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Stopp Zoll Kontrolle

kalle11

Überzeugter Isaanist
Verstorben
21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
Was mich bei der Diskussion EIgenbedarf/3 Monate immer wieder wundert: In den Gesetzestexten ist von Reisenden die Rede. Sind damit auch die Reisenden gemeint, die in ihr Heimatland D zurück kehren?

Ich finde den Link leider nicht mehr, habe aber mal viel recherchiert als das Thema hier schon vor Jahren aufkam. Da war in einem offiziellen Text des Gesundheitsministerium sinngemäß die Aussage zu finden: Deutsche die aus dem Ausland nach D zurück kehren dürfen Medikamente die sie für eine akute Erkrankung für die Dauer der Reise mitbringen. Das wurde allgemein so interpretiert: Ich bin krank und darf ne angefangene Packung mitbringen. Ab morgen kann ich ja in D zum Arzt gehen und mir Medizin verschreiben lassen, die ich dann in D besorge.
 

juhe

작고 달콤하고 면도된 매화를 핥고 싶어요
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19 Dezember 2012
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:bigsmile hab den aktuellen Text des Gesundheitsministeriums verlinkt und kopiere die wesentlichen Passagen in den Thread und Member haben Probleme ihn im Thread oder im Internet zu finden und zu lesen :floor :floor


War wahrscheinlich zu viel Text :bigsmile
 
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Gast_6

humoris causa
Inaktiver Member
8 September 2010
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Komisch, dass der Juhe immer alles weiß.
Hängt er wohl .... :lool
 

juhe

작고 달콤하고 면도된 매화를 핥고 싶어요
   Autor
19 Dezember 2012
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Dr. Lustig ist wieder auf Sendung :daume :bigsmile und etwas angefressen :floor :floor
 

Gast_6

humoris causa
Inaktiver Member
8 September 2010
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Freilich, allzeit bereit um auf Prof. Hängemann zu antworten ... :lool::lool::lool:
 

juhe

작고 달콤하고 면도된 매화를 핥고 싶어요
   Autor
19 Dezember 2012
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Schön, dass Dr. Lustig seine Freizeit mit seiner Wasserpistole verbringen kann :daumen : :bigsmile
 

KWLiebling

ehemaliger Schwuttenlebenverbesserer
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3 Mai 2009
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O-Zone in D
Kinderkacke...:bigsmile @kalle11 , ich beschäftige mich auch schon ein paar Jahre damit, die von dir angesprochene "offizielle" Passage kenne ich aber nicht und natürlich bin ich auch Reisender, wenn ich in Deutschland wohne. Es sei denn, es zeigt mir jemand was offizielles, wo das Gegenteil behauptet wird. Aber streiten bringt wirklich nichts, das Thema ist ja wegen des Wegfalls des Patentschutzes auch eigentlich durch, für mich jedenfalls. Als Viagra hier noch 15 Euro die Tablette gekostet hat, hat es sich noch gelohnt sich damit zu befassen.
 

juhe

작고 달콤하고 면도된 매화를 핥고 싶어요
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19 Dezember 2012
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Dr. Lustig ich hab Verständnis für dein verletzt fühlendes Ego und deine innere Unausgeglichenheit

und du kannst dich bei mir ausweinen, wenn sich niemand deinen Frust anhören mag :bigsmile
 

Porks

Gibt sich Mühe
    Aktiv
17 Januar 2010
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hi
es ist echt erstaunlich was da so an Antworten kommen . Aber egal er schreibt (auch ich) keiner hat Rechtlich Verbindliche Antworten . Die auch vor Gericht halten würden . Denn es ist so , dass es Einzelfallentscheidungen sind. Und dem Zöllner was zu erzählen bringt bestimmt was. Ja er Sucht noch genauer! Wenn er der Meinung ist , dass da was nicht passt Beschlagnahmt er da kann man noch so ein Lauten machen . Und dann wird Geprüft usw.
Und was dabei raus kommt ist was anderes.

Und wann ist eine Reise für einen Deutschen zu Ende ist auch eine offene Frage . In vielen Verträgen zB Reisekrankenversicherung steht dazu bei Wiedereinreise in den Deutschen Hoheitsraum .
Und so sehe ich es auch weil ja dann wieder die D Rezeptpflicht /Apotheken usw besteht und genutzt werden kann.

Aber wir haben ja Schlaue Fachanwälte/Richter usw hier on Masse an Board.

Also schleppt mit was jeder Denkt und wenn es durch geht gut wenn nicht Pech .Und wenn ich was mitnehme und der Zoll nimmt es dann würde ich einen Fachanwalt Einschalten aber bestimmt nicht am Zoll etwas erzählen weil das alles gegen einen Verwendet werden kann und bringen tut es auch nix außer ein Lachen von denen wenn man erzählt ja im .. Forum schreiben sie , das ich das darf usw..
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
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21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
War auch nur eine Frage von mir. Ich weiß sicher das vor etlichen Jahren gelesen zu haben und ich weiß auch dass eine Bekannte, allerdings vor vielen Jahren, ein Problem hatte, weil sie drei Monatspackungen Pillen dabei hatte, gakauft in Thailand.

Hatte nix mit Wert zu tun, sondern allein Schutz der D- Pharma-Lobby.
 

oschkosch

Ostwestfälischer Kampfficker!
   Autor
16 Oktober 2012
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Ostwestfalen!
Und wann ist eine Reise für einen Deutschen zu Ende ist auch eine offene Frage . In vielen Verträgen zB Reisekrankenversicherung steht dazu bei Wiedereinreise in den Deutschen Hoheitsraum .
Und so sehe ich es auch weil ja dann wieder die D Rezeptpflicht /Apotheken usw besteht und genutzt werden kann.

Was hat die Reisekrankenversicherung, die zur Absicherung im Krankheitsfalls im Ausland dient, mit jeglicher Einfuhr von Medikamenten oder sonstiges zu tun? Richtig. Nichts. Du schmeißt hier Sachen in den Raum, die echt nichts miteinander zu tun haben. Für dich sind Gesetze lediglich "grobe Vorlagen". :lool: Man darf als Reisender bis zu 3 Monatsbedarf einführen. Es ist unerheblich, ob damit die Reise beendet ist.

In diesem Thread gab es mal eine klare Aussage in Beitrag #8:
Potenzmittel mitnehmen nach Deutschland...
 

Porks

Gibt sich Mühe
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17 Januar 2010
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hi
sehe ich anders weil (Beispiel) Reisekrankenversicherung wird Erklärt was ein Reisender ist und das wird ja Rechtskonform sein weil sonst ja jeder sich eine Preiswerte Versicherung besorgt und sich gegen alles Mögliche Behandeln lässt. Klar kein Gesetz aber schon mal ein Beispiel was so Anwendung haben könnte.

Und Gesetzte sind immer Auslegungssache weil man da noch etwas mehr Fachverstand haben muss um diese richtig zu Bewerten (Habe ich auch nicht denn bin kein Fachanwalt) Und wie du schreibst bis zu 3 Monaten . Aber genau das ist es (bis zu) bedeutet nicht 3 Monate .Und über Reisende ist es auch nicht so Einfach zu schreiben wer das genau ist .

Aber es ist so jeder hat Recht egal wer (ich auch) alles sind Fachanwälte /Richter usw . aber wie sagt man Abgerechnet wird am Ende (beim Zoll) und dann will ich mal gerne hören wie da manche Argumentieren wenn der Zoll sagt Beschlagnahmt.

Und ich reise so wie es mir auch auf Schulungen in der Firma beigebracht wurde und da arbeiten bestimmt nicht nur Laien die das Unterrichten . Und ich reise viel zB mindestens 1 x pro Monat nach Th oder angrenzenden Ländern und auch in viele andere.Und bis jetzt nach über 30 Jahren im Beruf noch nie Stress mit dem Zoll gehabt egal wo . Also kann das doch nicht so falsch sein .


Aber egal jeder soll so machen wie er denkt .
 

KWLiebling

ehemaliger Schwuttenlebenverbesserer
   Autor
3 Mai 2009
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O-Zone in D
....Und bis jetzt nach über 30 Jahren im Beruf noch nie Stress mit dem Zoll gehabt egal wo . Also kann das doch nicht so falsch sein .


Aber egal jeder soll so machen wie er denkt .

Wenn ich nichts verbringe nach Deutschland bekomme ich natürlich auch keinen Stress mit dem Zoll....:) Stress hatte ich mit dem Zoll auch noch nicht. Ich wurde einmal erwischt mit zuviel Zigaretten, hab die dann verzollt und die Strafe bezahlt und gut war´s. Wenn ich was falsch mache oder etwas was gegen Gesetze verstößt, weiß ich das im allgemeinen auch. Gesetze sind immer Auslegungssache? Das erzählen sie euch auf euren Schulungen? Alle Wetter.
Und ja, ich persönlich mache es so, wie ich denke...:bigsmile
 
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Porks

Gibt sich Mühe
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17 Januar 2010
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hi
Und Gesetzte sind immer Auslegungssache. Das war schon immer so weil man die genaue Definition zum jeweiligen Fall betrachtet werden muss . Beispiel wann ist es Schmuggel oder ist es Gewerblicher Schmuggel oder ist es nur ein Steuervergehen. Und so kann man das durch das ganze Strafgesetzbuch gehen . Ist es Mord /Totschlag usw. Und wie hoch ist die strafe denn da steht immer halt von bis zu möglich
Dazu gehören halt nicht nur Gesetze sondern auch deren Definitionen und wer weis was noch.

Und bei deinen Zigaretten zu bleiben in keinem Gesetz steht du darfst nur .. Zigaretten nach Deutschland bringen wenn es mehr sind dann wirst du bestraft . Und die Höhe ist dann .
Nein das sind Verordnungen oder Anweisungen die das Regeln und in diesen wird gesagt was Erlaubt ist und was nicht und dann erst wird das Gesetzbuch herrausgeholt und dann wird halt entweder ein Ordnungsgeld erhoben (doppelte Abgabe) und ein Steuerbescheid erstellt. Oder halt ein Strafverfahren eröffnet wenn die Menge größer ist als festgelegt (Vergehen)


Aber das geht zu weit denn das ist was für Juristen und nicht Laien wie wir es sind .
 

oschkosch

Ostwestfälischer Kampfficker!
   Autor
16 Oktober 2012
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Ostwestfalen!
Und bei deinen Zigaretten zu bleiben in keinem Gesetz steht du darfst nur .. Zigaretten nach Deutschland bringen wenn es mehr sind dann wirst du bestraft . Und die Höhe ist dann .
Nein das sind Verordnungen oder Anweisungen die das Regeln und in diesen wird gesagt was Erlaubt ist und was nicht und dann erst wird das Gesetzbuch herrausgeholt und dann wird halt entweder ein Ordnungsgeld erhoben (doppelte Abgabe) und ein Steuerbescheid erstellt. Oder halt ein Strafverfahren eröffnet wenn die Menge größer ist als festgelegt (Vergehen)

LOL!!!! Also wirklich, ich möchte dir nun nicht zu nahe treten, aber frag mal bei euch in der Firma 2 Sachen nach. Erstens, ob die auch Grammatik- und Rechtschreibkurse anbieten. Wenn ja, dann melde dich da an. Zweitens, frag aber vorher nach, ob der Dozent von derselben Bande ist, die bei euch die Zoll "Schulungen" durchführen. Wenn ja, dann mach das lieber woanders! Das ist jetzt nicht persönlich gemeint, aber du hast so viele Tippfehler (und du wiederholst die Fehler immer wieder) bei dir drin, das tut schon beim lesen fast weh. Darüber hinaus ist dein "gefährliches Halbwissen" zum Thema Zoll und Gesetze schon ziemlich grenzwertig.

Nun zu deinem heutigen Kalauer, es wären keine sogenannte Reisefreimengen bei Zigaretten bekannt bzw. festgelegt.

A. Reisen innerhalb der EU, also sprich Einreise nach Deutschland aus einem EU Staat, z.B. Flug von Griechenland nach Deutschland (Quelle: Zoll online - Genussmittel) :
Für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Genussmittel wurden deshalb nachstehende Richtmengen festgelegt, bis zu denen eine Verwendung zu privaten Zwecken angenommen wird:

Tabakwaren Richtmengen innerhalb der EU
Zigaretten 800 Stück
Zigarillos 400 Stück
Zigarren 200 Stück
Rauchtabak 1 Kilogramm

Hinweis

Bis zum 31. Dezember 2017 sind Zigaretten, die Privatpersonen in den Republiken Bulgarien, Kroatien, Lettland, Litauen, Ungarn oder Rumänien im steuerrechtlich freien Verkehr für ihren Eigenbedarf erwerben und selbst in das deutsche Steuergebiet befördern, vorbehaltlich des vorzeitigen Erreichens der globalen Verbrauchsteuer im Sinne des Artikels 10 der Richtlinie 2011/64/EU durch einen der genannten Mitgliedstaaten, nur bis zu einer Menge von 300 Stück steuerfrei.


B. Einreise nach Deutschland aus einem Nicht-EU Staat (z.B. Flug Bangkok nach Frankfurt):
Quelle: Zoll online - Reisefreimengen

Voraussetzungen
  1. Der Reisende führt die betreffenden Waren mit sich.
    Als mitgeführt gelten auch auf dem gleichen Beförderungsweg des Reisenden (z.B. per Bahn) voraus- oder nachgeschickte Waren. Wird Ihr Reisegepäck per Post voraus- oder nachgesandt, so gilt es dagegen nicht als mitgeführt.
  2. Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt.
    Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich.
    Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein.

Mengen- und Wertgrenzen
  1. Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

    • 200 Zigaretten oder
    • 100 Zigarillos oder
    • 50 Zigarren oder
    • 250 Gramm Rauchtabak oder
    • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren



Bei Einreise aus einem Nicht EU Land: alles was mehr als 1 Stange (=200 Stk.) beträgt, muss beim Zoll angemeldet werden. Gehst du jedoch durch den grünen Ausgang am Flughafen und wirst angehalten und es werden Mengen an Zigaretten gefunden, die in Summe über der Reisefreimenge liegen, dann gibt es Probleme. In der Praxis bedeutet dass, das der Zoll berechnet wird. Darüber hinaus wird als Strafe der Zollwert verdoppelt, man nennt das einen sogenannten Zollzuschlag. Meines Wissens nach wären das bei z.B. 400 Zigaretten aus einem Nicht EU Land dann 38 Euro an Zoll und dazu kämen dann nochmals 38 Euro als Zollzuschlag.

Ich wünsche weiterhin allen Rauchern fröhliches Qualmen :ueber 18