Den Sinn versteh ich jetzt nicht ganz.
Das würde ja heißen, wenn der Thai sein Geld sofort nach Erhalt im Ausland nach Thailand transferiert ist es steuerfrei.
Somit müßte doch der Thai für sein Einkommen im Ausland nie Steuern zahlen.
Selbst ein Thai und gerade die welche ihre Kohle im Ausland machen wird nicht so dumm sein dieses Geld dann erst zwei Jahren später nach Thailand zu schicken.
Wer so etwas schreibt, reduziert ein äußerst komplexes Thema auf den bloßen Zeitpunkt der Überweisung und übersieht dabei völlig die eigentlichen steuerlichen Grundlagen.
Es geht nicht nur darum, wann Geld nach Thailand überwiesen wird, sondern wann und wo das Einkommen entstanden ist, wer steuerpflichtig ist und wann es jeweils im In- und Ausland steuerlich erfasst wird.
Kurz: Die Frage lautet nicht „wann wird überwiesen“, sondern wer muss wann und wo wie viel versteuern?
Der Beitrag von
@Hardy641 hatte es korrekt dargestellt:
Früher war es möglich, Auslandseinkünfte nach einem Jahr steuerfrei nach Thailand zu bringen.
Mit der neuen Regelung (sofern sie wie berichtet umgesetzt wird) dürfen diese Einkünfte bereits im selben oder im darauffolgenden Jahr nach Thailand gebracht werden – und bleiben in Thailand steuerfrei, sofern die Bedingungen erfüllt sind.
Aber:
Das bedeutet nicht, dass das Einkommen insgesamt steuerfrei wäre.
Denn im Ursprungsland kann es weiterhin steuerpflichtig sein – abhängig von der lokalen Gesetzgebung, einem Doppelbesteuerungsabkommen, dem Zuflussprinzip und der jeweiligen Ansässigkeit.
Das alles einfach zu ignorieren und aus dem Zeitpunkt der Überweisung steuerliche Konsequenzen (oder deren Abwesenheit) abzuleiten, ist – sagen wir mal – mutig.
Oder, um es etwas direkter zu formulieren: Wer sich beim Thema internationales Steuerrecht nur an Medienüberschriften und Stammtischlogik orientiert, sollte vielleicht besser nicht versuchen, andere zu belehren.
Aber gut, vielleicht hilft beim nächsten Mal ein kurzer Blick in den Revenue Code – oder zumindest der Versuch, den Unterschied zwischen Steuerpflicht und Überweisung zu verstehen.
Wäre ja auch mal was.
In diesem Sinne: Wer das Steuerrecht mit einer Überweisungsquittung erklären will, darf gerne weitermachen. Aber bitte dann auch nicht jammern, wenn die KI beim Revenue Department irgendwann ins Tun kommt.