Willkommen in unserer Community
Möchtest du dem Forum beitreten? Das gesamte Angebot ist kostenlos.
Registrieren
Joe
Smurf Bar
Borussia Park

Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

Hardy641

Hat nix anderes zu tun
    Aktiv
7 Dezember 2021
1.119
5.391
1.865
Den Sinn versteh ich jetzt nicht ganz.
Na ja das wird ja in den hier zitierten Artikeln behauptet. Zumindest habe es so verstanden, daß man zur alten Regelung zurück will. Der Unterschied ist, dass man nun die im Ausland verdiente Kohle innerhalb von 2 Jahren ins Land holen muß.
Vorteil ist sie wird in Thailand angelegt oder ausgegeben. Zuvor hatten so gut wie alle wohlhabenden Thais den Großteil ihres Vermögens im Ausland und nur bei Bedarf ins Land geholt.
Auch sind so ältere im Ausland geparkte Vermögen weiterhin steuerpflichtig.
Keine Ahnung ob es dann in der Realität Sinn macht, wie es umgesetzt und kontrolliert werden soll. In der Theorie sehe ich schon eine gewissen Sinn in der Sache.

Schon damals hab ich das so gelesen, daß es um die Thais geht welche im Ausland ihre Kohle machen, aber 180+ Tage in Thailand leben.
Von uns Farangs wollte Keiner was.

Die wenigsten haben die Kohle wirklich im Ausland gemacht. Es wurden Modelle aufgesetzt, daß eben das Gehalt im Ausland ausgezahlt werden konnte und somit quasi steuerfrei war. Das hatte an Ende wahrscheinlich überhand genommen. Bei uns in der Firma hat dies praktisch jeder so gemacht. Hatte zudem den Vorteil, daß man das Geld in verschiedenen Währungen und weltweit in Aktien anlegen konnte. Vor ein paar Jahren waren gerade in letzterer Hinsicht die Möglichkeiten in Thailand sehr beschränkt.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: Karljogi

anderl1962

Urgestein der Soi 6
    Aktiv
21 August 2019
3.009
7.580
2.815
"Auch sind so ältere im Ausland geparkte Vermögen weiterhin steuerpflichtig."
Diese sind wenn sie vor 2024 angesammelt wurden nach jetzigem Stand eben nicht steuerpflichtig. Nach jetzigem Stand!
 

anderl1962

Urgestein der Soi 6
    Aktiv
21 August 2019
3.009
7.580
2.815
Zum Beispiel sich in 3 Laender aufhalten:
Thailand 175 Tage, Philippinen 175 Tage und Deutschland 15 (16) Tage.
Et voila, das Jahr ist aufgeteilt.
 

hallodri

...
    Aktiv
16 September 2010
299
342
803
Wo wäre man eigentlich steuerpflichtig wenn man pro Kalenderjahr 170 Tage in Thailand, 170 Tage in Deutschland und 25 Tage in Kambodscha verbringt?
Falls du in Deutschland einen Wohnsitz hast, bist du dort auch steuerpflichtig. Es muss aber nicht zwingend Steuer anfallen, haengt vom DBA und den weiteren Umstaenden ab, also etwa wo der Mittelpunkt der Lebensinteressen liegt.
 

Earn

Gibt sich Mühe
   Autor
17 Oktober 2024
477
1.644
1.243
Den Sinn versteh ich jetzt nicht ganz.
Das würde ja heißen, wenn der Thai sein Geld sofort nach Erhalt im Ausland nach Thailand transferiert ist es steuerfrei.
Somit müßte doch der Thai für sein Einkommen im Ausland nie Steuern zahlen.
Selbst ein Thai und gerade die welche ihre Kohle im Ausland machen wird nicht so dumm sein dieses Geld dann erst zwei Jahren später nach Thailand zu schicken.
Wer so etwas schreibt, reduziert ein äußerst komplexes Thema auf den bloßen Zeitpunkt der Überweisung und übersieht dabei völlig die eigentlichen steuerlichen Grundlagen.

Es geht nicht nur darum, wann Geld nach Thailand überwiesen wird, sondern wann und wo das Einkommen entstanden ist, wer steuerpflichtig ist und wann es jeweils im In- und Ausland steuerlich erfasst wird.
Kurz: Die Frage lautet nicht „wann wird überwiesen“, sondern wer muss wann und wo wie viel versteuern?

Der Beitrag von @Hardy641 hatte es korrekt dargestellt:
Früher war es möglich, Auslandseinkünfte nach einem Jahr steuerfrei nach Thailand zu bringen.
Mit der neuen Regelung (sofern sie wie berichtet umgesetzt wird) dürfen diese Einkünfte bereits im selben oder im darauffolgenden Jahr nach Thailand gebracht werden – und bleiben in Thailand steuerfrei, sofern die Bedingungen erfüllt sind.

Aber:
Das bedeutet nicht, dass das Einkommen insgesamt steuerfrei wäre.
Denn im Ursprungsland kann es weiterhin steuerpflichtig sein – abhängig von der lokalen Gesetzgebung, einem Doppelbesteuerungsabkommen, dem Zuflussprinzip und der jeweiligen Ansässigkeit.

Das alles einfach zu ignorieren und aus dem Zeitpunkt der Überweisung steuerliche Konsequenzen (oder deren Abwesenheit) abzuleiten, ist – sagen wir mal – mutig.
Oder, um es etwas direkter zu formulieren: Wer sich beim Thema internationales Steuerrecht nur an Medienüberschriften und Stammtischlogik orientiert, sollte vielleicht besser nicht versuchen, andere zu belehren.

Aber gut, vielleicht hilft beim nächsten Mal ein kurzer Blick in den Revenue Code – oder zumindest der Versuch, den Unterschied zwischen Steuerpflicht und Überweisung zu verstehen.
Wäre ja auch mal was.

In diesem Sinne: Wer das Steuerrecht mit einer Überweisungsquittung erklären will, darf gerne weitermachen. Aber bitte dann auch nicht jammern, wenn die KI beim Revenue Department irgendwann ins Tun kommt.
 
  • Like
Reaktionen: Hardy641 und Karljogi

ktowner

Gibt sich Mühe
    Aktiv
2 September 2021
202
371
803
Was interessiert mich eine KI im revenue Departement, wenn ich laufendes Einkommen (Rente) nach Thailand überweise und die Tage der Anwesenheit in TH nicht mehr wichtig sind.
 

MGiebel

Aktiver Member
    Aktiv
27 Januar 2024
173
394
603
Ausländische Renten sind Einkommen und das muss versteuert werden, wenn es nach Thailand überwiesen wird. An Gleichbehandlung hat da niemand gedacht, weil man vorrangig Steuern eintreiben wollte. Anscheinend wird jetzt teilweise wieder zurückgerudert, weil sich unerwartete Nebeneffekte ergeben haben.
 
  • Like
Reaktionen: buddy2020

Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
Verstorben
25 Juli 2011
13.016
45.430
5.565
zu Hause
Ausländische Renten sind Einkommen und das muss versteuert werden, wenn es nach Thailand überwiesen wird. An Gleichbehandlung hat da niemand gedacht, weil man vorrangig Steuern eintreiben wollte. Anscheinend wird jetzt teilweise wieder zurückgerudert, weil sich unerwartete Nebeneffekte ergeben haben.

Diese Aussage entspricht keineswegs der Realität. Anlässlich eines persönlichen Besuches bei der Steuerbehörde in Jomtien wurde klar mitgeteilt, dass Renten nict besteuert werden. Dies weil TH Renten auch nicht steuerpflichtig sind.

Das DBA kommt hier nicht zur Gelttung.
 
  • Like
Reaktionen: Asiadragon und micro

MGiebel

Aktiver Member
    Aktiv
27 Januar 2024
173
394
603
Diese Aussage entspricht keineswegs der Realität. Anlässlich eines persönlichen Besuches bei der Steuerbehörde in Jomtien wurde klar mitgeteilt, dass Renten nict besteuert werden. Dies weil TH Renten auch nicht steuerpflichtig sind.

Das DBA kommt hier nicht zur Gelttung.
Du scheinst ja alles besser zu wissen!
 

LoS

Es kann nur einen geben.
   Autor
21 Oktober 2008
23.765
176.519
7.168
Flinger Broich
t.me
Diese Aussage entspricht keineswegs der Realität. Anlässlich eines persönlichen Besuches bei der Steuerbehörde in Jomtien wurde klar mitgeteilt, dass Renten nict besteuert werden. Dies weil TH Renten auch nicht steuerpflichtig sind.

Das DBA kommt hier nicht zur Gelttung.
Das bringt hier alles nix mehr. Statt Infos werden hier gegenteilige Aussagen getätigt, die noch mehr verunsichern.

Stand heute müssen Gelder, die nach TH überwiesen werden, versteuert werden.

Von denen, die ü 180 Tage im Jahr im Land sind.
Was die demnächst veröffentlichen in der königl. Gazette oder wie das Blatt heißt, weiß man nicht.

Habe also Zeit, bis März nächstes Jahr, vlt ändert sich ja alles, es kommt zum Militärputsch, der nicht auszuschließen ist und alles ist hinfällig.