das ist soweit richtig bis, dass "jede Rente . . . . steuerpflichtig ist"
es gibt ganz wenige Renten, die in Thailand zu versteuern sind
zB Betriebsrenten, die aus Rücklagen oder einer dafür geschaffenen
Lebensversicherung gezahlt werden - steuerfrei in DE
im Gegensatz zu Betriebsrenten, die aus dem laufenden Geschäft bezahlt
werden und steuermindernd absetzbar sind
die werden in Deutschland versteuert
staatliche Renten/Beamtenpensionen werden in DE versteuert,
gesetzliche Altersrenten im Wohnsitzland
der Absatz 42/25 bezieht sich auf Altersrenten aus einer gesetzlichen Sozialversicherung
der wurde in den 90er Jahren geschaffen, um die neu eingeführte thailändische
Altersrente steuerfrei zu stellen
für Steuerausländer gibt es keine extra Gesetze, also gilt das für alle
das DBA hat, außer bei spez. Betriebsrenten, keinen Einfluss auf die Besteuerung
DBA kommt zu Einsatz, wenn die Steuerlage unklar ist
bei Altersrenten ist aber alles klar
keine Besteuerung in Deutschland
die Besteuerung steht Thailand zu und wird durch den 42/25 geregelt