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Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

Citolino

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6 Juni 2025
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Seit 2025 unterliegen alle Einkuenfte die nach Thailand gebracht werden dem Steuergesetz ( eigentlich gilt das Gesetz schon lange, wird jetzt nur konsequenter angewandt ). Egal in welchem Jahr sie erzielt wurden. Es gilt fuer alle Einkuenfte unter Beachtung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland.
Das heisst dass mit der Steuererklaerung 2025 in 2026 auch die Klausel mit vor 2024 erzieltem Einkommen steuerfrei nach TH nicht mehr gilt.
dazu lese ich etwas anderes Stand heute!

Die von dir genannte "Besitzstandsklausel" für Altkapital ist nach wie vor gültig. Hier ist der aktuelle Stand (17.01.2026), damit du keine schlaflosen Nächte hast:

Die Rechtslage: Paw 162/2566 ist aktiv​

Obwohl das Hauptgesetz (Paw 161/2566) besagt, dass alles Geld, das ab dem 1. Januar 2024 nach Thailand kommt, besteuert wird, gibt es die offizielle Klarstellung der Steuerbehörde vom 20. November 2023 (Paw 162/2566). Diese besagt ausdrücklich:

Geld, das VOR dem 1. Januar 2024 erwirtschaftet wurde, unterliegt NICHT der neuen Regelung.
Das bedeutet für dich: Wenn du heute (2026) Geld nach Thailand überweist, das nachweislich am 31.12.2023 schon auf deinem deutschen Konto lag, ist es für Thailand kein steuerpflichtiges Einkommen, sondern steuerfreies Vermögen (Savings).

Bitte weiter überprüfen!
 

lakmakmak66

Leben und leben lassen
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dazu lese ich etwas anderes Stand heute!

Die von dir genannte "Besitzstandsklausel" für Altkapital ist nach wie vor gültig. Hier ist der aktuelle Stand (17.01.2026), damit du keine schlaflosen Nächte hast:

Die Rechtslage: Paw 162/2566 ist aktiv​

Obwohl das Hauptgesetz (Paw 161/2566) besagt, dass alles Geld, das ab dem 1. Januar 2024 nach Thailand kommt, besteuert wird, gibt es die offizielle Klarstellung der Steuerbehörde vom 20. November 2023 (Paw 162/2566). Diese besagt ausdrücklich:


Das bedeutet für dich: Wenn du heute (2026) Geld nach Thailand überweist, das nachweislich am 31.12.2023 schon auf deinem deutschen Konto lag, ist es für Thailand kein steuerpflichtiges Einkommen, sondern steuerfreies Vermögen (Savings).

Bitte weiter überprüfen!
So weit so gut,gehen die ganzen Diskussionen wieder von vorne los🤣
 

owi1503

Veränderung ist meine Konstante
   Sponsor 2026
18 Dezember 2017
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Danke für die Infos.

D.h. Expats, die über 183 Tage in Thailand wohnen und ein Condo kaufen (wozu ja eine Transaktion aus dem Ausland notwendig ist) müssten auf diesen Betrag noch Steuern (um die 30% abzüglich Freibeträge) bezahlen?
Wie bereits gesagt, die Beamten haben einen Ermessensspielraum.
Wenn du beweisen kannst, das die Geldquelle erspartes ist und nicht etwa Einkommen daus dem Jahr, das du versteuerst, wird wohl auch nichts faellig….
Es muss nur der Zufluss nach Thailand versteuert werden, also kein Welteinkommen, Und es muss aus dem Einkommen des Steuerjahres stammen.
Im Zweifel doch eine steuerliche Beratung, das kann ich hier nicht leisten, sondern nur berichten wie es mir ergangen ist!
 
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Citolino

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6 Juni 2025
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er muss gar nichts beweisen
"steuerfreies" Einkommen aus zB Erspartem oder Vermögen
gehört erst gar nicht nicht in eine Steuererklärung
wenn das Geld, das Ersparte , überwiesen wird aufs Konto, muss er schon nachweisen, das es Ersparnisse sind! Wie soll der thailändische Finanzbeamte sonst unterscheiden?
 
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Ding Dong

Gibt sich Mühe
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hab' ich doch geschrieben
er gibt es bei der Einkommenssteuererklärung erst gar nicht an
steuerfreies Einkommen gehört da nicht rein
der Finanzbeamte weiß davon nichts, weil nirgends was davon steht
 

lakmakmak66

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Es bleibt spannend...wenn man sich die ganzen Freibeträge so ansieht,vor allem,ab 65 Jahren,werden wohl die Mehrheit gar nicht erst besteuert.
 

Karljogi

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hab' ich doch geschrieben
er gibt es bei der Einkommenssteuererklärung erst gar nicht an
steuerfreies Einkommen gehört da nicht rein
der Finanzbeamte weiß davon nichts, weil nirgends was davon steht

naja, wenn ich meine Einkommenssteuererklärung in Thailand machen würde (kann ja Gründe geben), dient nach meinem aktuellen Verständnis u.a. das Bankbuch als Bemessungsgrundlage. Und wenn ich bspw. eine Immobilie kaufe, bekommt der Steuerbeamte mit, dass ich 5 Mio. B auf mein thailändischen Konto einbezahlt habe. Dann hätte ich die Option nachzuweisen aus welchem Jahr die Summe stammt etc. - was bei machen Anlageformen (ETF, ETC etc.) / Teilverkäufen nicht trivial sein dürfte.

Nach meinem Verständnis werden Immobilienkäufe durch diese neuen Regelung erschwert / unsicherer, bzw. aufwändiger. Könnte mittelfristig auch für die Bestandshaltshalter interessant sein. Wenn Käufer für freehold Immobilien fehlen, dann könnte das auch Auswirkungen auf dieses spezielle Segment des Immobilienmarkts haben. Wundert mich, dass die Immobilien-Lobby dies so zu akzeptieren scheint.
 
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Pattayareise

Ding Dong

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bekommt der Steuerbeamte mit, dass ich 5 Mio. B auf mein thailändischen Konto einbezahlt habe
wenn Du es bei der Steuererklärung angibst, bekommt er das natürlich mit - steht ja da
wichtig ist:
kommt das Geld aus einem "steuerpflichtigen" Einkommen - dann in die Steuererklärung
kommt das Geld aus "nicht steuerpflichtigem" Einkommen - dann nicht in die Steuerklärung
das weiß man selbst und muss dem Finanzamt kein Bankbuch vorlegen
man muss kein Einkommen in der Steuererklärung angeben, das nicht steuerpflichtig
ist, um dann anschließend nachzuweisen, das es "nicht" steuerpflichtig ist
es ist ratsam, die passenden Papiere auf zu heben, die die Steuerfreiheit nachweisen
sollte es jemals, was ich stark bezweifele, bei uns armen Rentnern jemals zu einer
Steuerprüfung kommen, ist man gerüstet.
 
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MGiebel

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naja, wenn ich meine Einkommenssteuererklärung in Thailand machen würde (kann ja Gründe geben), dient nach meinem aktuellen Verständnis u.a. das Bankbuch als Bemessungsgrundlage. Und wenn ich bspw. eine Immobilie kaufe, bekommt der Steuerbeamte mit, dass ich 5 Mio. B auf mein thailändischen Konto einbezahlt habe. Dann hätte ich die Option nachzuweisen aus welchem Jahr die Summe stammt etc. - was bei machen Anlageformen (ETF, ETC etc.) / Teilverkäufen nicht trivial sein dürfte.

Nach meinem Verständnis werden Immobilienkäufe durch diese neuen Regelung erschwert / unsicherer, bzw. aufwändiger. Könnte mittelfristig auch für die Bestandshaltshalter interessant sein. Wenn Käufer für freehold Immobilien fehlen, dann könnte das auch Auswirkungen auf dieses spezielle Segment des Immobilienmarkts haben. Wundert mich, dass die Immobilien-Lobby dies so zu akzeptieren scheint.
Warum wird hier soviel rumspekuliert?
Es gibt genügend Webinare in denen alle möglichen Steuersituationen für Expats detailliert besprochen werden, z.B. 'retired working for you' oder ExpatTaxThailand.com
 

Earn

Schreibwütig
   Autor
17 Oktober 2024
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Warum wird hier soviel rumspekuliert?
Es gibt genügend Webinare in denen alle möglichen Steuersituationen für Expats detailliert besprochen werden, z.B. 'retired working for you' oder ExpatTaxThailand.com
Absolut richtig 👍
Dann können wir konsequenterweise das gesamte Forum schließen – für Visa, Steuern, Krankenversicherung, Immobilien, Bankkonten gibt es ja längst Webinare, YouTube-Kanäle und Websites.

Der Sinn eines Forums ist aber nun mal nicht, Links zu sammeln, sondern konkrete Erfahrungen auszutauschen, aktuelle Entwicklungen zu diskutieren und unterschiedliche Situationen einzuordnen.

Insofern: Der Hinweis auf Webinare ist nett – ersetzt aber keine Diskussion.
Sonst blieben hier tatsächlich nur noch die Reiseberichte. 555 😏