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Änderungen beim Non Immigrant Visum in DACH und anderswo

teletubbi

Hat einen an der Klatsche
Verstorben
EINE VERNUENFTIGE AUFENTHALTSGENEHMIGUNG WIRD FUER 12 MONATE UND @teletubbi NICHT FUER SCHWASINNIGE 30 TAGE.

Bist du wirklich so merkbefreit?
Es geht hier um das Non Immigrant Visa.
Um nichts anderes.
Wo habe ich etwas von 30 Tagen geschrieben?

Anscheinend hapert es nicht nur mit dem Verstehen sondern auch mit dem Lesen.

Und noch einmal.
Deine permanente Großschreibung ist im Internet, da befinden wir uns, unhöflich.

Du wechselst von einem Extrem ins nächste. Erst alles klein, jetzt alles groß.
 

peter1

Member Inaktiv
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27 Februar 2017
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@tetetubbi dAs wEiSs ich !!! MEine eInLasSung bezotG auf vernunftige AunthaltsGnehmigung beschaffen und nichts anderes. Ebenso habe ich nicht geschrieben "teletubbi" habe 30 TaGe als BegriffLKeit verwendet. Also unterlasse die Unterstellungen.

mfg
peter1
 

teletubbi

Hat einen an der Klatsche
Verstorben
Ich benötige keine Jahresaufenthaltgenehmigung.

Was ich brauche ist lediglich ein Non Immigrant multiple. Was anderes ist entweder unnötig oder nicht zweckdienlich.

Ohne jemanden und seine Bedürfnisse zu kennen ist das ganze nur Blubberei.

Also unterlasse die Unterstellungen.

Dann solltest du dir noch einmal durchlesen was und wie du es geschrieben hast.
 

ullilu

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24 Januar 2013
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Und heute die nächste Überraschung in FFM.
Ich wollte non Immigration O multiple beantragen.
Habe alle Unterlagen gemäss home Page dabei. Ätsch haste nicht.
Es fehlt entweder Mietvertrag und oder ID Card der/des Bürgen. Macht doch wieder richtig Spass
 

Purzel

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12 April 2015
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Berlin
Will morgen zur Botschaft und das Longstay - Visum beantragen Da bin ich ja mal gespannt was mich da erwartet. Werde Rapport machen.
 

ullilu

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24 Januar 2013
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Wenn diese Vorgaben offiziell sind, warum sind sie dann nicht auf der home Page aufgelistet. Warum kritzelt die Lady dann auf dem Antrag rum wenn es offizielle Vorgaben sind.

20180802_155553.jpg
 

Purzel

Aktiver Member
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12 April 2015
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Berlin
Zurück von der thailändischen Botschaft in Berlin.Also, die Angabe eines Bürgen ist als Kontaktperson zu verstehen falls einem etwas passiert und man sich von behördlicher Seite weiß wer zu informieren ist. Hatte sicherheitshalber von meiner "besseren Hälfte eine Passkopie und die Heiratsurkunde mitgenommen aber das wurde, wie geschildert garnicht benötigt.
 

Ryan11

Schreibwütig
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9 November 2012
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Heute das Konsulat in Essen angerufen wg. Non-Immigrant-Visa.
Wollte eigentlich das Non-Immigrant-O, über 50 Jahre, mehrfache Einreise beantragen. In Essen wird weiterhin nur der Antrag angenommen, und die Unterlagen werden nach Berlin an die Botschaft weitergeleitet, wo entschieden wird. Der Vorgang dauert 3-4 Wochen. War deshalb für mich nicht akzeptabel. Nachgewiesen werden muß durch eine "formlose" Bescheinigung der Flug nach Thailand und die Unterkunft in Thailand.

Ich fliege bereits in 10 Tagen, somit kann ich keine 3 Wochen warten. Aus diesem Grund werde ich das Non-Immigrant-O, über 50 Jahre mit einfacher Einreise beantragen. Dieses Visa wird noch in Essen vor Ort entschieden. Geforderte Nachweise: deutsche Kontoauszüge mit Guthaben (mein Guthaben reichte auf Nachfrage jedenfalls) und Flug. Kosten sind 60 Euro. Mal sehen obs klappt.
 
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Cosy Beach Club

Ryan11

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9 November 2012
706
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Also muss man vorher den Flug buchen oder Reservieren?

Das Visa wäre dann für 90 Tage ab Einreise?

Ja, so sieht es aus: Zuerst den Flug buchen bzw. reservieren, diesen Schritt per Ausdruck dem Konsulat bei Visaabgabe dokumentieren ...

und Ja, das Visa gilt 90 Tage ab Einreise.

Nun, das Visum entsprechend frühzeitig zu beantragen, wäre ja auch eine Option.:).
Richtig erkannt! Nur geht leider manchmal nicht.
 
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Ryan11

Schreibwütig
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9 November 2012
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Heute beim Konsulat in Essen gewesen. War nix los. Innerhalb von weniger als 30 Minuten bin ich mit dem Non-Immigrant-O-Visa (1 Einreise) wieder abgedüst. Einreise (d.h. die Nutzung des Visas) muß jetzt innerhalb der nächsten 90 Tage erfolgen.
Auf meine Flugbuchung wurde nur ein kurzer Blick geworfen. Von den vorgelegten 2 aktuellen Kontoauszügen wurde der Auszug mit dem höheren Betrag einbehalten.
 
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Sunny

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26 Januar 2011
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In den Bestimmungen heißt es, dass man ein Sparguthaben von mind. 5000€ haben muß (falls ich das richtig verstanden habe).
Ryan 11 sagt, dass man sein Kontoauszug behalten hat. Wir haben ein Sparbuch. Genügt eine Kopie? Das Sparbuch können wir unmöglich dort lassen.
 
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