Keine höhere Gewalt, weil die Airline für Gegenmaßnahmen sorgen müssen. Man hat auch Anrecht auf Entschädigung. Gibt ein recht neues Europ. Urteil dazu. Auch nichts zu tun mit Kulanz. Die Airline muss dich schnellstmöglich umbuchen. Alternativ selber Rückflug kaufen und zurück erstatten lassen.Streik ist höhere Gewalt . . . da biste auf Kulanz der Airlines angewiesen . . .
Und was ist mit diesem Satz gemeint?Keine höhere Gewalt, weil die Airline für Gegenmaßnahmen sorgen müssen. Man hat auch Anrecht auf Entschädigung
Und was ist mit diesem Satz gemeint?
, wenn die Airline für die Ursache des Streiks verantwortlich ist und die Möglichkeit gehabt hätte, Gegenmaßnahmen zu treffen. 2021 bestätigt
Top PreisGrad für meine Frau gebucht 09.04. bis 24.05.2023 für 812 €.
30 Kg Gepäck.
Kreditkartenzahlung funktionierte nicht wurde gleich auf Paypal geleitet.
Habe gerade nochmals nachgeschaut , Thai Airways sind die letzten Wochen um einiges billiger gewordenTop Preis
Direkt bei Thai Airways gebucht ?
Ich möchte Ende April buchen , Thai Airways deutlich über 900 Euro , bei 20 Kg
Ich glaube man muss unterscheiden zwischen dem Recht auf Unterbringung, Umbuchung in die nächste mögliche Maschine, Verpflegungsleistung etc. Das hat man immer - unabhängig vom Verschulden der Airline.
Schadenersatz, also diese 600 Euro EU Entschädigung bekommt man dagegen bei Streik nicht.
Falsch, wenn die eigenen Mitarbeiter streiken, hat man auch Anrecht auf die 600€ Entschädigung! Streiken aber zum Beispiel die Fluglotsen, oder ähnliche, gibts die zusätzlichen 600€ nicht.
Habe ich schon 2 mal per anwaltliche Hilfe mir geholt. Natürlich sagt die Airline erstmal nö, ist aber eine falsche Aussage.
17.2. hast du recht.Das stimmt schon, aber es ging ja hier um den Streik am 17.2. - darauf hab ich mich bezogen, und da dürfte die Lufthansa raus sein, weil das ja die Flughafen Mitarbeiter betrifft, und nicht die der Lufthansa.
Wenn die Lufthansa Piloten / Crew, etc. streiken, dann ist es wie du schreibst.
Kurioserweise ist es über die App noch mal 5 € günstiger
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Anhang anzeigen 1832737
APP
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Ich habe die allgemeine Situation erklärt, die wie von mir beschrieben ist. Bei einem Streik muss unterschieden werden wer streikt, und hat noch immer bei einer Entschädigung nichts mit “Kulanz” zu tun. Auch muss die LH Dich schnellstmöglich umbuchen, bei jedem Streik. Deine Info war trotzdem falsch.Ahaaa . . . jetzt auf einmal ist es der IT Ausfall . . . . dabei hattest Du meinen Beitrag zitiert , und da Stand ganz klar Streik !°!![]()
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Bei einem Streik muss unterschieden werden wer streikt, und hat noch immer bei einer Entschädigung nichts mit “Kulanz” zu tun.
Warum soll die Fluggesellschaft für einen Streik den sie nicht verschuldet hat eine Entschädigung leisten?
die aber zumindest in DE nichts mit der Realität zu tun hat.




