Wo war denn die belgische Botschaft? In BKK oder Patty ?
Ernsthaft, grundsätzlich ist ja jeder visumpflichtig, es sei denn es gibt uni- oder bilaterale Verträge wo darauf verzichtet wird. Ein Visum ist die Erlaubnis, sich vorübergehend in einem Land aufzuhalten. Damit das auch vorübergehend bleibt, gibt es eben einige Kriterien zu erfüllen.
Damit man also wieder einen Grund hat nach Hause zu gehen, sind schlagkräftige Argumente und Nachweise vorzulegen und da hilft es nichts, wenn man das nur (eidesstaatlich) versichert. Gründe können sein, ein Job, Vermögen oder Grundvermögen, aber auch andere Gründe kann man durchaus nennen.
Dabei spielt ein Einlader überhaupt keine Rolle. Oft ist es aber so, dass eine ganz andere Hürde - nämlich, dass man sich den Trip auch leisten kann - oftmals nicht erfüllt wird. Dann kann hier ein Bürge eintreten, entweder der Einlader selbst oder eine andere Person. Man darf nun aber nicht den Fehler machen, dass wenn hier nun gebürgt werden muss, dass dann auch das Vium erteilt wird.
Die Erteilung richtet sich weiterhin nur nach den Richtlinien der EU im Falle der Schengenvisa wie oben zuerst beschrieben (Stichwort Rückkehrwilligkeit) und damit spielt der Einlader keine Rolle. Ist aber in anderen Ländern auch so, für ein Australienvisum sind neben all den gleichen Papieren auch mal schlappe 41 Fragen zu beantworten und ein weiterer genauer Check am Airport ist Euch sicher - selbst erlebt im letzten Jahr.
Zu den o.a. anderen Gründen zählen auch vergangene Visa, die eine Rückkehrwilligkeit indizieren. Warum die hier nicht gegriffen haben bzw. wo der Fehler liegt, gilt es nun herauszufinden.
Auf den ersten Blick paradox kann es auch sein, wenn man zuviel Visa erhalten hat, es dann im Einzelfall den Anschein erwecken kann, daß der Antragsteller ja gar nicht mehr nach Hause will.
Was also tun? Als erstes benötigt man eine Vollmacht der Antragstellerin, dass man für sie sprechen darf. Eine solche Vollmacht gehört eh zur Antragsakte dazu, wie auch ein säuberliches Anschreiben des Einladers, wo man sich dann episch über die Beweggründe und Rückkehrwilligkeitsgründen auslassen sollte - vor allem dann, wenn nichts auf der Pfanne ist wie Geld, Land, Job.
Dies ist dann letztlich ebenso eine begründete Unterlage für den Entscheider, wie alle Papiere und das Interviewergebnis. Letzeres kann bedeutend sein, wenn ein Sachverhalt dort in den falschen Hals kommt oder bei der thailändischen Interviewerin überhaupt nicht ankommt.
Mit dieser Vollmacht würde ich dann die Botschsaft anschreiben und gezielt nach den Versagungsgründen fragen. Wenn ich die detailierte Begründung habe, dann weiss ich, ob die Entscheidung nachvollziehbar ist oder eben nicht. Erst dann kann ich mir eine neue Strategie für eine Remonstration aufbauen und ggf. Material nachschieben, damit die Botschaft nochmals umdenkt. Das muss dann aber schon Hand und Fuß haben. Ein Freund von mir hat dies im Frühjahr durchgezogen und 8 Seiten verfasst - hat dann geklappt (ist jetzt ein Extrembeispiel, aber ihr wisst was ich meine, man muss halt Gehirnschmalz investieren)
Sollte das schiefgehen - was man nach ein paar Tagen erfährt - dann gibt es einen mehrseitigen Bescheid für die Antragstellerin mit der Möglichkeit vor dem VG Berlin zu klagen - Wartezeit im letzten Jahr über 17 Monate!! Also Forget it.
harry1965, viel Erfolg. Ich war auch mal in der Situation und weiss wie es im Herzen aussieht. Manchmal muss man im Leben auch mal einen Umweg machen, um zum Ziel zu kommen. Also finde erstmal raus, woran es lag.