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Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

LoS

Es kann nur einen geben.
   Autor
21 Oktober 2008
23.875
179.486
7.168
Flinger Broich
t.me
wenn ich also Geld von meinem Sparbuch überweise, muss ich das versteuern
selten so einen Quatsch gelesen
es heisst Einkommenssteuer, nicht Überweisungssteuer
Wat bist du denn für einer ?
Hast bestimmt früher als Klassenpetze immer aufs Maul gekriegt.

So Leute hab ich zum Fressen gern.
Ich war da und fertig, Besserwissi.
Leute gibt's....halt einfach bitte deine Fresse, besser ist das.
Dein ewiges reingequatsche ist nervig.

Dein Name ist wohl Programm.

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Zuletzt bearbeitet:

Ding Dong

Gibt sich Mühe
    Aktiv
5 Oktober 2022
283
676
833
Ich hab' nur auf eine falsche Auslegung des thailändischen
Steuergesetzes hingewiesen.
Wenn Du das nicht kapierst, kann ich Dir nicht helfen.
Das Wort "Quatsch" nehme ich zurück.
Bei Deiner Ausdrucksweise war das zu mild ;)
 

LoS

Es kann nur einen geben.
   Autor
21 Oktober 2008
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Flinger Broich
t.me
Ich bereue, hier wieder was beigetragen zu haben, um anderen eine kleine Stütze geben zu können. Ich gehöre ja wohl zu den ersten, die für das Jahr 2025 eine Steuererklärung in Thailand gemacht haben.
Noch einmal, auch für Begriff stutzige :

Es interessiert niemanden hier der aktuelle Rentenbescheide oder gar eine Bestätigung vom Hofer.

Das wird überhaupt nicht verlangt.

Nur Bankstatement und etwaige, bei mir jedenfalls, Quittungen der Automaten mit der abgehobenen Summe oder / und eben Wise Überweisungen, davon ebenfalls die Belege.

Das ergibt und nur das ergibt deine Steuerschuld.

Versuch das bitte, natürlich nur im Rahmen deiner geistigen Kapazität, zu begreifen.

Und selbst diese Belege hat der gute Mann an Schalter 2 nur kurz überflogen und mir die Mappe wieder zurückgegeben.

Soweit verstanden ?

Danke.

Von mir nunmehr Null Komma Null Input diesbezüglich. Es wurde alles gesagt.

Der gute Ding Dong Mann scheint 1 Erbsenzähler zu sein.

Mir aber nun piepsschnurzegal.

Er zweifelt einfach an, obwohl ich dort war, da kann man nichts machen. Ein Tastaturheld, der sonst, außer Unruhe hier im Thread, leider nichts im Forum beizutragen hat.

Sein Hobby sind offenbar Steuern. Lol
 

lakmakmak66

Leben und leben lassen
    Aktiv
15 Oktober 2013
7.207
9.151
3.715
59
Ich bereue, hier wieder was beigetragen zu haben, um anderen eine kleine Stütze geben zu können. Ich gehöre ja wohl zu den ersten, die für das Jahr 2025 eine Steuererklärung in Thailand gemacht haben.
Noch einmal, auch für Begriff stutzige :

Es interessiert niemanden hier der aktuelle Rentenbescheide oder gar eine Bestätigung vom Hofer.

Das wird überhaupt nicht verlangt.

Nur Bankstatement und etwaige, bei mir jedenfalls, Quittungen der Automaten mit der abgehobenen Summe oder / und eben Wise Überweisungen, davon ebenfalls die Belege.

Das ergibt und nur das ergibt deine Steuerschuld.

Versuch das bitte, natürlich nur im Rahmen deiner geistigen Kapazität, zu begreifen.

Und selbst diese Belege hat der gute Mann an Schalter 2 nur kurz überflogen und mir die Mappe wieder zurückgegeben.

Soweit verstanden ?

Danke.

Von mir nunmehr Null Komma Null Input diesbezüglich. Es wurde alles gesagt.

Der gute Ding Dong Mann scheint 1 Erbsenzähler zu sein.

Mir aber nun piepsschnurzegal.

Er zweifelt einfach an, obwohl ich dort war, da kann man nichts machen. Ein Tastaturheld, der sonst, außer Unruhe hier im Thread, leider nichts im Forum beizutragen hat.

Sein Hobby sind offenbar Steuern. Lol
Wir waren ja auch schon zu Besuch dort.
Ich kann bestätigen, dass alles erklärt wurde in sehr freundlicher Art und Weise.
 

LoS

Es kann nur einen geben.
   Autor
21 Oktober 2008
23.875
179.486
7.168
Flinger Broich
t.me
Außer man hat kein eigenes Einkommen...dann wird keine TIN vergeben...
Das weiß ich nicht. Ich hab ja eigenes Einkommen.

Was zb, wenn man kein eigenes Einkommen hätte und von der thail. Ehefrau leben würde, sprich : Sie verteilt " Geschenke" an den Ehemann und diese " Einnahmen " gibt dann der Ehemann beim Finanzamt als " Einkommen " an.

Gibt es dann eine Tin ? ;)
 
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lakmakmak66

Leben und leben lassen
    Aktiv
15 Oktober 2013
7.207
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Das weiß ich nicht. Ich hab ja eigenes Einkommen.

Was zb, wenn man kein eigenes Einkommen hätte und von der thail. Ehefrau leben würde, sprich : Sie verteilt " Geschenke" an den Ehemann und diese " Einnahmen " gibt dann der Ehemann beim Finanzamt als " Einkommen " an.

Gibt es dann eine Tin ? ;)
Die nette Frau am Schalter gibt dir sicher gerne Auskunft.
 
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owi1503

Veränderung ist meine Konstante
   Sponsor 2026
18 Dezember 2017
582
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Hamburg
Ich habe gerade letzte Woche meine Steuererklärung gemacht.
Die wollen dein Bank Statement sehen und somit, wieviel du in Thailand Geldzufluss, sprich Überweisungen aus dem Ausland und und Inland hattest.
Das wird dann versteuert so wie es die Thai-Gesetze wollen. Der Steuer-Beamte scheint einen Ermessensspielraum zu haben.
Der legt dann die Steuer fest und druckt das aus auf einem Kassenzettel mit u.a. der TIN , Namen, Betrag, Datum usw.
Die Quittung ist eindeutig erkennbar als Quittung vom Finanzamt.
Wer das so nicht akzeptiert, kann ja mit dem Steuerbeamten diskutieren;-) Der hat dann Spass.
 

Karljogi

Gibt sich Mühe
    Aktiv
23 Oktober 2017
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Ich habe gerade letzte Woche meine Steuererklärung gemacht.
Die wollen dein Bank Statement sehen und somit, wieviel du in Thailand Geldzufluss, sprich Überweisungen aus dem Ausland und und Inland hattest.

Danke für die Infos.

D.h. Expats, die über 183 Tage in Thailand wohnen und ein Condo kaufen (wozu ja eine Transaktion aus dem Ausland notwendig ist) müssten auf diesen Betrag noch Steuern (um die 30% abzüglich Freibeträge) bezahlen?
 

Earn

Schreibwütig
   Autor
17 Oktober 2024
530
1.840
1.243
Danke für die Infos.

D.h. Expats, die über 183 Tage in Thailand wohnen und ein Condo kaufen (wozu ja eine Transaktion aus dem Ausland notwendig ist) müssten auf diesen Betrag noch Steuern (um die 30% abzüglich Freibeträge) bezahlen?
In Thailand sind 180 Tage das steuerliche Maß für Ansässigkeit, nicht 183 Tage.

Steuerpflichtig wird ein Geldtransfer nur dann, wenn es sich um Einkünfte handelt, die nach dem 01.01.2024 erzielt wurden und man sich im Jahr des Transfers mindestens 180 Tage in Thailand aufhält.

Besteht der überwiesene Betrag aus einer Mischung aus altem Vermögen (vor 01.01.2024) und neuen Erträgen (z. B. Zinsen oder Kursgewinne), dann sind nur die Erträge steuerpflichtig, nicht das ursprüngliche Vermögen.
Deshalb: Vor der Überweisung sauber dokumentieren, was Vermögen und was Ertrag ist.

Ggf. Können im Ausland bezahlte Steuern auf die thailändische Steuerschuld angerechnet werden.
 

micro

Gibt sich Mühe
    Aktiv
15 Januar 2023
337
626
933
Steuerpflichtig wird ein Geldtransfer nur dann, wenn es sich um Einkünfte handelt, die nach dem 01.01.2024 erzielt wurden und man sich im Jahr des Transfers mindestens 180 Tage in Thailand aufhält.

Deine Aussage ist so nicht korrekt.
Steuerpflichtig ist ein Geldtransfer nur dann, wenn es sich um Einkünfte handelt, die im jeweiligen Steuerjahr erzielt wurden und man in diesem Jahr mindestens 180 Tage in Thailand steuerlich ansässig ist.

Beispiel:
Wird Einkommen im August 2024 erzielt und erst 2025 nach Thailand transferiert, zählt es nicht als steuerpflichtiges Einkommen in Thailand, selbst wenn man 2025 dort >180 Tage lebt.

Entscheidend ist das Jahr der Einkünfte, nicht das Jahr des Transfers.
Daher sind pauschale Aussagen in dieser Form irreführend.
 

Earn

Schreibwütig
   Autor
17 Oktober 2024
530
1.840
1.243
Deine Aussage ist so nicht korrekt.
Steuerpflichtig ist ein Geldtransfer nur dann, wenn es sich um Einkünfte handelt, die im jeweiligen Steuerjahr erzielt wurden und man in diesem Jahr mindestens 180 Tage in Thailand steuerlich ansässig ist.

Beispiel:
Wird Einkommen im August 2024 erzielt und erst 2025 nach Thailand transferiert, zählt es nicht als steuerpflichtiges Einkommen in Thailand, selbst wenn man 2025 dort >180 Tage lebt.

Entscheidend ist das Jahr der Einkünfte, nicht das Jahr des Transfers.
Daher sind pauschale Aussagen in dieser Form irreführend.
Spannend.
Das ist eine sehr korrekte Beschreibung der Rechtslage … bis Ende 2023.

Seit der Neuregelung gilt allerdings nicht mehr das „Erzielungsjahr allein“, sondern ob ausländisches Einkommen ( ab 1.1.24) nach Thailand transferiert wird, und ob man im Jahr des Transfers steuerlich ansässig ist.

Dein Beispiel wäre also vor 2024 völlig richtig gewesen – heute leider nur noch ein schönes Zeitdokument.

Die Änderungen ab 01.01.2024 wurden hier im Thread nicht nur erwähnt, sondern seitenlang durchgekaut. Genau deshalb heißt er ja auch „Steuern in Thailand … ab heute geht’s los!“ und nicht „Steuern in Thailand – nostalgische Rückblicke bis 2023“.

Dein Beispiel ist also nicht „korrigierend“, sondern schlicht historisch korrekt – steuerlich aber inzwischen genauso relevant wie der Wechselkurs von 2019.

Tipp: Ein kurzer Blick in die hier seit Monaten diskutierten Änderungen hätte gereicht. Dann hätte man sich diese Zeitreise sparen können.
 

micro

Gibt sich Mühe
    Aktiv
15 Januar 2023
337
626
933
Spannend.
Das ist eine sehr korrekte Beschreibung der Rechtslage … bis Ende 2023.

Seit der Neuregelung gilt allerdings nicht mehr das „Erzielungsjahr allein“, sondern ob ausländisches Einkommen ( ab 1.1.24) nach Thailand transferiert wird, und ob man im Jahr des Transfers steuerlich ansässig ist.

Dein Beispiel wäre also vor 2024 völlig richtig gewesen – heute leider nur noch ein schönes Zeitdokument.

Die Änderungen ab 01.01.2024 wurden hier im Thread nicht nur erwähnt, sondern seitenlang durchgekaut. Genau deshalb heißt er ja auch „Steuern in Thailand … ab heute geht’s los!“ und nicht „Steuern in Thailand – nostalgische Rückblicke bis 2023“.

Dein Beispiel ist also nicht „korrigierend“, sondern schlicht historisch korrekt – steuerlich aber inzwischen genauso relevant wie der Wechselkurs von 2019.

Tipp: Ein kurzer Blick in die hier seit Monaten diskutierten Änderungen hätte gereicht. Dann hätte man sich diese Zeitreise sparen können.



Ohne Steuerresident-Status (§41) im Jahr 2024 fehlt bereits die Steuerhoheit.
Ein späterer Transfer begründet keine rückwirkende Steuerpflicht.
 

Earn

Schreibwütig
   Autor
17 Oktober 2024
530
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1.243
Ohne Steuerresident-Status (§41) im Jahr 2024 fehlt bereits die Steuerhoheit.
Ein späterer Transfer begründet keine rückwirkende Steuerpflicht.
Willkommen in der Gegenwart 😎 – wir schreiben 2026, das Steuerjahr 2024 ist vorbei.
Was soll diese „Steuerhoheit 2024“?
Par. 41 von was? Der thailändische Revenue Code kann es nicht sein. Der kennt keine Paragraphen.
Bitte etwas Mühe – das hier ist sonst nur schlampiger Schnellschuss und eine Beleidigung für die Leser.
 
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