Thread Starter
- 4 Oktober 2010
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Bei diesem Tourist-Visa bekommt man einen Aufenthalt pro Einreise von 60 Tagen.
a) Ich kann damit einmal einreisen und erhalte die 60 Tage.
b) Was passiert, wenn ich nach 40 Tagen ausreise, 2 Tage in Kambodscha bin und dann wieder einreise?
- Bekomme ich dann erneut 60 Tage?
- Wenn nein, bekomme ich dann die "normalen" 30 Tage Aufenthaltsberechtigung?
Vermutung:
Ich reise ein, erhalte 60 Tage, reise bei Tag 58 aus und wieder ein und erhalte die regulären 30 Tage Aufenthalt.
Liege ich richtig?
Mein Ziel: Aufenthalt um die 80-90 Tage
Es geht mir um dieses folgende Visum - das "mehrfach Einreise" wird zu aufwendig und zu teuer.
1.1 Touristen-Visum (TR): 60-Tage-Aufenthalt pro Einreise
a) Ich kann damit einmal einreisen und erhalte die 60 Tage.
b) Was passiert, wenn ich nach 40 Tagen ausreise, 2 Tage in Kambodscha bin und dann wieder einreise?
- Bekomme ich dann erneut 60 Tage?
- Wenn nein, bekomme ich dann die "normalen" 30 Tage Aufenthaltsberechtigung?
Vermutung:
Ich reise ein, erhalte 60 Tage, reise bei Tag 58 aus und wieder ein und erhalte die regulären 30 Tage Aufenthalt.
Liege ich richtig?
Mein Ziel: Aufenthalt um die 80-90 Tage
Es geht mir um dieses folgende Visum - das "mehrfach Einreise" wird zu aufwendig und zu teuer.
1.1 Touristen-Visum (TR): 60-Tage-Aufenthalt pro Einreise
- Vollständig ausgefüllter Visaantrag: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
- Reisepass im Original
- Kopie der ersten Seite des Reisepasses
- 1 aktuelles Passbild, nicht älter als 6 Monate
- Kopie der Flugbestätigung oder der Flugtickets (Hin- und Rück- oder Weiterflug)
- Falls nur ein One-way-ticket gebucht wurde, muss eine Ausreise (Bus- oder Zugticket reicht aus) oder eine schriftliche Erklärung über die Anreise bzw. den Reiseplan nachgewiesen werden.
- Visagebühr
- bei ausländischen Reisepässen (des nichtdeutschen Antragstellers): Kopie der Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt) / Kopie des Aufenthaltstitels
- Für Kinder im Alter von bis zu 15 Jahren müssen zusätzlich eine Kopie der Geburtsurkunde sowie eine Kopie der Reisepässe der Eltern vorgelegt werden.
- Die Konsularbeamten können zusätzliche Unterlagen anfordern.
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