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Wer hat Oman Air Erfahrungen?

robii677

Neuer Member
    Neuling
8 Juni 2025
4
2
163
Standardantwort oder wurde inhaltlich auf deinen Widerspruch reagiert?
Mit Anrede wurde zumindest geantwortet also ich denke nichts automatisiertes;

Thank you for your response regarding your recent booking. We sincerely apologise for the inconvenience this has caused to your travel plans.
As outlined in our initial email, an inadvertent fare filing error occurred on the Frankfurt (FRA) – Bangkok (BKK) route caused by human error. As a result, Oman Air acted promptly to issue an immediate rescission of this incorrect booking contract under German law and therefore cancel your booking. A full refund of the ticket price will be made to the payment method used to make the original booking.
We understand this may impact your plans and we deeply regret any distress caused.
We would like to let you know that tickets remain available at the corrected fare.
In addition, and as a gesture of goodwill, we reiterate our offer of a €50 EUR travel voucher (valid until 08 June 2026) redeemable via our website or app for future travel with Oman Air.
We appreciate your understanding and truly hope to have the opportunity to welcome you aboard soon.
Should you require further assistance, please do not hesitate to contact us.
 

TomHarley

Handsome man - Nieder mit der "Ignore"-Funktion!!
   Sponsor 2025
25 Juli 2018
2.448
12.879
3.195
63
Da simmer dabei, dat es prima… 🥳
Mit Anrede wurde zumindest geantwortet also ich denke nichts automatisiertes;

Thank you for your response regarding your recent booking. We sincerely apologise for the inconvenience this has caused to your travel plans.
As outlined in our initial email, an inadvertent fare filing error occurred on the Frankfurt (FRA) – Bangkok (BKK) route caused by human error. As a result, Oman Air acted promptly to issue an immediate rescission of this incorrect booking contract under German law and therefore cancel your booking. A full refund of the ticket price will be made to the payment method used to make the original booking.
We understand this may impact your plans and we deeply regret any distress caused.
We would like to let you know that tickets remain available at the corrected fare.
In addition, and as a gesture of goodwill, we reiterate our offer of a €50 EUR travel voucher (valid until 08 June 2026) redeemable via our website or app for future travel with Oman Air.
We appreciate your understanding and truly hope to have the opportunity to welcome you aboard soon.
Should you require further assistance, please do not hesitate to contact us.
Der Text ist aber wörtlich derselbe wie in der Antwort, die ich erhalten habe, bis auf die Anrede eben.
 

hombre49

Aktiver Member
    Aktiv
31 Dezember 2023
130
325
733
Diese Antwort habe ich auch bekommen und die meinte ich mit Standardantwort. Oman Air setzt sich offensichtlich nicht inhaltlich mit den Widersprüchen auseinander. Auf diese Standardmail habe ich wiederum erneut mit einem begründeten Widerspruch reagiert und bisher keine Antwort mehr erhalten. Gut so.
 

MichaelBo

Kennt noch nicht jeder
    Aktiv
26 Oktober 2022
45
237
663
Hi, mal ne Frage. Wenn ich nen Flug bei Oman ab DUS nach BKK suche wird mir eine Verbindung angegeben die einen Flug mit Lufthansa incl. LH Flugnummer anzeigt, aber nicht mit dem Kürzel DUS sondern QDU, allerdings passt die Zeit von 45min nicht zum Zug. Bin da jetzt ein wenig irritiert. Daraus ergibt sich die nächste Frage, sollte es mit dem Zug sein wäre es klar, aber würde bei einem Flug, durchgeführt von LH, das Gepäck durchgebucht oder müsste ich es in FRA entgegen nehmen und wieder einchecken?? Vielleicht hat das ja schonmal jemand in dieser Form gebucht
 

anton1

Forensponsor
   Sponsor 2025
13 Oktober 2009
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1.393
Bielefeld
Hi, mal ne Frage. Wenn ich nen Flug bei Oman ab DUS nach BKK suche wird mir eine Verbindung angegeben die einen Flug mit Lufthansa incl. LH Flugnummer anzeigt, aber nicht mit dem Kürzel DUS sondern QDU, allerdings passt die Zeit von 45min nicht zum Zug. Bin da jetzt ein wenig irritiert. Daraus ergibt sich die nächste Frage, sollte es mit dem Zug sein wäre es klar, aber würde bei einem Flug, durchgeführt von LH, das Gepäck durchgebucht oder müsste ich es in FRA entgegen nehmen und wieder einchecken?? Vielleicht hat das ja schonmal jemand in dieser Form gebucht

QDU ist immer Rail& Fly. Die angegebenen Zeiten stimmen aber nie, meistens werden längere Zeiten angegeben. Früher hatte LH mal einen eigenen gelben Lufthansa Airport Express, der aber bestimmt schon seit 20 Jahren eingestellt ist. Mittlerweile hat die Lufthansa in einigen ICE´s ein festes Kontingent bei der DB gebucht. Die laufen dann unter LH Nummern, meist vierstellig. Für das Gepäck bist du selber verantwortlich.
 
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MichaelBo

Kennt noch nicht jeder
    Aktiv
26 Oktober 2022
45
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QDU ist immer Rail& Fly. Die angegebenen Zeiten stimmen aber nie, meistens werden längere Zeiten angegeben. Früher hatte LH mal einen eigenen gelben Lufthansa Airport Express, der aber bestimmt schon seit 20 Jahren eingestellt ist. Mittlerweile hat die Lufthansa in einigen ICE´s ein festes Kontingent bei der DB gebucht. Die laufen dann unter LH Nummern, meist vierstellig. Für das Gepäck bist du selber verantwortlich.
Danke, hatte ich so auch gedacht, mich hat halt die Zeit von unter 60min irritiert die ja eher zu einem Flug passen würde.
 

bongobongo

Forensponsor
   Sponsor 2025
16 März 2014
1.866
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2.615
Tief im Westen oder gleich nebenan
QDU ist immer Rail& Fly.
Nicht ganz richtig.

QDU ist einfach nur Düsseldorf Hauptbahnhof. Das kann sowohl Airrail als auch Rail and fly sein.

Bei Rail and fly ist die angegebene Zeit einfach nur ein Platzhalter. Der Flug kann dann beliebig mit der Bahn durchgeführt werden.

Bei Airrail ist die angegebene Zeit verbindlich. Dafür gibt es dann auch eine "Umstiegsgarantie".

Ich habe zum Beispiel für Februar QYG-FRA-AMS-BKK gebucht. QYG-FRA ist eine feste Bahnverbindung. Platzreservierung macht LH automatisch, bekomme für den Zug eine Bordkarte. Gepäck muss ich in Frankfurt einchecken. Bis dahin mein Ding.
 

tom089

EscortLover
   Sponsor 2025
7 Februar 2010
9.559
73.916
5.415
Wow - hier geht's ja echt weiter. Krass. :floor

Es ist ein Vertrag zustande gekommen der nicht eingehalten wird.

Naja das stimmt ja gerade durch die zeitnahe Anfechtung nicht. Eine Anfechtung ist erstmal eine einseitige Willenserklärung, die keiner Zustimmung der anderen Seite bedarf. Genauso wie jede Kündigung einer Arbeitsstelle, Wohnung oder was auch immer. Die Wirkung der Anfechtung ist, dass der Vertrag eben von Anfang an gar nicht zustande gekommen ist. §142 BGB. Das einzige, was hier offensichtlich beschädigt wurde, ist offenbar das Ego einiger Betroffener.

Wer ihn nicht kennt - ist einer der besten Anwälte für Fluggastrechte und hat schon oft wegweisende Urteile gegen Airlines erreicht - lässt sich leicht googeln.

Naja so dolle finde ich ihn nicht, ist halt jemand, der auch mitverdienen will und nicht nur die großen Agenturen wie Flightright oder ähnliches. Auch finde ich seine Einlassung zum konkreten Fall wenig seriös. Die Ausfallentschädigung gibt es nur, wenn kurzfristig ein Flugereignis abgesagt wird. Da gibt es in der Fluggastreche Verordnung zwei Fallstricke. Der erste, Voraussetzungen, Artikel 3 Abs.2, man muss über eine bestätigte Buchung verfügen. Das ist bei der Anfechtung schon mal nicht mehr der Fall. Die Buchungsbestätigung mag vorab ausgestellt sein, ist aber aufgrund der Anfechtung nicht mehr gültig. Der zweite Fallstrick ist, dass der Fluggast, wenn er frühzeitig (>= 2 Wochen) über die Nichtbeförderung unterrichtet wurde, keine Ausgleichsleistungen zustehen. Jetzt ist es zwar nicht wirklich eine Annulierung des Fluges sondern des Vertrages, es kommt aber schon sehr nahe und entscheidend wäre hier, wie die Richter auch diesen Punkt auslegen.

Generell löst die Anfechtung keinen Schadenersatz aus, wenn der Anfechtungsgegner die Anfechtungsgründe wissen oder hätte ahnen können (wie ein Flug zum Nulltarif lediglich plus Steuern). Aber auch wenn der Punkt nicht zutrifft, hat er nur Schadenersatz in Bezug auf den Vertrauensschaden und nicht auf den materiellen Schaden wie der entgangenen Beförderung. Sagen wir mal, jemand hätte direkt im Anschluss an die Buchungsbestätigung eine Hotelbuchung durchgeführt (im Vertrauen auf die Beförderung durch Oman) könnte dann die Stornokosten (im Zweifel auch bis 100% wenn die Buchungsbedingungen so sind oder waren) des Hotels als Schaden aus der Anfechtung geltend machen. Aber nicht die Ersatzbeförderung bei einer anderen Gesellschaft.

Also wer Interesse hat soll einfach mal auf seine website gehen und sich unter dem Kontaktformular melden. Er sagt es ist wichtig am besten heute noch Oman Air mit gewissen Textbausteinen zu antworten und auf Beförderung zu bestehen (mit Fristsetzung 30.06.25)

Solche Textbausteine sind unsinnig, weil eine Anfechtung eben eine einseitige Willenserklärung ist. Da kann die andere Seite zappeln und zetern wie sie will. Einziges Rechtsmittel sehe ich hier die Feststellungsklage ggf. auch im Eilverfahren, dass keine ausreichenden Anfechtungsgründe vorliegen oder die Anfechtungsfrist zu lang war. Ich weiß ja nicht, was im Textbaustein konkret drin steht aber selbst wenn da die Ankündigung einer Feststellungsklage drin steht, dafür braucht es keine Ankündigung - wenn man sich sicher ist, dass die rechtliche Beurteilung zutreffend ist. Ansonsten ist es einfach nur ein Druckmittel. Bin mir ziemlich sicher, dass die auf der Gegenseite auch einen Anwalt haben, der die Widersprüche (gegen was auch immer) aussortiert in den Papierkorb und sich nur um ernste und juristisch haltbare Dinge kümmert. Es ist schon klar, dass der Anwalt hier eine Rechtsschutzversicherung empfiehlt. Anwälte verdienen halt grundsätzlich erstmal Geld mit Rechtsstreitigkeiten und im Gegensatz zum amerikanischen Recht ist es vollkommen egal, wer gewinnt. Das entscheidet am Ende nur, von wem er das Geld bekommt. Und mit so einer Versicherung darf er natürlich auch tätig werden, wenn die Erfolgsaussichten gering sind.
 

Feticheur

Kein anderes Hobby?
   Autor
8 Januar 2012
1.732
13.801
2.815
Wow - hier geht's ja echt weiter. Krass. :floor



Naja das stimmt ja gerade durch die zeitnahe Anfechtung nicht. Eine Anfechtung ist erstmal eine einseitige Willenserklärung, die keiner Zustimmung der anderen Seite bedarf. Genauso wie jede Kündigung einer Arbeitsstelle, Wohnung oder was auch immer. Die Wirkung der Anfechtung ist, dass der Vertrag eben von Anfang an gar nicht zustande gekommen ist. §142 BGB. Das einzige, was hier offensichtlich beschädigt wurde, ist offenbar das Ego einiger Betroffener.



Naja so dolle finde ich ihn nicht, ist halt jemand, der auch mitverdienen will und nicht nur die großen Agenturen wie Flightright oder ähnliches. Auch finde ich seine Einlassung zum konkreten Fall wenig seriös. Die Ausfallentschädigung gibt es nur, wenn kurzfristig ein Flugereignis abgesagt wird. Da gibt es in der Fluggastreche Verordnung zwei Fallstricke. Der erste, Voraussetzungen, Artikel 3 Abs.2, man muss über eine bestätigte Buchung verfügen. Das ist bei der Anfechtung schon mal nicht mehr der Fall. Die Buchungsbestätigung mag vorab ausgestellt sein, ist aber aufgrund der Anfechtung nicht mehr gültig. Der zweite Fallstrick ist, dass der Fluggast, wenn er frühzeitig (>= 2 Wochen) über die Nichtbeförderung unterrichtet wurde, keine Ausgleichsleistungen zustehen. Jetzt ist es zwar nicht wirklich eine Annulierung des Fluges sondern des Vertrages, es kommt aber schon sehr nahe und entscheidend wäre hier, wie die Richter auch diesen Punkt auslegen.

Generell löst die Anfechtung keinen Schadenersatz aus, wenn der Anfechtungsgegner die Anfechtungsgründe wissen oder hätte ahnen können (wie ein Flug zum Nulltarif lediglich plus Steuern). Aber auch wenn der Punkt nicht zutrifft, hat er nur Schadenersatz in Bezug auf den Vertrauensschaden und nicht auf den materiellen Schaden wie der entgangenen Beförderung. Sagen wir mal, jemand hätte direkt im Anschluss an die Buchungsbestätigung eine Hotelbuchung durchgeführt (im Vertrauen auf die Beförderung durch Oman) könnte dann die Stornokosten (im Zweifel auch bis 100% wenn die Buchungsbedingungen so sind oder waren) des Hotels als Schaden aus der Anfechtung geltend machen. Aber nicht die Ersatzbeförderung bei einer anderen Gesellschaft.



Solche Textbausteine sind unsinnig, weil eine Anfechtung eben eine einseitige Willenserklärung ist. Da kann die andere Seite zappeln und zetern wie sie will. Einziges Rechtsmittel sehe ich hier die Feststellungsklage ggf. auch im Eilverfahren, dass keine ausreichenden Anfechtungsgründe vorliegen oder die Anfechtungsfrist zu lang war. Ich weiß ja nicht, was im Textbaustein konkret drin steht aber selbst wenn da die Ankündigung einer Feststellungsklage drin steht, dafür braucht es keine Ankündigung - wenn man sich sicher ist, dass die rechtliche Beurteilung zutreffend ist. Ansonsten ist es einfach nur ein Druckmittel. Bin mir ziemlich sicher, dass die auf der Gegenseite auch einen Anwalt haben, der die Widersprüche (gegen was auch immer) aussortiert in den Papierkorb und sich nur um ernste und juristisch haltbare Dinge kümmert. Es ist schon klar, dass der Anwalt hier eine Rechtsschutzversicherung empfiehlt. Anwälte verdienen halt grundsätzlich erstmal Geld mit Rechtsstreitigkeiten und im Gegensatz zum amerikanischen Recht ist es vollkommen egal, wer gewinnt. Das entscheidet am Ende nur, von wem er das Geld bekommt. Und mit so einer Versicherung darf er natürlich auch tätig werden, wenn die Erfolgsaussichten gering sind.
Darf man fragen wie deine juristische Ausbildung aussieht?
 
  • fröhlich
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Jekeee

Klarer Blick
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22 Oktober 2008
8.394
26.848
4.918
Rhein-Main
Jedenfalls prima das man hier verfolgen kann, wie es weitergeht.👍

mir war der Aufwand, verbunden mit der weiterhin geringen Aussicht auf Erfolg, zu hoch.
Hatte das Angebot angeschaut, geschmunzelt und ein Stück weit, ist mir sowas mittlerweile auch zu doof.
Habe auch täglich mit Kunden"idee" n zu tun. Zum Glück nicht direkt, da durch unsere Hdl gepuffert. Aber manchnal denke ich mir auch, ... das Unternehmen hat einen Fehler gemacht, diesen zugegeben , nicht all zu schnell behoben, lässt ein kleines Goodie
( hätte an der Stelle auch n Hunderter und zeitlich unbegrenzt sein können) springen. Nun kommen halt die mit Rechtsschutz zum Zug.
Naja jeder wie er will.
 
Zuletzt bearbeitet:

Plaaraa

Ex Phuketarier
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19 Dezember 2022
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5.620
1.845
Ja und zwei BC-Flüge hin und zurück gibt direkt Gold - mit zwei Upgrade Vouchern von Eco auf Busi. Das ist echt gut.
Ist das immer noch so?
Die haben doch auch ihr Sindbad Programm angepasst bzw die Konditionen verschlechtert.

Kann mich noch an die Zeit erinnern, wo du als Gold Member den Chauffeur Service kostenfrei nutzen konntest (40 km um FRA kostenlos, mehr mit (geringer) Zuzahlung).
 
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tom089

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7 Februar 2010
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@tom089 ,nimms nicht persönlich , aber rein instinktiv gebe ich mehr auf die Meinung eines praktizierenden Rechtsanwalts als die eines interessierten Hobbyjuristen.

Das hat nichts mit Hobbyjurist zu tun sondern mit juristischer Allgemeinbildung. Vertragsschluss und Aufhebung sind essentielle Dinge und im BGB geregelt. Das sollte eigentlich jeder kennen. Aus einem ungültigen Beförderungsvertrag Rechte im Rahmen der Verspätung aus organisatorischen oder technischen Gründen abzuleiten, halte ich nicht nur für optimistisch, sondern vollkommen abwegig. Dafür habe ich selbst schon genug mitgemacht.

Ich bin seit 25 Jahren selbständig, mehrere Firmen gehabt und in einer Größe, wo man sich nicht für jeden Piep einen Rechtsanwalt leisten kann oder will, dem man jegliche Streitfälle aus dem Alltag weiterleitet (sog. Hausjurist). Ich habe auch schon einen Volljuristen als Gegner vorm Amtsgericht gehabt, also in dem Sinne Sachkundigen ohne anwaltliche Praxis (in dem Fall ich mit eigener anwaltlicher Vertretung), der sich nicht mit Ruhm bekleckert hat und bei dem sowohl mein Anwalt als auch die Richterin immer wieder ins Schmunzeln kamen. Natürlich hat er den Prozess verloren am Ende. Aber seine Unkenntnis von essentiellen Dingen in BGB und ZPO hat halt zur Erheiterung beigetragen. Ich würde mich ohne anwaltliche Vertretung selbst nicht vor Gericht begeben aber außergerichtlich kann ich Dinge sehr gut selbst regeln. Auch mit einem Anwalt auf der Gegenseite.

Allgemein kann ich sagen, Anwälte sind wie Handwerker. Es gibt gute aber auch viele schlechte. Und ein guter Anwalt ist so mit Mandaten eingedeckt, dass er sich um so einen Scheiß wie Fluggastrechte gar nicht kümmern würde. Soviel vielleicht als Gedankenstütze.
 

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21 Juni 2019
5.751
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4.315
Naja so dolle finde ich ihn nicht, ist halt jemand, der auch mitverdienen will und nicht nur die großen Agenturen wie Flightright oder ähnliches. Auch finde ich seine Einlassung zum konkreten Fall wenig seriös. Die Ausfallentschädigung gibt es nur, wenn kurzfristig ein Flugereignis abgesagt wird. Da gibt es in der Fluggastreche Verordnung zwei Fallstricke. Der erste, Voraussetzungen, Artikel 3 Abs.2, man muss über eine bestätigte Buchung verfügen. Das ist bei der Anfechtung schon mal nicht mehr der Fall. Die Buchungsbestätigung mag vorab ausgestellt sein, ist aber aufgrund der Anfechtung nicht mehr gültig. Der zweite Fallstrick ist, dass der Fluggast, wenn er frühzeitig (>= 2 Wochen) über die Nichtbeförderung unterrichtet wurde, keine Ausgleichsleistungen zustehen. Jetzt ist es zwar nicht wirklich eine Annulierung des Fluges sondern des Vertrages, es kommt aber schon sehr nahe und entscheidend wäre hier, wie die Richter auch diesen Punkt auslegen.

Ich schätze deine Beiträge hier an und für sich immer sehr, weil sie in der Regel inhaltlich fundiert und gut begründet sind, denke aber in dem Fall liegst du daneben. Zu deinen rechtlichen Ausführungen kann ich dazu nichtmal viel sagen, ich bin kein Jurist, und kenn mich damit nicht so gut aus wie du. Was Dr. Böse angeht liegst du aber daneben. Der hat es nicht nötig sich durch von Rechtsschutzversicherungen bezahlte Mandate über Wasser zu halten, die er dann hinterher verliert. Ich lese nebenbei viel in Facebook Gruppen und im VFT mit, und verfolge seine Aktivitäten schon seit Jahren, und habe wie gesagt auch persönliche Erfahrung gemacht. Und prinzipiell nimmt er nur erfolgsversprechende Mandate an, und hat soweit ich das bisher auch durch Feedback anderer User verfolgt habe immer gewonnen - und die negative Kritik über ihn kommt entweder von Leuten die ihn noch nie beauftragt haben, oder die eine Ablehnung erhalten haben weil das Mandat nicht erfolgsversprechend war. Und wenn er hier der Überzeugung ist, es gibt eine gute Chance hier einen Anspruch geltend zu machen, tendiere ich dazu ihm mehr zu glauben als dir - sorry ;-)

Aber wir brauchen das denke ich auch nicht weiter zu vertiefen, denn in ca. einem Jahr (vielleicht auch etwas länger) wenn da erste Verfahren durch sind, werden wir das Ergebnis kennen und sehen wer am Ende recht hatte. Ich geb dir dann auch gern einen beim Werner aus, wenn du derjenige sein solltest :)
 

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