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Wer hat Oman Air Erfahrungen?

TomHarley

Handsome man - Nieder mit der "Ignore"-Funktion!!
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25 Juli 2018
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Da simmer dabei, dat es prima… 🥳
Das hat nichts mit Hobbyjurist zu tun sondern mit juristischer Allgemeinbildung. Vertragsschluss und Aufhebung sind essentielle Dinge und im BGB geregelt. Das sollte eigentlich jeder kennen. Aus einem ungültigen Beförderungsvertrag Rechte im Rahmen der Verspätung aus organisatorischen oder technischen Gründen abzuleiten, halte ich nicht nur für optimistisch, sondern vollkommen abwegig. Dafür habe ich selbst schon genug mitgemacht.

Ich bin seit 25 Jahren selbständig, mehrere Firmen gehabt und in einer Größe, wo man sich nicht für jeden Piep einen Rechtsanwalt leisten kann oder will, dem man jegliche Streitfälle aus dem Alltag weiterleitet (sog. Hausjurist). Ich habe auch schon einen Volljuristen als Gegner vorm Amtsgericht gehabt, also in dem Sinne Sachkundigen ohne anwaltliche Praxis (in dem Fall ich mit eigener anwaltlicher Vertretung), der sich nicht mit Ruhm bekleckert hat und bei dem sowohl mein Anwalt als auch die Richterin immer wieder ins Schmunzeln kamen. Natürlich hat er den Prozess verloren am Ende. Aber seine Unkenntnis von essentiellen Dingen in BGB und ZPO hat halt zur Erheiterung beigetragen. Ich würde mich ohne anwaltliche Vertretung selbst nicht vor Gericht begeben aber außergerichtlich kann ich Dinge sehr gut selbst regeln. Auch mit einem Anwalt auf der Gegenseite.

Allgemein kann ich sagen, Anwälte sind wie Handwerker. Es gibt gute aber auch viele schlechte. Und ein guter Anwalt ist so mit Mandaten eingedeckt, dass er sich um so einen Scheiß wie Fluggastrechte gar nicht kümmern würde. Soviel vielleicht als Gedankenstütze.
Auch wenn du darauf beharrst, es besser zu wissen, weißt Du doch gar nicht, welche Strategie der Anwalt verfolgt…
Selbstvertrauen ist eine positive Eigenschaft, schlägt aber oft in Selbstüberschätzung um.
Von Dunning und Kruger will ich gar nicht erst reden.
In diesem Sinne halte ich es mit @Helploader :
Abwarten, denn am Ende der Schlacht werden die Toten gezählt 😉
 
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tom089

EscortLover
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7 Februar 2010
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Auch wenn du darauf beharrst, es besser zu wissen, weißt Du doch gar nicht, welche Strategie der Anwalt verfolgt…

Okay ich drösel das mal hier auf für die Unwissenden. Man muss halt Dinge auch immer zu Ende denken. Und in diesem Fall gibt es wenig Möglichkeiten und ist viel vorhersagbar, was passieren wird.

Oman Air hat den geschlossen Beförderungsvertrag angefochten - damit ist dieser nicht mehr gültig. Das ist erstmal der Status Quo.
Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Rechtsanwalt an dieser Stelle ?

Ist ziemlich einfach, aus dem angefochtenen kann er KEINE Rechte herleiten, wie der Name Anfechtung schon sagt. Das einzige, was er in der SItuation tun kann, ist zu behaupten, die Anfechtung wäre nicht rechtswirksam. Dafür sind 2 Gründe möglich, entweder zu spät angefechtet oder ohne ausreichenden Anfechtungsgrund. Nehmen wir mal an, er versucht das. Dann lebt der ursprünglich geschlossene Beförderungsvertrag wieder auf bzw. war nicht unwirksam. Gehen wir mal davon aus, er könnte einen solchen Prozess gewinnen, stellen sich weitere Probleme. Die Anfechtung muss unverzüglich erfolgen - in der Rechtsprechung wird allgemein der Ablauf einer Woche als zu lang angesehen, das ist aber vom Einzelfall und der Größe der Organisation und der Anzahl der betroffenen Fälle abhängig. Sagen wir mal, hier waren es 3 Tage, was ich als unverzüglich für ausreichend halte. Die werden das dann auch intern dokumentieren, wann Flüge nicht mehr zu dem Tarif buchbar waren und wann die Rückabwicklung begann und wieviele Kunden es betraf.

I. Die Anfechtung der Anfechtung (besser gesagt die Rückweisung der Anfechtung) muss im Grunde genauso ohne Verzug erfolgen wie auch die Anfechtung der Airline selbst. Das kann er also nicht irgendwann machen sondern muss genauso zeitnah erfolgen. Wenn das gerichtlich vor dem Abflugdatum sicher geklärt werden soll, ist das rechtlich schwierig - außer jemand hat 1 Jahr im voraus gebucht. Also wird das im Zweifel erst hinterher geklärt. Dass hier auch Annahmeverzug seitens der Airline und später auch seitens des Käufers erfolgt, ist ein Nebenaspekt, der diesen speziellen Fall aber auch recht interessant für eine Prüfungsaufgabe machen würde. Kann man tolle Fragen zu stellen. :schere Aber gehen wir mal davon aus, er wäre damit erfolgreich. Was bedeutet denn genau das für den Kunden ?

II. Der Kunde muss den Flug genau so antreten, wie er ihn gebucht hat. Allein schon eine Änderung des Flugdatums oder der Route ist hier höchst problematisch (= Umbuchung), weil das heißt, dass der Kunde hier gar nicht am ursprünglichen Vertrag festhalten will. Also darf er schon mal nichts ändern.

III. Einen Flug bei einer anderen Airline zu buchen, ist genauso problematisch, weil der Kunde ja dann eben nicht an dem ursprünglichen Vertrag festhalten will und die Zurückweisung der Anfechtung ad absurdum führt. Zumindest müsste er hier auch sicherheitshalber einen vollständig stornierbaren Tarif buchen. Mal abgesehen vom Risiko, weil der Kunde nicht weiß, ob und wann Oman Air eventuell die Anfechtung zurücknimmt. Das kann entweder gar nicht erfolgen oder auch 3 Wochen vor Abflug, der Kunde ist hier sagen wir mal im Ungewissen. Das macht halt eine Zurückweisung einer Vertragsanfechtung schwierig bis wenig nützlich. In der Regel macht das keinen Sinn, am Vertrag festzuhalten, wenn die Gegenseite nicht will.

IV. Behauptet wurde hier (von Dr. Böse) dass ein Anspruch im Rahmen der Fluggastrechteverordnung möglich sein soll (im Klartext 600 €). Dazu fehlt es aber der Mitwirkung des Kunden, weil er sich rechtzeitig vor Abflug am Schalter einzufinden hat. Er muss also selbst wenn es keine Einigung gab, wenigstens versuchen, an dem besagten Tag bei Oman Air einzuchecken also Mitwirkungspflicht im Sinne der Fluggastrechte Verordnung (rechtzeitig vor Abflug am Check-Inn). Wobei er natürlich schon weit vor 2 Wochen vor Abflug darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass der Flug (zumindest für ihn) nicht stattfindet. Dann fallen entsprechende Ansprüche nach Artikel 7 erst gar nicht an. Artikel 3 Abs.2 und Artikel 5 Abs.1 c) I) ff. Verzwickte Lage für Dr. Böse.

V. Auf der sicheren Seite ist höchstens der Fluggast, der einen (weiteren) Flug bei Oman Air bucht zu höheren Preisen (gern auch unter Nutzung des 50 € Gutscheins) und dann im Nachhinein darauf klagt, dass die Airline die Differenz zum ursprünglich angebotenen Tarif erstatten muss. Das hätte dann aber nichts mit Leistungen nach der Fluggastrechte Verordnung zu tun - mal abgesehen, dass die regulären Flüge deutlich teurer sind. Hier wurden aber Leistungen nach der Fluggastrechte Verordnung (600 € auf Fernstrecken) explizit angekündigt. Darauf bestehe ich dann auch, weil das einer der Steine des Anstoßes war bzw. ist.


Wer jetzt noch Lust auf diese Geschichte hat, mag den Weg gerne mir RA Böse gehen. Erfolgschancen räume ich mal bei 20% ein für ein Art Schadenersatz, Leistungen nach der Fluggastrechteverordnung wie die angekündigte 600 € Entschädigung schätze ich auf 0%. Also wer den Vertrag anfechten will, ist gehalten, den Flug auch wie gebucht anzutreten in der beschriebenen Art - es sei denn, die Airline lenkt hier ein. Ich würde es aber nicht tun, auch nicht, wenn der RA Dr. Böse heißt. Macht seinen Namen wahrscheinlich gerne zum Programm, steigt aber nicht jeder Richter oder (Gegen-) Anwalt drauf ein. Es kommt halt immer drauf an, wie die Rechtslage ist. Wünsche allen Beteiligten viel Erfolg. Jeder kundige Anwalt sollte hier innerhalb von 5 Minuten zum Ergebnis kommen - lohnt sich nicht. :rolleyes1:
 
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TomHarley

Handsome man - Nieder mit der "Ignore"-Funktion!!
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25 Juli 2018
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Da simmer dabei, dat es prima… 🥳
@tom089 , einen Moment war ich versucht, Deine Ausführungen an RA Böse weiterzuleiten, doch dann schoss mir durch den Kopf: "Moment, der ist Rechtsanwalt und hat Jura studiert. Der weiß das alles bestimmt schon!" und habe es dann gelassen.
Wie gesagt, du kennst nicht die Antwort, die er denen empfohlen hat, die sich an ihn gewandt haben...
Wenn die Sache mit welchem Ausgang auch immer beendet ist, können wir gerne darüber reden.

Bis dahin warte ich weiter ab, denn...
Es kommt halt immer drauf an, wie die Rechtslage ist.
 

hombre49

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Was mich grundsätzlich interessieren würde ist, ob hier eine Sammelklage oder eine Musterklage zur Reduzierung des Kostenrisikos möglich und sinnvoll ist.
 

tom089

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Wie gesagt, du kennst nicht die Antwort, die er denen empfohlen hat, die sich an ihn gewandt haben...

Ja das mag sein - ich will nicht bestreiten, dass es Möglichkeiten gibt, hier trickreich etwas rauszuschlagen aber ich sehe nicht die angekündigten 600 € womit wir genau wissen, was von ihm gemeint ist (Leistungen nach der Fluggastrechteverordnung). Eine Anfechtung zum Schein ist hier auch nicht wirklich anzuraten. Also ich bin gespannt, was er geraten hat. Hoffentlich berät er auch ausreichend über die Risiken. Heutzutage erteilen die RSV auch nicht mehr eine Deckungszusage für jeden Quatsch um bei seiner Sprache zu bleiben.

IMG_7212.jpeg


Edit: Hier noch der Link deiner Webseite
 
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Helploader

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Es gibt wieder günstige Flüge mit Oman Air - mit 551 Euro immer noch günstig, wenn auch nicht so günstig wie neulich, dafür mit höherer Chance dass es diesmal ohne Storno und Anwalt geht (wenn man sich noch traut zu buchen ;) ).

 

Helploader

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Danke, aber nur im September verfügbar. Daher meinerseits kein Bedarf.

Ich weiß nicht wie du darauf kommst, aber ich bin grad mal dem Buchungslink in dem Artikel auf Kajak gefolgt, und da gibts mit Oman jede Menge Auswahl, hab auch noch problemlos Verbindungen im November / Dezember gefunden.

Für die Verbindungen mit brauchbaren Umstiegszeiten werden aber 596 Euro fällig (zumindest in meinem Beispiel, hab mich aber nur 2-3 Minuten damit befasst).

Oman 1.JPG Oman2.JPG
 

Graf66

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Ich weiß nicht wie du darauf kommst, aber ich bin grad mal dem Buchungslink in dem Artikel auf Kajak gefolgt, und da gibts mit Oman jede Menge Auswahl, hab auch noch problemlos Verbindungen im November / Dezember gefunden.
Sorry, da hab ich mich wohl bei Travel-dealz.de verwirren lassen. Da wurden nur Verfügbarkeiten im September angezeigt - und da habe ich definitiv keine Zeit.
Danke für die Richtigstellung, vielleicht gibt's ja heute Abend noch was passendes für mich...
 
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mark123

Kennt noch nicht jeder
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Ich werde für meinen Oktoberurlaub wohl Oman Air buchen und wollte deshalb hier fragen, ob jemand für seinen Gutscheincode, wegen der Error Fare, keine Verwendung hat und ihn mir deshalb für die Hälfte überlassen würde?

Habe gerade allerdings mal die Buchung bis zur Zahlung durchgeklickt und nirgends eine Möglichkeit gefunden einen Gutscheincode einzulösen. Sind die personalisiert? Bzw. stand dabei wie sei einzulösen sind?
 

robii677

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8 Juni 2025
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hallo, hat jemand die nächsten Schritte eingeleitet. Ich habe leider folgenden Rückmeldung erhalten:

Guten Tag,

Vielen Dank für ihre E-Mail. Leider habe ich mir in den vergangenen Tagen mein Handgelenk gebrochen, ausgerechnet die rechte Hand. Damit ist meine Arbeit stark eingeschränkt und ich muss mich derzeit darauf konzentrieren, die bereits laufenden Mandate zu betreuen.

Ich würde Sie daher darum bitten, dass Sie mich in circa vier Wochen noch einmal melden, dann sollte ich wieder einsatzfähig sein und kann die in der Zwischenzeit aufgelaufenen Anfragen abarbeiten. Sollte das für sie keine Option sein, ist das selbstverständlich nachvollziehbar. Auch dann wäre eine kurze Rückmeldung gut. Berufsrechtlich bin ich dazu verpflichtet, Ihnen daher hiermit eine Betreuung abzusagen, gerne komme ich darauf aber später auf Ihre Anfrage hin zurück. Fristen überwache ich von hier nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Böse
Rechtsanwalt
 
Pattayareise

tom.cody

Make my Day!
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16 März 2015
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hallo, hat jemand die nächsten Schritte eingeleitet. Ich habe leider folgenden Rückmeldung erhalten:

Guten Tag,

Vielen Dank für ihre E-Mail. Leider habe ich mir in den vergangenen Tagen mein Handgelenk gebrochen, ausgerechnet die rechte Hand. Damit ist meine Arbeit stark eingeschränkt und ich muss mich derzeit darauf konzentrieren, die bereits laufenden Mandate zu betreuen.

Ich würde Sie daher darum bitten, dass Sie mich in circa vier Wochen noch einmal melden, dann sollte ich wieder einsatzfähig sein und kann die in der Zwischenzeit aufgelaufenen Anfragen abarbeiten. Sollte das für sie keine Option sein, ist das selbstverständlich nachvollziehbar. Auch dann wäre eine kurze Rückmeldung gut. Berufsrechtlich bin ich dazu verpflichtet, Ihnen daher hiermit eine Betreuung abzusagen, gerne komme ich darauf aber später auf Ihre Anfrage hin zurück. Fristen überwache ich von hier nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Böse
Rechtsanwalt
@robii677: Ja, ich habe bereits am 16. Juni eine Mail von ihm bekommen, in der es heißt, dass er "wegen einer Verletzung nur eingeschränkt handlungsfähig ist und erst ab dem 26.Juli wieder zur Verfügung steht". Deckt sich zeitlich nicht unbedingt mit dem, was er Dir geschrieben hat...🤔
 

TomHarley

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Ich habe leider folgenden Rückmeldung erhalten:
Hatte ihn gestern angeschrieben und erhielt eine fast gleich lautende Antwort.
Allerdings habe er sich das Handgelenk "in der vorletzten Woche" gebrochen.
Was solls, ich werd halt in vier Wochen nochmal nachhaken.
Hat ja bisher noch kein Geld gekostet.
 
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orgynizer

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Mittlerweile sind ja weit mehr als vier Wochen vergangen: Wieviel Kohle o.Ä. hat RA Böse bis zum heutigen Zeitpunkt für sein Klienten von Oman Air herausschlagen können?
 

orgynizer

Programa Completa Fan
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1 Februar 2010
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Hmmm.

Irgendwie schon interessant wie manche hier vor ein paar Monaten über eine Unmenge von Posts das Forum heißgeschrieben haben aufgrund eines angeblich bestehenden Ersatzbeförderungsanspruchs und gegebenenfalls sogar zusätzlichen 600 Euro Ausgleichsleistungen.

Aber wenn man jetzt höflich nachfragt, ob jemand tatsächlich einen Ersatzbeförderungsanspruch oder gar 600€ on top erhalten hat, dann kommt nur vornehmes Schweigen.

Daraus kann man folgern, daß sämtliche Konsultationen bei RA Böse usw. Zeitverschwendungen waren.
 
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mark123

Kennt noch nicht jeder
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6 Mai 2017
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Ich habe gerade einen Gabelflug mit Oman Air absolviert.

Hin ging es am 24.09.2025 Frankfurt -> Muscat -> Bangkok
und zurück am 14.10.2025 Manila -> Muscat -> Frankfurt

Ausschlaggebend für mich war der Preis von 608€ in EcoFlex (gebucht knappe 3 Monate vor Abflug) und die Abflugzeit 19:30 von Frankfurt. So konnte ich am Abflugtag noch im Home-Office arbeiten, da ich eine sehr kurze Anreise an den frankfurter Flughafen habe.

Vorab kam die typische Mail mit der Frage, ob man auf ein Upgrade bieten möchte. Da das längste Segment Manila -> Muscat mit 8h15min das war bei dem man das günstigste Mindestgebot abgeben konnte, habe ich die 220€ darauf geboten. Bei den anderen Segmenten lag das Mindestgebot bei 340/360€.

Der Abflug in Frankurt Terminal 2 lief super. Ich mag das etwas ruhigere Terminal 2 mit der Sicherheitskontrolle erst vor den Gates. Ich kam 2,5h vor Abflug am Flughafen an und es standen nur 3 Leute vor mir in der Warteschlange. Die automatische Passkontrolle lief zügig und so war ich nach 20min schon am Tresen und habe bei einem Bierchen auf das Boarding gewartet.

Der Flug Frankfurt -> Muscat war zu maximal 3/4 voll, sodass mein Nebenplatz leer blieb. Ich buche immer einen Gangplatz in der Mitte, bei 3-3-3 Konfiguration.

Der Umstieg in Muscat ist auch top. Man muss zwar jedes Mal noch einmal durch die Sicherheitskontrolle mit dem Handgepäck, aber sie haben eine zentrale Kontrolle bei der bei Bedarf mehr Scanner aufgemacht werden. So braucht man die längste Zeit dafür durch die Zick-Zack Absperrung vor den Scannern zu laufen.
Der Flughafen Muscat bietet auch genügend Geschäfte und Restaurants/Cafes sowie Sitz- und Liegemöglichkeiten für einen angenehmen Zwischenstop.

Der Flug Muscat -> Bangkok war nur etwas mehr als zur Hälfte gefüllt, sodass neben, vor und hinter mir niemand saß.

Die Verpflegung war solide für Eco (1x warme Mahlzeit und 1x Snack pro Flugsegment), aber auch nichts besonders erwähnenswertes.

Zum Rückflug kam 5 Tage vor Abflug eine Mail, wenn ich jetzt 360€ bezahle bekomme ich das Upgrade garantiert. Habe ich nicht gemacht und 2 Tage vor Abflug kam die Bestätigung dass ich das Upgrade für 220€ bekommen habe. Im Flieger wurde mir dann auch schnell klar, warum das Minimalgebot durch ging. Es waren ganze 4 Passagiere in der Business Class.

In der Eco scheint das Segment Manila -> Muscat aber ziemlich voll mit philippinischen Overseeworkers gewesen zu sein. Die Warteschlange beim Eco Check-In war gute 3 Stunden vor Abflug gigantisch. Philippinos kommen auch immer überpünktlich zu Flügen (haben sie wohl mit uns deutschen gemein :D). Deshab war ich da schon froh, für das Upgrade bezahlt zu haben. Ich konnte im Business Check-In direkt durch laufen und musste nicht noch ewig in der Warteschlange stehen, was mein Urlaubsfeeling wahrscheinlich direkt zunichte gemacht hätte.

Hier die Economy Warteschlange in Manila. 7:45 war Abflug:
20251015_042618.jpg

In Manila bekommt man eine "Einladung" in die PAGSS Lounge welche nichts besonderes ist, da man dort auch mit so ziemlich jedem Bonusprogramm/PriorityPass rein kommt.

Die Business Kabinen in der 787-9 von Oman Air sind top. Man hat ausreichend Platz und liegt auch sehr bequem wenn sie es zu einem Bett umstellen. Das Essen war ok, aber da es ein Flug früh morgens war und es somit Frühstück gab, auch nichts spektakuläres. Da ich aber auch schon in der Lounge ein paar Snacks und Kaffee hatte, hat sich mein Appetit auch in Grenzen gehalten. Zum Flug Ende konnte man noch Snacks bekommen. Wobei es wirklich nur ein Snack war. Hier ein Bild des Burgers xD:
20251015_144709.jpg

Der Umstieg in Muscat war dann wieder sehr entspannt und auch bei 1:30h Umstiegszeit muss man da nicht hetzen, auch wenn die Wege schonmal etwas länger sein können.

Der Flug Muscat -> Frankfurt war fast komplett voll und demensprechend laut und hektisch war es auch in der Kabine. Verpflegung war ok. Wieder 1x warme Malzeit und 1x Snack.

Mein Gepäck in Frankfurt kam quasi mit mir am Gepäckband an. Habe nur einen kurzen Toilettenstop gemacht. Da ich im ersten Segment das Upgrade hatte, ging mein Gepäck als Priority Gepäck durch.


Fazit: Oman Air ist eine solide Airline. Keine ständiger Wechsel von Flugzeiten oder Fluggeräten und auch der Umstieg in Muscat ist angenehm. Für den Preis, oder auch etwas mehr, werde ich wieder mit ihnen fliegen. Würde ich wieder auf ein Upgrade bieten? Für 220€ und das erste Segment (da hat man die meisten Benefits) schon, ansonsten wohl eher nicht. War eine coole Erfahrung, aber auch in der Eco ist es für mich auszuhalten.
 
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Critter

Schreibwütig
   Autor
25 Februar 2009
887
6.529
1.945
Deutschland
Ausschlaggebend für mich war der Preis von 608€ in EcoFlex (gebucht knappe 3 Monate vor Abflug)
Wow, wenn das kein Schnäppchen war, dann weiss ich auch nicht. Hammerpreis (y)

wenn ich jetzt 360€ bezahle bekomme ich das Upgrade garantiert. Habe ich nicht gemacht und 2 Tage vor Abflug kam die Bestätigung dass ich das Upgrade für 220€ bekommen habe.
Danke für die Info, das merke ich mir.
 

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