Wenn du meinstwenn ich also Geld von meinem Sparbuch überweise, muss ich das versteuern
selten so einen Quatsch gelesen
es heisst Einkommenssteuer, nicht Überweisungssteuer
Wenn du meinstwenn ich also Geld von meinem Sparbuch überweise, muss ich das versteuern
selten so einen Quatsch gelesen
es heisst Einkommenssteuer, nicht Überweisungssteuer
Wat bist du denn für einer ?wenn ich also Geld von meinem Sparbuch überweise, muss ich das versteuern
selten so einen Quatsch gelesen
es heisst Einkommenssteuer, nicht Überweisungssteuer

Vermögen was zum 31.12. 2023 auf deinem Konto war kann sowieso steuerfrei nach Thailand überwiesen werden.wenn ich also Geld von meinem Sparbuch überweise, muss ich das versteuern
selten so einen Quatsch gelesen
es heisst Einkommenssteuer, nicht Überweisungssteuer
Wir waren ja auch schon zu Besuch dort.Ich bereue, hier wieder was beigetragen zu haben, um anderen eine kleine Stütze geben zu können. Ich gehöre ja wohl zu den ersten, die für das Jahr 2025 eine Steuererklärung in Thailand gemacht haben.
Noch einmal, auch für Begriff stutzige :
Es interessiert niemanden hier der aktuelle Rentenbescheide oder gar eine Bestätigung vom Hofer.
Das wird überhaupt nicht verlangt.
Nur Bankstatement und etwaige, bei mir jedenfalls, Quittungen der Automaten mit der abgehobenen Summe oder / und eben Wise Überweisungen, davon ebenfalls die Belege.
Das ergibt und nur das ergibt deine Steuerschuld.
Versuch das bitte, natürlich nur im Rahmen deiner geistigen Kapazität, zu begreifen.
Und selbst diese Belege hat der gute Mann an Schalter 2 nur kurz überflogen und mir die Mappe wieder zurückgegeben.
Soweit verstanden ?
Danke.
Von mir nunmehr Null Komma Null Input diesbezüglich. Es wurde alles gesagt.
Der gute Ding Dong Mann scheint 1 Erbsenzähler zu sein.
Mir aber nun piepsschnurzegal.
Er zweifelt einfach an, obwohl ich dort war, da kann man nichts machen. Ein Tastaturheld, der sonst, außer Unruhe hier im Thread, leider nichts im Forum beizutragen hat.
Sein Hobby sind offenbar Steuern. Lol
Außer man hat kein eigenes Einkommen...dann wird keine TIN vergeben...Übrigens :
Man bekommt auch eine Tin Nummer, wenn man keine Steuer zahlen muß.
Das für diejenigen, die über 180 Tage in Thailand ansässig sind.
Das weiß ich nicht. Ich hab ja eigenes Einkommen.Außer man hat kein eigenes Einkommen...dann wird keine TIN vergeben...
Die nette Frau am Schalter gibt dir sicher gerne Auskunft.Das weiß ich nicht. Ich hab ja eigenes Einkommen.
Was zb, wenn man kein eigenes Einkommen hätte und von der thail. Ehefrau leben würde, sprich : Sie verteilt " Geschenke" an den Ehemann und diese " Einnahmen " gibt dann der Ehemann beim Finanzamt als " Einkommen " an.
Gibt es dann eine Tin ?![]()
Ich habe gerade letzte Woche meine Steuererklärung gemacht.
Die wollen dein Bank Statement sehen und somit, wieviel du in Thailand Geldzufluss, sprich Überweisungen aus dem Ausland und und Inland hattest.
Nein, diese Überweisung wird nicht besteuert.Danke für die Infos.
D.h. Expats, die über 183 Tage in Thailand wohnen und ein Condo kaufen (wozu ja eine Transaktion aus dem Ausland notwendig ist) müssten auf diesen Betrag noch Steuern (um die 30% abzüglich Freibeträge) bezahlen?
In Thailand sind 180 Tage das steuerliche Maß für Ansässigkeit, nicht 183 Tage.Danke für die Infos.
D.h. Expats, die über 183 Tage in Thailand wohnen und ein Condo kaufen (wozu ja eine Transaktion aus dem Ausland notwendig ist) müssten auf diesen Betrag noch Steuern (um die 30% abzüglich Freibeträge) bezahlen?
Steuerpflichtig wird ein Geldtransfer nur dann, wenn es sich um Einkünfte handelt, die nach dem 01.01.2024 erzielt wurden und man sich im Jahr des Transfers mindestens 180 Tage in Thailand aufhält.
Spannend.Deine Aussage ist so nicht korrekt.
Steuerpflichtig ist ein Geldtransfer nur dann, wenn es sich um Einkünfte handelt, die im jeweiligen Steuerjahr erzielt wurden und man in diesem Jahr mindestens 180 Tage in Thailand steuerlich ansässig ist.
Beispiel:
Wird Einkommen im August 2024 erzielt und erst 2025 nach Thailand transferiert, zählt es nicht als steuerpflichtiges Einkommen in Thailand, selbst wenn man 2025 dort >180 Tage lebt.
Entscheidend ist das Jahr der Einkünfte, nicht das Jahr des Transfers.
Daher sind pauschale Aussagen in dieser Form irreführend.
Spannend.
Das ist eine sehr korrekte Beschreibung der Rechtslage … bis Ende 2023.
Seit der Neuregelung gilt allerdings nicht mehr das „Erzielungsjahr allein“, sondern ob ausländisches Einkommen ( ab 1.1.24) nach Thailand transferiert wird, und ob man im Jahr des Transfers steuerlich ansässig ist.
Dein Beispiel wäre also vor 2024 völlig richtig gewesen – heute leider nur noch ein schönes Zeitdokument.
Die Änderungen ab 01.01.2024 wurden hier im Thread nicht nur erwähnt, sondern seitenlang durchgekaut. Genau deshalb heißt er ja auch „Steuern in Thailand … ab heute geht’s los!“ und nicht „Steuern in Thailand – nostalgische Rückblicke bis 2023“.
Dein Beispiel ist also nicht „korrigierend“, sondern schlicht historisch korrekt – steuerlich aber inzwischen genauso relevant wie der Wechselkurs von 2019.
Tipp: Ein kurzer Blick in die hier seit Monaten diskutierten Änderungen hätte gereicht. Dann hätte man sich diese Zeitreise sparen können.
Willkommen in der GegenwartOhne Steuerresident-Status (§41) im Jahr 2024 fehlt bereits die Steuerhoheit.
Ein späterer Transfer begründet keine rückwirkende Steuerpflicht.