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Joe
Cosy Beach Club

Stopp Zoll Kontrolle

Porks

Gibt sich Mühe
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17 Januar 2010
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hi
du bist ja so Schlau! Das sind Verordnungen und Richtlinien und keine Gesetze . Gesetzt sind zb das Strafgesetzbuch , BGB oder die Sozialgesetzbücher und was es sonst noch so gibt .
Also bitte mal genau dabei bleiben was geschrieben steht.
Und die Leute die Schulungen durchführen die verstehen schon ihr Fach . Denke mal besser wie du . Siehe mal Gesetze nicht Von Verordnungen oder Richtlinien zu Unterscheiden .Und schon Kopiert, aber leider ohne Sinn weil es nie um Reisefreimengen ging.

Genauso erhebt der Zoll keine Strafen usw . Sondern er ist nur Erfüllungsgehilfe der Steuerbehörde und anderer und arbeitet in deren Auftrage also auch für Einzug der Gegenstände /Strafen usw.

Aber manche wollen halt Recht haben auch wenn sie keine .. haben . Aber wenn sie dann am Zoll stehen dann sind das die nix mehr sagen weil es auch nix mehr zu Reden gibt denn die machen ihren Job und andere dann halt auch wie Fachanwälte/Richter usw. Aber nicht die hier Texte schreiben wo sie alles so sehen wie sie es wollen und alles (auch Beispiele) nicht verstehen wollen .


Und wenn du Rechtschreibfehler findest kannst die gerne zum Zoll mitnehmen weil ich sie nicht verzollt habe und bestimmt was besseres zu tun habe als auch noch jedes mal alles zu Überarbeiten.

Aber ich hoffe , dass sie genau solche Schlauen herausfiltern beim Zoll. Für mich wird es hier Uninteressant weil ja immer einer sich genau das heraussucht was er genau für sich braucht ohne mal genauer sich mit alles was dazu gehört zu befassen.


So das Thema ist so fertig weil es kein Sinn macht gegen einen zu schreiben der alles so biegen tut , dass es für ihn passt (Seine Wahrnehmung)
 

oschkosch

Ostwestfälischer Kampfficker!
   Autor
16 Oktober 2012
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Ostwestfalen!
@Porks

Achso, das sind alles Verordnungen und Richtlinien, also ist das was der Zoll dann da macht, wenn er jemanden mit Mengen über der Reisefreigrenze erwischt und Zoll verlangt (und ggf. Zollzuschlag) einfach nur willkürlich festgelegt? :lool:
Deswegen gibt es ja bestimmt auch einen Gesetzestext dazu:

Verordnung über die Einfuhrabgabenfreiheit von Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden (Einreise-Freimengen-Verordnung - EF-VO)
§ 2 Höchstmengen und Wertgrenzen


EF-VO - Einzelnorm

Mir geht es nicht darum, hier Recht zu bekommen. Mir geht es darum, dass ich einfach nicht irgendwelchen Stuss, der geschrieben wurde, unkommentiert hinnehmen kann.

Egal. Ich bin raus aus dieser Diskussion. Und das, obwohl ich mich ganz sicher mit dem Thema befasst habe, so ganz ohne Schulung. :hammer
 

KWLiebling

ehemaliger Schwuttenlebenverbesserer
   Autor
3 Mai 2009
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O-Zone in D
...Und bei deinen Zigaretten zu bleiben in keinem Gesetz steht du darfst nur .. Zigaretten nach Deutschland bringen wenn es mehr sind dann wirst du bestraft . Und die Höhe ist dann ...

Ok, mit dem lesen scheint es auch ein wenig schwierig zu sein oder habe ich das irgendwo behauptet?
 

elast.max

www.flintstonespattaya. com
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Flintstones Pattaya
www.flintstonespattaya.com
  1. Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt.
    Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich.
    Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein.


Und genau das ist der Grund für die meisten Strafen.
Vom Zöllner in ein nettes Gespräch verwickelt.
Ich bringe das nur für einen Kollegen mit,sowas brauch ich noch nicht :kk
und die Rechnung/Anzeige kommt schon.
 
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KWLiebling

ehemaliger Schwuttenlebenverbesserer
   Autor
3 Mai 2009
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O-Zone in D
Und genau das ist der Grund für die meisten Strafen.
Vom Zöllner in ein nettes Gespräch verwickelt.
Ich bringe das nur für einen Kollegen mit,sowas brauch ich noch nicht :kk
und die Rechnung/Anzeige kommt schon.

Also ein Geschenk...:) Wo ist das Problem?...:bigsmile Ich weiß, Pillen nur für den Eigengebrauch.
 

bruno777

Aktiver Member
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9 März 2014
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hi

Es gibt keine Antwort die auch vor Gericht standhalten würde . Es ist halt Ermessensspielraum der Zöllner was er durch gehen lässt . Der könnte auch schon bei 1 Tab richtig Stress machen und was willst du dem sagen habe im Forum das oder das gelesen .

du liegst absolut falsch du siehst nur die EU Verordnungungen die aber bei uns gleich ins Gesetz übernommen wurden


Verordnung über die Einfuhrabgabenfreiheit von Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden (Einreise-Freimengen-Verordnung - EF-VO)
Eingangsformel

Auf Grund

des § 29 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d des Zollverwaltungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2125, 1993 I S. 2493), der durch Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b des Gesetzes vom 20. Dezember 1996 (BGBl. I S. 2030) neu gefasst worden ist,

des § 5 Abs. 2 Nr. 8 des Umsatzsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 386),

des § 31 Nr. 15 Buchstabe d des Tabaksteuergesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2150), der zuletzt durch Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe b des Gesetzes vom 16. August 2001 (BGBl. I S. 2081) neu gefasst worden ist,

des § 21 Nr. 4 des Biersteuergesetzes 1993, der durch Artikel 2 Nr. 9 des Gesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2081) neu gefasst worden ist,

des § 20 Nr. 1 Buchstabe d des Gesetzes zur Besteuerung von Schaumwein und Zwischenerzeugnissen vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2150, 2176), der zuletzt durch Artikel 4 Nr. 6 Buchstabe a des Gesetzes vom 16. August 2001 (BGBl. I S. 2081) neu gefasst worden ist,

des § 19 Nr. 10 Buchstabe d des Kaffeesteuergesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2150, 2199), der durch Artikel 6 Nr. 12 Buchstabe c des Gesetzes vom 16. August 2001 (BGBl. I S. 2081) neu gefasst worden ist,

des § 150 Nr. 1 Buchstabe d und des § 178 Satz 1 des Gesetzes über das Branntweinmonopol in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 612-7, veröffentlichten bereinigten Fassung in Verbindung mit Artikel 129 des Grundgesetzes, von denen § 150 Nr. 1 zuletzt durch Artikel 3 Nr. 15 Buchstabe a des Gesetzes vom 16. August 2001 (BGBl. I S. 2081) neu gefasst worden ist, und

des § 66 Abs. 1 Nr. 19 des Energiesteuergesetzes vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1534)
 
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lillyfee

fucking FERNweh
Inaktiver Member
1 November 2013
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Das die Freimengen direkt im Gesetz genannt werden, hätte den Nachteil, dass man bei Änderung das ganze Gesetz ändern müsste.

So ein bisschen erinnert mich die Diskussion manchmal an Kollegen und Freunde, die behaupten ihren Polterabend von der Steuer abgesetzt zu haben.
Kann sein (wenn sich das keiner angesehen hat), wahrscheinlicher ist aber, dass man den Steuerbescheid nicht lesen kann.

Nix für ungut.
Ich wollte keinem auf die Füße treten, nur wenn ich unbedarft hier Infos benötigen würde, wäre ich hinterher nicht allzu viel schlauer. Nur um die Erkenntnis, dass es nicht ganz so einfach ist...

Grüße lillyfee
 

Homer

60 Jahre und kein Bisschen weise
Inaktiver Member
28 Oktober 2014
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Schleswig-Holstein
@Porks
sory fuer OT :ironie
wann reise ich? Reise nach Rom, lustiges Spielchen mit Stuehlen...

aber Scherz beiseite, ich ficke genau so wie ich es mir immer beim wichsen vorstelle:perspektive

LG aus Fantasia
 

Porks

Gibt sich Mühe
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17 Januar 2010
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hi

wo ist das so schwer zu verstehen .
Auszug: Achso, das sind alles Verordnungen und Richtlinien, also ist das was der Zoll dann da macht, wenn er jemanden mit Mengen über der Reisefreigrenze erwischt und Zoll verlangt (und ggf. Zollzuschlag) einfach nur willkürlich festgelegt?

Wer schreibt den so was . Klar sind Richtlinien /Verordnungen bindend . Das hat ja auch keiner geschrieben , dass nicht so ist . Und Willkürlich ist es auch nicht . Weil es muss ja falls es zum Rechtsstreit kommt auch Konform sein mit Gesetzen usw.

Aber in keinen Gesetz stehen genaue Mengen .
Das wird halt in den Verordnungen usw geregelt .

Und darum geht es genau (Am Anfang) weil es wurde gefragt wie viele mg Bestandteile sind erlaubt usw. Und das steht in keinem Gesetz direkt drin sondern halt in den Verordnungen /Richtlinien usw

Aber es ist so egal soll jeder machen was er denkt . Und die § Kopierer erst recht weil es bringt nix . Weil es ohne Sinn ist und Bezug zum Thema. Selbst wenn die ein StGB mit nehmen würden alle am Zoll lachen und es trotzdem beschlagnahmen bis es geklärt ist ob es gegen irgendwelche Verordnungen/Richtlinien oder auch Gesetze verstößt .
 

lillyfee

fucking FERNweh
Inaktiver Member
1 November 2013
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-D- NRW
hi
Aber in keinen Gesetz stehen genaue Mengen .
Das wird halt in den Verordnungen usw geregelt .

Und darum geht es genau (Am Anfang) weil es wurde gefragt wie viele mg Bestandteile sind erlaubt usw. Und das steht in keinem Gesetz direkt drin sondern halt in den Verordnungen /Richtlinien usw
.

Gebe ich Dir Recht. Liegt meistens daran, dass die Regeln (u.a. auch DIN Normen) und Verordnungen in einem Gesetz erwähnt werden. Und damit in den Gesetzesstand erhoben werden.

Grüße lillyfee
 
Cosy Beach Club

roughboy

Member Inaktiv
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12 Oktober 2016
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Warum denn solch ein Faß aufmachen?
Im Grunde genommen muß jeder das machen, was er verantworten kann.
Ich selber kaufe in Thailand auch Textilien, meist maßgeschneiderte Hosen. Schundware ist dies alles jedenfalls nicht, denn jene Hosen, welche ich vor ca 8 Jahren habe dort schneidern lassen, sind immer noch Top und selbst viele der T-Shirts sehen nicht schlimmer aus, als in DE gekaufte mit diesem Alter.
Wäre übrigends schade, wenn in einem guten Forum wegen solcher Lapalien etwas verreißt ;-)
 

KWLiebling

ehemaliger Schwuttenlebenverbesserer
   Autor
3 Mai 2009
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O-Zone in D
... Selbst wenn die ein StGB mit nehmen würden alle am Zoll lachen und es trotzdem beschlagnahmen bis es geklärt ist ob es gegen irgendwelche Verordnungen/Richtlinien oder auch Gesetze verstößt .

Ich habe kein Strafgesetzbuch dabei und trotzdem hat noch kein Zöllner irgendetwas bei mir beschlagnahmt. In deinen Augen vermutlich Glück, ich sehe das etwas anders. Bei dir hört sich das immer so an, als ob der Zoll alles beschlagnahmt und dann erst klärt, ob das rechtens ist oder nicht, dem ist aber nicht so. Komischerweise hast du ja diese Erfahrung selbst auch noch nicht gemacht.
 

Porks

Gibt sich Mühe
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17 Januar 2010
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hi
wer sagt denn , dass der Zoll alles beschlagnahmt wer sich an Freigrenzen usw hält muss ja auch nix fürchten .
Es geht am Anfang um Medikamente die halt entweder Versicherungspflichtig sind oder halt Markenschutz haben oder um Kopien dieser . Oder halt um Mengen die die Freimenge überschreiten oder nicht für den Eigenbedarf sind .

Und da genau bei diesen Produkten es keine Genaue Mengenangabe oder sonst was gibt ist der Ermessensspielraum der Beamten hier halt größer als bei anderen Dingen wo es klar geregelt ist. Und im Zweifel wird halt erst mal beschlagnahmt um dann den Sachverhalt zu klären.

Und ich habe kein Problem mit dem Zoll weil ich mich an die Verordnungen /Regeln /Gesetze halte (nach besten Gewissen halt)
 

Mjerumani

Hat viel zu tun....
Inaktiver Member
2 November 2011
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Porks weiss gar nicht, was er schreibt und schon geschrieben hat. Jetzt kommt er mit versicherungspflichtigen Medikamenten um die Ecke. Auch schön...wenn´s das gäbe.

Das Wesentliche...und vor allem Richtige...wurde bereits von anderen geschrieben.

Ich würde bei Medikamenten beim Zoll direkt nachfragen...wobei ich keine Medikamente einführen würde, denn wir haben schon ganz gutes Zeugs hier, da muss ich mir so freihändig zusammengemixtes Glump nicht aus dem Ausland holen.

Bei anderen Waren kann es schonmal anders aussehen: Technikspielzeug, Kleidung... Da muss ich halt entscheiden: gehe ich durch den grünen oder den roten Kanal.

Die Entscheidung kann mir niemand abnehmen.

Aber: die ganzen „Tricks", die hier so vorgeschlagen werden, um Waren durch den Zoll zu bringen, kennt man dort schon auch. Das ist aus den Siebzigern.

Mancher kann auch heute noch Glück haben....manchen erwischt´s; dann muss er aber nicht rumheulen und die bösen Zöllner dafür verantwortlich machen.
 

cyberbeno4

Königsblauer
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22 Oktober 2008
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Auf Schalke
noch ein kleiner hinweis; wenn man bei einem freibetrag von 430 € z.b. waren im wert von 500 € einführt, müssen die vollen 500 € verzollt werden und ned etwa nur der differenzbetrag von 70 €.
 
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elast.max

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30 August 2010
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Flintstones Pattaya
www.flintstonespattaya.com
@cyberbeno4

Stimmt sicher nicht !

Bei den 500€ einkauf
Kaufst 1 Stück
PC oder Kamera zb.um 490 € (Der Artikel kann nicht geteilt werden)
Dann zahlt man für die 490 € Zoll /Steuern .Die 10 € sind frei
Anderer fall.
Spiegelreflexkamera (2 Teile)
Kostet die Kamera 600 € und Objektiv 300 €. Wird nur die Kamera versteuert. ( 2 Rechnungen )
sonst wird immer der Differenzbetrag versteuert.

Was eben nicht möglich ist
Kostet ein Artikel mehr als die 430€ .Muss die volle summe von den jeweiligen Artikel verzollt werden.Bei den Artikel kann eben dann keine Zollfreigrenze abgezogen werden. (Nicht Teilbar)
 
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Littleone

Schamlippenstift
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28 Januar 2013
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'm Pott
@cyberbeno4

Nicht ganz richtig.

Ein Beispiel (immer vorausgesetzt, Du meldest Deine mitgebrachten Waren beim Zoll an):

1 Smartphone 400 Euro
1 Anzug 150 Euro

Hier wird Dir das Smartphone abgabenfrei belassen und der zu verzollende Anteil ist 150 Euro.

Ich empfehle jedem die App "Zoll und Reise", da kann sich jeder vorab informieren, was abgabenfrei eingeführt werden kann und was versteuert/verzollt werden muss. Allerdings ist auch hier die richtige Dateneingabe Voraussetzung (man muss nämlich jeden Artikel, den man kauft einzeln eingeben - nicht etwa: Bekleidung mit Gesamtwert 700 Euro - das erkennt die App als einen nichtteilbaren Gegenstand und dann wird dann natürlich alles verzollt).
 
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Reaktionen: KWLiebling