Willkommen in unserer Community
Möchtest du dem Forum beitreten? Das gesamte Angebot ist kostenlos.
Registrieren
Smurf Bar
Joe

Wer hat Oman Air Erfahrungen?

Jekeee

Klarer Blick
   Autor
22 Oktober 2008
8.400
25.595
4.918
Rhein-Main
Jedenfalls prima das man hier verfolgen kann, wie es weitergeht.👍

mir war der Aufwand, verbunden mit der weiterhin geringen Aussicht auf Erfolg, zu hoch.
Hatte das Angebot angeschaut, geschmunzelt und ein StĂŒck weit, ist mir sowas mittlerweile auch zu doof.
Habe auch tĂ€glich mit Kunden"idee" n zu tun. Zum GlĂŒck nicht direkt, da durch unsere Hdl gepuffert. Aber manchnal denke ich mir auch, ... das Unternehmen hat einen Fehler gemacht, diesen zugegeben , nicht all zu schnell behoben, lĂ€sst ein kleines Goodie
( hÀtte an der Stelle auch n Hunderter und zeitlich unbegrenzt sein können) springen. Nun kommen halt die mit Rechtsschutz zum Zug.
Naja jeder wie er will.
 
Zuletzt bearbeitet:

Plaaraa

Ex Phuketarier
   Sponsor 2025
19 Dezember 2022
777
6.541
1.845
Ja und zwei BC-FlĂŒge hin und zurĂŒck gibt direkt Gold - mit zwei Upgrade Vouchern von Eco auf Busi. Das ist echt gut.
Ist das immer noch so?
Die haben doch auch ihr Sindbad Programm angepasst bzw die Konditionen verschlechtert.

Kann mich noch an die Zeit erinnern, wo du als Gold Member den Chauffeur Service kostenfrei nutzen konntest (40 km um FRA kostenlos, mehr mit (geringer) Zuzahlung).
 
  • Wow
Reaktionen: Mr.Devil

tom089

EscortLover
   Sponsor 2025
7 Februar 2010
9.934
79.465
5.415
@tom089 ,nimms nicht persönlich , aber rein instinktiv gebe ich mehr auf die Meinung eines praktizierenden Rechtsanwalts als die eines interessierten Hobbyjuristen.

Das hat nichts mit Hobbyjurist zu tun sondern mit juristischer Allgemeinbildung. Vertragsschluss und Aufhebung sind essentielle Dinge und im BGB geregelt. Das sollte eigentlich jeder kennen. Aus einem ungĂŒltigen Beförderungsvertrag Rechte im Rahmen der VerspĂ€tung aus organisatorischen oder technischen GrĂŒnden abzuleiten, halte ich nicht nur fĂŒr optimistisch, sondern vollkommen abwegig. DafĂŒr habe ich selbst schon genug mitgemacht.

Ich bin seit 25 Jahren selbstĂ€ndig, mehrere Firmen gehabt und in einer GrĂ¶ĂŸe, wo man sich nicht fĂŒr jeden Piep einen Rechtsanwalt leisten kann oder will, dem man jegliche StreitfĂ€lle aus dem Alltag weiterleitet (sog. Hausjurist). Ich habe auch schon einen Volljuristen als Gegner vorm Amtsgericht gehabt, also in dem Sinne Sachkundigen ohne anwaltliche Praxis (in dem Fall ich mit eigener anwaltlicher Vertretung), der sich nicht mit Ruhm bekleckert hat und bei dem sowohl mein Anwalt als auch die Richterin immer wieder ins Schmunzeln kamen. NatĂŒrlich hat er den Prozess verloren am Ende. Aber seine Unkenntnis von essentiellen Dingen in BGB und ZPO hat halt zur Erheiterung beigetragen. Ich wĂŒrde mich ohne anwaltliche Vertretung selbst nicht vor Gericht begeben aber außergerichtlich kann ich Dinge sehr gut selbst regeln. Auch mit einem Anwalt auf der Gegenseite.

Allgemein kann ich sagen, AnwĂ€lte sind wie Handwerker. Es gibt gute aber auch viele schlechte. Und ein guter Anwalt ist so mit Mandaten eingedeckt, dass er sich um so einen Scheiß wie Fluggastrechte gar nicht kĂŒmmern wĂŒrde. Soviel vielleicht als GedankenstĂŒtze.
 

Helploader

Forensponsor
   Sponsor 2025
21 Juni 2019
6.299
54.055
4.315
Naja so dolle finde ich ihn nicht, ist halt jemand, der auch mitverdienen will und nicht nur die großen Agenturen wie Flightright oder Ă€hnliches. Auch finde ich seine Einlassung zum konkreten Fall wenig seriös. Die AusfallentschĂ€digung gibt es nur, wenn kurzfristig ein Flugereignis abgesagt wird. Da gibt es in der Fluggastreche Verordnung zwei Fallstricke. Der erste, Voraussetzungen, Artikel 3 Abs.2, man muss ĂŒber eine bestĂ€tigte Buchung verfĂŒgen. Das ist bei der Anfechtung schon mal nicht mehr der Fall. Die BuchungsbestĂ€tigung mag vorab ausgestellt sein, ist aber aufgrund der Anfechtung nicht mehr gĂŒltig. Der zweite Fallstrick ist, dass der Fluggast, wenn er frĂŒhzeitig (>= 2 Wochen) ĂŒber die Nichtbeförderung unterrichtet wurde, keine Ausgleichsleistungen zustehen. Jetzt ist es zwar nicht wirklich eine Annulierung des Fluges sondern des Vertrages, es kommt aber schon sehr nahe und entscheidend wĂ€re hier, wie die Richter auch diesen Punkt auslegen.

Ich schĂ€tze deine BeitrĂ€ge hier an und fĂŒr sich immer sehr, weil sie in der Regel inhaltlich fundiert und gut begrĂŒndet sind, denke aber in dem Fall liegst du daneben. Zu deinen rechtlichen AusfĂŒhrungen kann ich dazu nichtmal viel sagen, ich bin kein Jurist, und kenn mich damit nicht so gut aus wie du. Was Dr. Böse angeht liegst du aber daneben. Der hat es nicht nötig sich durch von Rechtsschutzversicherungen bezahlte Mandate ĂŒber Wasser zu halten, die er dann hinterher verliert. Ich lese nebenbei viel in Facebook Gruppen und im VFT mit, und verfolge seine AktivitĂ€ten schon seit Jahren, und habe wie gesagt auch persönliche Erfahrung gemacht. Und prinzipiell nimmt er nur erfolgsversprechende Mandate an, und hat soweit ich das bisher auch durch Feedback anderer User verfolgt habe immer gewonnen - und die negative Kritik ĂŒber ihn kommt entweder von Leuten die ihn noch nie beauftragt haben, oder die eine Ablehnung erhalten haben weil das Mandat nicht erfolgsversprechend war. Und wenn er hier der Überzeugung ist, es gibt eine gute Chance hier einen Anspruch geltend zu machen, tendiere ich dazu ihm mehr zu glauben als dir - sorry ;-)

Aber wir brauchen das denke ich auch nicht weiter zu vertiefen, denn in ca. einem Jahr (vielleicht auch etwas lÀnger) wenn da erste Verfahren durch sind, werden wir das Ergebnis kennen und sehen wer am Ende recht hatte. Ich geb dir dann auch gern einen beim Werner aus, wenn du derjenige sein solltest :)
 

TomHarley

Handsome man - Nieder mit der "Ignore"-Funktion!!
   Sponsor 2025
25 Juli 2018
2.505
13.861
3.195
63
Da simmer dabei, dat es prima
 đŸ„ł
Das hat nichts mit Hobbyjurist zu tun sondern mit juristischer Allgemeinbildung. Vertragsschluss und Aufhebung sind essentielle Dinge und im BGB geregelt. Das sollte eigentlich jeder kennen. Aus einem ungĂŒltigen Beförderungsvertrag Rechte im Rahmen der VerspĂ€tung aus organisatorischen oder technischen GrĂŒnden abzuleiten, halte ich nicht nur fĂŒr optimistisch, sondern vollkommen abwegig. DafĂŒr habe ich selbst schon genug mitgemacht.

Ich bin seit 25 Jahren selbstĂ€ndig, mehrere Firmen gehabt und in einer GrĂ¶ĂŸe, wo man sich nicht fĂŒr jeden Piep einen Rechtsanwalt leisten kann oder will, dem man jegliche StreitfĂ€lle aus dem Alltag weiterleitet (sog. Hausjurist). Ich habe auch schon einen Volljuristen als Gegner vorm Amtsgericht gehabt, also in dem Sinne Sachkundigen ohne anwaltliche Praxis (in dem Fall ich mit eigener anwaltlicher Vertretung), der sich nicht mit Ruhm bekleckert hat und bei dem sowohl mein Anwalt als auch die Richterin immer wieder ins Schmunzeln kamen. NatĂŒrlich hat er den Prozess verloren am Ende. Aber seine Unkenntnis von essentiellen Dingen in BGB und ZPO hat halt zur Erheiterung beigetragen. Ich wĂŒrde mich ohne anwaltliche Vertretung selbst nicht vor Gericht begeben aber außergerichtlich kann ich Dinge sehr gut selbst regeln. Auch mit einem Anwalt auf der Gegenseite.

Allgemein kann ich sagen, AnwĂ€lte sind wie Handwerker. Es gibt gute aber auch viele schlechte. Und ein guter Anwalt ist so mit Mandaten eingedeckt, dass er sich um so einen Scheiß wie Fluggastrechte gar nicht kĂŒmmern wĂŒrde. Soviel vielleicht als GedankenstĂŒtze.
Auch wenn du darauf beharrst, es besser zu wissen, weißt Du doch gar nicht, welche Strategie der Anwalt verfolgt

Selbstvertrauen ist eine positive Eigenschaft, schlĂ€gt aber oft in SelbstĂŒberschĂ€tzung um.
Von Dunning und Kruger will ich gar nicht erst reden.
In diesem Sinne halte ich es mit @Helploader :
Abwarten, denn am Ende der Schlacht werden die Toten gezĂ€hlt 😉
 
Zuletzt bearbeitet:

tom089

EscortLover
   Sponsor 2025
7 Februar 2010
9.934
79.465
5.415
Auch wenn du darauf beharrst, es besser zu wissen, weißt Du doch gar nicht, welche Strategie der Anwalt verfolgt


Okay ich drösel das mal hier auf fĂŒr die Unwissenden. Man muss halt Dinge auch immer zu Ende denken. Und in diesem Fall gibt es wenig Möglichkeiten und ist viel vorhersagbar, was passieren wird.

Oman Air hat den geschlossen Beförderungsvertrag angefochten - damit ist dieser nicht mehr gĂŒltig. Das ist erstmal der Status Quo.
Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Rechtsanwalt an dieser Stelle ?

Ist ziemlich einfach, aus dem angefochtenen kann er KEINE Rechte herleiten, wie der Name Anfechtung schon sagt. Das einzige, was er in der SItuation tun kann, ist zu behaupten, die Anfechtung wĂ€re nicht rechtswirksam. DafĂŒr sind 2 GrĂŒnde möglich, entweder zu spĂ€t angefechtet oder ohne ausreichenden Anfechtungsgrund. Nehmen wir mal an, er versucht das. Dann lebt der ursprĂŒnglich geschlossene Beförderungsvertrag wieder auf bzw. war nicht unwirksam. Gehen wir mal davon aus, er könnte einen solchen Prozess gewinnen, stellen sich weitere Probleme. Die Anfechtung muss unverzĂŒglich erfolgen - in der Rechtsprechung wird allgemein der Ablauf einer Woche als zu lang angesehen, das ist aber vom Einzelfall und der GrĂ¶ĂŸe der Organisation und der Anzahl der betroffenen FĂ€lle abhĂ€ngig. Sagen wir mal, hier waren es 3 Tage, was ich als unverzĂŒglich fĂŒr ausreichend halte. Die werden das dann auch intern dokumentieren, wann FlĂŒge nicht mehr zu dem Tarif buchbar waren und wann die RĂŒckabwicklung begann und wieviele Kunden es betraf.

I. Die Anfechtung der Anfechtung (besser gesagt die RĂŒckweisung der Anfechtung) muss im Grunde genauso ohne Verzug erfolgen wie auch die Anfechtung der Airline selbst. Das kann er also nicht irgendwann machen sondern muss genauso zeitnah erfolgen. Wenn das gerichtlich vor dem Abflugdatum sicher geklĂ€rt werden soll, ist das rechtlich schwierig - außer jemand hat 1 Jahr im voraus gebucht. Also wird das im Zweifel erst hinterher geklĂ€rt. Dass hier auch Annahmeverzug seitens der Airline und spĂ€ter auch seitens des KĂ€ufers erfolgt, ist ein Nebenaspekt, der diesen speziellen Fall aber auch recht interessant fĂŒr eine PrĂŒfungsaufgabe machen wĂŒrde. Kann man tolle Fragen zu stellen. :schere Aber gehen wir mal davon aus, er wĂ€re damit erfolgreich. Was bedeutet denn genau das fĂŒr den Kunden ?

II. Der Kunde muss den Flug genau so antreten, wie er ihn gebucht hat. Allein schon eine Änderung des Flugdatums oder der Route ist hier höchst problematisch (= Umbuchung), weil das heißt, dass der Kunde hier gar nicht am ursprĂŒnglichen Vertrag festhalten will. Also darf er schon mal nichts Ă€ndern.

III. Einen Flug bei einer anderen Airline zu buchen, ist genauso problematisch, weil der Kunde ja dann eben nicht an dem ursprĂŒnglichen Vertrag festhalten will und die ZurĂŒckweisung der Anfechtung ad absurdum fĂŒhrt. Zumindest mĂŒsste er hier auch sicherheitshalber einen vollstĂ€ndig stornierbaren Tarif buchen. Mal abgesehen vom Risiko, weil der Kunde nicht weiß, ob und wann Oman Air eventuell die Anfechtung zurĂŒcknimmt. Das kann entweder gar nicht erfolgen oder auch 3 Wochen vor Abflug, der Kunde ist hier sagen wir mal im Ungewissen. Das macht halt eine ZurĂŒckweisung einer Vertragsanfechtung schwierig bis wenig nĂŒtzlich. In der Regel macht das keinen Sinn, am Vertrag festzuhalten, wenn die Gegenseite nicht will.

IV. Behauptet wurde hier (von Dr. Böse) dass ein Anspruch im Rahmen der Fluggastrechteverordnung möglich sein soll (im Klartext 600 €). Dazu fehlt es aber der Mitwirkung des Kunden, weil er sich rechtzeitig vor Abflug am Schalter einzufinden hat. Er muss also selbst wenn es keine Einigung gab, wenigstens versuchen, an dem besagten Tag bei Oman Air einzuchecken also Mitwirkungspflicht im Sinne der Fluggastrechte Verordnung (rechtzeitig vor Abflug am Check-Inn). Wobei er natĂŒrlich schon weit vor 2 Wochen vor Abflug darĂŒber in Kenntnis gesetzt wurde, dass der Flug (zumindest fĂŒr ihn) nicht stattfindet. Dann fallen entsprechende AnsprĂŒche nach Artikel 7 erst gar nicht an. Artikel 3 Abs.2 und Artikel 5 Abs.1 c) I) ff. Verzwickte Lage fĂŒr Dr. Böse.

V. Auf der sicheren Seite ist höchstens der Fluggast, der einen (weiteren) Flug bei Oman Air bucht zu höheren Preisen (gern auch unter Nutzung des 50 € Gutscheins) und dann im Nachhinein darauf klagt, dass die Airline die Differenz zum ursprĂŒnglich angebotenen Tarif erstatten muss. Das hĂ€tte dann aber nichts mit Leistungen nach der Fluggastrechte Verordnung zu tun - mal abgesehen, dass die regulĂ€ren FlĂŒge deutlich teurer sind. Hier wurden aber Leistungen nach der Fluggastrechte Verordnung (600 € auf Fernstrecken) explizit angekĂŒndigt. Darauf bestehe ich dann auch, weil das einer der Steine des Anstoßes war bzw. ist.


Wer jetzt noch Lust auf diese Geschichte hat, mag den Weg gerne mir RA Böse gehen. Erfolgschancen rĂ€ume ich mal bei 20% ein fĂŒr ein Art Schadenersatz, Leistungen nach der Fluggastrechteverordnung wie die angekĂŒndigte 600 € EntschĂ€digung schĂ€tze ich auf 0%. Also wer den Vertrag anfechten will, ist gehalten, den Flug auch wie gebucht anzutreten in der beschriebenen Art - es sei denn, die Airline lenkt hier ein. Ich wĂŒrde es aber nicht tun, auch nicht, wenn der RA Dr. Böse heißt. Macht seinen Namen wahrscheinlich gerne zum Programm, steigt aber nicht jeder Richter oder (Gegen-) Anwalt drauf ein. Es kommt halt immer drauf an, wie die Rechtslage ist. WĂŒnsche allen Beteiligten viel Erfolg. Jeder kundige Anwalt sollte hier innerhalb von 5 Minuten zum Ergebnis kommen - lohnt sich nicht. :rolleyes1:
 
Zuletzt bearbeitet:

TomHarley

Handsome man - Nieder mit der "Ignore"-Funktion!!
   Sponsor 2025
25 Juli 2018
2.505
13.861
3.195
63
Da simmer dabei, dat es prima
 đŸ„ł
@tom089 , einen Moment war ich versucht, Deine AusfĂŒhrungen an RA Böse weiterzuleiten, doch dann schoss mir durch den Kopf: "Moment, der ist Rechtsanwalt und hat Jura studiert. Der weiß das alles bestimmt schon!" und habe es dann gelassen.
Wie gesagt, du kennst nicht die Antwort, die er denen empfohlen hat, die sich an ihn gewandt haben...
Wenn die Sache mit welchem Ausgang auch immer beendet ist, können wir gerne darĂŒber reden.

Bis dahin warte ich weiter ab, denn...
Es kommt halt immer drauf an, wie die Rechtslage ist.
 

hombre49

Aktiver Member
    Aktiv
31 Dezember 2023
145
607
733
Was mich grundsĂ€tzlich interessieren wĂŒrde ist, ob hier eine Sammelklage oder eine Musterklage zur Reduzierung des Kostenrisikos möglich und sinnvoll ist.
 

tom089

EscortLover
   Sponsor 2025
7 Februar 2010
9.934
79.465
5.415
Wie gesagt, du kennst nicht die Antwort, die er denen empfohlen hat, die sich an ihn gewandt haben...

Ja das mag sein - ich will nicht bestreiten, dass es Möglichkeiten gibt, hier trickreich etwas rauszuschlagen aber ich sehe nicht die angekĂŒndigten 600 € womit wir genau wissen, was von ihm gemeint ist (Leistungen nach der Fluggastrechteverordnung). Eine Anfechtung zum Schein ist hier auch nicht wirklich anzuraten. Also ich bin gespannt, was er geraten hat. Hoffentlich berĂ€t er auch ausreichend ĂŒber die Risiken. Heutzutage erteilen die RSV auch nicht mehr eine Deckungszusage fĂŒr jeden Quatsch um bei seiner Sprache zu bleiben.

IMG_7212.jpeg


Edit: Hier noch der Link deiner Webseite
 
  • Like
Reaktionen: Loco und TomHarley

Helploader

Forensponsor
   Sponsor 2025
21 Juni 2019
6.299
54.055
4.315
Es gibt wieder gĂŒnstige FlĂŒge mit Oman Air - mit 551 Euro immer noch gĂŒnstig, wenn auch nicht so gĂŒnstig wie neulich, dafĂŒr mit höherer Chance dass es diesmal ohne Storno und Anwalt geht (wenn man sich noch traut zu buchen ;) ).

 

Helploader

Forensponsor
   Sponsor 2025
21 Juni 2019
6.299
54.055
4.315
Danke, aber nur im September verfĂŒgbar. Daher meinerseits kein Bedarf.

Ich weiß nicht wie du darauf kommst, aber ich bin grad mal dem Buchungslink in dem Artikel auf Kajak gefolgt, und da gibts mit Oman jede Menge Auswahl, hab auch noch problemlos Verbindungen im November / Dezember gefunden.

FĂŒr die Verbindungen mit brauchbaren Umstiegszeiten werden aber 596 Euro fĂ€llig (zumindest in meinem Beispiel, hab mich aber nur 2-3 Minuten damit befasst).

Oman 1.JPG Oman2.JPG
 

Graf66

SchreibwĂŒtig
    Aktiv
6 November 2023
503
3.112
1.495
Ich weiß nicht wie du darauf kommst, aber ich bin grad mal dem Buchungslink in dem Artikel auf Kajak gefolgt, und da gibts mit Oman jede Menge Auswahl, hab auch noch problemlos Verbindungen im November / Dezember gefunden.
Sorry, da hab ich mich wohl bei Travel-dealz.de verwirren lassen. Da wurden nur VerfĂŒgbarkeiten im September angezeigt - und da habe ich definitiv keine Zeit.
Danke fĂŒr die Richtigstellung, vielleicht gibt's ja heute Abend noch was passendes fĂŒr mich...
 
  • Like
Reaktionen: Helploader und Loco

mark123

Kennt noch nicht jeder
    Aktiv
6 Mai 2017
91
220
613
38
Ich werde fĂŒr meinen Oktoberurlaub wohl Oman Air buchen und wollte deshalb hier fragen, ob jemand fĂŒr seinen Gutscheincode, wegen der Error Fare, keine Verwendung hat und ihn mir deshalb fĂŒr die HĂ€lfte ĂŒberlassen wĂŒrde?

Habe gerade allerdings mal die Buchung bis zur Zahlung durchgeklickt und nirgends eine Möglichkeit gefunden einen Gutscheincode einzulösen. Sind die personalisiert? Bzw. stand dabei wie sei einzulösen sind?
 

robii677

Neuer Member
    Neuling
8 Juni 2025
4
2
163
hallo, hat jemand die nĂ€chsten Schritte eingeleitet. Ich habe leider folgenden RĂŒckmeldung erhalten:

Guten Tag,

Vielen Dank fĂŒr ihre E-Mail. Leider habe ich mir in den vergangenen Tagen mein Handgelenk gebrochen, ausgerechnet die rechte Hand. Damit ist meine Arbeit stark eingeschrĂ€nkt und ich muss mich derzeit darauf konzentrieren, die bereits laufenden Mandate zu betreuen.

Ich wĂŒrde Sie daher darum bitten, dass Sie mich in circa vier Wochen noch einmal melden, dann sollte ich wieder einsatzfĂ€hig sein und kann die in der Zwischenzeit aufgelaufenen Anfragen abarbeiten. Sollte das fĂŒr sie keine Option sein, ist das selbstverstĂ€ndlich nachvollziehbar. Auch dann wĂ€re eine kurze RĂŒckmeldung gut. Berufsrechtlich bin ich dazu verpflichtet, Ihnen daher hiermit eine Betreuung abzusagen, gerne komme ich darauf aber spĂ€ter auf Ihre Anfrage hin zurĂŒck. Fristen ĂŒberwache ich von hier nicht.

Mit freundlichen GrĂŒĂŸen
Dr. Matthias Böse
Rechtsanwalt
 

tom.cody

Make my Day!
   Sponsor 2025
16 MĂ€rz 2015
569
9.315
2.645
hallo, hat jemand die nĂ€chsten Schritte eingeleitet. Ich habe leider folgenden RĂŒckmeldung erhalten:

Guten Tag,

Vielen Dank fĂŒr ihre E-Mail. Leider habe ich mir in den vergangenen Tagen mein Handgelenk gebrochen, ausgerechnet die rechte Hand. Damit ist meine Arbeit stark eingeschrĂ€nkt und ich muss mich derzeit darauf konzentrieren, die bereits laufenden Mandate zu betreuen.

Ich wĂŒrde Sie daher darum bitten, dass Sie mich in circa vier Wochen noch einmal melden, dann sollte ich wieder einsatzfĂ€hig sein und kann die in der Zwischenzeit aufgelaufenen Anfragen abarbeiten. Sollte das fĂŒr sie keine Option sein, ist das selbstverstĂ€ndlich nachvollziehbar. Auch dann wĂ€re eine kurze RĂŒckmeldung gut. Berufsrechtlich bin ich dazu verpflichtet, Ihnen daher hiermit eine Betreuung abzusagen, gerne komme ich darauf aber spĂ€ter auf Ihre Anfrage hin zurĂŒck. Fristen ĂŒberwache ich von hier nicht.

Mit freundlichen GrĂŒĂŸen
Dr. Matthias Böse
Rechtsanwalt
@robii677: Ja, ich habe bereits am 16. Juni eine Mail von ihm bekommen, in der es heißt, dass er "wegen einer Verletzung nur eingeschrĂ€nkt handlungsfĂ€hig ist und erst ab dem 26.Juli wieder zur VerfĂŒgung steht". Deckt sich zeitlich nicht unbedingt mit dem, was er Dir geschrieben hat...đŸ€”
 

TomHarley

Handsome man - Nieder mit der "Ignore"-Funktion!!
   Sponsor 2025
25 Juli 2018
2.505
13.861
3.195
63
Da simmer dabei, dat es prima
 đŸ„ł
Ich habe leider folgenden RĂŒckmeldung erhalten:
Hatte ihn gestern angeschrieben und erhielt eine fast gleich lautende Antwort.
Allerdings habe er sich das Handgelenk "in der vorletzten Woche" gebrochen.
Was solls, ich werd halt in vier Wochen nochmal nachhaken.
Hat ja bisher noch kein Geld gekostet.
 
  • Like
Reaktionen: Trude

Ähnliche Themen