einem Kern. Ich finde das aber interessant. Das Problem ist: stell Dir mal vor Du wirst Jahrzehnte gut dafür bezahlt, Rechtsgefahren abzuwehren und ich kann sagen OHNE dass ich es nötig habe:

Meine Professionalität wurde fast immer geschätzt (ich war mal 5 Monate in einer Behörde. Da bin ich (geschah mir nie zuvor und nie danach) raus geworfen worden - in der Probezeit. Freute meinen nachfolgenden Chef enorm - der dachte wie ich: 90% der Behörden sind Idioten. Anderes Thema).

Und nun bin ich selber betroffen und muss doch in eigener Sache gleiche Sorgfalt walten lassen... da machen die mit denen ich es zutun habe so ziemlich alles genau so, dass ich meinem jetzigen Chef sagen würde: "mein lieber Freund, was sind das denn für Armleuchter... (diese Makler) ?".

Kannst Du Dir erklären, dass es mich irritiert? Kleiner (eher unwichtiger) Hinweis am Rande (musst Du nicht wissen): Es gibt keine Besitzurkunden. Der Begriff ist unschlüssig. Das gibt es schlicht nicht - nirgends. Es sei denn, Du meinst einen Mietvertrag, ok. Den brauche ich aber nicht.

Das sind Eigentumsurkunden. Egal. Ansonsten bin ich über DEINE Kritik immer wieder erfreut.


LG, Klimbim
Wie schon in meiner PN an dich geschrieben....ich mache nix bedenkenlos, sondern verlasse und verliess mich 35 Jahre lang auf mein "Bauchgefühl" und bin damit gut gefahren. Ich habe mit Türken, Russen, Albanern, Serben u.m. Geschäfte getätigt und nur einmal musste ich einem Betrüger, (Deutscher) dem ich fast auf den Leim gegangen bin, und der mir noch einen größeren Provisionsbetrag schuldete, klarmachen, dass ich für ihn extra einen Flug von Brasilien buchen werde um die Angelegenheit zu klären. (Damals war ich mit einer Brasilianerin verheiratet und hatte Kontakte zu Brasilianern, die mir sehr gerne einen "Gefallen" hätten getan.) Genau diese "Schilderung" hatte den Hochstabler und Kleinbetrüger dann zur Zahlung der säumigen Provision veranlasst. Und wenn mancher jetzt kommt mit, "dafür gibt es doch die Rechtsanwälte", das "Rechtssystem", kann ich nur müde lächeln. Denn das "System" funktioniert nur gegen ehrliche redliche Menschen, nicht gegen Gauner+Betrüger. Ist genau wie säumige Mieter rausklagen....vergebliche Liebesmüh in D. Da gibt es andere, viel bessere Lösungen. Fair für alle Seiten.

Jetzt kann man natürlich darüber "spekulieren", ob ich einen Flug (bei Nichtzahlung) gebucht hätte.....:cool1: aber das überlasse ich deiner Phantasie!

Gruß, Broker
 
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Klimbim

Schreibwütig
   Autor
24 November 2024
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Jetzt kann man natürlich darüber "spekulieren", ob ich einen Flug (bei Nichtzahlung) gebucht hätte.....:cool1: aber das überlasse ich deiner Phantasie!


Es ist für einen Pragmatiker eine sehr leicht zu beantwortende Frage:

1. Geschuldete Summe
2. Zahlungsfähigkeit des Schuldners
3. Preis des Flugtickets
4. Kraftwirkung der Argumente minus Bluff (es sei denn, der andere glaubt alles. Hat er anscheinend - ich hätte es nicht geglaubt, aber bin auch keinem etwas schuldig).
5. Dann noch: persönliche Kraftanstrengung das umzusetzen


Wenn hier alles passt (also deutlichen Gewinn verspricht), wird der Pragmatiker es machen. Wenn es nicht passt und zu aufwendig ist, eher nicht.

Nun kenne ich dich nicht in der Realität. Bist Du ein pragmatischer Mensch? Vielleicht.

Ich vermute aber eher nicht durchgehend. Dein Lösungsansatz wäre mir (eher pragmatisch) zu aufwendig - allerdings witzig und das hätte was.

Meine Ex war übrigens Brasilianerin. Sie und dieses Temperament gepaart mit Narzissmus, hat mich extrem geschlaucht... ich hätte pragmatischer sein und es rasch beenden sollen... es hat mich nicht nur Geld sondern vor allem Kraft gekostet. Lag an dieser Person. Brasilien gefiel mir sehr. Aber was schlaucht, sollte man vielleicht überdenken.

DAS ist das stärkste Argument dafür, das mit der Wohnung zu lassen, denn ich empfinde es als sehr Kräfte zehrend.

Wenn ich aber gewinne, ist es ausgesprochen gut in der Bilanz. Mal sehen. Barzahlungen an Russen haben für mich einen echt üblen Beigeschmack.

Mehr Klischee geht gar nicht mehr... und dieses Volk triggert mich eh maximal negativ - wobei ich auch mal einen angenehmen Russen traf.

Ich weiss... unfair. Aber ich bin ehrlich.
 
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Brokerxy

diskutiere nie mit Idioten...
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24 August 2022
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Kraftwirkung der Argumente minus Bluff (es sei denn, der andere glaubt alles. Hat er anscheinend - ich hätte es nicht geglaubt, aber bin auch keinem etwas schuldig).

Das Klimbim, ist der entscheidende Unterschied! Du bist, wie ich auch, keinem etwas schuldig und gehst korrekt, auch wie ich, durch´s Leben. Ohne zu Lügen oder zu Betrügen. (Denn das rächt sich ausnahmslos, so meine Lebenserfahrung!)

Aber wenn jemand Geschäfte tätigt schon im Voraus mit der Absicht, seine Geschäftspartner zu prellen, gibt es keinerlei "Verhandlungsspielraum" oder Entgegenkommen von meiner Seite.

Und noch was....wärst du der kleine Gauner und Betrüger gewesen und hättest bei der "Ankündigung" einer von mir gesponserten "Flugreise" mir dabei in die Augen geschaut, hättest du es auch geglaubt. Garantiert und ohne jeden Zweifel! Damit belassen wir dieses "Thema".

Gruß, Broker
 
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Klimbim

Schreibwütig
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24 November 2024
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Das Klimbim, ist der entscheidende Unterschied! Du bist, wie ich auch, keinem etwas schuldig und gehst korrekt, auch wie ich, durch´s Leben. Ohne zu Lügen oder zu Betrügen. (Denn das rächt sich ausnahmslos, so meine Lebenserfahrung!)


Meine Frau hält mich für einen perfekten Schwindler da ich es liebe sie hinter die Fichte zu führen - beispielsweise ihr zu sagen, ich hätte junge Adler zubereitet wenn es Brathähnchen gibt: "in Deutschland essen wir das sehr gerne"...

Sie glaubt es und dann kläre ich sie auf... mein Hobby. Ansonsten hast Du wohl recht.
 
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