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Stopp Zoll Kontrolle

Windmill

Gibt sich Mühe
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20 August 2013
262
472
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Ich lasse mir vorsichtshalber von meinem Arzt ein Rezept für Potenzmittel geben um dann Kamagra nach Deutschland einzuführen. Bin bisher aber noch nie kontrolliert worden. Zumindest verschafft es mir ein besseres Gefühl bei der Einreise. Bei der Menge bin ich jedesmal unsicher. Mehr als 90 Tüten auf keinen Fall. Liegt aber wohl immer im Ermessen des Zollbeamten.
 

urbietorbi0815

Member Inaktiv
Inaktiver Member
15 September 2010
149
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1.123
Südwestdeutschland
hi
das Problem ist halt es geht hier in D um mehrere Bereiche .
1 Zoll/Steuern
2 Zoll/Fälschungen
3 Rezeptpflicht /Verschreibungspflichtig

Und da können sie halt Stress machen egal in welchen der 3 Bereiche.
Zoll ist klar wenn der Waren Wert über 430€ ist . Fälschungen ist eine Sache wenn der Original Rechteinhaber Beschlagnahmung usw beantragt hat dann muss der Zoll handeln (war mal bei Ed Hardy so) sonst wieder Ermessen ob für Eigenbedarf oder Handel je nach dem wie der Zöllner es beurteilt .
Jetzt zum Problem Rezept Pflicht in D es gibt halt Medi die verschrieben werden müssen und da kann der Zoll ansetzten wenn er will genauso bei Fehlender Zulassung.
Und das man für .. Tage Medi mitbringen kann als Reisefreimenge ist ein Märchen denn wo steht das genau . Dort steht halt für den Reisebedarf . Aber für einen Deutschen ist die die Reise Rechtlich am Zoll zu ende und somit Theoretisch keine Freimenge mehr. Weil man ja in D zum Dr kann zwecks Neuverschreibung und nicht 90 Tage warten muss. So können sie halt argumentieren oder halt nur eine Menge für das Wochenende einem Belassen . Oder wenn die gut drauf sind ein Rezept verlangen .

Es ist halt so es gibt viel Spielraum und Auslegungen . Aber meistens legen sie es sehr locker aus.
Das finde ich eine richtig gute Zusammenfassung des gesamten Themenkomplexes. "Auch für Newbies verständlich".
 

hanswerner

Member Inaktiv
Inaktiver Member
14 Dezember 2015
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2.795
Ich lasse mir vorsichtshalber von meinem Arzt ein Rezept für Potenzmittel geben um dann Kamagra nach Deutschland einzuführen. Bin bisher aber noch nie kontrolliert worden. Zumindest verschafft es mir ein besseres Gefühl bei der Einreise. Bei der Menge bin ich jedesmal unsicher. Mehr als 90 Tüten auf keinen Fall. Liegt aber wohl immer im Ermessen des Zollbeamten.
Dann kannst du das Zeug auch gleich in D kaufen und du kannst sicher sein , dass es I.O.
ist . 100 mg kosten ca. 1,20 € / Tablette .
 

Liggi

Ein Mensch
   Autor
21 Oktober 2008
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3.846
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Hamburg/Pattaya
Ich lasse mir vorsichtshalber von meinem Arzt ein Rezept für Potenzmittel geben um dann Kamagra nach Deutschland einzuführen. Bin bisher aber noch nie kontrolliert worden. Zumindest verschafft es mir ein besseres Gefühl bei der Einreise. Bei der Menge bin ich jedesmal unsicher. Mehr als 90 Tüten auf keinen Fall. Liegt aber wohl immer im Ermessen des Zollbeamten.

Ein Rezept setzt doch die Zollbestimmungrn nicht ausser Kraft !!
 

Porks

Gibt sich Mühe
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17 Januar 2010
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893
hi
da hat er aber wenigstens was in der Hand und die am Zoll können dann halt in ihrem Ermessensspielraum größer Herr angehen .

Klar bleibt immer noch das Andere alles . Und solange der Wert halt 430€ nicht übersteigt alles andere muss auch mitberechnet werden . Und denke dran es wird der Wert von hier berechnet weil du ja in Th bestimmt keine Rechnung bekommst die den D Ansprechen gerecht wird. Und Fälschungen /Nachahmer sind auch so ein Ding weil oft die Hersteller ja Uhrgeberschutz /Gebrauchsmuster usw haben .

Aber da könnte man ein Buch drüber schreiben und selbst dann wäre vieles noch Unklar .

Wer aber nur Kleinstmengen (3 Tage Bereich von diesen Dingen hat der wird große Chancen haben keine Probleme zu bekommen.


Meine Frau hatte mal Stress mit denen die hat von D nach Th ihre Pille mitgenommen (6 Monate) weil wir auf Arbeit gehen sollten . Klar mit Rezept in D/Englisch und Originale aus D . Wie gut hat sie sich das Bescheinigen lassen , dass sie Med für 6 Monate Ausführt (Anweisung unserer Firma alles Bescheinigen lassen)und dann ging es doch schon nach 2 Monaten zurück . Und klar was kommt sie hat ja 4 Schachteln dabei. Dann ging es los Erst sind die Echt dann wo ist das Rezept und die erst ja das muss Eingeschickt werden und geprüft . Dann noch die Ausfuhrbescheinigung gezeigt und siehe da einer der hatte den Lichtblick. Oh die sind ja aus D mit Ausfuhrbescheinigung dann eine Gute Reise . Hat ja nur 45 Minuten gekostet und gerade noch den Anschluss Flug bekommen .


Ich lasse fast alles Bescheinigen ob Teures Handy /Laptop oder andere E Geräte.Weil es gibt auch Länder wo der Wert der Einfuhr begrenzt ist oder halt Eintragungspflichtig ist (viele in Afrika)
 

Windmill

Gibt sich Mühe
    Aktiv
20 August 2013
262
472
703
Ein Rezept setzt doch die Zollbestimmungrn nicht ausser Kraft !!
Hab ich doch auch nicht behauptet. Aber zumindest zeigt es dem Zollbeamten, dass das Medikament oder ein ähnliches benötigt wird. Habe allerdings noch keine konkreten Erfahrungen gemacht, ist mir nur telefonisch vom Zoll auf Nachfrage angeraten worden. Wobei es sicher von der Menge (3 Monatsration) und wohl auch von der Tagesform des Zöllners abhängig ist.
 

Porks

Gibt sich Mühe
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17 Januar 2010
412
1.086
893
hi

uns wurde auf Firmenschulungen gesagt vom Zoll , dass für Rezeptpflichtige Med ein 3 Tage Regel gilt weil ja für einen Deutschen Staatsbürger bei der Wiedereinreise die Reise sozusagen zu Ende ist und es somit keinen Grund gibt für 3 Monate Medi aus dem Ausland einzuführen die es auch in D mit Rezept gibt. Ausnahme wäre wenn ein Dr im Ausland diese Medi verschrieben hat und diese nicht Abgesetzt werden dürfen (wie Antibiotika )oder Wechselwirkungen usw zu unseren hätten.

Alles andere ist halt diese Tolle kann Regel und somit eine Duldung im Grenzbereich .Es ist doch so mal wird Beschlagnahmt mal nicht und ob dann Geklagt wird ist was anderes und der Ausgang wieder . Und ob man den Stress braucht für so etwas .
 

Belokis

Allemagne Plaisir Équipe
Inaktiver Member
12 Juli 2010
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Ähm das mit der 3 Tage Regel für Medikamente kommt aber auch stark drauf an was man hat! Das kann ja bei Riemenspannern durchaus der Fall sein das das mal vom Zoll Beamten so ausgelegt wird aber es gibt ja auch noch andere Medikamente...

Ich hab Typ 1 Diabetes und immer einen Kompletten Handgepäckkoffer mit Medikamenten dabei (2 Sorten Insulin, Teststreifen zum Blutzuckermessen, Nadeln zum Sprizten, Lanzetten zum Messen dazu Kühltaschen für alles sowie einen haufen Schokoriegel und Traubenzucker).

Ich soll / muss das ganze Zeug immer in Doppelter Ausführung dabei haben. Sollte was zu warm also schlecht werden oder was verloren gehen.

Da ich Aufgrund von der Wärme / weniger Stress / mehr Bewegung und auch Alkohol viel weniger Insulin Spritzen muss, nehm ich so gut wie alles wieder mit nach Hause.

Bei mir reicht in Deutschland immer die Aussage das ich Typ 1 Diabetes hab schon kontrolliert keiner mehr meine Medikamente. In Thailand und auf den Phillipinen ist das genau das selbe. Bei zwischen Stops in den Dubai und Muscat hat das auch niemanden interessiert. Selbst meine Arztbescheinigung wollte noch nie jemand sehen.

Ich glaub kaum das der Zoll mich auffordern wird für 3 Monate Medikamente im Wert von mehreren Hundert Euro wegzuschmeißen, davon mal abgesehen das die Lebenswichtig bei mir sind ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

Porks

Gibt sich Mühe
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17 Januar 2010
412
1.086
893
hi
Das wird bestimmt nicht verlangt weil du ja ein Rezept/Bescheinigung hast und bestimmt auch einen Ausweis und das Lebenswichtig ist . Aber für den kleinen Hannes .
Es ist ja egal wo man ist was es für ein Med ist und ob es Verschriebene Originale sind .

Das wird bald ein Problem denn in vielen Ländern kann Haschisch legal erworben werden, das sogar mit Rezept auch bei uns wird das immer mehr. Und wenn man da in ein Land kommt die das anders sehen wird es Interessant.
 
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juhe

작고 달콤하고 면도된 매화를 핥고 싶어요
   Autor
19 Dezember 2012
5.541
16.295
4.615
Für Member @Porks zu seinen BTM-Gedanken im Post Nr. 67
die Definition zu BTM-Fragen durch das Gesundheitsministerium für Gesundheit

Das wir bald ein Problem den in Vielen Ländern kann Haschisch legal erworben werden das sogar mit Rezept auch bei uns wird das immer mehr. Und wenn man da in ein Land kommt die das anders sehen wird es Interessant.

und zu seinem Wissen aus Firmenschulungen zum üblichen persönlichen Bedarf von
Medikamenten von maximal drei Monaten im Post Nr. 64 ebenfalls der amtliche Text

uns wurde auf Firmenschulungen gesagt vom Zoll , dass für Rezeptpflichtige Med ein 3 Tage Regel gilt weil ja für einen Deutschen Staatsbürger bei der Wiedereinreise die Reise sozusagen zu Ende ist und es somit keinen Grund gibt für 3 Monate Medi aus dem Ausland einzuführen die es auch in D mit Rezept gibt. Ausnahme wäre wenn ein Dr im Ausland diese Medi verschrieben hat und diese nicht Abgesetzt werden dürfen (wie Antibiotika )oder Wechselwirkungen usw zu unseren hätten.



Für Member @urbietorbi0815 zu seinen Gedanken zu Fälschungen, hier die

Definition einer Medikamentenfälschung im Text des Bundesministeriums für Gesundheit

D.h. im Fall von Kamagra als Viagra Fälschung, dass es Probleme beim Zoll geben könnte. So eindeutig finde ich das Alles jetzt nicht. Wie heißt es so schön, vor Gericht ist es wie auf hoher See: man ist ganz allein und verlassen.

und für Member @Windmill zu seinen Vorsichtsmaßnahmen durch ein Rezept,

welches nicht erforderlich ist für Medikamente innerhalb einer dem üblichen persönlichen Bedarf
entsprechenden Menge entsprechend dem Text des Bundesministeriums für Gesundheit

Ich lasse mir vorsichtshalber von meinem Arzt ein Rezept für Potenzmittel geben um dann Kamagra nach Deutschland einzuführen. ...




Bundesministerium für Gesundheit (Deutschland)
Einfuhr von Arzneimitteln bei der Einreise nach Deutschland



Sonderregelung zum Reisebedarf

Reisende dürfen Arzneimittel bei der Einreise nach Deutschland in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge mitführen (§ 73 Absatz 2 Nr. 6 oder 7 AMG). In diesem Fall ist weder eine Einfuhrerlaubnis nach Deutschland noch eine Zulassung oder Registrierung der jeweiligen Arzneimittel für Deutschland erforderlich. Unerheblich ist auch, ob es sich um verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Präparate handelt oder nicht. Als "üblicher persönlicher Bedarf", der bei der Einreise mitgeführt werden darf, ist in der Regel ein Bedarf von maximal drei Monaten, unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlung für das jeweilige Arzneimittel, anzusehen. Hinweise hierzu enthalten die Packungsbeilage/Fachinformation des jeweiligen Arzneimittels.

Das erlaubte Verbringen von Arzneimitteln im Rahmen des Reisebedarfs gilt auch für die Teilnahme an Sportveranstaltungen. Der übliche persönliche Bedarf, den z. B. ein ärztlicher Begleiter mitführen darf, richtet sich in dem Fall nach dem Bedarf der zu betreuenden Gruppe für die Dauer der Sportveranstaltung. Zu beachten sind die besonderen dopingrechtlichen Vorschriften (s. u.).

Für Betäubungsmittel gelten Besonderheiten, siehe hierzu die ergänzenden Hinweise weiter unten.


Bei der Einreise aus einem Drittland
  • Arzneimittel, die in einer dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechenden Menge von diesem selbst bei der Einreise nach Deutschland eingebracht werden, unterliegen als Reisemitbringsel keiner Abgabenpflicht. Die Arzneimittel müssen – sofern keine weiteren anmeldepflichtigen Waren mitgeführt werden – bei der Einreise in das Zollgebiet der Gemeinschaft der Zollstelle nicht angemeldet werden; es kann der "grüne Ausgang (anmeldefreie Waren)" an Flug- und Seehäfen benutzt werden.


Generell verboten ist das Verbringen von gefälschten Arzneimitteln nach Deutschland (§ 73 Absatz 1b AMG)
Die oben genannte Ausnahmeregelung zum Reisebedarf gilt nicht für gefälschte Arzneimittel. Ein Arzneimittel ist gefälscht, wenn es im Hinblick auf die Identität (insbesondere auf die stofflichen Beschaffenheit) oder Herkunft falsch gekennzeichnet ist (§ 8 Absatz 1 Nummer 1a AMG).


Ergänzende Hinweise zu Betäubungsmitteln
Bei Betäubungsmitteln ist eine erlaubnis- und genehmigungsfreie Einfuhr (Mitnahme) und spätere Wiederausfuhr (Mitnahme) nach § 4 Absatz 1 Nummer 4 Betäubungsmittelgesetz in Verbindung mit § 15 der Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung (BtMAHV) unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Die Betäubungsmittel werden durch einen Arzt zur zulässigen ärztlichen Berufsausübung oder zur ersten Hilfeleistung in angemessenen Mengen oder
  • durch die Patienten selbst in der Dauer der Reise angemessenen Mengen aufgrund ärztlicher Verschreibung oder Bescheinigung für den eigenen Bedarf mitgeführt.
Zur Vermeidung von Schwierigkeiten beim Grenzübertritt sollte im ersten Falle der Arzt geeignete Unterlagen zum Nachweis der Zulässigkeit der ärztlichen Berufsausübung sowie der Angemessenheit der mitgeführten Betäubungsmittelmengen bereit halten. Zum gleichen Zweck sollten im zweiten Falle die Patienten urschriftliche oder beglaubigt kopierte ärztliche Verschreibungen oder Bescheinigungen mit sich führen, die aufgrund der darin enthaltenen Gebrauchsanweisungen mit Angaben der Einzel- und Tagesgaben eine Abschätzung der Angemessenheit der mitgeführten Betäubungsmittelmengen ermöglichen.

Im Falle der Einreise aus einem Vertragspartner des Schengener Abkommens ist eine Bescheinigung im Rahmen einer ärztlichen Behandlung – Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens – mitzuführen.

Im Falle der Einreise aus anderen als den oben genannten Ländern wird empfohlen, nach dem Leitfaden für Reisende des Internationalen Suchtstoffkontrollamtes (INCB) zu verfahren.

Nähere Hinweise zur Mitnahme von Betäubungsmitteln bei grenzüberschreitenden Reisen sind auf der Internet-Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte erhältlich.
 
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Porks

Gibt sich Mühe
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17 Januar 2010
412
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893
hi

und selbst hier in der Auflistung ist so viel Spielraum , dass es Gerichte auf Dauer beschäftigen könnte.

Reisende dürfen Arzneimittel bei der Einreise nach Deutschland in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge mitführen

So wer ist Reisender bei der Einreise. Ein Deutscher ! den am Flughafen ist seine Reise zu Ende Zoll technisch.

Dann Üblicher Bedarf max 3 Monate.
Was ist das für eine Menge!

Und das Ganze Schreiben richtet sich hauptsächlich an Ausländer die in Deutschland einreisen um schon mal Infos zu haben was sie dürfen oder halt nicht . Ist genauso wie mit den Hinweisen die es für andere Länder für uns gibt (zB TH keine Pornografie usw)
Und das andere ist halt das ganze Gesetz und da müsste man Fachanwalt sein um da etwas Durchblick zu haben und auch noch die ganzen Beiblätter usw.

Aber eigentlich ist es so egal . Jeder muss für sich Wissen was er macht .Und wenn etwas am Zoll nicht so läuft kann man bestimmt nicht sagen ja einer im Forum hat geschrieben , dass darf ich so .
Da ist dann Heiterkeit angesagt und dann können Fachanwälte Geld verdienen und ein Richter Urteilt dann (Ausgang offen) Und vom Stress reden wir mal lieber nicht .

Denn Recht ist eine sehr Flexibel Sache. Das sieht man ja schon hier unter Laien jeder hat eine andere Meinung zu dem Thema .
 
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juhe

작고 달콤하고 면도된 매화를 핥고 싶어요
   Autor
19 Dezember 2012
5.541
16.295
4.615
@Porks

du schreibst viel um das eigentliche Thema herum ohne Substanz. Der eigentlichen Knackpunkt, der bereits von einem anderen Member angesprochen wurde, ist die Dosierung, d.h. interpretationsfähig ist, ob für 90 Tage Kamagra mit der Stärke 100 oder nur in der Stärke 50 Sildenafil eingeführt werden können. Wahrscheinlich interessiert das keinen Zöllner in der Praxis, wenn nur 90 Stück Kamagra bei der Einreise eingeführt werden.
 

Porks

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17 Januar 2010
412
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893
hi

Es gibt keine Antwort die auch vor Gericht standhalten würde . Es ist halt Ermessensspielraum der Zöllner was er durch gehen lässt . Der könnte auch schon bei 1 Tab richtig Stress machen und was willst du dem sagen habe im Forum das oder das gelesen .

Nein der Beschlagnahmt es und reicht es an die Fachdienststelle weiter und für ihn war es das dann und für dich kann dann der Stress los gehen oder auch nicht wenn es Eingestellt wird . Und genau da liegt es weil keiner dir genau sagen kann das darfst du oder halt nicht . Denn es gibt so viele Gesetzte, Verordnungen usw.
Und alles was man halt schreiben kann sind eigene Erfahrungen oder hören/sagen mehr auch nicht oder ist hier ein Fachanwalt und ein Richter .
Aber selbst die beiden würden sich nicht Einig sein. wenn das alles so Einfach wäre brauchte man keine Gerichte und dann noch Berufungsverfahren.

Aber hat er darauf Lust (meistens Nein)


Das war doch selbst mal bei den Zigaretten so Normal waren 1 Stange aber wer Beruflich Grenzgänger war oder im Umkreis von 15 km wohnte durfte nur 2 Schachtel pro Tag mitbringen. Und das wurde dann erst nach langem geändert .Und so ist es auch mit Medi wer was genau darf ist auch eine Sache für Sich .

Also mache dir keinen Kopf wir können das nie Lösen weil es Einzelfall Entscheidungen sind. Und die Gesetztes Lage sehr schwammig ist.
 

KWLiebling

ehemaliger Schwuttenlebenverbesserer
   Autor
3 Mai 2009
8.911
20.057
4.715
57
O-Zone in D
@Porks, für mich ist die Gesetzeslage nicht so schwammig wie für dich, jedenfalls nicht im AMG. Ich weiß auch nicht, woher du zu wissen meinst, das die Reise eines deutschen Staatsbürgers bei Einreise am Flughafen beim Zoll vorbei ist und woraus du zu erkennen glaubst, das die Sonderregelungen zum Reisebedarf nur für Nichtdeutsche Staatsbürger sein sollen. Was nicht geschrieben ist, sollte man vielleicht nicht überall versuchen reinzuinterpretieren.
Genau das würde ich übrigens auch bei einem Zöllner ansprechen und nicht, das ich irgendwo was im Forum gelesen habe. Wenn ich weiß, wo was steht ist das schon mal nicht schlecht.
Wenn der Zöllner anderer Meinung ist, wirst du aber um einen Rechtsstreit nicht drumherumkommen ob man das will ist eine andere Sache und kommt sicherlich auf den Einzelfall an. Ein Zöllner entscheidet aber nicht nach Gutdünken sondern nach Gesetzeslage und wenn nicht, dann tut das eben ein Richter.
Es gibt halt unterschiedliche Menschen, die einen lassen alles mit sich veranstalten und die anderen eben nicht.

Allerdings ist es inzwischen müßig über die Sildenafileinfuhr sich den Kopf zu zerbrechen, die Generika sind hier inzwischen auch so günstig, das sich das kaum noch lohnt, es sei denn, man ist zu feige zum Arzt zugehen und sich ein Rezept verschreiben zu lassen.
 
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Porks

Gibt sich Mühe
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17 Januar 2010
412
1.086
893
Wollen uns ja nicht Streiten . Aber wenn das alles so klar wäre warum gibt es den Stress beim Zoll usw . Dann könnten sie klar sagen das darfst du und das nicht (Menge usw) aber das gibt es halt nicht . Und so ist das mit den Gesetzen genauso jeder liest es etwas anders und damit genau Verdienen Anwälte Geld . Denn wenn alles so klar wäre bracht es diese Anwälte nicht mehr weil ja (alles geregelt ist) Nein leider nicht und das sieht man ja immer wieder selbst beim Gericht .Eines fällt ein Urteilt so und ein anderes sieht es wieder anderes und dann geht es weiter weil wieder ein anderes es anders sieht .

Darum sehe ich es so , das man diese ganzen Gesetze /Vorschriften usw nur als Grobe Vorlage nehmen kann .
Und was willst du machen am Zoll wenn er es anders sieht wie du . Klar Klagen , dass kostet Zeit/Geld und der Ausgang ist offen . Und ein Zollbeamter muss dir bei eine Beschlagnahme nix Erklären sondern nur sagen es besteht der Anfangsverdacht und es wird Beschlagnahmt und an entsprechende Stellen weitergeleitet die das dann Abklären weil es hier vor Ort nicht möglich ist . Und da kannst du dann sogar das Gesetzbuch in der Handhaben und es nützt dir nix.

Aber last uns nicht Streiten denn jeder ist für sich Verantwortlich uns ändern können wir auch nix . Und Recht ist so eine Sache wo oft der Ausgang offen ist .
 
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Porks

Gibt sich Mühe
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17 Januar 2010
412
1.086
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:) brauche ich nicht es klappt noch ohne so ein Chemie Kram und das mit 50+