Und bei deinen Zigaretten zu bleiben in keinem Gesetz steht du darfst nur .. Zigaretten nach Deutschland bringen wenn es mehr sind dann wirst du bestraft . Und die Höhe ist dann .
Nein das sind Verordnungen oder Anweisungen die das Regeln und in diesen wird gesagt was Erlaubt ist und was nicht und dann erst wird das Gesetzbuch herrausgeholt und dann wird halt entweder ein Ordnungsgeld erhoben (doppelte Abgabe) und ein Steuerbescheid erstellt. Oder halt ein Strafverfahren eröffnet wenn die Menge größer ist als festgelegt (Vergehen)
LOL!!!! Also wirklich, ich möchte dir nun nicht zu nahe treten, aber frag mal bei euch in der Firma 2 Sachen nach. Erstens, ob die auch Grammatik- und Rechtschreibkurse anbieten. Wenn ja, dann melde dich da an. Zweitens, frag aber vorher nach, ob der Dozent von derselben Bande ist, die bei euch die Zoll "Schulungen" durchführen. Wenn ja, dann mach das lieber woanders! Das ist jetzt nicht persönlich gemeint, aber du hast so viele Tippfehler (und du wiederholst die Fehler immer wieder) bei dir drin, das tut schon beim lesen fast weh. Darüber hinaus ist dein "gefährliches Halbwissen" zum Thema Zoll und Gesetze schon ziemlich grenzwertig.
Nun zu deinem heutigen Kalauer, es wären keine sogenannte Reisefreimengen bei Zigaretten bekannt bzw. festgelegt.
A. Reisen innerhalb der EU, also sprich Einreise nach Deutschland aus einem EU Staat, z.B. Flug von Griechenland nach Deutschland (Quelle:
Zoll online - Genussmittel) :
Für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie
Genussmittel wurden deshalb nachstehende Richtmengen festgelegt, bis zu denen eine Verwendung zu privaten Zwecken angenommen wird:
Tabakwaren Richtmengen innerhalb der EU
Zigaretten 800 Stück
Zigarillos 400 Stück
Zigarren 200 Stück
Rauchtabak 1 Kilogramm
Hinweis
Bis zum 31. Dezember 2017 sind Zigaretten, die Privatpersonen in den Republiken Bulgarien, Kroatien, Lettland, Litauen, Ungarn oder Rumänien im steuerrechtlich freien Verkehr für ihren Eigenbedarf erwerben und selbst in das deutsche Steuergebiet befördern, vorbehaltlich des vorzeitigen Erreichens der globalen Verbrauchsteuer im Sinne des Artikels 10 der Richtlinie 2011/64/EU durch einen der genannten Mitgliedstaaten, nur bis zu einer Menge von 300 Stück steuerfrei.
B. Einreise nach Deutschland aus einem Nicht-EU Staat (z.B. Flug Bangkok nach Frankfurt):
Quelle:
Zoll online - Reisefreimengen
Voraussetzungen
- Der Reisende führt die betreffenden Waren mit sich.
Als mitgeführt gelten auch auf dem gleichen Beförderungsweg des Reisenden (z.B. per Bahn) voraus- oder nachgeschickte Waren. Wird Ihr Reisegepäck per Post voraus- oder nachgesandt, so gilt es dagegen nicht als mitgeführt.
- Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt.
Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich.
Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein.
Mengen- und Wertgrenzen
- Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
- 200 Zigaretten oder
- 100 Zigarillos oder
- 50 Zigarren oder
- 250 Gramm Rauchtabak oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
Bei Einreise aus einem Nicht EU Land: alles was mehr als 1 Stange (=200 Stk.) beträgt, muss beim Zoll angemeldet werden. Gehst du jedoch durch den grünen Ausgang am Flughafen und wirst angehalten und es werden Mengen an Zigaretten gefunden, die in Summe über der Reisefreimenge liegen, dann gibt es Probleme. In der Praxis bedeutet dass, das der Zoll berechnet wird. Darüber hinaus wird als Strafe der Zollwert verdoppelt, man nennt das einen sogenannten Zollzuschlag. Meines Wissens nach wären das bei z.B. 400 Zigaretten aus einem Nicht EU Land dann 38 Euro an Zoll und dazu kämen dann nochmals 38 Euro als Zollzuschlag.
Ich wünsche weiterhin allen Rauchern fröhliches Qualmen